Inschriftenkatalog: Stadt Osnabrück

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 26: Stadt Osnabrück (1988)

Nr. 24 St. Katharinenkirche 2. H. 14. Jh.

Beschreibung

Bauinschrift auf einem Mauerstein des nördlichen der beiden mittleren Chorstrebepfeiler.

Maße: H.: 23 cm; B.: 70 cm; Bu.: 5 cm.

Schriftart(en): Gotische Minuskel.

Sabine Wehking [1/1]

  1. [tuss]ghen · dissen · tven · pileren · / in · dem · weghe · dar · lighen · mina) · / dan · ene · halve · stighe1) · slot · ste/ne · tho · sancta · katerina · behofb)2)

Kommentar

Die Inschrift zeigt dasselbe Schriftbild wie die anderen Bauinschriften der Katharinenkirche (Nr. 23, 25) und wird zusammen mit diesen entstanden sein. Sie nimmt Bezug auf den Vorgängerbau der Katharinenkirche aus dem 13. Jahrhundert. Salzmann3), der von Schlußsteinen im heutigen Sinn ausgeht, will aus der Inschrift Schlüsse auf die Bauabfolge und die Anzahl der Gewölbe ziehen. Dies ist jedoch unzulässig, da hier unter Schlußsteinen diejenigen Steine zu verstehen sind, die zur Abdeckung der Reliquiengräber in den Altären dienten4). Die Inschrift kann also Auskunft über die Anzahl der Altäre in der Vorgängerkirche geben. Der Text ist indessen an entscheidender Stelle ungenau. So läßt sich nur sagen, daß es sich wohl um weniger als zehn Altäre gehandelt haben muß, da eine konkrete Zahlenangabe fehlt. Es liegen keine Nachrichten darüber vor, wo sich die Schlußsteine befanden oder heute noch befinden. Die allgemeine Aussage tussghen dissen tven pileren in dem weghe kann folglich nicht präzisiert werden. Eine Rekonstruktion der Einmauerung der Steine wäre insofern von Interesse, als ein solcher Vorgang, auf den zudem noch durch eine Inschrift verwiesen wird, unüblich scheint. In den Inschriften konnte bisher keine Parallele nachgewiesen werden. Weitaus häufiger dürfte man die Schlußsteine in die Altäre der Nachfolgerkirche übernommen haben. Ein Altarschlußstein wurde bei der Weihe eines Altars wie dieser gesalbt5). Als Siegel für die Unversehrtheit des Heiligtums – er wird auch als Sigillum bezeichnet – kommt ihm eine Bedeutung zu, die weit über die technische Funktion hinausgeht. Der geweihte Stein konnte daher nicht als einfacher Mauerstein wiederverwandt werden. So wurde die Einmauerung der alten Altarschlußsteine zu einem Akt, der den neuen Kirchenbau legitimieren und die Kontinuität wahren sollte. Ein solches Unterfangen muß aber wohl als Ausnahme angesehen werden, auch wenn die Beweggründe plausibel sind.

Textkritischer Apparat

  1. min] von Salzmann nicht gelesen.
  2. behof] von Salzmann nicht gelesen, er vermutet hier eine Abbreviatur, begründet dies aber nicht.

Anmerkungen

  1. Eine Stiege = 20 Stück.
  2. behof = Nutzen.
  3. Salzmann, S. 24.
  4. Schiller/Lübben, Bd. 4, S. 250.
  5. Dazu Braun, Altar, Bd. 1, S. 664f.

Nachweise

  1. Salzmann, S. 24.

Zitierhinweis:
DI 26, Stadt Osnabrück, Nr. 24 (Sabine Wehking), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di026g003k0002406.