Inschriftenkatalog: Stadt Osnabrück

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 26: Stadt Osnabrück (1988)

Nr. 218† St. Marienkirche 1613

Beschreibung

Sog. Burglocke. Über ihre Gestaltung ist nichts bekannt. Die Glocke wurde gegossen, nachdem der Brand von 1613 die alte Burglocke (Nr. 22) zerstört hatte. Mit wenigen Abweichungen übernahm man die Inschrift der Vorgängerin. 1942 wurde die Glocke abgenommen und eingeschmolzen1).

Inschrift nach Mithoff.

  1. WAN · ICH · GEHE · AN · EINEN · BORDT ·SO · IST · AUFRHVR · BRAND · ODER · MORDT ·ABER · AVF · HANDGIFTEN · TACH ·SO · IST · AN · BEIDE · BORDT · MEIN · SCHLAG ·ANNO 1613 ·

Kommentar

Mit der Glocke wurde noch Ende des 19. Jahrhunderts Feueralarm gegeben2). An dem in der Inschrift angesprochenen Handgiftentag, dem 2. Januar, fanden die Ratswahlen in Osnabrück statt, deren Anfang und Ende das Läuten der Glocke verkündete. Strodtmann3) gibt speziell auf den Osnabrücker Handgiftentag bezogen zwei etymologische Erklärungen des Worts. Zum einen habe die Ratswahl am Tag nach Neujahr stattgefunden, zu einem Zeitpunkt, wo sich alle Bürger die Hände schüttelten, um sich Glück zu wünschen. Zum anderen sei dies möglicherweise der Tag gewesen, an dem die Ratsherren eine finanzielle Entschädigung bekommen hätten. Näher liegt es jedoch, das Wort Handgift ganz allgemein als „Übergabe“ zu verstehen4), in diesem Fall als Übergabe der Regierungsgeschäfte an den neuen Rat.

Anmerkungen

  1. Kriegschronik, S. 846.
  2. Mithoff, S. 126.
  3. J. C. Strodtmann, Idioticon Osnabrugense, Osnabrück 1756, S. 81.
  4. RWB Bd. 5, Sp. 64.

Nachweise

  1. Mithoff, S. 126.
  2. Siebern/Fink, S. 119.
  3. Walter, S. 344.

Zitierhinweis:
DI 26, Stadt Osnabrück, Nr. 218† (Sabine Wehking), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di026g003k0021808.