Inschriftenkatalog: Stadt Osnabrück

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 26: Stadt Osnabrück (1988)

Nr. 156 Marienstr. 17 1587/1616

Beschreibung

Hausinschriften. Giebelständiges Fachwerkhaus mit einem viergefachigen Dielen- und zwei vorgekragten Dachgeschossen, traufenständiger Anbau. Der giebelständige Teil des Hauses scheint von dem Brand 1613 nicht betroffen gewesen zu sein. Auf dem Türsturz links und rechts von einer Hausmarke (H 9) mit darunter befindlichen Initialen (A) zweizeilig eine Inschrift (B). Über die ganze Länge der Giebelschwelle verläuft die Inschrift (C), deren letzter Teil schon Ende des 19. Jahrhunderts zerstört war und später unsachgemäß ergänzt wurde. Der alte Balken wurde bei einer Renovierung des Hauses 1983 gegen eine Nachbildung ausgetauscht, die ebenfalls die falsche Ergänzung aufweist. Der traufenständige Anbau trägt auf der Schwelle des ersten Stocks die Inschrift (D). Im Hausinnern weitere Inschriften (vgl. Nr. 250).

Maße: Bu.: 7 cm.

Schriftart(en): Kapitalis (A, C, D), gotische Minuskel mit Frakturversalien (B).

Sabine Wehking [1/3]

  1. A

    I H

  2. B

    Der Here beware Deinen Inganck und Ausganck van nu an beth in Ewich/eita) Psalm am 1211) Anno D(o)m(ini) · 1 · 5 · 8 · 7 ·

  3. C

    DOMVS · AEQUA · SOLO · MVLTIS · HABITABILIS · ANNIS ·NON · FVIT · A · DOMINO · NVNC · RENOVATA · NOVO ·HVIC · VTINAM · DOMINO · FOELICEM · PRAEBEAT · VSVM ·ET · MANEAT · CVM · [EO · OMNIPOTENS · DOMINVS ·]b)

  4. D

    DEO SIT HONOR ET GRATIA : LIVIDVS TABESCAT INVIDIA : PER SEMPITERNA SECULA. ANNO EPOCHAE CHRISTIANAE : MILL(ESIMO) : SEXC(ENTESIMO) : DEC(IMO) : SEX(TO): MENS(E)2) MAII

Übersetzung:

Dieses Haus war dem Erdboden gleich und viele Jahre nicht bewohnbar, nun ist es durch einen neuen Hausherrn wiederhergestellt. Möge (der allmächtige Gott) diesem Hausherrn eine glückliche Nutznießung gewähren und mit ihm sein. (C)

Gott sei Ehre und Dank; der Neidische möge sich durch Neid verzehren, auf ewige Zeit. Im Jahr christlicher Zeitrechnung 1616 im Monat Mai. (D)

Versmaß: Die Inschrift (C) besteht aus zwei Distichen.

Textkritischer Apparat

  1. Da der Balken nicht genug Platz bot, wurde die zweite Silbe des Wortes in kleineren Buchstaben unter die Zeile gerückt.
  2. EO OMNIPOTENS DOMINVS] SVO AVXILIO heute falsch ergänzt auf dem Balken. Flaskamp, S. 67, Nr. 56, meinte, EO vor der Erneuerung noch lesen zu können. Die heutige Ergänzung hält er zurecht für unsinnig – cum suo auxilio ist schon aus metrischen Gründen nicht zulässig –, und schlägt die oben wiedergegebene Ergänzung vor.

Anmerkungen

  1. Ps. 121,8.
  2. Flaskamp, ebd., löst die Kürzung als MENS(IS) auf und bezieht DEC(IMO) SEX(TO) auf den Monat. Daraus ergibt sich eine Datierung des Hauses auf das Jahr 1600. Die Inschrift gibt dafür jedoch keine Anhaltspunkte wie etwa ein größeres Spatium zwischen den Worten.

Nachweise

  1. Mithoff, S. 135 (nur B, C).
  2. Siebern/Fink, S. 299f.
  3. Brandi, fol. 5r (A, B, D).
  4. Thomes, Bl. XVII (A, B, C), Bl. XXII (D).
  5. Flaskamp, S. 67, Nr. 56.

Zitierhinweis:
DI 26, Stadt Osnabrück, Nr. 156 (Sabine Wehking), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di026g003k0015603.