Inschriftenkatalog: Odenwaldkreis
Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.
DI 63: Odenwaldkreis (2005)
Nr. 7 Erbach, Schloß, aus Steinbach (Michelstadt), Einhards-Basilika 1293
Beschreibung
Grabplatte Eberhards V. Schenk von Erbach. Die Platte aus rotem Sandstein befand sich ursprünglich im Kloster Steinbach und wurde zu Anfang des 19. Jahrhunderts unter Graf Franz I. von Erbach in das Schloß Erbach gebracht, wo sie in der Einhardskapelle aufgestellt ist.1) In dem kastenförmig eingetieften Feld steht auf einem Sockel die Figur des Verstorbenen, dessen von schulterlangem Haar bedeckter Kopf auf einem Kissen ruht. Über dem gegürteten Gewand, das am Hals mit einem schildförmigen Fürspan geschmückt ist, trägt er einen Schnurmantel. Mit der Linken hält er einen Schild vor sich, der sein Wappen trägt. Von dem Schild weitgehend verdeckt ruht die Rechte am Schwert, das vor dem Körper aufgestützt ist. Die Inschrift läuft auf dem Rand um. Als Worttrenner dienen Punkte. Alle vier Leisten weisen schwere Abtretungsschäden auf.
Maße: H. 220, B. 96, Bu. 5 cm.
Schriftart(en): Gotische Majuskel.
+ ANNO · DOM[INI] / MILLESIMO · DVC[ENTES]IMOa) · LXXXX / [TE]RTIOb) · VIIII · K(A)L(ENDAS) · / APRIL(IS) · O(BIIT) EBERHARD(VS) · PINCERNAc) · D[E ERB]ACHd) · [..]V[.]
Übersetzung:
Im Jahre des Herrn 1293, am 9. Tag vor den Kalenden des April (24. März) starb Eberhard Schenk von Erbach ...
Erbach. |
Textkritischer Apparat
- Fehlt bei Beeh-Lustenberger.
- 1291 Gabelkover; fehlt bei Beeh-Lustenberger.
- Rundes, retrogrades N im Nexus mit A.
- So auch Gabelkover.
Anmerkungen
- Schaefer, Kdm. 58.
- Nr. 8; vgl. dort auch zur Werkstattfrage.
- Schneider, Historie Abb. Taf. I,5; zu der Inschrift für Eberhard VII. vgl. Nr. 13.
- Schneider, Historie 25 und 353.
- Simon, Geschichte 278.
- Morneweg, Haus Erbach Nr. 140; Morneweg, Stammtafeln, Taf. 1, Nr. 17.
- Becher, Familienhändel 55.
- Möller, Stammtafeln NF I, Taf. XIV; Europ. Stammtafeln NF V, Taf. 2.
- Beeh-Lustenberger 275.
- Simon, Geschichte Urk. Nr. XV; die Zuweisung der Urkunde an Eberhard IV. ergibt sich eindeutig aus der Formulierung „Ich Eberhart Schenk von Erpach der elter, etwenn Schenk Eberhartes son, dem got genad, ...“; vgl. auch Steinmetz, Schenken von Erbach 91.
- Steinmetz, Schenken von Erbach 90.
- Europ. Stammtafeln NF V, Taf. 2 und Nr. 11.
Nachweise
- Gabelkover, Kollektaneen 448.
- Beeh-Lustenberger, Grabdenkmäler 275, Nr. II,5 mit Abb. Taf. 122.
Zitierhinweis:
DI 63, Odenwaldkreis, Nr. 7 (Sebastian Scholz), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di063mz09k0000704.
Kommentar
Aufgrund des schlechten Erhaltungszustandes der Inschrift lassen sich die Ausführungsmerkmale der Majuskeln nur schlecht beurteilen. Die erkennbaren Reste sprechen aber dafür, daß die Schrift ähnlich wie jene auf der Platte des 1296 verstorbenen Johannes I. Schenk von Erbach gestaltet war, auf der sich auch eine vergleichbare figürliche Darstellung befindet.2)
Die vollständige Lesung der Inschrift und ihre eindeutige Zuweisung waren ein bisher nicht gelöstes Problem. Gabelkover überliefert die Inschrift mit dem Jahr 1291, doch wurde seine Abschrift von der Forschung bisher nicht zur Kenntnis genommen. Schneider bildete die Grabplatte als Stich ab, auf dem sie jedoch die Inschrift der Grabplatte Eberhards VII. Schenk von Erbach trägt.3) Verbunden mit dieser Inschrift wies Schneider die Platte im Textteil der „Historie“ dann Eberhard IV. zu.4) Simon hingegen nahm die Platte für Eberhard V. (nach seiner Zählung Eberhard IV.) in Anspruch, für den er unter Berufung auf die Inschrift das Todesjahr 1312 angab.5) Morneweg folgte Simon in der Zuweisung der Platte, nannte aber 1296 als Todesjahr Eberhards.6) Dieses Datum übernahm Becher in seinen Stammbaum,7) während andere Stammtafeln Eberhard V. mit dem Todesjahr 1303 ohne einen Hinweis auf seinen Bestattungsort aufführten.8) Erst 1996 publizierte Beeh-Lustenberger eine neue Lesung der fraglichen Platte und wies auch auf den Irrtum bei Schneider hin. Da aber entscheidende Teile der Jahresangabe nicht entziffert werden konnten, ließ Beeh-Lustenberger die Frage offen, ob die Platte für Eberhard IV. oder Eberhard V. bestimmt war.9) Die hier vorgelegte neue Lesung der Inschrift läßt nun auch eine Entscheidung in dieser Frage zu. Da Eberhard IV. noch 1311 selbst urkundete,10) kann er unmöglich mit dem 1293 verstorbenen Eberhard der Grabinschrift identisch sein. Es kann sich hier also nur um Eberhard V. handeln, der sich urkundlich zuletzt 1290 im Testament seines Vaters nachweisen läßt.11)
Eberhard war ein Sohn Konrads I. Schenk von Erbach, dessen Frau bisher nicht identifiziert werden konnte. Verheiratet war Eberhard mit Agnes von Breuberg, deren Grabplatte ebenfalls erhalten blieb.12)