Inschriftenkatalog: Stadt Osnabrück

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 26: Stadt Osnabrück (1988)

Nr. 103† Johannisstr. 58/59 2. Viertel 16. Jh./1621/1624

Beschreibung

Hausinschriften. Die zwei Häuser Johannisstr. 58/59 waren durch ein Dach miteinander verbunden. Das Doppelhaus war zweigeschossig mit vorgekragten Stockwerken und zehn Fach breit1). Auffallend ist die Traufenständigkeit, die in Osnabrück kaum vorkommt. Während der linke Teil des Hauses im Mittelstock Verzierungen in Form von Rosetten und auf der Schwelle zum ersten Stock eine Inschrift (A) trug, war der rechte Teil des Hauses zu Beginn des 20. Jahrhunderts ohne Schmuck. Da der Balken mit der Inschrift (A) unvermittelt abbrach, ist zu vermuten, daß die Inschrift ursprünglich über die ganze Hausbreite verlief, die zweite Hälfte jedoch im Zuge einer Renovierung entfernt oder mit Putz überdeckt wurde2). An der Rückseite hatte das Haus zwei Anbauten, die jeweils das Baudatum trugen (B, C). Das Baujahr des Haupthauses ist nicht bekannt, es galt jedoch als eines der ältesten Häuser Osnabrücks3). Da das Grundstück Ecke Neumarkt/Johannisstraße mit großer Sicherheit vom Brand 1530 betroffen war, ist mit einer Errichtung des Hauses vor diesem Datum nicht zu rechnen. Darauf läßt auch die Inschrift (A) schließen, die ihrem Inhalt nach zu den typischen nach einer Brandkatastrophe verwandten Sprüchen gehört. Das Haus wurde im 2. Weltkrieg zerstört.

Inschrift (A) nach Siebern/Fink, (B) und (C) nach OVZ.

  1. A

    Wen dich eine große noth angeht So bytte Mich Unde ruf myr An · Ich Will gewißl[.....] Ps XXXXIX am XV. Cap.4)

  2. B

    1621

  3. C

    1624

Anmerkungen

  1. Beschreibung nach den Abbildungen bei Poppe, Alt-Osnabrück, S. 78f.
  2. OVZ 20.5.1930, Bl. 2: „Es heißt, daß ein früherer Besitzer die Verzierungen und die Wand verputzt hat.“
  3. Ebd.
  4. Die Angabe der Bibelstelle überliefert nur Flaskamp. Es ist die Zählung nach der Septuaginta. Bei Luther und den auf ihn zurückgehenden niederdeutschen Bibeln Ps. 50,15. Die Inschrift läßt sich nicht auf eine der Bibelübersetzungen zurückführen. Sie gibt den Vers nur sinngemäß wieder. Zu ergänzen etwa: Ich will gewißl[ich dich retten und du sollst mich preisen].

Nachweise

  1. Siebern/Fink, S. 315.
  2. OVZ 20.5.1930, Bl. 2.
  3. Thomes, Bl. XVIII.
  4. Abb.: Poppe, Alt-Osnabrück, S. 78f.

Zitierhinweis:
DI 26, Stadt Osnabrück, Nr. 103† (Sabine Wehking), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di026g003k0010302.