Inschriftenkatalog: Stadt Osnabrück

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 26: Stadt Osnabrück (1988)

Nr. 88† Barfüßerkloster 1505

Beschreibung

Epitaph des Bürgermeisters Ertwin Ertmann an der Wand nahe der Kanzel1). Der Text ist vollständig am Ende zweier Handschriften der niederdeutschen Bischofschronik überliefert, die erste und die beiden letzten Zeilen auch in der Sachsenchronik von Chyträus aus dem Jahr 15962). Eine zuverlässige Wiedergabe scheiterte wohl daran, daß die Grabschrift schon in der 2. Hälfte des 17. Jahrhunderts mehrerteils Altershalben ausgelescht war3), denn das Barfüßerkloster stand seit dem Einfall der Schweden 1633 leer und verfiel langsam. Der Verfasser der Chronik 4 meint, daß die Verse derhalben von den Verfassern [der Chroniken] selbst ergenzt werden4).

Inschrift nach Forst.

  1. Osnabruga tuum decus hoc sub marmore claudisERDMAN hic ERDWINUMa) cujus et ossa tenes.Lustra decem quinque et prudens facundus et oreMagna tui (doctus)b) parsque senatus eratInterea septem viginti civibus annosPerque magistratum gesserat egregie,Large Christe tuis divisit munera membrisEt tibic) devotus pacis et auctor erat.Qui prudens hominum coetus dum vita manebatd)Rexerat in terris. Nunc pius astra colate).

Übersetzung:

Osnabrück, deine Zierde birgst du hier unter diesem Stein, es ist Ertwin Ertmann, von dem du auch die Gebeine bewahrst. 55 Jahre lang war der kluge und redegewandte Gelehrte ein wichtiger Teil deiner Gemeinde und deines Rates und in dieser Zeit hat er 27 Jahre lang für die Bürger sein Amt trefflich verwaltet. Freigebig verteilte er, Christus, Gaben an deine Glieder und dir treu ergeben war er ein Stifter des Friedens, der auf Erden klug die Gemeinschaft der Menschen lenkte, solange sein Leben dauerte. Möge er nun als Gottesfürchtiger im Himmel wohnen.

Versmaß: Distichen.

Kommentar

Ertwin Ertmann war wohl die herausragende Persönlichkeit unter den Osnabrücker Bürgern vor dem 30jährigen Krieg. Wenn man seine Geburt aufgrund der Grabschrift auf das Jahr 1430 datiert, begann er – als Sohn eines unbemittelten Brauers, wie immer hervorgehoben wird5) – schon im Alter von 13 Jahren ein Studium an der Universität Erfurt6). Nach Erwerb des Magistertitels studierte er römisches und kanonisches Recht. 1452 reiste er als Osnabrücker Ratsherr nach Köln, um dort das bei der Hanse in Ungnade gefallene Osnabrück zu entschuldigen. In der Folgezeit vertrat er die Stadt noch häufig in Angelegenheiten der Hanse. 1477 wurde Ertmann erstmals zum Bürgermeister gewählt, er hatte das Amt 27 Jahre inne. Bemerkenswert ist aber weniger seine lange Amtszeit als die Doppelfunktion, die er sein Leben lang ausübte. Sie bestand darin, daß der Ratsherr und Bürgermeister Ertmann von Bischof Konrad IV. von Diepholz (1455–82) zum bischöflichen Rat ernannt wurde (vgl. Nr. 57) und dies auch unter dessen Nachfolger Konrad V. von Rietberg (1482–1508) (vgl. Nr. 90) blieb. Für seine Verdienste um das Bistum wurde Ertmann mit einem Wappen und einer Anzahl von Lehen ausgestattet. Es fällt auf, daß diese Seite seines Wirkens, die ihn mindestens ebenso in Anspruch genommen haben dürfte wie sein städtisches Amt, in seiner Grabschrift keine ausdrückliche Erwähnung findet.

Neben seiner vielfältigen politischen Tätigkeit fand Ertmann noch Zeit, sich um die Geschichtsschreibung Osnabrücks zu kümmern. Seit 1480 arbeitete er – wie sich aus der Einleitung erschließen läßt7) – an der lateinischen Osnabrücker Bischofschronik. Er stütze sich dabei offensichtlich auf die niederdeutsche Reimchronik (vgl. Nr. 75), deren heute im Staatsarchiv befindliches Exemplar mit Randbemerkungen von seiner Hand versehen ist8). Über 1491 hinaus muß Ertmann noch mit der Abfassung der Chronik beschäftigt gewesen sein, da er die aus dem gleichen Jahr stammenden Versmolder Verträge erwähnt9), und es scheint so, als sei er durch Krankheit oder Tod an der Weiterführung gehindert worden, da die Chronik mit dem Jahr 1453 unvermittelt abbricht. Möglicherweise ist es jedoch kein Zufall, daß das Werk zu dem Zeitpunkt endet, als sein Autor beginnt, in der Geschichte der Stadt und des Hochstifts eine Rolle zu spielen.

Textkritischer Apparat

  1. Es läßt sich nicht feststellen, ob bereits die Grabschrift den Namen durch Majuskeln hervorhob.
  2. So in D und O2. Wahrscheinlich war diese Stelle nicht mehr zu entziffern und ist sinngemäß ergänzt worden. Warum Forst, OGQu. Bd. 1, S. XXII, die Ergänzung für unverständlich hält und annimmt, im Original habe proles gestanden, bleibt dunkel.
  3. tibi] dibi O2.
  4. manebat] ma D, manebit O2. Die Futurform ergibt keinen Sinn, Chyträus überliefert sicher richtig manebat.
  5. colat] colit Chyträus.

Anmerkungen

  1. Chronik 4, S. 112f.
  2. Die Verse in der Sachsenchronik, Chyträus, S. 163, sind die älteste Überlieferung. Die Eintragung der Grabschrift auf dem letzten Blatt der Hs. D (zu den Siglen vgl. Runge, OGQu. Bd. 2, Einleitung) der niederdeutschen Osnabrücker Bischofschronik (StAO Rep. 2, Msc. 6 c) stammt aus dem 17. Jahrhundert. Sie diente der in der Hs. O2 nachgetragenen Abschrift des Epitaphs von der Hand des Osnabrücker Historikers J. F. A. Lodtmann aus der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts möglicherweise als Vorlage. Vgl. Runge, OGQu. Bd. 2, S. XXf. u. XLV. Da die Hs. O2 zur Zeit nicht auffindbar ist, stütze ich mich auf die Wiedergabe bei Forst, OGQu. Bd. 1, S. XXII.
  3. Chronik 4, S. 113.
  4. Ebd.
  5. Zur Lebensgeschichte Ertmanns vgl. u. a. H. Forst, Regesten und Urkunden zur Lebensgeschichte des Bürgermeisters Ertwin Ertmann, in: OM 16, 1891, S. 135–172; Rothert, Geschichte, Bd. 1, S. 288ff.
  6. Matrikel Erfurt, Bd. 1, S. 193.
  7. Ertmann, S. 22.
  8. Forst, OGQu. Bd. 1, S. XII.
  9. Ertmann, S. 123.

Nachweise

  1. Forst, OGQu. Bd. 1, S. XXII.
  2. Chyträus, S. 163.
  3. Hoffmeyer, Chronik, S. 65.
  4. Forst (wie Anm. 5), S. 140 (Übersetzung).
  5. Siebern/Fink, S. 190 (Erwähnung).
  6. Rothert, Geschichte, Bd. 1, S. 310 (Erwähnung).

Zitierhinweis:
DI 26, Stadt Osnabrück, Nr. 88† (Sabine Wehking), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di026g003k0008800.