Inschriftenkatalog: Stadt Osnabrück

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 26: Stadt Osnabrück (1988)

Nr. 6/7 Diözesanmuseum Ende 12. Jh.

Beschreibung

Zwei Reliquienschreine, die als Gegenstücke konzipiert wurden. Es handelt sich zum einen (Nr. 6) um den in der Literatur bisher als „Crispinusschrein“ bezeichneten Reliquienschrein. Dieser wurde jedoch für die Reliquien der Heiligen Sixtus und Sinicius gefertigt und wird daher im folgenden als „Sixtus- und Siniciusschrein“ bezeichnet. Zum anderen (Nr. 7) handelt es sich um den bisher unter dem Namen „Crispinianusschrein“ bekannten Reliquienschrein. Da er für die Reliquien der Heiligen Crispin und Crispinian gefertigt wurde, wird er im folgenden „Crispinus- und Crispinianusschrein“ genannt. Die Gründe, aus denen die bisher üblichen Bezeichnungen verworfen wurden, sind an späterer Stelle im einzelnen darzulegen. Für die beiden Schreine werden hier die Siglen S (= Sixtus- und Siniciusschrein) und C (= Crispinus- und Crispinianusschrein) eingeführt, da eine Beibehaltung der vollen Namen weniger praktikabel ist.

Beschreibung des Sixtus- und Siniciusschreins

Eichenholz mit Silber- und Goldverkleidung, Kupferbänder. Verzierungen durch Edelsteine, eine Alsengemme. Der Reliquienschrein hat die Form einer einschiffigen Kirche mit Satteldach. Die Langseiten sind in je drei vertiefte hochrechteckige Felder unterteilt, die durch mit verschiedenen Ornamentstreifen besetzte Rahmen begrenzt sind. In den Feldern Relieffiguren, die zwar aus derselben Art Modeln, aber unterschiedlich in Hoch- und Flachrelief gearbeitet sind. Im unteren Mittelfeld der Schauseite eine thronende Madonna mit Kind, in den beiden Seitenfeldern steht links ein Apostel, rechts ein durch einen Palmzweig gekennzeichneter Märtyrer. In den drei Feldern des Dachs ebenfalls stehende Apostelfiguren, die linke ist durch einen Schlüssel als Petrus ausgewiesen. Attribut der anderen Apostel ist lediglich ein Buch. Alle Figuren tragen große, mit Edelsteinen besetzte Kronen, die eine spätere Zutat sind. Unterhalb der drei Dachfelder verläuft durchgehend über die ganze Schauseite ein Inschriftenband (A1), die Schrift einzeilig zwischen zwei Linien. Auf der Rückseite sechs Apostel mit Nimben im Flachrelief, auf der einen Schmalseite der thronende Christus im Hochrelief in einer Mandorla, rechts und links von ihm Alpha und Omega mit aufgesetzten Kreuzen (B1). Die andere Schmalseite zeigt im Flachrelief einen Märtyrer mit Buch und Palmwedel im Gewand eines Diakons und einen Bischof. Beide Figuren tragen Nimben. Im Giebel darüber ein großer Bergkristall, darunter auf Pergament eine Kreuzigungsszene.

Maße: H.: 50 cm; L.: 53 cm; T.: 24,5 cm; Bu.: 0,7–0,9 cm (A1), 3 cm (B1).

Schriftart(en): Frühe gotische Majuskel.

  1. A1

    + LAVREET · HOC OBa) OPVS · HERMANNVM · GRATIA XPIb) VT FIERET SVMPTVS CAPSE QVI CONTVLIT ISTI

  2. B1

    A ω

Übersetzung:

Aufgrund dieses Werkes möge die Gnade Christi Hermann schmücken, der die Kosten aufgebracht hat, damit dieser Schrein angefertigt werden konnte. (A1)

Versmaß: Zwei Hexameter mit Zäsur- und Endreim.

Beschreibung des Crispinus- und Crispinianusschreins Eichenholz mit Silber- und Goldverkleidung. Kupferbänder. Verzierungen durch Edelsteine, eine Gemme. Die Langseiten und Dachflächen sind – S entsprechend – in je drei vertiefte hochrechteckige Felder gegliedert, die Relieffiguren enthalten. Die Schauseite zeigt auf der Kastenwandung im Hochrelief links die thronende Madonna mit Kind – das gleiche Relief befindet sich auch an S –; in der Mitte den thronenden Christus, in der Linken ein Buch, die Rechte zum Segensgestus erhoben, entsprechend dem Relief an der Schmalseite von S, jedoch ohne Mandorla; rechts ein Märtyrer mit Buch und Palme. Alle drei Figuren tragen nachträglich hinzugefügte große, mit Edelsteinen besetzte Kronen. In den Dachfeldern der Schauseite ebenfalls bekrönte Apostelfiguren, darunter ein über die ganze Breite der Schauseite verlaufendes Schriftband (A2), einzeilig zwischen zwei Linien, dessen Anfang und Ende nicht mehr erhalten sind, aber mit Hilfe von Quellen aus dem 17. und 18. Jahrhundert ergänzt werden können1). Merkwürdig ist der Tatbestand, daß das Schriftband am Anfang und Ende völlig glatt ist und hier nichts auf die ehemalige Beschriftung hinweist. Lediglich die Linien, die die Inschrift begrenzen, sind fortgesetzt. Lötstellen lassen sich allenfalls an der linken Seite ausmachen. Trotzdem ist es als sicher anzusehen, daß hier neue Stücke angesetzt wurden, da eine völlige Abschleifung der eingravierten Buchstaben aufgrund des guten Erhaltungszustands der beiden Seitenstücke ausgeschlossen werden kann. Es konnte bisher weder eine Erklärung dafür gegeben werden, daß man die Seitenstücke des Inschriftenbands durch glatte Teile ersetzte, noch dafür, daß diese Seitenstücke gleich lang sind. Direkt unterhalb des Schriftbandes (A2) entlang der Dachkante verläuft ebenfalls über die ganze Schauseite ein Streifen, dessen Ornament über dem Feld mit der Figur des Märtyrers unterbrochen wird und sich in Inschrift (B2) fortsetzt, die den Märtyrer als Crispinus ausweist2). Das Band bricht in der Inschrift ab und geht in einen neu angelöteten Streifen über. Die Inschrift kann aufgrund einer kopialen Überlieferung aus dem Jahr 1648 vervollständigt werden3). Wahrscheinlich nahm sie ursprünglich die ganze Breite des darunter befindlichen Feldes ein, und das Band endete wieder in einem Ornamentstreifen. Die Rückseite des Schreins zeigt im Flachrelief insgesamt sechs Apostel in den Feldern der Kastenwandung und des Dachs, die eine Schmalseite zwei Apostel im Flachrelief, die andere eine Kreuzigungsszene mit Maria und Johannes, ebenfalls im Flachrelief. Ober- und unterhalb dieses Bildfeldes hat man insgesamt sechs Bruchstücke eines Inschriftenbandes (C2) befestigt. Es verlief wahrscheinlich anstelle des heute erneuerten schlichten Streifens oberhalb der Relieffelder der Kastenwandung auf der Schauseite, da dessen Höhe mit der der Bruchstücke exakt übereinstimmt.

Maße: H.: 49 cm; L.: 53cm; T.: 25 cm; Bu.: 0,6–0,8 cm (A2), 0,9 cm (B2), 0,5 cm (C2).

Schriftart(en): Frühe gotische Majuskel (A2), gotische Majuskel (B2 und C2).

  1. A2

    [CRISPINV]Mc) · CAPSA · TENET · HEC · ET CRISPINIANVM QVORVM · SCIRE · MANVMd) · MEREANTVRe) · CRIMINE · L[APSI]f)

  2. B2

    〈CRISP[INUS]〉g)

  3. C2

    〈//RI + CVM DEBENT//ES · TE// HENRICV// PERACTA · REOh) VIR//S · VVLT · AMICI//〉

Übersetzung:

Dieser Schrein enthält Crispin und Crispinian. Die durch Sünde Gestrauchelten mögen es verdienen, ihre (helfende) Hand zu erfahren. (A2)

Eine sinnvolle Übersetzung der Inschrift (C2) kann nicht gegeben werden.

Versmaß: Zwei Hexameter (A2).

Wie oben erwähnt, war die heute nur noch in Bruchstücken vorhandene Inschrift (C2) ursprünglich wohl an der Schauseite unterhalb der Dachinschrift angebracht. Geht man von der Länge der Dachleiste aus, so hat sie wahrscheinlich zwei Hexameter oder ein Distichon umfaßt, es wären folglich etwa 12 Silben verloren. Das Kreuz auf dem ersten Bruchstück weist darauf hin, daß der erste Vers auf RI endete, der zweite mit CVM DEBENT anfing. Der Text läßt sich aber weder rekonstruieren, noch können Aussagen über seinen Sinn getroffen werden4). Dolfen5) meint, hier sei die Rede von dem Willen eines Freundes bezogen auf einen Henricus. Dies ist indessen nur eine von mehreren Möglichkeiten, da sich die Formen HENRICV[.] und AMICI[.?] nicht eindeutig bestimmen und einander zuweisen lassen. Aus der Tatsache, daß die Bruchstücke der Inschrift ohne Bemühen um eine sinnvolle Abfolge aneinandergefügt wurden, läßt sich erkennen, daß zu diesem Zeitpunkt die Inschrift bereits zerstört und ihr Sinn unkenntlich war. Die Fragmente wurden offensichtlich nur noch zu dem Zweck angebracht, die Kanten zu verkleiden. Man muß wohl damit rechnen, daß dabei weitere Teile der Inschrift verlorengingen, da die Bruchstücke lückenlos die Kanten der Schmalseite abdecken. Es läßt sich nicht feststellen, wann man die Teile des Schriftbands an der Schmalseite angebracht hat, dies dürfte aber relativ früh erfolgt sein – vielleicht im Zusammenhang mit den Wirren des 30jährigen Kriegs –, da die beiden um 1650 entstandenen kopialen Überlieferungen der Inschrift von C und S (C2) als einzige Inschrift nicht wiedergeben6). Dies führt generell zu der Frage nach der kopialen Tradierung der Inschriften beider Reliquienschreine und nach deren Überlieferungsgeschichte, soweit sie aus den Quellen ersichtlich ist. Es wird anhand urkundlicher Zeugnisse nachzuweisen sein, daß der üblichen Benennung von S und C als „Crispinusschrein“ und „Crispinianusschrein“ die falsche Vorstellung zugrundeliegt, es sei je ein Schrein für jeden der beiden Dompatrone konzipiert worden. Da die ursprüngliche Bestimmung der Schreine den Anlaß zu ihrer Umbenennung gab und damit für die hier verwandten Bezeichnungen ausschlaggebend ist, sollen – unter Vernachlässigung einer chronologischen Abfolge – die Entstehungsgeschichte und das mit ihr eng verknüpfte Problem der Datierung zunächst ausgeklammert bleiben und erst im Anschluß an die Überlieferungsgeschichte abgehandelt werden. In diesem Zusammenhang wird auch der epigraphische Befund zu erörtern sein. Überlieferungsgeschichte und Benennung der Schreine Den Anlaß, die Benennung von S und C als „Crispinus-“ und „Crispinianusschrein“ auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen, gab die Inschrift (A2), in der ausdrücklich auf die Reliquien von Crispin und Crispinian in einem Schrein Bezug genommen wird, im Gegensatz zu Inschrift (A1), die keinen der beiden Dompatrone nennt. Die erste und einzige urkundliche Erwähnung, die sich ausdrücklich auf zwei Reliquienschreine für Crispin und Crispinian bezieht, findet sich in einem Inventar der Sakristei des Doms aus dem Jahr 1559, in dem twe raste7) Crispini et Crispiniani aufgeführt werden8). Aber auch diese allgemein gehaltene Erwähnung besagt nicht, daß sich die Reliquien jedes Märtyrers in einem Schrein befanden. Das von Ingeborg Güssow9) herangezogene Reliquienverzeichnis aus dem Jahr 134310) nennt nicht – wie sie meint – Reliquiare für die Gebeine der beiden Heiligen, sondern lediglich ein Reliquienbehältnis, in dem unter anderem auch die Gebeine der beiden Heiligen aufbewahrt wurden11). Überdies handelt es sich dabei um einen Nachtrag aus dem 15. Jahrhundert12). Ein weiterer diesem Verzeichnis angefügter Zusatz aus dem 15. Jahrhundert belegt übrigens, daß nicht alle Reliquien der beiden Dompatrone am selben Ort aufbewahrt wurden, sondern an verschiedenen Stellen in der Kirche13), ein Umstand, der für die Datierung der Schreine noch von Bedeutung sein wird. Unter den verschiedenen Inventaren nach 1559, in denen die Schreine immer wieder Erwähnung finden, ist vor allem eine Bestandsaufnahme aus dem Jahr 1648 wichtig, da sie die beiden Inschriften (A1) und (A2) wiedergibt, um die Schreine zu bezeichnen14). Sie wurde wohl angefertigt, um nach den Verwüstungen der Schweden im 30jährigen Krieg einen Überblick über die Schäden und den noch vorhandenen Bestand zu gewinnen. Es läßt sich nicht feststellen, wieweit die beiden Schreine von der Zerstörungswut der Truppen in Mitleidenschaft gezogen wurden15). Da hierbei jedoch Kisten und Kasten auffgeschlagen wurden16), ist es gut möglich, daß sie Blessuren davontrugen, vielleicht des Teils der Goldbeschläge beraubt wurden, der heute erneuert ist. Urkundliche Belege über Beschädigungen oder Renovierungen gibt es nicht, nur den Hinweis Berlages17) auf eine Restaurierung im 19. Jahrhundert, bei der man wohl verschiedene Beschläge erneuerte. Ikonographische Gründe sprechen dafür, daß das Madonnenrelief der Schauseite von C nicht in das ursprüngliche Bildprogramm gehörte, da die Schauseite auf die Christusfigur hin zentriert ist und durch das Madonnenbild unausgewogen wirkt. Dieses wurde wahrscheinlich bei einer Renovierung angebracht, die allerdings relativ bald nach der Entstehung des Schreins erfolgt sein muß, da man noch einen passenden Model zur Verfügung hatte18). Zu erwarten wäre links von Christus eine Gegenfigur zu dem rechts angebrachten Märtyrer mit Palme. Da die Inschrift (A2) ausdrücklich von Crispin und Crispinian spricht, kann man wohl davon ausgehen, daß Christus von den beiden Patronen des Osnabrücker Doms begleitet war. Es ist möglich, daß das Ornamentband mit der Inschrift (B2) zu einem Zeitpunkt angebracht worden ist, als die linke Märtyrerfigur bereits nicht mehr vorhanden war, so daß man nur noch die Crispinusfigur namentlich kennzeichnen mußte. Nicht weniger wahrscheinlich ist indessen eine Beschädigung und Erneuerung der linken Bandhälfte, wobei eine der Inschrift (B2) entsprechende Inschrift Crispinianus durch einen Ornamentstreifen ersetzt worden wäre. Für diese Möglichkeit sprechen gewisse Unstimmigkeiten im Verlauf des Ornamentbands, das oberhalb der linken mittleren Rahmenleiste einen leichten Bruch aufweist. Zudem sind auch an anderer Stelle neue Stücke so geschickt angesetzt worden, daß ein Übergang nicht zu erkennen ist19). Mit Ausnahme des Inventars von 1559 benennt die Quelle S und C als „Crispinus-“ und „Crispinianusschrein“. Borchers20) vermutet, die Namen der beiden Schreine seien auf den Osnabrücker Jesuiten Henseler zurückzuführen. Dies findet jedoch keine Bestätigung in der von Borchers als Beleg angeführten Rekognitionsurkunde von 172121), die einen Bericht über den Zustand der Schreine enthält und wohl auf Betreiben Henselers angefertigt wurde22). Im Gegenteil ist dort ausdrücklich die Rede von einer capsa prima und einer altera capsa – zur Unterscheidung werden auch hier die Inschriften angegeben. Schon Dolfen23) hat betont, daß das Protokoll sich jeglicher Stellungnahme dazu enthalte, ob die capsa prima die Reliquien beider Patrone bewahre und ob die Benennung „Crispinus-“ bzw. „Crispinianusschrein“ sachlich begründet sei. Man kann darüber hinaus feststellen, daß die Namen im Jahr 1721 offenbar noch nicht existierten, also erst im weiteren Verlauf des 18. oder im 19. Jahrhundert geprägt worden sind. Sachlich begründet, d. h. auf die eingeschlossenen Reliquien bezogen, waren sie nicht. Dies ergibt sich aus den speziell auf den Inhalt der Reliquienschreine bezogenen Reliquienverzeichnissen. Gelenius24) führt Mitte des 17. Jahrhunderts unter Tumbae minores des Doms einen Schrein für die Reliquien der Heiligen Regina, Sixtus und Symnesius (= Sinicius) auf. Die von Gelenius zitierte Inschrift weist ihn zweifelsfrei als S aus. Dies entspricht den Angaben der Rekognitionsurkunde von 1721, die ebenfalls die in S befindlichen Reliquien aufführt. Unter den namentlich bezeichneten Reliquien wird nicht eine einzige von Crispin oder Crispinian erwähnt, die Reliquien von Sixtus und Sinicius dagegen sind an erster Stelle genannt, es folgen diejenigen der heiligen Regina25) sowie einer Reihe weiterer Märtyrer. Da die Reliquien von Sixtus und Sinicius als erste genannt sind, dürfte auch geklärt sein, um welche Personen es sich bei dem Relief des Bischofs und des Diakons auf der Schmalseite des Schreins handelt. Sixtus gilt als der erste Bischof vom Reims und Soissons, Sinicius als sein Schüler und Nachfolger26). Über den Zeitpunkt der Translation ihrer Reliquien liegen keine Angaben vor, es ist jedoch nicht auszuschließen, daß auch sie bereits durch Karl den Großen dem Osnabrücker Dom geschenkt wurden. Da es keinerlei Hinweis darauf gibt, daß es sich bei den namentlich nicht bezeichneten Reliquien des Schreins um solche des Crispin handelt, die Inschrift (A2) des anderen Schreins, dessen Reliquien nicht durch Schedulae kenntlich gemacht sind, hingegen ausdrücklich betont, dieser enthalte die Gebeine der beiden Märtyrer, ist eine Umbenennung in „Sixtus- und Siniciusschrein“ sowie „Crispinus- und Crispinianusschrein“ hinreichend gerechtfertigt. In diesem Zusammenhang ist noch einmal auf das Fehlen von Anfang und Ende der Inschrift (A2) hinzuweisen, für das bisher noch keine befriedigende Erklärung gefunden werden konnte. Da eine Abnutzung durch den liturgischen Gebrauch ebensowenig in Frage kommt wie eine willkürliche Zerstörung, die aufgrund der gleichen Länge der fehlenden Stücke ausscheidet, ist an eine systematische Tilgung zu denken. Zeitlich läßt sich diese Tilgung aufgrund der Rekognitionsurkunde von 1721 eingrenzen, die die heute fehlenden Teile der Inschrift wiedergibt. Da sie das Ende der Inschrift (A2) als beschädigt ausweist27), ist es auszuschließen, daß der Anfang ungekennzeichnet aus der Überlieferung ergänzt wurde. Folglich kann eine Tilgung erst nach 1721 vorgenommen worden sein. Es dürfte kaum ein Zufall sein, daß die Löschung des Namens Crispin in denselben Zeitraum fällt wie die Zuweisung je eines Schreins an Crispin und Crispinian. Vielmehr hat man wohl diesem Vorgang und der damit verbundenen Wandlung im liturgischen Gebrauch der Schreine dadurch Rechnung tragen wollen, daß man einen der beiden in Inschrift (A2) enthaltenen Namen beseitigte. Sollte diese Vermutung zutreffen, so hätte man das Ende der Inschrift, das – wie aus der Rekognitionsurkunde hervorgeht – ohnehin bereits beschädigt war, aus Gründen der Symmetrie ebenfalls entfernt. Dabei wären dann inhaltliche Gesichtspunkte völlig außer acht gelassen worden. Zur Datierung der Reliquienschreine Schon immer standen die Inschriften der beiden Reliquienschreine im Mittelpunkt des Interesses, wenn es um das Problem der Datierung ging. Dies bezog sich allerdings ausschließlich auf den Inhalt der Inschriften. Eine genaue epigraphische Untersuchung wurde bisher noch nicht geleistet. Im folgenden soll deutlich gemacht werden, daß der epigraphische Befund zu einem anderen Ergebnis führt als zu der Datierung der Schreine auf 1220–1230, auf die sich die neuere kunsthistorische Forschung einhellig festgelegt hat. Zunächst ist es jedoch notwendig anhand der Entstehungsgeschichte der beiden Schreine die bisher von der Forschung angeführten Argumente für ihre Datierung darzulegen. Die Reliquien von Crispin und Crispinian sind für Osnabrück und für den Osnabrücker Dom im besonderen seit je her von außerordentlicher Bedeutung gewesen, ein Umstand, der sich auch in der Darstellung der beiden Heiligen auf dem Siegel des Domkapitels seit dem 13. Jahrhundert manifestiert. Neben Soissons ist Osnabrück Hauptort der Verehrung der beiden Märtyrer28). Der Tradition zufolge schenkte Karl der Große der von ihm gegründeten Peterskirche in Osnabrück im Jahr 776 die Reliquien der beiden Heiligen. Erwähnt wird dieser Vorgang – ohne Datum – in einer Urkunde aus dem Jahr 803, die in dem hier angesprochenen Teil im Original überliefert ist29). Um 1000 waren Crispin und Crispinian als Patrone des Osnabrücker Doms bereits weithin bekannt. Dies geht aus einer Erzählung des Thietmar von Merseburg in der Sachsenchronik hervor, wonach seinem Mitbruder Gunther die beiden Heiligen im Traum erschienen seien und ihn gefragt hätten, ob er Bischof von Osnabrück werden wolle30). Zu dieser Zeit ruhten die Reliquien der Märtyrer in einem Bodengrab. Dies bezeugt eine in einer Abschrift aus dem 14. Jahrhundert erhaltene urkundliche Erzählung aus dem Jahr 1100, die von einem Brand des Doms im selben Jahr berichtet, bei dem auch der Altar schwer beschädigt wurde31). Der Erzählung zufolge bewahrte man die Reliquien vor 1100 in einem Reliquiengrab unter dem Hauptaltar des Doms in einem Gang mit sehr sicherem Gewölbe (cum fornice firmissimo). Nach dem Brand habe Bischof Wido (1093–1101) die Reliquien, die zu der Zeit schon nahezu vergessen gewesen seien und die man erst habe suchen müssen, aus den Trümmern des Altars gerettet, nach Iburg überführen und dort in einem St. Clemens geweihten Altar niederlegen lassen. Nach sechs Jahren sei der Wiederaufbau des Doms abgeschlossen gewesen, und man habe die Reliquien wieder nach Osnabrück zurückgebracht, um sie dort mit zahlreichen anderen im neuerrichteten Hauptaltar beizusetzen. Vermutlich ließ man bei dieser Gelegenheit die beiden Armreliquiare anfertigen, die aus dem Anfang des 12. Jahrhunderts stammen und der Überlieferung zufolge Armknochen von Crispin und Crispinian enthalten32). Da die Aufbewahrung von Reliquien in Bodengräbern allgemein seit der Jahrtausendwende außer Gebrauch gekommen war33), ist es fraglich, ob man die Reliquien wieder an dem alten Ort untergebracht hat. Diese Entwicklung in der Beisetzung von Reliquien wird auch daran deutlich, daß man die Gebeine von Crispin und Crispinian, an deren Aufbewahrungsort man sich nicht mehr erinnerte, nach dem Brand erst suchen mußte. Die bei Ingeborg Güssow34) veröffentlichten Ergebnisse Thümmlers, nach denen eine Grabung im Dom die Einrichtung einer unterirdischen Kammer unter dem Altar noch im 13. Jahrhundert erwiesen hätte, halten einer kritischen Überprüfung nicht stand35). So ist es wahrscheinlicher, daß man die Reliquien 1110 in einem Stipesgrab beisetzte. Im Jahr 1218 fand im Dom die Weihe eines neuen Hochaltars durch Bischof Adolf (1216–1224) statt. Dieser Akt ist in einer Urkunde36) festgehalten, die beim Abbruch des Hochaltars 1867 gefunden wurde. In ihr sind alle im Hochaltar eingeschlossenen Reliquien, darunter auch die von Crispin und Crispinian, aufgeführt37). Neben Bischof Adolf ist in einer Urkunde ein Priester Hermann genannt, den Schriever 1901 mit dem in der Inschrift (A1) erwähnten Hermann identifizierte38). Dieser gilt seither als Stifter von S; er läßt sich von 1216 bis 1218 als Domvikar nachweisen, von 1221 bis 1241 als Domherr und Priester des Hauptaltars. Davon ausgehend hat man sich ohne großen Erfolg bemüht, den in der Inschrift (C2) genannten Heinrich ebenfalls ausfindig zu machen, den man unter den Zeitgenossen des Hermann suchte39). Die Theorie Schrievers war seither für die Datierung der beiden Schreine von ausschlaggebender Bedeutung. Hatten im 19. Jahrhundert Lübke40) und Berlage41) die Schreine noch auf das Ende des 12. Jahrhunderts datiert, so sah man seit Schriever die Weihe des Hochaltars 1218 als Terminus post quem für die Erhebung der Reliquien aus dem Altar und ihre Umbettung an und verlegte die Entstehung der Reliquienschreine allgemein in die Zeit zwischen 1220 und 123042). Die Argumentation Schrievers kann jedoch schon durch einen Hinweis darauf entkräftet werden, daß man die Reliquien der beiden Heiligen ohnehin an verschiedenen Stellen im Dom aufbewahrte, so u. a. in den bereits erwähnten Armreliquiaren, in einem weiteren Reliquienschrein aus dem Ende des 12. Jahrhunderts (Nr. 4) und im Kopf eines Kruzifixus, der noch im 15. Jahrhundert im Chor des Doms hing43). Von einem Terminus post quem kann also nicht die Rede sein. Dennoch bietet die Urkunde des Jahres 1218 einen Anhaltspunkt für die Datierung. Die Neuweihe des Altars setzt den Abschluß eines Bauvorhabens voraus, über das nichts Genaueres bekannt ist, das aber – berücksichtigt man die damals üblichen Bauzeiten – vermutlich schon Ende des 12. Jahrhunderts begonnen wurde. Zu diesem Zweck mußten die Reliquien aus dem Altar entfernt und umgebettet werden. Da eine allgemeine Tendenz der Zeit darin bestand, die Reliquien aus den Altargräbern hervorzuholen und in prunkvollen Behältnissen auszustellen44), besteht die Möglichkeit, daß man auch in Osnabrück am Ende des 12. Jahrhunderts einen Teil der Reliquien, die man bisher im Altar verwahrt hatte, in die bereits fertigen Schreine S und C umbettete. Eine solche Sicht des Jahres 1218 als Terminus ante quem findet Bestätigung durch die epigraphische Untersuchung, die bisher auf die Inschrift (B2) beschränkt blieb. Da diese indessen jünger ist als die Inschriften (A1) und (A2), was zu zeigen sein wird, kann sie zu einer Bestimmung der Entstehungszeit der Schreine nicht herangezogen werden. Eben dies tun aber Ingeborg Güssow und Borchers45), die beide die anhand von kunsthistorischen Kriterien gewonnene Datierung von S und C auf 1220–1230 dadurch bestätigen wollen, daß sie die Inschrift (B2) aufgrund des epigraphischen Befunds genau diesem Zeitraum zuweisen. Zwar muß eine so enge zeitliche Eingrenzung einer Schrift in jedem Fall fragwürdig bleiben, die hier verwandte Majuskel kann jedoch eindeutig der 1. Hälfte des 13. Jahrhunderts zugewiesen werden, zumal sie der Majuskel auf der Domtaufe (Nr. 9) entspricht, die auf die 1. Hälfte des 13. Jahrhunderts zu datieren ist. In beiden Fällen weisen die Buchstaben Schwellungen der Bögen und keilförmige Abschlüsse auf, die in feinen Linien auslaufen. Die Cauda des R ist stark vorgestreckt und eingerollt. Die Abschlußstriche des C laufen nach oben und unten in weiten Bögen aus. Die Datierung der Inschrift (B2) auf die 1. Hälfte des 13. Jahrhunderts erlaubt es indessen nicht, die Entstehungszeit der Reliquienschreine ebenfalls in diesem Zeitraum anzusetzen. Dies zeigt ein Vergleich von (B2) mit den anderen Inschriften der Schreine. Ingeborg Güssow46) hat zwar vermerkt, daß die unterhalb der Dachfelder verlaufenden Schriftbänder (A1, A2) eher dem 12. als dem 13. Jahrhundert zuzuschreiben sind, sie hat daraus aber keinerlei Konsequenzen für die Datierung gezogen, sondern lediglich auf die „ungewandten und ungleich großen Buchstaben“ hingewiesen47). Dies kann hier nicht bestätigt werden. Es handelt sich vielmehr bei den Inschriften (A1) und (A2) übereinstimmend um eine Majuskel, die noch weitgehend dem romanischen Schrifttyp verhaftet ist – daraus mag sich die unterschiedliche Buchstabengröße erklären – und erst wenige gotische Elemente aufweist. Die Ausführung ist jedoch sehr sorgfältig und ausgewogen. Unziale Buchstabenformen kommen, abgesehen von drei halbgeschlossenen M, einem N und einem E nicht vor. C erscheint sowohl rund als auch noch in der alten eckigen Form. Kapitales A hat einen großen Dachbalken, die gebrochenen, nach unten weisenden Querbalken sind in der Mitte nicht geschlossen. Das Erscheinungsbild der beiden Inschriften erlaubt es in keinem Fall, sie später als auf das Ende des 12. Jahrhunderts zu datieren, es sei denn, man wollte dem Künstler eine bewußte Archaisierung unterstellen. Ganz anders stellt sich die Inschrift (C2) an dem Schrein C dar, die bisher offensichtlich mit den Inschriften (A1) und (A2) stilistisch und zeitlich gleichgesetzt wurde. Sie unterscheidet sich von diesen aber schon in der Gravierungstechnik. Während die Buchstaben von (A1) und (A2) aus klaren eingravierten Linien bestehen, sind die von (C2) fein eingehämmert und wirken in der Ausführung weniger sorgfältig, auch wenn man von dem Grad ihrer Beschädigung absieht. Der Schrifttypus dürfte wie (B2) der 1. Hälfte des 13. Jahrhunderts zuzuordnen sein, ist aber erheblich weniger kunstvoll. Das ausschließlich verwandte unziale E hat eine Tendenz zum Abschluß, wenn es auch nicht völlig geschlossen vorkommt. Die Bögen der Buchstaben weisen zum Teil Schwellungen auf, die Schäfte sind häufig keilförmig. Ein Vergleich der Inschriften (A1) und (A2) mit der Inschrift (C2) ergibt also zweifelsfrei, daß letztere um einiges später angesetzt werden muß, ein Umstand, der – bisher von allen Bearbeitern außer acht gelassen – es von vornherein fragwürdig macht, den in (C2) genannten Heinrich als Stifter des Schreins C anzusehen und ihn unter den Zeitgenossen des in (A1) genannten Hermann zu suchen. Da C als Gegenstück zu S gefertigt wurde, würde man die Nennung des Stifters ebenfalls auf dem Hauptschriftband der Schauseite erwarten. Der Name befindet sich jedoch auf einem später hinzugefügten Schriftband an weniger exponierter Stelle. Es kommen daher zwei Möglichkeiten in Betracht. Vielleicht hat man einige Zeit nach der Entstehung des Schreins C, vermutlich nach dem Tod des Stifters, dafür sorgen wollen, daß dessen Name nicht in Vergessenheit geriet, und hat nachträglich ein Schriftband zur Erinnerung an ihn anbringen lassen. Es wäre aber auch denkbar, daß der genannte Heinrich die Kosten für eine aufwendige Renovierung von C getragen hat, zumal Anhaltspunkte für eine frühe Renovierung des Schreins vorliegen48). Die Rolle, die Hermann in der Geschichte des Schreins gespielt hat, wird sich letztlich jedoch genausowenig klären lassen wie seine Identität. Als Ergebnis der epigraphischen Untersuchung bleibt festzuhalten, daß sich eine Datierung der beiden Reliquienschreine auf die Zeit um 1220–1230 nicht auf den epigraphischen Befund stützen kann. Da die Inschriften (A1) und (A2) spätestens dem Ende des 12. Jahrhunderts entstammen und es ersichtlich ist, daß sie speziell für die beiden Schreine gefertigt wurden, müssen diese ebenfalls auf das Ende des 12. Jahrhunderts datiert werden. Es wäre dann ein Wagnis, die Entstehung der Reliquienschreine allein aufgrund der Inschriften um mindestens drei Jahrzehnte vorzuverlegen, wenn gravierende kunsthistorische und archivalische Gesichtspunkte dagegensprächen. Archivalische Gesichtspunkte scheiden aus den oben genannten Gründen aus. Das häufige Auftreten der Namen Hermann und Heinrich im 12. und 13. Jahrhundert schränken deren Beweiskraft ohnehin sehr ein. Eine genauere Betrachtung der kunsthistorischen Untersuchungen49) zeigt nun, daß nicht nur die Datierung von S und C von dem angeblichen Nachweis eines Stifters Hermann abhängt – in jüngster Zeit auch von der Datierung der Inschrift (B2) – sondern die zeitliche Bestimmung aller mit den beiden Schreinen verwandten westfälisch-niedersächsischen Goldschmiedearbeiten, bei deren Datierung man auf rein stilistische Kriterien angewiesen ist. Dazu gehören in erster Linie die von Meyer50) als „Osnabrücker Gruppe“ bezeichneten Kunstwerke: ein Reliquienschrein aus Enger, ein Ciborium aus Minden, eine Hostiendose aus Lippstadt und die Reste eines Tafelreliquiars aus Osnabrück. Zur Frage ihrer Datierung und Lokalisierung bemerkt Meyer: „Zu größerer Gewissheit läßt sich die Frage nach dem Sitz der Werkstatt noch erheben durch den Vergleich mit den beiden ebenfalls im Osnabrücker Schatz bewahrten Reliquienbehältern des Crispinus und Crispinianus. Sie vermögen uns auch über die Zeit der Entstehung der ganzen Gruppe Auskunft zu geben.“51) Daneben wird von Kunsthistorikern auch immer wieder auf einen Zusammenhang der beiden Schreine mit dem Beckumer Prudentiaschrein verwiesen52), der allerdings in seinem Aufbau rhein-maasländischen Gestaltungsprinzipien verhaftet ist und von Ingeborg Güssow53) daher später eingestuft wird als die beiden Osnabrücker Schreine. Aber auch hier ergibt sich dasselbe Problem, denn: „Die Datierung des Prudentiaschreins ist abhängig von der Einordnung der Osnabrücker Reliquiare.“54) Es sei nur am Rande vermerkt, daß so auch die Datierung des dem Prudentiaschrein eng verwandten Borgå-Kelchs (Nr. 11) von der Datierung der Reliquienschreine abhängt. Damit wird zwischen der frühen gotischen Majuskel von S und C und der späten, bereits manieriert wirkenden gotischen Majuskel des Borgå-Kelchs ein Zeitraum von höchstens 20 Jahren eingeräumt – dies macht die Fragwürdigkeit solcher Datierungen deutlich. Von diesen Stücken abgesehen gibt es kaum Goldschmiedearbeiten, die sich mit den beiden Schreinen vergleichen lassen. Sie stehen aufgrund ihres Aufbaus mit den Figuren in den rechteckigen Dachfeldern und der fehlenden architektonischen Einrahmung des Figurenreliefs als Einzelerscheinungen da. Zu vergeichen sind sie allenfalls mit einem Schrein aus Lüdinghausen, in dem Ingeborg Güssow55) das Gliederungsprinzip der Osnabrücker Schreine ebenso vorgebildet sieht wie in dem sog. „Walpurgiskasten“ aus dem Welfenschatz. Beide Stücke werden auf das 3. Viertel des 12. Jahrhunderts datiert und zeichnen sich wie die Osnabrücker Schreine durch ihre unarchitektonische Gliederung aus, die außerhalb des westfälisch-niedersächsischen Raums nicht nachzuweisen ist. Diese Form lebte im Gebiet um Osnabrück weiter. Das zeigt die Tatsache, daß aus der Zeit der Spätgotik in Osnabrück gleich vier hausförmige Schreine erhalten sind56). Aus dem Ende des 12. wie auch aus dem 13. Jahrhundert sind keine vergleichbaren Stücke überliefert. Dies spricht jedoch nicht dagegen, S und C auf das Ende des 12. Jahrhunderts zu datieren. Ebenso verhält es sich mit den Ornamentbändern, die sich in geometrische und pflanzliche Ornamente unterteilen lassen. Ingeborg Güssow57) hat nachgewiesen, daß alle hier verwandten Ornamentstreifen auch bereits im 12., zum Teil sogar schon im 11. Jahrhundert gefertigt wurden. Die geometrischen Ornamente stehen nach ihrer Meinung in der Tradition der niedersächsisch-westfälischenen Goldschmiedekunst. So, wie sie auf den Osnabrücker Reliquienschreinen erscheinen, kommen sie vor allem an Werken des 11. und 12. Jahrhunderts vor. Die pflanzlichen Ornamente sind der rhein-maasländischen Kunst verpflichtet, in der sie bereits im 12. Jahrhundert auftreten. Den Streifen mit dem Rautenblütenmuster, der als einziger aufgrund stilistischer Kriterien dem Anfang des 13. Jahrhunderts zugeordnet werden muß58), hat Ingeborg Güssow59) selbst als Erneuerung aus späterer Zeit erwiesen, so daß ihr Argument, die Ornamentstreifen setzten die großen Maasschreine aus der Zeit um die Wende vom 12. zum 13. Jahrhundert voraus60), für die Datierung der Reliquienschreine ohne Bedeutung bleibt. Eine letzte Möglichkeit und wohl die überzeugendste, stilistische Anhaltspunkte für eine Datierung zu gewinnen, bietet der Figurenstil, mit dem sich Ingeborg Güssow61) in ihrer Untersuchung sehr ausführlich auseinandergesetzt hat. Dabei müssen jedoch zwei Unterscheidungsfaktoren berücksichtigt werden: Die Modeln, die man zur Herstellung der Reliefs benutzte, sind häufig über mehrere Jahrzehnte in Gebrauch gewesen62). Außerdem sind die Reliefs der beiden Schreine stilistisch nicht einheitlich. Dies erschwert den Vergleich mit anderen Kunstwerken und läßt eine unterschiedliche Entstehungszeit denkbar erscheinen. Ingeborg Güssow63) hat bereits darauf hingewiesen, daß sich die Apostelreliefs von S und C aufgrund ihres Figurenstils zu einer Gruppe zusammenfassen lassen. Eine Ausnahme hiervon machen die beiden Apostel des rückwärtigen linken und rechten Dachfelds von S. Der linke Apostel hebt sich von der großen Gruppe vor allem durch die röhrenartig senkrechten Falten seines Gewandes ab, der rechte durch das wie durch einen Windstoß aufgewirbelte Gewand und die Schrittstellung, die die Figur in heftiger Bewegung erscheinen lassen. Eine zweite Gruppe bilden nach Ingeborg Güssow64) die Reliefs des thronenden Christus und der Madonna, die sich durch einen unruhigen Faltenwurf auszeichnen und aufgrund dieses sog. Zackenstils allgemein um die Mitte der 1. Hälfte des 13. Jahrhunderts eingeordnet werden. Sie lassen sich wegen des Sitzmotivs am besten mit den kleinen Apostelreliefs des der „Osnabrücker Gruppe“ zugehörigen Reliquiars aus Osnabrück vergleichen, denen sie im Faltenwurf besonders ähnlich sind. Der ebenfalls der „Osnabrücker Gruppe“ zugehörige Reliquienschrein aus Enger zeigt an der Schmalseite das Relief eines Bischofs und eines Diakons, das dem Flachrelief von Sixtus und Sinicius an der Schmalseite von S bis in Details hinein entspricht und sich nur in der künstlerischen Ausführung von diesem unterscheidet. Es ist von der Forschung bisher nicht berücksichtigt worden, daß die Kleidung der beiden Geistlichen für eine zeitliche Eingrenzung gewisse Aufschlüsse geben kann. Der gabelförmige Kaselbesatz, den der Bischof trägt, ist seit dem Ende des 12. Jahrhunderts weit verbreitet65). Dagegen kommen die runden seitlichen Ausschnitte der Dalmatik seit 1200 kaum mehr vor, ebenso sind die Fransen an den Clavi, wie sie der Diakon trägt, im 13. Jahrhundert nicht mehr üblich66). Auch die Apostelfiguren von S und C stehen im Gewandstil und in der Gestaltung der Köpfe der „Osnabrücker Gruppe“ sehr nahe67). Während darüber, welches die qualitätvolleren Arbeiten seien, unter den Kunsthistorikern Uneinigkeit besteht, herrscht weitgehend Einigkeit darin, daß man die „Osnabrücker Gruppe“ in einer Osnabrücker Goldschmiedewerkstatt anzusiedeln habe, in deren weiteren Umkreis auch die Reliquienschreine gehörten. Diese Werkstatt wurde aufgrund der Datierung der beiden Schreine um den Beginn des 13. Jahrhunderts angesetzt, während man glaubte, für das 12. Jahrhundert keinerlei Anzeichen für eine in Osnabrück ansässige Goldschmiedewerkstatt ausmachen zu können68). Gewißheit kann indessen über die Provenienz der genannten Stücke nicht bestehen, denn die Tatsache, daß sich deren Mehrzahl heute in Osnabrück befindet, reicht hierfür nicht aus. Die Unsicherheit der Datierung und der Mangel an sicher datiertem Vergleichsmaterial ließen Ingeborg Güssow69) auf die gleichzeitigen Werke der Großplastik zurückgreifen. Sie stützt sich auf Goldschmidt70), der die Großplastik des sächsischen Raums in drei Stilphasen eingeteilt hat, und kommt zu dem Ergebnis, daß die Schreinfiguren zwar am ehesten mit den Werken der zweiten Stilphase Goldschmidts von 1190 bis 1210 zu vergleichen sind, gleichzeitig aber Merkmale aufweisen, die keiner der Goldschmidtschen Stilphasen zuzuordnen sind. Goldschmidt71) selbst hat im Zusammenhang der zweiten Stilphase darauf hingewiesen, von welch großer Bedeutung byzantinische Einflüsse in dieser Zeit für die sächsische Kunst waren. Sommer72) hat am Beispiel des Deckenbildes der Michaeliskirche in Hildesheim dargelegt, in welchem Maße byzantinische Vorbilder besonders in der niedersächsischen Kunst auf die Gestaltung von Gewändern wirkten. Seine Beobachtungen führen zu dem nach wie vor umstrittenen Ergebnis einer Frühdatierung des Deckenbildes auf das Ende des 12. Jahrhunderts. Sie stützen damit die Datierung der beiden Reliquienschreine auf dieselbe Zeit, da Inschriften wie Gewandmotive Parallelen aufweisen. Auch in den Inschriften des Deckenbildes überwiegen deutlich kapitale Buchstabenformen: unziales E kommt nur einmal vor, C erscheint in runder offener wie auch in eckiger Form. Damit muß die Entstehung des Deckenbildes und der beiden Reliquienschreine etwa in dieselbe Zeit fallen. Dies bestätigt sich auch bei einem Vergleich des Figurenstils. Wie bei dem Deckenbild lassen sich auch im Figurenstil der Reliquienschreine byzantinische Einflüsse nachweisen. Deutlich wird dies vor allem an dem an beiden Reliquienschreinen angebrachten Relief der sitzenden Madonna, deren Kopfbedeckung nach byzantinischem Vorbild aus Pänula und Himation besteht. Das Gewand der Maria und die Gewänder der meisten auf den Schreinen befindlichen Figuren entsprechen denen der Figuren des Deckenbildes. Der Zackenstil der Gewänder hat die Datierung der Reliquienschreine auf die Zeit um 1225 entscheidend beeinflußt. Auch hier gilt jedoch, was Sommer bereits für das Hildesheimer Deckenbild konstatiert hat: Im Vergleich zu dem spätromanischen harten Zackenstil wirken die Gewandfältelungen weicher und weniger manieriert. So verweisen auch die Reliefs der Reliquienschreine auf deren Entstehung am Ende des 12. Jahrhunderts73). Anhand des Hildesheimer Deckenbildes und der beiden Osnabrücker Reliquienschreine zeigt sich, in welchem Maße der bisher von den Kunsthistorikern weitgehend außer acht gelassene Schrifttyp der Inschriften zur Erhärtung kunsthistorischer Indizien dienen kann. Gleichzeitig wird jedoch auch deutlich, wie problematisch es ist, vage historische Angaben einer Inschrift an eine spärliche Urkundenüberlieferung heranzutragen und aufgrund der so gewonnenen Ergebnisse eine ganze Gruppe von Kunstgegenständen datieren zu wollen. Denn ein Hermann, der als Stifter des Sixtus- und Siniciusschreins in Betracht käme, läßt sich auch für das Ende des 12. Jahrhunderts in den Osnabrücker Quellen finden. Hermann, Kanoniker und Archidiakon von Wildeshausen, wird in den Jahren 1182 bis 1189 wiederholt als Zeuge aufgeführt, und zwar immer an erster Stelle nach dem Domdechanten, woraus man schließen könnte, daß er Priester des Hochaltars war und somit ebensoviel Berechtigung und Anlaß gehabt hätte wie sein gleichnamiger Nachfolger, einen Reliquienschrein zu stiften.

Textkritischer Apparat

  1. OB] fehlt bei Borchers.
  2. CHRISTI. Dahinter endet das Schriftband, die Inschrift wird auf einem anderen, an dieser Stelle angesetzten Band weitergeführt.
  3. Es läßt sich vom V noch der obere Teil des zweiten Schaftes erkennen. Ergänzt nach Gelenius.
  4. MANVM] manem Gelenius, manus Rekognitionsurkunde 1721.
  5. MEREANTVR] teneatur Gelenius.
  6. Ergänzt nach Gelenius, der letzte Buchstabe fehlte offensichtlich schon 1648, 1721 waren nur noch die ersten beiden Buchstaben vorhanden.
  7. Ergänzt nach der Urkunde von 1648.
  8. REO] res Schriever, Siebern/Fink.

Anmerkungen

  1. Gelenius, S. 42; eine bei Berlage, Kirchliche Alterthümer, S. 360f. gedruckte Urkunde aus dem Jahr 1648; eine Urkunde aus dem Jahr 1721, gedr. in: Acta Sanctorum, Oktober Bd. XI, S. 519.
  2. Dies ist die Inschrift, die Lübke, S. 407, anspricht und die Ingeborg Güssow, Die Crispinus- und Crispinianusschreine im Osnabrücker Domschatz, phil. Diss. München 1972, S. 38, für verloren hält.
  3. Berlage, Kirchliche Alterthümer, S. 360f.
  4. Die von Schriever, S. 70, versuchte Ordnung und Ergänzung kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil sie auf einem gravierten Lesefehler, res statt reo, beruht.
  5. Christian Dolfen, Zur Datierung der Osnabrücker Reliquienschreine, in: OM 72, 1964, S. 38–45, hier S. 43.
  6. Gelenius, S. 42; Berlage, Kirchliche Alterthümer, S. 360f.
  7. rast: eigentlich Ruhestatt, Grab, kann nach Auskunft von Prof. Dieter Stellmacher (Göttingen) auch als Reliquienschrein verstanden werden.
  8. Gedr. bei Borchers, Domschatz, S. 173.
  9. Güssow (wie Anm. 2), S. 35.
  10. Veröffentlicht durch M. Fink, Ein Reliquienverzeichnis des Osnabrücker Domes aus dem Jahr 1343, in: Zs. f. Kirchengeschichte 27, 1906, S. 465–472, hier S. 470.
  11. Die Aufzeichnung der Reliquien erfolgt unter dem Titel De reliquiis capselle sinistre (auf dem Altar).
  12. Vgl. Fink (wie Anm. 10), S. 466 u. 470, Anm. 4.
  13. Ebd., S. 472, vgl. a. S. 11.
  14. Berlage, Kirchliche Alterthümer, S. 360f.
  15. Diese Zerstörungswut manifestierte sich unter anderem darin, daß am 19. 10. 1634 der schwedische Kommandant sich durch eine geringe Comoedien provoziert fühlte und seine Truppen die Ausstattungsgegenstände des Doms dermaßen verwüsteten und plünderten, daß eine vorübergehende Schließung des Doms erforderlich wurde. Bericht über die Vorgänge: StAO Rep. 106, Abschn. 3, Nr. 11.
  16. Ebd.
  17. Berlage, Kirchliche Alterthümer, S. 323.
  18. Die von Borchers, Domschatz, S. 68, geäußerte Vermutung, das Madonnenrelief sei ursprünglich an einer Schmalseite des Schreins angebracht gewesen, vermag aufgrund der unterschiedlichen Breite der Bildfelder nicht zu überzeugen.
  19. Witte, Domschatz, S. 30.
  20. Borchers, Domschatz, S. 70.
  21. Gedr. in: Acta Sanctorum, Oktober Bd. XI, S. 519.
  22. Dolfen (wie Anm. 5), S. 40.
  23. Ebd., S. 41.
  24. Gelenius, S. 41.
  25. Reginenreliquien gab es in Osnabrück schon vor der Translation der Reginenreliquien im Jahr 1312, die in dem Reginenschrein niedergelegt wurden (vgl. Nr. 16). Die Existenz von Reginenreliquien im Dom belegt die Weiheurkunde des Hochaltars von 1218, gedr. in: OUB Bd. 2, S. 73, Nr. 100.
  26. Stadtler/Ginal, Art. „Sixtus et Sinicius“, Bd. 5, S. 339; zur Ikonographie vgl. LCI 8, Art. „Sixtus“, Sp. 379.
  27. In prima capsa, in cujus extima superficie hi versus leguntur insculpti: Crispinum capsa tenet hec et Crispinianum quorum scire manus (das s ist offensichtlich ein Druckfehler der Acta Sanctorum) mereantur crimine La(psi). Acta Sanctorum (wie Anm. 1).
  28. LCI 6, Sp. 3–7, Art. „Crispin und Crispinian“.
  29. Gedr. in: OUB Bd. 1, S. 5, Nr. 5. Den zweiten Teil der Urkunde ließ Bischof Benno (1068–1088) anfertigen, um von Heinrich IV. die Festschreibung von Privilegien zu erlangen. Dazu: Osnabrück, S. 28.
  30. MGH.SS.N.S., Bd. 9, S. 210.
  31. OUB Bd. 1, Nr. 225, S. 192f.
  32. Borchers, Domschatz, S. 46f., Abb. 1 u. 34.
  33. Vgl. dazu Braun, Altar, Bd. 1, S. 584.
  34. Güssow (wie Anm. 2), S. 36f. u. Anm. 53.
  35. Nach neueren bisher unveröffentlichten Erkenntnissen handelt es sich dabei um eine wesentlich ältere Anlage. Für diese Auskunft danke ich Herrn Andreas Jung (Diözesanmuseum Osnabrück).
  36. OUB Bd. 2, S. 73, Nr. 100.
  37. Thümmler, S. 9, schließt aus der in der Urkunde erwähnten Translatio Crispini et Crispiniani auf eine Umbettung der Reliquien im Dom zu Beginn des Chorneubaus im 13. Jahrhundert, der eine vorübergehende Verlegung des Hauptaltars erfordert hätte. Es handelt sich aber wohl um das Datum der Weihe, die am 20. Juni stattfand, dem Tag, der als Translation der Reliquien in Osnabrück gefeiert wurde.
  38. Schriever, S. 71.
  39. Auf die Untersuchung Dolfens (wie Anm. 5), der glaubt, nicht nur einen Heinrich als Stifter nachweisen zu können, sondern auch dessen Testamentsvollstrecker, der sich nach dem Tod des Heinrich in dessen Namen um die Fertigstellung des Reliquiars kümmerte, soll hier nicht näher eingegangen werden. Die Thesen Dolfens sind bereits von Ingeborg Güssow (wie Anm. 2), S. 71f., Punkt für Punkt widerlegt worden.
  40. Lübke, S. 406f.
  41. Berlage, Kirchliche Alterthümer, S. 325.
  42. So bei: Witte, Domschatz, S. 31f.; August ten Hompel, Der Prudentiaschrein zu Beckum, in: Westfalen 16, 1931, S. 73–75; Erich Meyer, Eine spätromanische Goldschmiedewerkstatt in Osnabrück, in: Westfalen 16, 1931, S. 68–72; Thümmler, S. 36; Kerber, S. 208f.; Borchers, Domschatz, S. 66.
  43. Fink (wie Anm. 10), S. 472.
  44. Vgl. dazu Braun, Reliquiare, S. 179ff. Als berühmtes Beispiel dieser Entwicklung wäre der Kölner Dreikönigsschrein zu nennen.
  45. Güssow (wie Anm. 2), S. 70; Borchers, Domschatz, S. 74.
  46. Güssow (wie Anm. 2), S. 70.
  47. Ebd.; Borchers, Domschatz, S. 69.
  48. Wie oben erwähnt, wurde das Marienbild des Crispinus- und Crispinianusschreins nachträglich angebracht.
  49. Vgl. Anm. 42.
  50. Meyer (wie Anm. 42).
  51. Ebd., S. 70.
  52. ten Hompel (wie Anm. 42).
  53. Güssow (wie Anm. 2), S. 148ff.
  54. Kerber, S. 208.
  55. Güssow (wie Anm. 2), S. 97ff.
  56. Es handelt sich um den Cordulaschrein (Nr. 39) und den Premeriusschrein im Domschatz sowie die beiden Reliquienschreine (Nr. 43 u. 68) der Johanniskirche.
  57. Güssow (wie Anm. 2), S. 44.
  58. Vgl. dazu Florentine Mütherich, Die Ornamentik der rheinischen Goldschmiedekunst in der Stauferzeit, phil. Diss. Berlin 1940, passim.
  59. Güssow (wie Anm. 2), S. 44.
  60. Ebd., S. 185.
  61. Ebd., S. 106–174.
  62. Ebd., S. 147.
  63. Ebd., S. 116f.
  64. Ebd., S. 126f.
  65. Braun, Liturgische Gewandung, S. 213.
  66. Ebd., S. 262 u. 268.
  67. Güssow (wie Anm. 2), S. 132–135.
  68. Vgl. Meyer (wie Anm. 42); Güssow (wie Anm. 2), S. 132–135.
  69. Güssow (wie Anm. 2), S. 152–157.
  70. Adolph Goldschmidt, Die Stilentwicklung der romanischen Skulptur in Sachsen, in: Jb. d. Preuß. Kunstsammlungen 21, 1900, S. 225–241.
  71. Ebd., S. 233f.
  72. Johannes Sommer, Das Deckenbild der Michaeliskirche zu Hildesheim, Hildesheim 1966. Hier bes. S. 139–154.
  73. Für kunsthistorische Beratung danke ich Dr. Jens-Uwe Brinkmann, Göttingen.

Nachweise

  1. Gelenius, S. 42.
  2. Sandhoff, S. 27.
  3. Lübke, S. 406 (nicht C2).
  4. Mithoff, S. 112 (nur A1 und B1).
  5. Berlage, Kirchliche Alterthümer, S. 324.
  6. Siebern/Fink, S. 75f.
  7. Witte, Domschatz, S. 29f., Abb. Taf. 14–18.
  8. Borchers, Domschatz, S. 66 u. 69, Abb. 65–80.
  9. Güssow (wie Anm. 2), S. 69f.

Zitierhinweis:
DI 26, Stadt Osnabrück, Nr. 6/7 (Sabine Wehking), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di026g003k0000675.