Der Band umfasst 312 Katalognummern mit den mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Inschriften des Odenwaldkreises bis zum Jahr 1650. 69 Texte werden hier zum ersten Mal ediert. Die Überlieferung konzentriert sich auf die Grablegen der Grafen von Erbach in Steinbach und Michelstadt sowie auf die Grablege der Herren von Rodenstein in Fränkisch-Crumbach. Die dichte Reihe der Grabdenkmäler macht den sozialen Auf- beziehungsweise Abstieg der Familien sowie die Auswirkungen der Reformation sichtbar. Zahlreiche Inschriften zu Baumaßnahmen und Ausstattungen von Gebäuden spiegeln die politische, kulturelle und wirtschaftliche Entwicklung der Region wider.

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1. Vorwort, Vorbemerkungen und Benutzungshinweise

1.1 Geleitwort

Geschichtsquellen zu edieren, ist die vornehmste Aufgabe des Historikers, ihren Text zu sichern, d. h. ihren Wortlaut, ihre Buchstabenfolge verläßlich zu lesen, was bei Inschriften nicht immer leicht ist, und ihre literarische Form zu bestimmen, sodann die Umstände ihrer Entstehung zu eruieren, ihre Datierung festzulegen sowie ihren Inhalt dem modernen Leser verständlich zu machen, d. h. die genannten Personen, Orte, Ereignisse, gelegentlich auch Rechtszustände und Rechtshandlungen zu identifizieren und in ihren historischen Kontext zu stellen, wozu nach dem Selbstverständnis des Inschriften-Corpus auch die Übersetzung der lateinischen Texte ins Deutsche gehört. Bei der Edition von Inschriften geht es naturgemäß auch um die äußere Gestalt der Texte, die Form der Buchstaben und sonstigen verwendeten Zeichen, also die epigraphische Bestimmung und Einordnung in die historische Entwicklung der Schrift. Inschriften sind oft mit Wappen, Bildfiguren der verschiedensten Art oder ganz allgemein mit künstlerischen Gestaltungen verschwistert, die nicht nur notiert, sondern jeweils auch in ihrem eigenen Stellenwert gewürdigt werden wollen. Das macht die Publikation dieser Art von Geschichtsquellen nicht nur schwierig, sondern in vielerlei Hinsicht verdienstvoll, für viele Interessen und Wissenschaften nützlich und anregend.

Dem Corpus der lateinischen und deutschsprachigen Inschriften des Mittelalters und der frühen Neuzeit, an dem die deutschen Akademien der Wissenschaften zusammen mit der österreichischen Akademie seit Jahrzehnten arbeiten, kommt deshalb eine nicht hoch genug zu schätzende Bedeutung zu. Über sechzig Bände sind inzwischen erschienen; aber große und interessante Gebiete harren noch der Bearbeitung. Alle Beteiligten hoffen inständig, daß es auch in schwieriger werdenden Zeiten gelingen möge, die politisch Verantwortlichen von der Größe der Aufgabe, dem wissenschaftlichen Nutzen und der Bedeutung des Unternehmens für unser Geschichtsverständnis zu überzeugen und damit wohl oder übel auch die lange Dauer zu akzeptieren, ohne die solch große wissenschaftliche Unternehmungen nicht gedeihen können.

Die Inschriften-Kommission der Akademie der Wissenschaften und der Literatur in Mainz sieht sich in der glücklichen Lage, als Band 63 der Deutschen Inschriften die des hessischen Odenwaldkreises vorlegen zu können. Der Band ist das Werk von Sebastian Scholz, eines durch langjährige wissenschaftliche Arbeit auf diesem Gebiet erfahrenen und kenntnisreichen Bearbeiters, dem bereits zwei hessische Bände verdankt werden: 1994 die Inschriften des Landkreises Bergstraße und 1999 die der Stadt Darmstadt und der Landkreise Darmstadt-Dieburg und Groß-Gerau. Die südlichen Kreise des Bundeslandes Hessen sind damit erschlossen. Mit den bereits früher erschienenen Bänden über Fritzlar, den Rheingau-Taunus-Kreis und die Inschriften der Stadt Wiesbaden liegen für Hessen jetzt insgesamt sechs Bände vor.

Dr. Scholz hat im Odenwaldkreis 312 Inschriften vom 12. Jahrhundert bis in die Zeit um 1650 gesammelt, gelesen, transkribiert, viele übersetzt, alle philologisch, epigraphisch und historisch erläutert. Dafür gebührt ihm Dank und die Anerkennung nicht nur der Akademie, sondern aller an der Geschichte dieser Gegend Interessierten. Allein 160 Inschriften stammen von Grabsteinen oder Epitaphien, vorwiegend der Schenken und Grafen von Erbach, dem jahrhundertelang bestimmenden Geschlecht dieses Gebietes, also Denkmälern, die auch wegen ihrer bildlichen Darstellungen, ihrer genealogischen Angaben und ihres heraldischen Schmuckes von Interesse sind. 21 Inschriften stammen von Glocken, der größte Teil der übrigen sind Bauinschriften, also gleichermaßen für die Orts- wie für die Baugeschichte von Bedeutung. Eine umfassende historische Einleitung bietet eine profunde Geschichte des Gebietes um den Odenwald im Mittelalter und in der frühen Neuzeit, der wichtigsten Klöster und Herrschaften, ihrer Entstehung, ihres Aufstieges, ihrer beherrschenden Stellung und nicht selten auch ihres Niederganges. Die Geschichte und Konsolidierung der Herrschaft der Erbacher, deren Anfängen der Autor 2004 eine eigene Studie gewidmet hat, gewinnt dabei naturgemäß besonderes Gewicht.

Nach dem Bearbeiter gilt der Dank der Kommision den Photographen der Arbeitsstelle Brunhild Rittereiser und Thomas G. Tempel, Herrn Tempel auch für die Gestaltung des Abbildungsteiles. Die [Druckseite VIII] Sparkassen-Kulturstiftung Hessen-Thüringen hat durch Vermittlung von Herrn Landrat Horst Schnur einen namhaften Beitrag zur Deckung der Druckkosten beigesteuert; auf diese Weise war es möglich, den Band in größerem Umfang mit Abbildungen auszustatten, was der Anschaulichkeit seines Inhaltes und der Akzeptanz in einer breiten Öffentlichkeit gewiß förderlich ist.

Mainz, im Februar 2005

für die Inschriften-Kommission der Mainzer Akademie

Rainer Kahsnitz

1.2 Vorwort

Der vorliegende Band enthält die mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Inschriften des Odenwaldkreises bis zum Jahr 1650. Nachdem mein Kollege Dr. Eberhard J. Nikitsch 1990 im Auftrag der Inschriften-Kommission der Akademie der Wissenschaften und der Literatur Mainz eine Photoinventarisierung der Grabdenkmäler durchgeführt hatte, die sich in der Stadtkirche von Michelstadt befinden, wurde im Winter 1999 mit der Bearbeitung des ganzen Landkreises begonnen. Vom April 2001 bis zum Juni 2002 mußte die Arbeit jedoch unterbrochen werden, da ich in dieser Zeit mit einem Stipendium der Walter und Sibylle Kalkhof-Rose-Stiftung meine Habilitationsarbeit fertigstellte. Zu Beginn des Jahres 2005 konnte der Editionsband dann abgeschlossen werden. Zusammen mit den zuvor veröffentlichten Bänden "Die Inschriften des Landkreises Bergstraße" (DI 38) und "Die Inschriften der Stadt Darmstadt und der Landkreise Darmstadt-Dieburg und Groß-Gerau" (DI 49) ist damit ein großer geschlossener Inschriftenbestand in Südhessen dokumentiert.

Bei der Erarbeitung des Bandes haben mir viele Menschen, die hier oder an entsprechender Stelle im Katalog genannt sind, ihre Hilfe zuteil werden lassen und dadurch wesentlich zum Gelingen des Vorhabens beigetragen. Ihnen allen gilt mein herzlicher Dank.

Herr Landrat Horst Schnur hat das Projekt mit Interesse und großer Hilfsbereitschaft gefördert und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreisarchivs des Odenwaldkreises haben mich zuvorkommend bei meiner Arbeit unterstützt. Die Leiterin des Kreisarchivs, Frau Anja Hering, stand stets als Ansprechpartnerin zur Verfügung, stellte Kontakte her und machte mich immer wieder auf wichtige Archivalien und Literatur aufmerksam. Seine Erlaucht Graf Eberhard zu Erbach-Erbach machte mir in großzügiger Weise sein Schloß und die zugehörige Sammlung zugänglich, und der gräfliche Kammersekretär Herr Andreas Heim war mir bei den Arbeiten im Schloß Erbach stets behilflich. Seine Erlaucht Graf Raimund zu Erbach-Fürstenau unterstützte mich in jeder Weise bei meinen Forschungen in Schloß Fürstenau.

Frau Susanne Kern (Bodenheim/Rhein) sowie die Herren Prof. Dr. Friedrich Karl Azzola (Trebur), Dr. Uwe Gast (Corpus Vitrearum Medii Aevi, Freiburg), Heinrich Helm (Breuberg-Neustadt), Jörg Poettgen (Overath), Dr. Peter W. Sattler (Unter-Mossau, Mossautal) und Uli Steiger (Plankstadt) haben mir durch Hinweise, Gespräche und Unterstützung vor Ort geholfen, manche Inschrift aufzufinden und Probleme verschiedenster Art zu klären. Die Pfarrerinnen und Pfarrer sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der verschiedenen Pfarrämter, die hier nicht alle namentlich genannt werden können, haben mir geduldig immer wieder auch zu unpassenden Zeiten ihre Kirchen geöffnet und mich freundlich unterstützt.

Besonders zu danken habe ich Herrn Dr. Harald Drös von der Inschriftenkommission der Heidelberger Akademie der Wissenschaften. Er stand nicht nur als bewährter Ansprechpartner für Fragen der Heraldik zur Verfügung, sondern sah das ganze Manuskript sorgfältig durch und steuerte wichtige Korrekturen, Ergänzungen und Anregungen bei. Zudem zeichnete er die Vorlagen für die Tafeln der Steinmetzzeichen.

Herr Olaf Meding, dem Lektor der Mainzer Akademie, danke ich für seine kompetente Hilfe bei der technischen Herstellung.

Zuletzt möchte ich den Kollegen der Mainzer Arbeitsstelle meinen herzlichen Dank aussprechen. Die Photographen Frau Brunhild Rittereiser und Herr Thomas G. Tempel sorgten für hervorragende Photos, und Herr Tempel übernahm auch die digitale Bearbeitung und das Layout des Abbildungsteils. Frau Gepa Spitzner und Frau Christiane Wessels lasen Teile des Manuskripts Korrektur und standen mir zudem als Ratgeber bei kunsthistorischen Fragen zur Seite. Frau Dr. Yvonne Monsees und Herr Dr. Eberhard J. Nikitsch lasen das Manuskript Korrektur. Herr Nikitsch diskutierte mit mir zudem die unterschiedlichsten Probleme des Inschriftenbandes und seine Verbesserungsvorschläge und Anregungen kamen dem Band in vielfältiger Weise zu Gute. Die größte Arbeitslast an Korrekturen übernahm aber wiederum Dr. Rüdiger Fuchs, der mir nicht nur als unermüdlicher Ratgeber beständig bei der Lösung vieler epigraphischer und methodischer Probleme half, sondern [Druckseite X] auch die einzelnen Lesungen sowie das ganze Manuskript einer detaillierten kritischen Überprüfung unterzog.

Der abschließende Dank gebührt Herrn Prof. Dr. Rainer Kahsnitz (Berlin) als Vorsitzendem der Inschriften-Kommission der Akademie der Wissenschaften und der Literatur Mainz, der die Entstehung des Bandes mit hilfreichen Anregungen und förderndem Interesse begleitete.

Mainz, im Februar 2005

Sebastian Scholz

1.3 Vorbemerkungen und Benutzungshinweise

Die Inschriften des Odenwaldkreises wurden nach den Richtlinien der Interakademischen Kommission für die Herausgabe der Deutschen Inschriften bearbeitet. Der vorliegende Band enthält die mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Inschriften des Kreises in seinen heutigen Grenzen bis zum Jahr 1650. Diese für das Inschriften-Unternehmen allgemein vorgegebene Zeitgrenze erschien insofern sinnvoll, als die Inschriftenproduktion im Bearbeitungsgebiet aufgrund der Auswirkungen des Dreißigjährigen Krieges etwa ab der Mitte des 17. Jahrhunderts einen Einschnitt aufweist. Inschriften aus der Zeit vor 1650, deren Träger nachweislich erst später in das Bearbeitungsgebiet gelangten, wurden nicht berücksichtigt.

Aufgenommen wurden alle zugänglichen erhaltenen Inschriften mit ihren Trägern. Nur noch in Abschriften, in Nachzeichnungen, in Drucken oder auf Photos überlieferte Inschriften, die heute verschollen oder verloren sind, wurden ebenfalls ediert.1)

Die Edition beschränkt sich auf jene Inschriften, die nicht Gegenstand von Spezialdisziplinen wie z.B. der Sphragistik und der Numismatik sind.2) Ausgeschlossen blieben nach wie vor die Inschriften aus dem jüdischen Kulturkreis sowie Runen, Steinmetz- und Meisterzeichen, Hausmarken, Goldschmiede- und Beschauzeichen, Monogramme und Einzelbuchstaben, sofern sie nicht in Verbindung zu einer Inschrift stehen. Singulär vorkommende Jahreszahlen wurden nur unter bestimmten Bedingungen aufgenommen.3) Wenn mehrere Jahreszahlen an einem Standort vorhanden waren, wurden sie in einer Sammelnummer zusammengefaßt und unter der frühesten Jahreszahl im Katalog eingeordnet.

Der Katalog ist chronologisch aufgebaut. Seine Artikel gliedern sich in der Regel nach folgendem Schema:

In der Mitte der Kopfzeile steht der Standort der Inschrift. Bei erhaltenen Inschriften wird immer der letztbekannte Standort angegeben.

1 Links in der Kopfzeile steht die fortlaufend gezählte Katalognummer.
Ein Kreuz neben der laufenden Nummer kennzeichnet die nichtoriginal überlieferten Inschriften.
(†) Befinden sich innerhalb einer Nummer erhaltene und nichterhaltene Inschriften, steht das Kreuz in Klammern.
1400 Die Datierung am rechten Rand der Kopfzeile gibt, sofern feststellbar, das Entstehungsjahr der Inschrift an, das nicht immer mit dem Entstehungsjahr des Trägers identisch sein muß. Bei Grabinschriften wird von einer Herstellung im Todesjahr ausgegangen, falls keine Hinweise auf eine andere Datierung vorliegen. Entstanden die Inschriften eines Trägers zu unterschiedlichen Zeiten, so werden die Entstehungsjahre in chronologischer Reihenfolge und durch Kommata getrennt angegeben. Bei einer zufälligen Wiederverwendung des Trägers werden die Inschriften getrennt und unter Verweis auf den Träger unter dem jeweiligen Entstehungsjahr eingeordnet, bei einer bewußt konzipierten Wiederverwendung werden sie gemeinsam unter der frühesten Inschrift ediert. Die Entstehungszeit undatierter Inschriften wurde durch paläographische Untersuchungen der Schrift, durch die Heranziehung historischer Zeugnisse oder mit Hilfe stilistischer [Druckseite XII] Merkmale des Trägers so genau wie möglich bestimmt. Diese Inschriften sind jeweils am Ende des in Frage kommenden Zeitraums eingeordnet.
1400? Unsichere Datierungen sind mit einem Fragezeichen versehen.

Der auf die Kopfzeile folgende Absatz beginnt mit der Benennung von Inschriftenart und Inschriftenträger. Er gibt Informationen zum Material, zum Erhaltungszustand, zur Ikonographie, zur Position der Inschriften am Träger und zu ihrer Ausführung. Außer bei der Blasonierung der Wappen erfolgen die Beschreibungen immer vom Blickpunkt des Betrachters aus.

Bei nichtoriginal überlieferten Inschriften wird die Quelle der Textwiedergabe genannt. Am Schluß des Abschnitts stehen die Maßangaben (in cm) des Inschriftenträgers und der Buchstaben (wenn möglich am klein- bzw. großgeschriebenen N gemessen) und die genaue Schriftbezeichnung. Am Rand steht die zugehörige Nummer der im Tafelteil wiedergegebenen Abbildung.

Bei der Wiedergabe der Inschriftentexte werden folgende Zeichen verwendet:

A, B, C Mehrere Inschriften an demselben Träger werden durch Großbuchstaben unterschieden.
I, II, III Mehrere Inschriften in einer Nummer, die sich nicht an demselben Träger befinden, werden durch römische Ziffern unterschieden.
A† Ein Kreuz hinter dem Buchstaben kennzeichnet die nichtoriginal überlieferten Inschriften, wenn sich innerhalb einer Nummer erhaltene und nichterhaltene Inschriften befinden.
/ Ein Schrägstrich markiert das reale Zeilenende auf dem Träger und auch die Ecken der rechteckigen Umschriftplatten. Die Texte werden fortlaufend wiedergegeben, wenn es sich nicht um metrische Inschriften handelt. Diese sind versweise angeordnet.
// Doppelte Schrägstriche kennzeichnen die Unterbrechung des Textes durch Wappen, Steinmetzzeichen usw. sowie den Übergang auf ein anderes Inschriftenfeld.
( ) Abkürzungen werden unter Auslassung des Kürzungszeichens in runden Klammern aufgelöst.
[ ] Eckige Klammern machen Textverlust, nicht mehr sicher lesbare Stellen, Konjekturen des Bearbeiters und Ergänzungen aus nichtoriginaler Überlieferung kenntlich.
[.....] Ist bei Textverlust eine Ergänzung nicht möglich, zeigen in eckige Klammern gesetzte Punkte die ungefähre Anzahl der fehlenden Buchstaben an.
[- - -] Ist die Länge einer Fehlstelle ungewiß, werden stets nur drei durch Spatien getrennte Bindestriche gesetzt.
〈〉 Bei der Herstellung der Inschrift absichtlich freigelassene Stellen - etwa für später nachzutragende Sterbedaten - sind mit spitzen Klammern kenntlich gemacht, die entweder Punkte oder den tatsächlichen Nachtrag enthalten.
= Worttrennstriche an Zeilenenden und -anfängen originaler Inschriften sind durch Doppelstriche wiedergegeben.
NE Unter die Zeile gesetzte Bögen kennzeichnen Ligaturen. Andere Buchstabenverbindungen sind nicht am Text gekennzeichnet. Sie werden in der Schriftbeschreibung erläutert.
Worttrenner werden durch Punkte auf der Zeilenmitte oder auf der Grundlinie dargestellt, und ihre Form wird in der Regel beschrieben.

Bei erhaltenen Inschriften wird der erkennbare Buchstabenbestand wiedergegeben. Auf die Wiedergabe des als Zierform dienenden I/i-longa durch J/j wurde verzichtet. Statt dessen steht I/i. Bei Y/y mit dem Lautwert wurde die Schreibweise Y/y beibehalten. Nichtoriginale Überlieferung wird nur dann buchstabengetreu mit Kennzeichnung der Kürzungen ediert, wenn dem Gewährsmann eine textgetreue Übernahme zuzutrauen ist. Andernfalls werden in lateinischen Texten die Worte nach Wörterbuch normalisiert und die Eigennamen groß geschrieben. Deutsche Texte werden der Vorlage entsprechend übernommen. Eventuell vorhandene Kürzungen werden nicht vermerkt.

Dem Text der Inschrift folgen gegebenenfalls eine Übersetzung, die Auflösung des Datums, die Nennung der am Träger befindlichen Wappen und die Angabe des Versmaßes oder der Reimform. Bei Ahnenproben wird die Anordnung der Wappen durch Spaltendruck kenntlich gemacht. Wenn zusätzlich Ehewappen vorhanden sind, stehen diese an erster Stelle. Ist die Anordnung der Wappen bereits aus dem Spaltendruck der Wappenbeischriften ersichtlich, werden in der Wappenzeile die Wappen der linken (heraldisch rechten), und dann durch eine Strichpunkt getrennt die der rechten (heraldisch linken) Seite aufgeführt. In der Literatur nicht nachweisbare, entlegen veröffentlichte oder nur selten vorkommende Wappen werden in den Anmerkungen blasoniert. [Druckseite XIII]

Der Kommentarteil enthält Erläuterungen zum paläographischen Befund, zu philologischen Besonderheiten, zu den genannten Personen, zu historischen Hintergründen und unter Umständen zur kunsthistorischen Einordnung des Trägers. Die Schriftbeschreibungen richten sich nach der „Terminologie zur Schriftbeschreibung“.4)

Der Anmerkungsapparat ist in Buchstaben- und Ziffernanmerkungen unterteilt. Die Buchstabenanmerkungen enthalten textkritische Angaben wie etwa Textvarianten in der Parallelüberlieferung, orthographische Besonderheiten und unsichere Lesarten sowie Bemerkungen zur Position von Textteilen oder Buchstaben. Die Ziffernanmerkungen umfassen Zitat- und Literaturnachweise sowie ergänzende Bemerkungen zum Kommentar.

Das Literaturverzeichnis am Schluß der Katalognummern nennt die wichtigsten Überlieferungen des Inschriftentextes in chronologischer Reihenfolge.

2. Kurzer historischer Überblick

Die Anwesenheit von Menschen in dem im Süden Hessens gelegenen Odenwaldkreis ist schon in prähistorischer Zeit nachweisbar, wenn sich auch die urgeschichtliche Besiedlung auf den nördlichen Teil des Mümlingtals beschränkt.5) Die römische Phase der Region begann mit ihrer Eroberung durch Kaiser Domitian in den Jahren 83 bis 85 nach Christus, doch blieb der Odenwald auch in dieser Zeit spärlich besiedelt.6) Nach dem Alemanneneinfall von 259/260 setzte der Rückzug der Römer auf die linke Rheinseite ein, und die Alemannen konnten sich in dem frei gewordenen Gebiet festsetzen. Nach ihren Niederlagen gegen die Franken 496/97 und 506 wurden die Alemannen jedoch aus dem Gebiet verdrängt, das nun in das fränkische Reich eingegliedert wurde.7)

Eine verstärkte Einbindung der rechtsrheinischen Gebiete in das fränkische Reich erfolgte in der zweiten Hälfte des 8. Jahrhunderts. Sie spiegelt sich unter anderem in der Übertragung der Klöster Fulda, Hersfeld und Lorsch an Karl den Großen wider, der sie mit umfangreichem Landbesitz ausstattete.8) Bei Fulda und Lorsch berührten diese Schenkungen mit der Mark Umstadt und der Mark Heppenheim auch den Odenwald.9) Nach der zwischen 1130 und 1156 geschriebenen jüngeren Vita des Bischofs Burchard von Würzburg (742-753) soll der fränkische Hausmeier Karlmann die villa Michelstadt an Burchard geschenkt haben, der sie zur Ausstattung des neuen Bistums Würzburg benutzte.10) Ob diese späte Überlieferung allerdings auf einer zuverlässigen Basis beruht, ist nicht gesichert, denn im Jahr 815 erscheint Michelstadt als Königsgut.11) Sollte die Angabe der Vita stimmen, müßte Michelstadt also vor 815 durch Würzburg an die karolingischen Könige übergeben worden sein, denn in diesem Jahr schenkte Kaiser Ludwig der Fromme (814-840) die Mark Michelstadt an Einhard (ca. 770-840), den Biographen Karls des Großen (768-814).12) Dieser übertrug seinerseits im Jahr 819 die Mark Michelstadt dem Kloster Lorsch,13) das dadurch bis 1232 zur bestimmenden Kraft im Bereich des heutigen Odenwaldkreises wurde. Das änderte sich mit der am 24. Februar 1232 erfolgten Übertragung des Klosters Lorsch an das Erzstift Mainz durch Papst Gregor IX.14) Denn nach der Übertragung Lorschs an das Erzstift kam es zu einer heftigen Auseinandersetzung zwischen Mainz und dem rheinischen Pfalzgrafen, der nicht auf seine Vogteirechte über Lorsch verzichten wollte.15) Diesen Streit konnten sich die Schenken von Erbach zunutze machen. Sie waren ein Ministerialengeschlecht, das sich zum erstenmal um die Mitte des 12. Jahrhunderts nachweisen [Druckseite XIV] läßt.16) Spätestens zu Anfang des 13. Jahrhunderts stiegen sie im Königsdienst zu königlichen Schenken auf, und dieser Titel wurde dann zum Namensbestandteil.17) Im Windschatten des Streites um Lorsch gelang es den Schenken, sich um Michelstadt, Erbach und Beerfelden herum ein zusammenhängendes Herrschaftsgebiet zu schaffen,18) das von den benachbarten Fürsten als Eigengut der Erbacher anerkannt wurde. Die Anerkennung als erbachisches Eigengut ergibt sich aus einer Urkunde von 1307, in der Michelstadt von dem Pfalzgrafen in den Besitz der Schenken von Erbach zurückgegeben wurde, und aus einer Urkunde von 1311, in der Eberhard VII. von Erbach Michelstadt als sein „aigen“ dem Pfalzgrafen zu Lehen auftrug.19) Durch diese Lehensauftragung, die durch eine Niederlage der Schenken von Erbach gegen den Pfalzgrafen ausgelöst worden war, hatten die Erbacher ihr Territorium zwar nur noch als Lehnsmänner des Pfalzgrafen inne, doch blieben sie die bestimmende Kraft in diesem Raum. Die Herren von Breuberg, die im Norden des heutigen Odenwaldkreises ihre Herrschaft um den Breuberg und Höchst herum aufgebaut hatten, starben bereits 1323 aus.20) Ihre Erben, unter denen die Grafen von Wertheim waren, mußten zunächst die Herrschaft konsolidieren und entwickelten sich nicht zu territorialen Konkurrenten der Erbacher.21) Das gilt auch für die edelfreien Herren von Crumbach-Rodenstein, deren Herrschaft rings um Fränkisch-Crumbach im Nordosten des heutigen Kreisgebiets lag. Sie mußten im 13. und 14. Jahrhundert territoriale Verluste hinnehmen, die sie nicht wieder ausgleichen konnten. Deshalb verloren die Rodensteiner aufgrund ihrer zu geringen wirtschaftlichen Basis im 15. Jahrhundert den Anschluß an den nichtfürstlichen Hochadel.22)

Doch auch für die Schenken von Erbach war es schwer, ihre Herrschaft zu erweitern, da sie außer im Norden fast ganz von den mächtigen Nachbarn Mainz und Pfalz eingeschlossen war. So mußte man sich mit kleineren Erwerbungen zufrieden geben. Wohl noch im 13. Jahrhundert gelangten die Erbacher in den Besitz der Hälfte des Amtes Tannenberg,23) und in der Zeit von 1335 bis 1346 konnten sie das Amt Jossa mit dem Dorf Jugenheim kaufen.24) Im Jahr 1355 erwarben die Schenken vom Erzstift Mainz das Schloß Fürstenau zusammen mit dem halben Dorf König, das sie ab 1459 dann ganz innehatten.25) Im Jahr 1502 konnten die Schenken von Erbach dann die Herrschaft Bickenbach auf dem Erbweg endgültig an sich bringen, doch verloren sie dieses Gebiet bereits 1504 im Bayerischen Erbfolgekrieg an den Landgrafen von Hessen, von dem sie es nun zu Lehen nehmen mußten.26) Auch die Versuche der Erbacher, in der Herrschaft Breuberg Fuß zu fassen, mißlangen zunächst,27) und erst 1556 beziehungsweise 1563 erhielten sie die Hälfte der Herrschaft Breuberg auf dem Erbweg.28) Von besonderer Bedeutung für die Entwicklung des Territoriums war, daß Kaiser Karl V. 1532 in Regensburg auf Bitten Eberhards XI. die Schenken von Erbach in den erblichen Reichsgrafenstand erhob.29) Aufgrund ihrer neuen Stellung konnten die Erbacher in ihrem Territorium, das fast dem heutigen Odenwaldkreis [Druckseite XV] entsprach, bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts die Landesherrschaft ausüben. Erst 1806 wurde die Grafschaft Erbach ebenso wie die alte Herrschaft Fränkisch-Crumbach in das Großherzogtum Hessen eingegliedert.30) Im Gebiet der alten Grafschaft Erbach und der Herrschaft Breuberg schuf man 1822 zunächst die beiden Landratsbezirke Erbach und Breuberg. Im Jahr 1848 wurde dann der Regierungsbezirk Erbach gebildet, den man aber schon 1852 wieder in die Kreise Erbach und Neustadt zerlegte, die dann 1874 zum Kreis Erbach vereinigt wurden. Bei der Gebietsreform von 1972 entstand daraus schließlich der Odenwaldkreis, dem die zuvor zum Landkreis Dieburg gehörenden Gemeinden Fränkisch-Crumbach, Brensbach und Wersau angegliedert wurden.31)

2.1. Geschichte und Beschreibung der wichtigsten Standorte

Die Inschriften des Odenwaldkreises verteilen sich auf zahlreiche Orte, deren Geschichte hier nicht im einzelnen behandelt werden kann. Eine ausführliche Würdigung aller Standorte käme einer Geschichte des Landkreises gleich, die einer eigenen Arbeit vorbehalten bleiben muß. Die historische Einleitung beschränkt sich deshalb auf die sieben wichtigsten Standorte, in denen sich auch der größte Teil der Inschriften befindet.

Breuberg

Die Burg Breuberg wurde vermutlich im 12. Jahrhundert durch die Abtei Fulda errichtet, um ihren Besitz in der Gegend um Höchst zu schützen.32) Die wohl edelfreien Herren33) von Breuberg lassen sich zum erstenmal 1222 urkundlich nachweisen.34) Sie nannten sich nach der Burg, die sie als fuldisches Lehen innehatten.35)Bereits 1323 starben die Breuberger jedoch aus,36) und die eine Hälfte der Herrschaft fiel an die beiden Töchter Eberhards von Breuberg, von denen Elisabeth mit Graf Rudolf IV. von Wertheim verheiratet war, und Lukardis Konrad von Weinsberg zum Mann hatte. Die andere Hälfte ging an die beiden Töchter des Arrosius von Breuberg, von denen Kunizza mit Konrad von Trimberg vermählt war, während Mechtilds Ehemann nicht bekannt ist.37) Allerdings verzichtete Mechtild zu Gunsten von Konrad von Trimberg, der nun eine Hälfte der Herrschaft innehatte. Diese Hälfte versetzte Konrad 1336 an Graf Rudolf von Wertheim und Gottfried von Eppstein, den Lukardis nach dem Tode Konrads von Weinsberg geheiratet hatte, und der dadurch im Besitz eines Achtels der Herrschaft Breuberg war. Gottfried verpfändete den Anteil weiter an Wertheim, so daß um 1340 Wertheim drei Viertel der Herrschaft in der Hand hatte.38) Nachdem in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts die Mitbesitzer mehrfach gewechselt hatten und die Anzahl der Parteien zudem zugenommen hatte, gelang es Wertheim im Jahr 1400 den größten Teil der Herrschaft endgültig für sich zu erwerben. Neben den Grafen von Wertheim erscheinen nur noch die Herren von Eppstein als Besitzer eines Viertels der Herrschaft, das sie aber an die Schenken von Erbach sowie an Heinrich Starkerad, Hans Schelm von Bergen, Heinrich Steinhaus und vor allem 1463 an die Herren von Walbrunn verpfändeten. Im Jahr 1489 verkaufte Gottfried IX. von Eppstein schließlich seine Anteile an Wertheim, das 1497 dann auch den Erbacher Anteil erwerben konnte.39) Wertheim war nun Alleinbesitzer der Herrschaft, die aber immer noch fuldisches Lehen war.40) [Druckseite XVI]

Der vollständige Erwerb der Herrschaft Breuberg war für die Grafen von Wertheim deshalb so wichtig, weil durch das Hausstatut Graf Johanns des Älteren 1398 eine zweite, selbständige Linie der Wertheimer entstanden war, deren Herrschaftsmittelpunkt die Herrschaft Breuberg bilden sollte.41) Der vollständige Erwerb der Herrschaft machte sich in dem umfangreichen Ausbau der Burg durch Graf Michael II. von Wertheim (Nr. 122) bemerkbar. Ab 1499 ließ er die Burg durch eine Aufschüttung vergrößern, die Wehrmauer erweitern und drei Türme errichten.42) Obwohl Michael II. nach dem Aussterben der älteren Wertheimer Linie 1497 auch die Regierung der Grafschaft Wertheim übernommen hatte, hielt er sich auch anschließend überwiegend auf dem Breuberg auf.43) Dadurch verloren die alte Burg Wertheim und die Stadt Wertheim einen Teil ihrer Bedeutung zugunsten des Breuberges. Das macht sich vor allem im Wechsel der Grablege bemerkbar. Waren die ersten beiden Vertreter der Linie Wertheim-Breuberg noch in der Wertheimer Stiftskirche beigesetzt worden,44) fanden nun Michaels Frau Barbara von Eberstein im Jahr 1529 (Nr. 117), sein Sohn Georg 1530 (Nr. 120) und schließlich auch Michael II. (Nr. 122) selbst 1531 ihre letzte Ruhe in der Kirche von Sandbach unterhalb des Breubergs. In Sandbach lag die alte, bereits 1320 nachweisbare Pfarrkirche für das Gebiet des Breubergs,45) während das 1378 von den Grafen von Wertheim gegründete, von Kaiser Karl IV. in demselben Jahr als Marktort privilegierte und im 15. Jahrhundert als „Stadt“ bezeichnete Neustadt46) nur Filialort von Sandbach war.47) Allerdings ließen die Wertheimer schon 1409 dort eine Kapelle errichten,48) und 1480 wurde unter Graf Wilhelm von Wertheim ein Turm für die zu dieser Zeit vermutlich schon erheblich erweiterte Neustädter Kirche erbaut (Nr. 50).49)

Mit dem Tode Michaels II. stand das Haus Wertheim vor einer Krise, denn Michaels Enkel Michael III. war zu diesem Zeitpunkt erst zwei Jahre alt. Die Vormundschaftsregierung übernahmen die Mutter Michaels III., Barbara Schenkin von Limpurg, deren Bruder Wilhelm und Graf Wilhelm von Eberstein, doch scheint die Regierung vor allem in den Händen Barbaras gelegen zu haben. Sie war es auch, die 1537 die Reformation in der Herrschaft Breuberg einführte.50) Michael III. selbst übernahm 1551 die Regierung, doch starb er bereits 1556 mit 27 Jahren und wurde ebenfalls in Sandbach bestattet (Nrr. 148, 152).

Da Michael ohne männlichen Erben gestorben war, erlosch mit ihm das Haus Wertheim und der Erbfall trat ein. Im Jahr 1503 hatte Eberhard XI. von Erbach (Nr. 131) Maria von Wertheim (Nr. 146) geheiratet, eine Tochter Graf Michaels II. und der Barbara von Eberstein (Nrr. 117, 122). Gegen den Familienbrauch hatte Maria nicht auf ihr Erbteil verzichtet und schon nach dem Tode Michaels II. 1531 auf ihr Erbe Anspruch erhoben. Es kam zu einem Prozeß, der 1549 vor dem Reichskammergericht mit der Anerkennung ihrer Ansprüche endete. Allerdings verglichen sich die Grafen von Erbach 1551 mit den Grafen von Wertheim. Erbach sollte auf den ihm zustehenden Anteil an der Herrschaft Breuberg verzichten, falls Michael III. von Wertheim männliche Erben haben sollte.51) Da dieser Fall nicht eintrat, sollte die Herrschaft Breuberg 1556 gemäß der Erbverträge von 1551 und 1553 an die Söhne Graf Eberhards XI. von Erbach und der Maria von Wertheim sowie an Ludwig von Stolberg-Königstein fallen, mit dessen Tochter Katharina Michael III. verheiratet gewesen war. Allerdings versuchte Katharina ihrem Vater das ganze Erbe zu übertragen und erst 1563 einigte sich Ludwig von Stolberg-Königstein mit den Grafen von Erbach auf die Teilung der Herrschaft.52) Bereits 1556 hatte man sich aber auf eine Teilung der Burg Breuberg geeinigt,53) und dieser Erfolg der Erbacher machte sich auch in Baumaßnahmen auf der Burg Breuberg bemerkbar. Graf Georg II. ließ zwischen 1558 und 1561 den Torbau am unteren Burghof und 1568 das Erbacher Herrenhaus auf der Südseite der Hochburg errichten (Nr. 86, XII-XIX). [Druckseite XVII]

Als Graf Ludwig von Stolberg-Königstein 1574 ohne männliche Erben starb, ging sein Anteil über seine drei Erbtöchter an Graf Philipp II. von Eberstein, Graf Dietrich VI. von Manderscheid und Graf Ludwig III. von Löwenstein. Im Jahr 1587 sah sich Katharina, die Frau des erkrankten Philipp von Eberstein, gezwungen, ihren Anteil an dem wertheimischen Erbe gegen eine jährliche Zahlung an die beiden anderen Teilhaber zu übergeben. Nach dem Tode Dietrichs von Manderscheid 1593 heiratete seine Witwe den Freiherrn Wilhelm von Kriechingen, der sich nicht an die Erbregelungen halten wollte, weshalb ihm Ludwig III. von Löwenstein die Mitregierung verweigerte. Um die Auseinandersetzungen zu beendigen, übernahm Ludwig von Löwenstein 1598 durch Kauf und Verträge den gesamten ehemaligen stolberg-königsteinschen Anteil an der Herrschaft Breuberg.54)

Nun hatten die Grafen von Löwenstein und die Grafen von Erbach die Herrschaft Breuberg gemeinsam inne, und zunächst herrschte hier gutes Einvernehmen. Dies zeigt sich darin, daß Graf Johann Dietrich von Löwenstein-Wertheim-Rochefort, der mit Johann Casimir von Erbach in Straßburg studiert hatte, diesem eine Bauerlaubnis in der Vorburg der Burg Breuberg gab, die sein Vater noch verweigert hatte (Nr. 253). Johann Casimir konnte dort nun einen Bau mit einem repräsentativen Bankettsaal errichten lassen (Nr. 255).

Während des Dreißigjährigen Krieges kam es allerdings zu heftigen Konflikten zwischen Erbach und Löwenstein. Die protestantischen, aber zunächst kaisertreuen Erbacher sahen sich durch Drohungen des schwedischen Königs Gustav Adolf dazu veranlaßt, sich seiner Partei anzuschließen, während die katholischen Grafen von Löwenstein weiterhin auf der kaiserlichen Seite blieben. Im Auftrag der Schweden bemächtigte sich Graf Gottfried von Erbach gegen den Widerstand der Löwensteiner der gesamten Burg Breuberg und übernahm dort das Kommando.55) Nach seinem Tod 1635 (Nr. 292) konnten jedoch die Löwensteiner mit Hilfe eines kaiserlichen Dekrets das alleinige Kommando auf der Burg an sich bringen.56) Ein Zwischenfall aus dem Jahr 1639 verdeutlicht die angespannte Atmosphäre jener Zeit. Am 31. Juli 1639 begab sich Graf Georg Albrecht von Erbach (Nr. 300) in Begleitung des erbachischen Rats und Amtmanns Johannes Onuphrius Hinderhofen auf die Burg Breuberg, um sich über die Übergriffe der löwensteinschen Soldaten zu beschweren. In dieser Situation löste sich aus der Waffe eines löwensteinschen Soldaten ein Schuß, der als Querschläger Hinderhofen tödlich traf (Nr. 297). Auch in den folgenden Jahren behaupteten sich die Löwensteiner auf der Burg, und erst 1644 konnte Erbach den Breuberg mit Waffengewalt an sich bringen. Nach dem Westfälischen Frieden 1648 war die Burg dann wieder im gemeinsamen Besitz beider Parteien.57)

Erbach

Die Burg Erbach wird 1303 zum erstenmal erwähnt,58) doch stammt ein Teil des Bergfrieds wohl noch aus dem frühen 13. Jahrhundert.59) Die Burg scheint zunächst ganz in der Hand der Erbacher gewesen zu sein, denn der vor 1303 verstorbene Gerhard Schenk von Erbach verkaufte die Hälfte der Burg an Gerlach von Breuberg. Es kam deshalb zum Streit zwischen den übrigen Schenken von Erbach und den Herren von Breuberg, der erst 1303 beigelegt wurde.60) In den Auseinandersetzungen zwischen den Erbachern und dem Pfalzgrafen zwischen 1307 und 1311 geriet die Burg dann vollständig in die Hand des Pfalzgrafen,61) doch versprach Pfalzgraf Ludwig 1314 dem Mainzer Erzbischof, das Schloß an Konrad III. von Erbach und Eberhard von Breuberg wieder zurückzugeben, falls er die Stimme des Mainzers bei der Königswahl erhielte.62) An diese Vereinbarung hat sich Ludwig nach seiner Königswahl gehalten.63) Als Erben der 1323 ausgestorbenen Herren von Breuberg kamen die Herren von Eppstein und die Grafen von Wertheim in den Besitz eines Teiles der Burg, doch verzichteten sie 1365 beziehungsweise 1371 auf ihren Besitz zugunsten der Schenken von [Druckseite XVIII] Erbach.64) Die Burg wurde nun Sitz der Linie der Schenken von Erbach-Erbach, bis diese 1503 mit Erasmus von Erbach ausstarb.

Ab dem Ende des 15. Jahrhunderts sind eine Reihe von Baumaßnahmen an der Burg dokumentiert. Im Jahr 1497 hatte Erasmus Schenk von Erbach den Bergfried umgebaut, der einen Helm mit drei, durch abgetreppte Giebel verzierten Turmerkern erhielt (Nr. 68). Graf Eberhard XII. von Erbach ließ 1540 den Kanzleibau (Nr. 133) und 1550 den sogenannten „Alten Bau“ errichten (Nr. 144). Graf Georg III. baute dann 1571 einen neuen Torbau (Nr. 173) und sorgte für weitere Baumaßnahmen in den Jahren 1579 (Nr. 190) und 1593 (Nr. 220). Im Jahr 1736 wurde dann der Hauptbau des alten Schlosses abgerissen, um einem neuen Bau Platz zu machen.65) Dieses Gebäude ist für die Geschichte der Grabdenkmäler des Hauses Erbach von erheblicher Bedeutung, denn Graf Franz I. von Erbach-Erbach ließ zu Anfang des 19. Jahrhunderts die meisten Grabdenkmäler seiner Familie, die sich in der Einhards-Basilika in Steinbach befanden, in die in dem neuen Schloßgebäude angelegte Einhardskapelle überführen.66)

Um die Burg Erbach herum entwickelte sich wohl im 13. Jahrhundert eine Burgmannensiedlung.67) Bereits 1303 sind Burgmannen nachweisbar,68) und eine Urkunde von 1382 erwähnt sechs Burgmannen, die ihren Sitz in Erbach hatten.69) Ihre Häuser bildeten den Ursprung des Erbacher Städtels.70) Ab dem Ende des 14. Jahrhunderts werden auch ihre Namen faßbar, unter ihnen die Familien von Brensbach, Echter von Mespelbrunn und von Habern.71) Einige der Häuser im Städtel können heute noch durch Wappentafeln und Inschriften diesen Familien zugewiesen werden. So ist das heutige Anwesen Städtel 26 das ehemalige Burgmannenhaus des Cunz von Brensbach, das 1425 in den Besitz der Familie von Habern kam und von diesen 1515 umgebaut wurde (Nr. 107). Aus dem 16. Jahrhundert lassen sich auch zwei Höfe der Echter von Mespelbrunn nachweisen (Nrr. 140, 254), die schon 1398 mit zwei Häusern in Erbach nachweisbar sind.72) Im Jahr 1545 erhielt Erbach dann unter Graf Eberhard XII. ein eigenes Rathaus, das 1594 erweitert wurde (Nr. 107).

Eine Kapelle läßt sich für Erbach zum erstenmal 1341 nachweisen.73) Sie war Filialkirche von Michelstadt und blieb dies bis 1498.74) Allerdings erhielt Erbach im Brudergrund mit Zustimmung Papst Alexanders VI. 1496 einen eigenen Friedhof, der bis Anfang der 1590er Jahre benutzt wurde (Nr. 171).75) Im Jahr 1590 legte man einen neuen Friedhof an, und für 1596 ist die Fertigstellung der neuen Friedhofskapelle inschriftlich bezeugt (Nr. 226).

Fränkisch-Crumbach

Fränkisch-Crumbach und die Burg Rodenstein bildeten den Mittelpunkt der Herrschaft Crumbach-Rodenstein. Sie war Eigengut76) der edelfreien Familie von Crumbach, die sich zum erstenmal in der Mitte des 12. Jahrhunderts nachweisen läßt.77) Von dieser Familie spalteten sich im 13. Jahrhundert die Herren von Rodenstein ab.78) Der erste sicher bezeugte Rodensteiner ist der Mainzer Domherr Heinrich (1293-1327).79) Die Linie nannte sich nach der Burg Rodenstein, die zwar erst 1346 urkundlich [Druckseite XIX] erwähnt wird,80) aber vermutlich bereits in der Mitte des 13. Jahrhunderts gebaut wurde.81) An der Burg scheinen allerdings die Grafen von Katzenelnbogen von Anfang an beteiligt gewesen zu sein.82) Zu Fränkisch-Crumbach gehörte eine eigene Zent mit allodialem Zentgericht und Hochgerichtsbarkeit für Fränkisch-Crumbach, Bierbach, Erlau, Güttersbach und Michelbach.83) Die Pfarrei Fränkisch-Crumbach ist 1327 zum erstenmal belegt,84) doch dürfte die dem heiligen Laurentius geweihte Kirche noch aus dem 13. Jahrhundert stammen.85) Sie diente vermutlich von Anfang an als Grablege der Herren von Crumbach und von Rodenstein,86) doch lassen sich Bestattungen erst ab 1470 (Nr. 45) nachweisen. Im Jahr 1485 ließ Hans III. von Rodenstein durch Konrad von Mosbach einen neuen gotischen Chor errichten (Nr. 58).

Mit dem Tode Engelhards von Rodenstein-Lißberg 1470 (Nr. 45) starb die oberhessische Lißberger Linie der Herren von Rodenstein aus.87) Die Besitzungen fielen nun an Hans III. von Rodenstein, der im Alter von 53 Jahren 1471 seine erst 14 Jahre alte Verwandte Anna von Rodenstein-Lißberg geheiratet hatte (Nr. 71). Obwohl Hans III. 1500 den gesamten Besitz der Rodensteiner noch einmal in seiner Hand vereinigen konnte,88) ließ sich der soziale Abstieg der Familie nicht mehr aufhalten. Ihre geringe Besitzbasis hatte schon seit der Mitte des 14. Jahrhunderts dazu geführt, daß sie immer mehr Anteile der Burg Rodenstein an die Grafen von Katzenelnbogen verpfänden und verkaufen mußte, bis diese 1422 schließlich im Besitz der gesamten Burg erscheinen.89) Im Jahr 1436 belehnte Graf Johann von Katzenelnbogen schließlich Hans II. von Rodenstein-Lißberg mit der ehemals im Rodensteiner Besitz befindlichen Hälfte der Burg.90)

In den Eheverbindungen fanden die Rodensteiner seit dem 14. Jahrhundert nur noch Anschluß an die unterste Schicht des nichtfürstlichen Hochadels, der durch die Herren von Frankenstein, die Herren von Lißberg und die Schenken von Erbach repräsentiert wird. Allerdings dominierten Verbindungen mit ritteradeligen Familien.91) Auch in der Titulatur wird der soziale Abstieg der Rodensteiner faßbar, da sie im 16. Jahrhundert in den Urkunden und auch in den Inschriften die Standesbezeichnung „Herr zu Rodenstein“ ablegten.92) Besonders deutlich wird der soziale Abstieg der Rodensteiner darin, daß in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts Philipp III. (Nr. 198) und sein Bruder Georg Otto (Nr. 217) als Breuberger Amtmänner der mittlerweilen zu Grafen aufgestiegenen Schenken von Erbach begegnen, mit denen die Rodensteiner noch im 15. Jahrhundert als standesgleich gegolten hatten. Allerdings blieb die Herrschaft Rodenstein im Eigentum der Rodensteiner, wodurch sie eine Sonderstellung erhielten, da sie weder der Reichsritterschaft angehörten, noch landsässig waren.93)

Im Jahr 1555 kam es unter den Söhnen Hans' IV. von Rodenstein (Nr. 121) zu einer Erbteilung. Engelhard (1511-1568) gründete die Dalsheimer Linie, während der 1563 verstorbene Georg III. und sein Bruder Hans V. (Nr. 193) sich die Besitzungen der alten Herrschaft Rodenstein teilten.94) Da Hans 1580 kinderlos starb, fiel die gesamte Herrschaft Rodenstein an die Söhne Georgs III.95) Während die Dalsheimer Linie bis zu ihrem Aussterben 1627 katholisch blieb, wandten sich Hans V. und sein Neffe Philipp III. (Nr. 198) dem lutherischen Bekenntnis zu. In den siebziger Jahren des 16. Jahrhunderts führte Philipp in der Herrschaft Rodenstein die Reformation ein und berief 1579 mit Johannes Busch den ersten lutherischen Pfarrer nach Fränkisch-Crumbach.96) [Druckseite XX]

Philipp III. ließ in Fränkisch-Crumbach auch einen neuen Herrschaftssitz für seine Familie errichten. Während sein Onkel Hans V. sich vorwiegend auf der Burg Rodenstein aufhielt, beschlossen Philipp und seine Frau Margarete von Habern im Jahr 1572, direkt neben der Kirche von Fränkisch-Crumbach einen herrschaftlichen Hof zu bauen, der 1574 vollendet wurde.97)

Höchst

Höchst gehörte der Reichsabtei Fulda, und bereits im Jahr 1156 erscheint ein fuldisches Lehnsgericht zu Höchst.98) Das Augustinerinnenkloster Höchst wird 1244 zum erstenmal erwähnt.99) Die Nennung eines Herrn von Crumbach als „advocatus“ (Vogt) in einer Urkunde Graf Dieters von Katzenelnbogen im Jahr 1219100) wird auf Höchst bezogen, da das Herrschaftsgebiet der Herren von Crumbach dem Kloster benachbart war.101) Die Vogtei wurde vom Abt des Klosters Fulda vergeben. Als Obervögte erscheinen bis zum Ende des 14. Jahrhunderts regelmäßig die Pfalzgrafen bei Rhein, die Untervogtei blieb bis Anfang 1314 bei den Herrn von Crumbach, die sie im Januar dieses Jahres an das Kloster Höchst verkauften.102) Wann die Obervogtei an die Grafen von Wertheim gelangte, deren Erben 1566 als Kastenvögte und Schutz- und Schirmherren des Klosters bezeichnet werden,103) ist unbekannt.

Im 13. Jahrhundert und wohl auch noch in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts prosperierte das Kloster, denn der Abt von Fulda mußte im Jahr 1290 die Zahl der Konventualinnen, die im Kloster aufgenommen werden durften, auf 32 begrenzen.104) Aus dieser Phase des Klosters sind die Grabplatten für den Dekan Crafto von 1336 (Nr. 15), für die Meisterin des Klosters Ida von Erbach von 1345 (Nr. 16) sowie für den Grafen Otto von Waldeck von 1310 (Nr. 12) erhalten geblieben. Die letzte Platte zeigt, daß die Klosterkirche nicht nur für die Angehörigen des Konvents, sondern auch für Adelsfamilien als Bestattungsort diente. In der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts verschlechterte sich die Situation des Klosters jedoch, und in einer Urkunde von 1397 werden seine großen Schulden erwähnt.105) Im 15. Jahrhundert scheint sich die Situation nicht wesentlich gebessert zu haben, und 1506 gab der zuständige Abt Johannes von Fulda der letzten Konventualin der Augustinerinnen wegen ihres Alters den Abschied.106) Im Jahr 1508 wurde das Kloster reformiert und mit Benediktinerinnen besetzt.107) In dieser Zeit wurden die Zellen der Nonnen mit neuen Ausmalungen geschmückt (Nr. 95a), und in den Jahren 1514 und 1534 kam es zu Baumaßnahmen an den Klostergebäuden (Nr. 106). Zwar wurde in der Herrschaft Breuberg, in der Höchst lag, 1537 die Reformation eingeführt,108) doch das immer noch zu Fulda gehörende Kloster blieb davon unberührt. Allerdings machten sich jetzt auch im Konvent der Benediktinerinnen wirtschaftliche Probleme und mangelnder personeller Zuwachs bemerkbar. Nach dem Tode der Äbtissin Margarete Reußer 1557 blieb Anna Gans von Otzberg als letzte Nonne übrig, die vom Abt von Fulda zur Äbtissin ernannt wurde.109) Inzwischen war die Herrschaft Breuberg nach dem Tode des Grafen Michael III. von Wertheim 1556 (Nrr. 148, 152) je zur Hälfte an die Grafen von Erbach und die Grafen von Stolberg-Königstein gefallen.110) Nachdem 1563 eine Einigung über die Teilung erzielt worden war, befand sich Höchst im Besitz beider Familien.111) Unter ihrem Einfluß wurde 1566 mit dem Neubau der verfallenen Klosterkirche begonnen, die 1568 vollendet wurde (Nr. 164). Wenn auch formal die Geschäfte noch in der Hand der Äbtissin lagen,112) nennt die Bauinschrift der Kirche doch nur Graf Ludwig von [Druckseite XXI] Stolberg-Königstein und Graf Georg II. von Erbach als Bauherren (Nr. 163). Diese hoben das Kloster nach dem Tode der Anna Gans von Otzberg 1567 auf, ohne daß der Abt von Fulda der Maßnahme zunächst widersprach.113) Im Jahr 1569 wurde Johannes Würtzburger (Nrr. 207, 208) als erster evangelischer Pfarrer in Höchst eingesetzt, der zugleich als Klosterverwalter amtierte.114) Erst 1570 versuchte der Fuldaer Fürstabt Balthasar von Dernbach Höchst zurückzugewinnen und legte dazu auch Beschwerde beim Kaiser ein, worauf es 1573 zu einem Prozeß um das Kloster kam. Nach der Absetzung Balthasars 1576 stagnierte der Prozeß jedoch, und Fulda konnte seine Rechte an Höchst nicht mehr durchsetzen.115)

Michelstadt

In der Urkunde, durch welche Kaiser Ludwig der Fromme 815 die Mark Michelstadt an Einhard (ca. 770-840), den Biographen Karls des Großen (768-814),116) und seine Gemahlin Imma schenkte, wird für den Ort Michelstadt eine bescheidene Holzkirche erwähnt.117) Im 9. Jahrhundert wurde die Holzkirche möglicherweise auf Veranlassung Einhards durch einen Steinbau ersetzt, denn die ältesten Fuldaer Annalen berichten zu 821 von der Weihe einer Kirche in Michelstadt.118) Zu nicht genau bekannter Zeit wurde diese Kirche dann an der Ost- und an der Westseite erweitert.119) Für die Zeit um 1140 ist erstmals ein Marienaltar in der Michelstädter Kirche nachweisbar.120) Aus dieser Zeit stammt auch die älteste erhaltene Grabplatte (Nr. 4). Zusammen mit mehreren bei der Grabung von 1967 entdeckten Steinsärgen belegt sie, daß die Kirche schon früh als Bestattungsort diente. Hierbei stand sie in Konkurrenz zu der 1073 errichteten Lorscher Propstei Michelstadt-Steinbach. Die nächste erhaltene Grabplatte stammt erst aus dem Anfang des 14. Jahrhunderts (Nr. 10). Sie deckte das Grab eines unbekannten Ritters von Hochheim. Aufgrund dieser extrem lückenhaften Überlieferungssituation bleibt es fraglich, welche Familien vom 12. bis zum 14. Jahrhundert in der Michelstädter Kirche bestattet wurden und in welchem Verhältnis sie zu den Herren von Michelstadt, den Schenken von Erbach, standen. Erst im 15. Jahrhundert läßt sich die Bestattung Erbachischer Lehnsträger und Dienstmannen sowie reicher Bürger in der Michelstädter Kirche belegen.121)

Die Burg Michelstadt, die sich bereits unter Abt Gerbod von Lorsch (951-972) nachweisen läßt,122) sowie der zugehörige Ort, der 1311 als „oppidum“ und 1314 als „stat“ genannt wird,123) dürften im Laufe des 13. Jahrhunderts in die alleinige Hand der Erbacher gekommen sein und bildeten das Kernstück des erbachischen Territoriums. Das blieb auch so, nachdem die Schenken von Erbach im Jahr 1311 Michelstadt dem Pfalzgrafen hatten zu Lehen auftragen müssen.124) Die Bestattung eines Schenken von Erbach in der Michelstädter Pfarrkirche ist aber erst 1387 nachweisbar. Heinrich I. Schenk [Druckseite XXII] von Erbach (Nr. 25), dessen Frau Anna (Nr. 24) noch im Kloster Steinbach bestattet worden war, bestimmte in seinem Testament, ihn in der Pfarrkirche beizusetzen. Zudem stiftete er für den Liebfrauenaltar 400 Gulden, damit der zuständige Priester für sein Seelenheil betete, und weitere 20 Gulden, damit der Pfarrer der Michelstädter Kirche sein Jahresgedächtnis mit Vigilien und fünf Messen feierte.125) Die Entscheidung Heinrichs könnte durch den möglicherweise schon zu dieser Zeit einsetzenden Niedergang des Klosters Steinbach ausgelöst worden sein.126) Zwar wurde Johannes Schenk von Erbach 1404 noch in Steinbach bestattet (Nr. 29), doch danach machte Heinrichs Vorbild Schule, und 1423 erhielten Konrad VII. Schenk von Erbach und seine Frau Agnes ihr Begräbnis ebenfalls in der Michelstädter Pfarrkirche (Nr. 30), über welche die Schenken von Erbach auch das Patronat besaßen.127) Damit löste die Michelstädter Pfarrkirche das Kloster Steinbach als Familiengrablege der Schenken von Erbach ab.128) Ein Grund dafür könnte darin liegen, daß die Kontrolle über den Vollzug der Totenmemoria in der Pfarrkirche für die Patronatsherren einfacher war als im Kloster. Philipp I. und seine Frau Lukardis planten nun einen Neubau der Kirche. Dieser Plan entsprang zum einen sicherlich der persönlichen Frömmigkeit Philipps und seiner Frau,129) zum anderen aber wohl auch dem Wunsch nach einer repräsentativen Grablege im Zentrum ihrer Herrschaft.130)

Philipp erlebte den Baubeginn jedoch nicht mehr. Er starb 1461 und wurde noch in dem alten karolingischen Bau bestattet (Nrr. 37, 38). Aber noch in demselben Jahr legte sein Sohn Adalar den Grundstein für den Chorneubau (Nr. 39), der vermutlich spätestens 1464 abgeschlossen war.131) Nach dem Wortlaut einer weiteren Bauinschrift (Nr. 46) wurde das Langhaus erst 1475 unter den Schenken Philipp II., Georg I. und Johann IV. begonnen. Ein Wechsel der Steinmetzzeichen vier Steinschichten oberhalb der Tafel zeigt die Fortsetzung des Baus durch andere Werkleute an und spricht für eine längere Bauunterbrechung.132) Im Jahr 1490 wurde der Neubau dann durch Konrad von Mosbach fortgesetzt und 1497 fertiggestellt.133) Während der ganzen Bauperiode hatte die Kirche ihre Funktion als Grablege weiter erfüllt, wovon eine Reihe qualitätvoller Grabplatten Zeugnis ablegt.134) Hinzu kommt das beeindruckende Epitaph, mit dem Philipp I. 20 Jahre nach seinem Tod zusammen mit seinem Sohn Georg im Jahr 1481 noch einmal verewigt wurde (Nr. 53).

Mit dem Tode des Erasmus Schenk von Erbach erlosch 1503 die alte Linie Erbach-Erbach, die sich seit der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts im Kloster Schönau hatte bestatten lassen.135) Michelstadt war nun die einzige Familiengrablege der Erbacher. Im Jahr 1507 entschlossen sich Valentin I. (Nr. 124) aus der Michelstädter Linie der Schenken von Erbach und Eberhard XI. (Nr. 131) aus der Fürstenauer Linie die bisher turmlose Kirche mit einem Turm zu versehen, der an die Südmauer des Chores angebaut wurde (Nr. 94). Die Bauarbeiten zogen sich allerdings hin und wurden erst 1537 endgültig abgeschlossen.136) Bereits 1535 hatte der Turm aber schon ein Geläut aus drei Glocken erhalten (Nrr. 127-129), zu denen 1542 noch eine vierte hinzukam (Nr. 135).

Mittlerweile war Schenk Valentin 1531 gestorben (Nr. 124) und Eberhard XI. konnte den Besitz der drei Linien der Schenken von Erbach in seiner Hand vereinigen. In dieser gestärkten Position erlangte er 1532 durch Kaiser Karl V. die Erhebung in den Reichsgrafenstand.137) Sein Tod 1539 führte zu neuen Bautätigkeiten an der Kirche, da seine Frau Gräfin Maria von Wertheim für ihn eine Grabkapelle errichten ließ, die 1542 durch Moritz Lechler vollendet wurde (Nr. 62,VI). In der Kapelle [Druckseite XXIII] ließ Maria für ihren Mann und für sich selbst ein großes Epitaph errichten, das die Bedeutung Eberhards und den Aufstieg der Erbacher sichtbar machen sollte (Nr. 136). Seit dem monumentalen Doppelepitaph für Philipp I. und Georg I. von 1481 erhielt damit zum erstenmal wieder ein Erbacher ein Epitaph.

Im Jahr 1543 kam es dann zu einer weiteren Baumaßnahme an der Kirche, als Lorenz Lechler das schadhafte Chormauerwerk erneuerte und den Chor neu einwölbte (Nr. 62, VII).138) Bei dieser Gelegenheit ließen Maria und ihre Söhne Georg II. und Eberhard XII. gemeinsam mit ihren Frauen Herzogin Elisabeth von Pfalz-Simmern und Margareta Wild- und Rheingräfin zu Dhaun Wappenscheiben in einem der Chorfenster anbringen (Nr. 137). Damit endet die Reihe der für den Zeitraum bis 1650 dokumentierten Baumaßnahmen. Das innere Erscheinungsbild der Kirche wurde aber weiterhin von seiner Funktion als Grablege mitbestimmt. Auffällig ist dabei, daß man seit 1535 auf figürliche Grabdenkmäler zunächst verzichtete. Der Grund dafür könnte in der Hinwendung zum lutherischen Bekenntnis liegen. Während sich Graf Eberhard XI. in der Glaubensfrage noch nicht eindeutig festgelegt hatte, führte sein Sohn Georg II. mit Unterstützung Eberhards XII. und Valentins II. ab 1544 schrittweise die Reformation ein und erließ im Jahr 1560 eine Kirchenordnung. Die drei Brüder neigten dabei deutlich Philipp Melanchthon und der oberdeutschen Ausprägung der Reformation zu.139) Im Verzicht auf jegliche figürliche Darstellung scheinen sie sogar durch das strenge Bilderverbot Calvins beeinflußt worden zu sein,140) denn die Epitaphien für Georg (Nr. 160), Eberhard XII. (Nr. 166) und seine Tochter Margarete (Nr. 165) blieben ohne jeden Bilderschmuck und stechen nur durch ihre Materialien Alabaster und Schiefer sowie durch ihr Schriftbild hervor. Den offenen Übergang Kurfürst Friedrichs III. von der Pfalz zum Calvinismus haben die Erbacher jedoch nicht mitgemacht, wenn auch Georg und Eberhard den oberdeutschen Kräften am Heidelberger Hof zunächst den Weg gebahnt hatten.141) Es ist deshalb nicht besonders auffällig, daß sich in den nächsten beiden Generationen bei den Epitaphien eine andere Darstellungsform durchsetzte, die sehr viel mehr auf Repräsentation und Selbstdarstellung abzielte. Georg III., der einzige Sohn Eberhards XII. und der Margareta Wild- und Rheingräfin zu Dhaun, der den Calvinismus entschieden ablehnte,142) erhielt ein monumentales Epitaph im Chor der Michelstädter Stadtkirche, das ihn selbst als Liegefigur in Ritterrüstung zeigt (Nr. 250). Auch seine beiden Söhne Friedrich Magnus (Nr. 267) und Johann Casimir von Erbach (Nr. 279) erhielten 1620 beziehungsweise 1627 monumentale figürliche Grabdenkmäler. Diese drei Denkmäler prägen auch heute noch das Erscheinungsbild des Chores der Michelstädter Stadtkirche.

Spätestens in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts löste der neue Michelstädter Friedhof den um die Kirche gelegenen Friedhof als Begräbnisstätte ab. Nach einer nicht gesicherten Überlieferung soll der Friedhof bereits 1535 angelegt worden sein,143) doch stammt das älteste erhaltene Grabdenkmal erst von 1566 (Nr. 162). Als Friedhofskapelle diente die alte Heilig-Kreuz-Kapelle auf der Kapellenwiese, die man abbrach und auf dem Friedhofsgelände wiedererrichtete.144) Die erhaltenen Grabdenkmäler wurden für wohlhabende Michelstädter Bürger, Angehörige von Pfarrersfamilien und erbachische Amtsträger wie Keller, Schultheißen und Zentgrafen gesetzt und gewähren so einen Blick auf die soziale Oberschicht Michelstadts.145)

Michelstadt-Steinbach, Einhards-Basilika

Der Platz, an dem sich heute die Ruine des Klosters Steinbach befindet, war bereits vor der Gründung des Klosters besiedelt, doch lassen die schwer zu interpretierenden archäologischen Befunde keine Aussage darüber zu, wann die Besiedlung einsetzte.146) Als Kaiser Ludwig der Fromme die Mark Michelstadt am 11. Januar 815 an Einhard schenkte, stand in Michelstadt bereits eine hölzerne Basilika.147) [Druckseite XXIV] Etwas abseits von diesem schon bestehenden Zentrum ließ Einhard Häuser und Unterkünfte sowie eine ansehnliche Kirche errichten.148) Nach seiner eigenen Aussage wollte Einhard sich dort niederlassen, wenn er sich von seinen Verpflichtungen am Hof Kaiser Ludwigs des Frommen zurückgezogen habe.149) Er beauftragte im Jahr 827 seinen „notarius“ Ratleik (gest. 854), in Rom für die fertiggestellte Basilika150) Reliquien zu erwerben.151) Ratleik gelang es allerdings nur mit Schwierigkeiten, sich in der Katakombe SS. Marcellino e Pietro unter fragwürdigen Umständen in den Besitz der Reliquien der beiden Heiligen Marcellinus und Petrus zu bringen. Die Heiligengebeine wurden anschließend in das Frankenreich gebracht und trafen im Oktober oder November in Michelstadt ein, wo die Reliquien in der neuen Steinbacher Basilika deponiert wurden.152) Angesichts der Bedeutung der beiden Heiligen und der Schwierigkeit, im abgelegenen und seit 819 dem Kloster Lorsch unterstehenden Steinbach einen angemessenen, selbständigen Kult für Marcellinus und Petrus zu etablieren, entschloß sich Einhard jedoch, die Gebeine weiter nach Mulinheim, dem späteren Seligenstadt, zu überführen.153) Dort trafen die Reliquien im Januar 828 ein.154)

Nachdem Einhard Steinbach verlassen hatte, scheint auch das von ihm dort gegründete Kloster aufgegeben worden zu sein. Zwar hatte Einhard die Mark Michelstadt schon 819 an das Kloster Lorsch geschenkt, dem der gesamte Besitz nach dem Tode Einhards und seiner Frau Imma zufallen sollte,155) doch gibt es keine Hinweise darauf, daß Steinbach in dieser frühen Zeit von Lorsch aus mit Mönchen besiedelt wurde. Erst im Jahr 1073 gründete Abt Udalrich von Lorsch (1056-1075) eine Propstei in Michelstadt-Steinbach, das laut dem Lorscher Codex seit Einhards Zeiten verfallen war.156) Die Wiederbesiedlung Steinbachs diente dem Kloster Lorsch zur Erschließung neuer wirtschaftlicher Ressourcen und zur besseren herrschaftlichen Durchdringung des Odenwaldes,157) und auch unter Abt Anselm (1088-1101) wurde die Propstei gezielt gefördert.158)

Der neuen Blüte Steinbachs in dieser Zeit verdanken wir die frühesten inschriftlichen Zeugnisse des Mittelalters im Odenwaldkreis. Denn in den Jahren nach 1111 kam es zum Streit zwischen Abt Benno von Lorsch (1111-1119) und Libelinus, dem Propst von Michelstadt-Steinbach, weil der Abt die Burg Weinheim auf einem Gelände hatte errichten lassen, das der Propstei gehörte. Im Laufe der Auseinandersetzungen wurde Benno zunächst aus Lorsch vertrieben, konnte dann aber mit Hilfe Kaiser Heinrichs V. zurückkehren und wollte nun Libelinus bestrafen.159) Nach seiner Ankunft in Steinbach starb Benno jedoch überraschend und wurde in der Propstei bestattet. Seine Grabplatte befindet sich heute im Erbacher Schloß (Nr. 1). Auch das ungleich aufwendigere Nischengrab seines Kontrahenten Libelinus blieb erhalten und steht heute ebenfalls im Erbacher Schloß (Nr. 2). Zwei weitere Grabdenkmäler des 12. Jahrhunderts in Steinbach (Nrr. 3, 5), von denen eines nachweislich für einen Laien geschaffen wurde (Nr. 3), zeigen, daß die Propstei in dieser Zeit nicht nur für den dort beheimateten Konvent als Bestattungsort diente und dadurch der Michelstädter Pfarrkirche als Bestattungsort Konkurrenz machte.160)

Für die folgende Zeit ist nur wenig über die Geschichte der Propstei bekannt.161) Der letzte bekannte Propst Adelhelm wird in den Jahren 1222 bis 1224 in den Urkunden genannt.162) Im Jahr 1232 bestätigte dann Papst Gregor IX. (1227-1241) einem Benediktinerinnenkonvent in Steinbach den [Druckseite XXV] Propsteibesitz.163) Zwischen 1224 und 1232 muß die Propstei also zu einem Benediktinerinnenkloster umgewandelt worden sein. Möglicherweise war der Grund hierfür die am 24. Februar 1232 erfolgte Übertragung des Klosters Lorsch an das Erzstift Mainz durch den Papst.164) Dieses Ereignis war noch in anderer Weise für das Kloster von Bedeutung, denn es lag nun in dem Herrschaftsgebiet der Schenken von Erbach, das sich diese im 13. Jahrhundert im ehemaligen Lorscher Gebiet um Michelstadt und Erbach aufgebaut hatten. Zwar regelte der Mainzer Erzbischof Werner von Eppstein (1259-1284) im Jahr 1269 die Unterordnung Steinbachs unter das inzwischen zur Prämonstratenserpropstei umgewandelte Lorsch in weltlichen wie geistlichen Dingen,165) doch dürfte der Einfluß der Schenken von Erbach auf das mitten in ihrem Herrschaftsgebiet gelegene Steinbach nicht ohne Bedeutung gewesen sein,166) zumal sie bis zum 15. Jahrhundert die Vogtei über das Kloster besaßen.167)

Wohl aufgrund der Nähe zu Michelstadt wählten die Erbacher Steinbach im 13. und 14. Jahrhundert zu ihrer Grablege. Zum erstenmal greifbar wird das Kloster als Grablege der Schenken im Jahr 1279, als sich dort Konrad II. Schenk von Erbach mit seiner Frau Gertrud Gräfin von Ziegenhain bestatten ließ (Nr. 6). Diese Ehe war sichtbarer Ausdruck des sozialen Aufstiegs der Schenken von Erbach im 13. Jahrhundert. Indem Konrad eine Frau aus dem Grafenhaus Ziegenhain, sein Bruder Johann I. die Gräfin Anna von Rieneck und Eberhard V. Agnes aus dem edelfreien Geschlecht der Herren von Breuberg heirateten, fanden die ursprünglich aus einem unfreien Ministerialengeschlecht stammenden Erbacher den Anschluß an den nichtfürstlichen Hochadel.168) Diesen sozialen Aufstieg setzten die Schenken von Erbach in ihrer Grablege im Kloster Steinbach ins Bild um. Aus der Zeit zwischen 1279 und 1304 blieben hier die Tumbenplatten für Konrad II. und seine Frau Gertrud von Ziegenhain (Nr. 6), für Eberhard V. (Nr. 7) und seine Gemahlin Agnes von Breuberg (Nr. 11) sowie für Johannes I. (Nr. 8) erhalten. Im kastenförmig eingetieften Feld der Platten steht jeweils eine Figur in Hochrelief. Aufwendige Grabdenkmäler dieser Art sind in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts bei Laien selten und vor allem beim fürstlichen Hochadel und bei Grafen nachweisbar. Die Schenken von Erbach wählten diese Darstellungsform, um dadurch ihre Bedeutung zum Ausdruck bringen und sich als eine dem Hochadel gleichrangige Familie zu präsentieren.

Es ist bezeichnend, daß diese Darstellungsform bei den Schenken von Erbach abrupt endete, nachdem sie 1311 eine schwere Niederlage gegen Pfalzgraf Rudolf erlitten hatten. Seitdem Kaiser Friedrich II. 1232 das Kloster Lorsch an das Erzbistum Mainz übertragen hatte, schwelte ein Konflikt zwischen dem Erzbischof und dem Pfalzgrafen um den Lorscher Besitz im Odenwald und an der Bergstraße. Im Odenwald besaß der Pfalzgraf die bessere Ausgangsposition, doch bedeutete der kompakte und weitgehend geschlossene Besitz der Schenken von Erbach ein ernstes Hindernis für den Herrschaftsausbau. Bereits 1307 erhielten die Erbacher Michelstadt vom Pfalzgrafen nur unter der Bedingung zurück, dort keine Befestigung gegen seinen Willen zu errichten, und in demselben Jahr mußten sie von ihm ihre Burg Reichenberg zu Lehen nehmen.169) Im Jahr 1311 hatte Pfalzgraf Rudolf dann das kurz zuvor von ihm zerstörte Michelstadt und die Burg Erbach in seiner Hand. Diese beiden Kernstücke ihres Besitzes konnten die Schenken nur dadurch retten, daß sie sie der Pfalz zu Lehen auftrugen und dem Pfalzgrafen das Öffnungsrecht zusicherten.170) [Druckseite XXVI]

Dieses schwerwiegende Ereignis hatte sichtbare Folgen. Die beiden besonders betroffenen Schenken von Erbach, Eberhard VII. und Heinrich genannt Rauch, erhielten nach ihrem Tod in den Jahren 1327 und 1334 jeweils nur einfache Grabplatten mit Umschrift und einem Wappen im Feld (Nrr. 13, 14). Auch im Konnubium machte sich die Krise bemerkbar. Heinrich und Eberhard VII. gelang es noch, mit Klara von Löwenstein und Mene von Sponheim jeweils eine Grafentochter zu heiraten. Danach aber konnte keiner der männlichen Schenken von Erbach, die in der Krisenzeit oder unmittelbar danach heirateten, eine Grafentochter ehelichen. Sie blieben auf Frauen aus den edelfreien oder reichsministerialen Familien der Rodensteiner, Steinacher und Weinsberger beschränkt, die in der unmittelbaren Nachbarschaft beheimatet waren. Erst Eberhard VIII. heiratete 1347 mit Elisabeth von Katzenelnbogen wieder die Angehörige eines Grafenhauses.171)

Und noch eine weitere Folge hatte die Auseinandersetzung mit dem Pfalzgrafen. Konrad III. suchte den Ausgleich mit der Pfalz, zählte bereits 1339 zu den Räten Pfalzgraf Rudolfs II.172) und scheint als erster Erbacher das pfälzische Erbschenkenamt übertragen bekommen zu haben.173) Möglicherweise aufgrund seiner engen Verbindung zur Pfalz setzte mit ihm 1363 auch die Bestattung der Schenken von Erbach im Kloster Schönau ein, dessen Schutzherren die Pfalzgrafen waren. Schönau blieb von da an Bestattungsort der alten Erbach-Erbacher Linie, bis sie mit Erasmus von Erbach 1503 erlosch.174) Steinbach hatte damit eine Konkurrenzgrablege außerhalb des Machtbereichs der Erbacher erhalten. Die beiden anderen Linien der Schenken von Erbach hielten jedoch zunächst an Steinbach als Grablege fest. Dies dokumentiert eine Reihe figürlicher Grabdenkmäler aus den Jahren von 1357 bis 1396.175) Die letzte Bestattung eines Schenken von Erbach in Steinbach stammt aus dem Jahr 1404 (Nr. 29). Danach wurde die Kirche in Michelstadt zur Grablege der Erbacher. Möglicherweise hielten sie ein dauerhaftes Totengedenken in Steinbach nicht mehr für gewährleistet, denn 1437 beauftragte das Baseler Konzil den Abt von Amorbach und den Dekan des Stifts St. Peter und Alexander in Aschaffenburg auf Bitten der Äbtissin und des Konvents von Steinbach damit, die durch Mißwirtschaft und Entfremdungen in Unordnung geratene wirtschaftliche Lage des Klosters in Ordnung zu bringen.176)

Weitere Nachrichten über die Geschichte des Klosters sind nur noch spärlich vorhanden. Im Jahr 1504 bat die Äbtissin Elisabeth Lochinger von Archshofen den Mainzer Erzbischof Berthold von Henneberg um seinen Schutz für das Kloster, da Landgraf Wilhelm von Hessen im Zuge der Auseinandersetzungen im Bayerischen Erbfolgekrieg in das Territorium der Schenken von Erbach eingefallen war,177) und 1509 ließ sie im Kloster Baumaßnahmen durchführen.178) Elisabeth, die 1512 starb, ist die einzige Äbtissin, deren Grabplatte in Steinbach erhalten blieb (Nr. 98). Im Jahr 1535 wurde das Kloster durch Graf Eberhard XI. (1470-1539) aufgehoben und in ein Hospital umgewandelt. Luck sieht hierin den Beginn der Einführung der Reformation in der Grafschaft Erbach,179) doch scheint das Kloster zu diesem Zeitpunkt personell am Ende gewesen zu sein.180) Sieben Jahre später, 1542, verkaufte dann der Lorscher Propst Jacobus Zentner alle Besitzungen des Klosters innerhalb der Grafschaft Erbach an die Grafen Georg II. (1506-1569) und Eberhard XII. (1511-1564).181) Aus dieser Zeit läßt sich die letzte Bestattung in der Klosterkirche nachweisen: Im Jahr 1545 fand der Zigeunerfürst Panuel seine letzte Ruhe in Steinbach und wurde dort mit einer Grabplatte und einem Epitaph verewigt (Nrr. 138, 139).

Michelstadt-Steinbach, Schloß Fürstenau

Um 1300 errichtete der Mainzer Erzbischof Gerhard II. von Eppstein (1289-1305) in unmittelbarer Nähe des Klosters Steinbach die Wasserburg Fürstenau.182) Sie wird zum erstenmal 1310 in einer Urkunde Erzbischof Peters von Aspelt (1306-1320) erwähnt,183) der wohl im Jahr 1313 500 Pfund Heller an einen nicht genannten Herrn von Erbach zur Lösung von Fürstenau zahlte184) und 1317 Eberhard VI. von Erbach genannt Rauch mit einem Burglehen zu Fürstenau belehnte.185) Aufgrund der seit 1232 andauernden Streitigkeiten zwischen dem Mainzer Erzbischof und den Pfalzgrafen vor allem um Besitzungen an der Bergstraße und im Odenwald186) kam es 1344 zu einem Schiedsgericht, vor dem auch über die Burg Fürstenau verhandelt wurde. Während die Pfalzgrafen und die Schenken von Erbach erklärten, Mainz habe die Burg mit Gewalt widerrechtlich auf ihrem Grund errichtet, erklärte Mainz, Fürstenau sei sein Eigentum und weder die Pfalzgrafen noch die Schenken von Erbach hätten damals gegen den Bau der Burg geklagt.187) Die neun Schiedsrichter kamen zu keinem einheitlichen Schiedsspruch. Eine Minderheit von vier Richtern forderte Mainz auf, die Burg an die Pfalzgrafen oder die Schenken von Erbach zu übergeben oder sie abzubrechen.188) Die Mehrheit der Richter entschied jedoch, sie könnten den Mainzer Erzbischof nicht zur Rückgabe oder zum Abbruch der Burg verurteilen, da die Pfalzgrafen dies bisher selbst nicht gefordert hätten, obwohl der Erzbischof seit über 40 Jahren im Besitz der Burg sei.189)

In den folgenden Jahren ist die Burg unangefochten in Mainzer Besitz, wie verschiedene Verpfändungen belegen.190) Am 22. Februar 1355 verkaufte Erzbischof Gerlach von Mainz (1346-1371) schließlich die Burg Fürstenau zusammen mit der Hälfte des Dorfes König an die Schenken Johannes und Konrad genannt Rauch von Erbach.191) Die Herrschaftsrechte über die Burg blieben jedoch beim Erzstift Mainz,192) das sich das Öffnungsrecht und das Rückkaufsrecht vorbehielt. Zudem versprach Mainz den Erbachern Hilfe, wenn sie im Besitz der Burg bedroht seien. Damit hatte sich nun die Reichenberger Linie der Schenken von Erbach an das Erzstift Mainz angelehnt, nachdem zuvor Konrad III. aus der Erbacher Linie sich an die Pfalzgrafen angenähert hatte. Die Anlehnung an die beiden rivalisierenden Mächte Mainz und Kurpfalz war für die Erbacher von entscheidender Bedeutung, da sie gegen keine der beiden den Kampf aufnehmen konnten, aber auch nicht von einer völlig vereinnahmt werden wollten. Zudem bot der Besitz der Burg Fürstenau die strategisch wichtige Möglichkeit, Michelstadt von beiden Seiten durch die Burgen Erbach und Fürstenau zu schützen. Allerdings scheint Mainz zu unbekannter Zeit von seinem Rückkaufsrecht Gebrauch gemacht zu haben, denn 1459 erhielt Philipp Schenk von Erbach vom Mainzer Erzbischof das ganze Schloß und das ganze Dorf König zu Lehen.193)

Im 15. Jahrhundert wurde Fürstenau zum Wohnsitz der vorher auf der Burg Reichenberg ansässigen Linie der Erbacher. Dies zog umfangreiche Bauarbeiten nach sich.194) Unter anderem wurde 1460 eine Burgkapelle errichtet, auf die das Patrozinium und die Einkünfte der Kapelle der zerstörten Burg Tannenberg übertragen wurden.195) Im Jahr 1492 errichtete der Baumeister Konrad von Mosbach eine neue Kapelle im Osterker der Burg, die jedoch schon 1528 umgebaut wurde.196) Spätestens in den 30er Jahren des 16. Jahrhunderts verlor die Kapelle ihre Funktion, als infolge der Aufnahme Eberhards XI. von Erbach (Nr. 131) in den Reichsgrafenstand neue große Repräsentationsräume im Ostflügel des Schlosses entstanden. Im Jahr 1528 war aber nicht nur die Kapelle umgebaut worden, [Druckseite XXVIII] sondern es kam insgesamt zu umfangreichen Baumaßnahmen, die besonders den Nord- und den Ostflügel betrafen.197) Zuvor war bereits der Burggraben, der die Vorburg von der Kernburg trennte, aufgefüllt worden.198) Im Jahr 1588 wurde dann unter Graf Georg III. der Prachtbogen auf der Südseite des Schlosses errichtet (Nr. 116) und der Bau des Roten Turms vollendet (Nrr. 116, 134). Die seit dem Ende des 15. Jahrhunderts begonnene Umformung der Burg zu einem wohnlichen Schloß war damit im wesentlichen abgeschlossen.199)

3. Die Quellen der nichtoriginalen Überlieferung

Von den insgesamt 312 Nummern des Katalogs enthalten nur 62 ausnahmslos verlorene Inschriften, die nach einer nichtoriginalen Überlieferung ediert werden. Diese geringe Zahl hat ihre Ursache darin, daß vor allem die Inschriften des Klosters Steinbach und der Stadtkirche zu Michelstadt als Grablegen der Grafen von Erbach das Interesse von Inschriftensammlern auf sich zogen. Aber gerade in diesen beiden Standorten blieben ungewöhnlich viele Inschriften erhalten.200) Die übrigen Standorte wurden von den Abschreibern des 17. und 18. Jahrhunderts entweder nur am Rande oder gar nicht berücksichtigt, so daß die im Laufe des 18. und des 19. Jahrhunderts zugrunde gegangenen Denkmäler nicht überliefert wurden. Hier setzt die Überlieferung in der Regel erst mit dem Kunstdenkmalinventar Schaefers von 1891 ein.201) Dadurch bleibt die Dichte der nichtoriginalen Überlieferung insgesamt gering. Sie besitzt allerdings auch eine gewisse Bedeutung für die Ergänzung erhaltener, aber stark beschädigter Inschriften.202)

Die älteste Quelle der nichtoriginalen Überlieferung sind die Aufzeichnungen des württembergischen Leibarztes und Hofhistoriographen Oswald Gabelkover (1539-1616), die von seinem Sohn Johann Jakob (1578-1635) fortgeführt und ergänzt wurden.203) Der Nachlaß Gabelkovers wird heute im Hauptstaatsarchiv und in der Württembergischen Landesbibliothek Stuttgart aufbewahrt204) und wurde bisher außer von Steiger für die Überlieferung der Inschriften des Odenwaldkreises nicht herangezogen. Gabelkover sammelte und notierte auf seinen Reisen alles, was ihm historisch und genealogisch von Bedeutung schien.205) In Steinbach und Michelstadt, wo sich Gabelkover offenbar zwischen 1575 und 1578 aufgehalten hat,206) waren seine Aufzeichnungen vor allem von dem genealogischen Interesse an der Familie von Erbach bestimmt. Bei seinen in Steinbach angefertigten Abschriften hat Gabelkover nie die exakte Schreibweise der Inschriften übernommen. So gibt er römische Zahlzeichen in der Regel in arabischen Ziffern wieder und verwendet auch andere Kürzungen als die Inschriften. Allerdings hat er sich bemüht, den ganzen Wortlaut der Inschriften zu notieren, auch wenn ihm dabei einige Fehler unterliefen, die besonders die Jahreszahlen betreffen. Die Wappen der Grabdenkmäler hat Gabelkover ebenfalls vermerkt.207) In Michelstadt fertigte er dagegen fast ausschließlich regestenartige Abschriften an, die weder den Buchstabenbestand noch den Wortlaut der Inschriften wiedergeben und damit für die Inschriftenüberlieferung nur von nachrangiger Bedeutung sind.208) Da es Gabelkover um genealogische Fragen ging, hat er zudem nicht alle Denkmäler [Druckseite XXIX] verzeichnet, sondern für jede Person nur eine Inschrift vermerkt. Wenn es für eine Person eine Grabplatte und ein Epitaph gab, erscheint bei Gabelkover jeweils nur die Zusammenfassung der Inschrift des Epitaphs. Dies ist bei der Rekonstruktion der Grablege der Grafen von Erbach zu berücksichtigen.

Genau 120 Jahre nach dem Tode Oswald Gabelkovers erschien 1736 die „Vollständige Hoch-Gräflich-Erbachische Stamm-Tafel, Nebst deren Erklär- und Bewährungen, Oder Hoch-Gräflich-Erbachische Historie“ von Daniel Schneider. Der 1667 in Breslau geborene und als hochgebildet geltende Schneider wurde 1729 als Superintendent, Konsistorialrat und Oberpfarrer nach Michelstadt berufen, wo er 1748 starb.209) Schneider scheint unmittelbar nach seiner Ankunft in Michelstadt mit der Arbeit an seinem Buch über die Grafen von Erbach begonnen zu haben. Das Werk ist in drei Teile gegliedert. Der erste enthält die Genealogie des Hauses Erbach, der zweite eine Landesgeschichte der Grafschaft Erbach und der dritte die zugehörigen Urkunden. Zudem besitzt das Werk einen Tafelteil mit Stichen prominenter Grabdenkmäler aus Steinbach und Michelstadt.

In allen drei Teilen gibt Schneider zahlreiche Inschriften wieder, und so verdanken wir ihm mit 32 heute verlorenen Inschriften mehr als die Hälfte aller nichtoriginal überlieferten Inschriften des Odenwaldkreises. Im ersten sowie im dritten Teil seiner „Historie“ dienen die Inschriften als Personennachweise für die von Schneider aufgestellten Stammtafeln. Die Aufnahme zahlreicher Inschriften in den als Urkundenbuch angelegten dritten Teil zeigt, daß Schneider den Quellenwert der Inschriften mit jenem der Urkunden gleichsetzte. Während der erste und der dritte Teil im wesentlichen Grabinschriften enthalten, weist der zweite Teil aufgrund seiner landesgeschichtlichen Ausrichtung vor allem Bau-, Stiftungs- und Glockeninschriften auf, welche die Geschichte des gräflichen Territoriums illustrieren. Eine Bemühung um buchstabengetreue Wiedergabe läßt sich bei Schneider nur bei den Glockeninschriften der Erbacher Kirche und den Grabinschriften der Grafen zu Wertheim feststellen. Im Unterschied zu den übrigen Inschriften sind die Texte hier in Kapitalis, mit Worttrennern und ohne die Auflösung von Kürzungen wiedergegeben.210) Der Vergleich der Überlieferung Schneiders mit der erhaltenen Erbacher Glocke von 1357 (Nr. 18) und dem ebenfalls erhaltenen Epitaph Graf Michaels III. von Wertheim aus dem Jahr 1559 (Nr. 152) zeigt, daß beide Inschriften tatsächlich im wesentlichen buchstabengetreu wiedergegeben wurden. Im übrigen hat sich Schneider nur um die Wiedergabe des Wortlauts bemüht, doch zeigen sich hier deutliche Unterschiede in der Qualität seiner Überlieferung. Problematisch sind vor allem die Inschriftentexte des ersten Teils, die häufiger von dem auf den Stichen des Tafelteils lesbaren Wortlaut abweichen. Im Gegensatz dazu sind die im dritten Teil gebotenen Inschriftentexte zuverlässiger. Hier hat Schneider in der Regel auch die zu den Denkmälern gehörenden Wappen aufgeführt, die er im ersten Teil nur selten vermerkt. Allerdings sind ihm bei der Identifizierung einiger Wappen Irrtümer unterlaufen. Von besonderer Bedeutung sind die Abbildungen des Tafelteils, da sich der Stecher nicht nur um eine genaue Darstellung des ganzen Denkmals, sondern auch um eine exakte Wiedergabe der Buchstabenformen bemühte. Eine Ausnahme bilden lediglich die großen Epitaphien, da er hier die Schriftbesonderheiten aus Platzgründen nicht nachempfinden konnte. Wenn auch der Stecher bei den Minuskelinschriften in einigen Fällen weder den Text noch die Bildungsweise der Buchstaben genau verstanden hat, sind seine Stiche doch wertvoll für die Rekonstruktion beschädigter und die Überlieferung verlorener Inschriften. Schneider hat allerdings aufgrund seiner schnellen Arbeitsweise den Inschriftentext der Tafeln offenbar nicht mehr mit seinen eigenen Lesungen im ersten Teil der „Historie“ abgeglichen.

Die Abschriften Gabelkovers und Schneiders besitzen nicht nur für die Überlieferung verlorener Inschriften, sondern auch für die Rekonstruktion der Michelstädter Grablege des Hauses Erbach ab dem 15. Jahrhundert erheblichen Wert. Gabelkover, der die Michelstädter Grablege um 1575 besuchte, ging es nicht um ein vollständiges Verzeichnis der Denkmäler, sondern der bestatteten Personen. Gegenüber Schneider fehlt bei ihm nur die Grabplatte der Cordula Schenkin von Erbach (Nr. 84). Dafür sah er die Grabplatte der Gräfin Brigitta von Erbach (Nr. 126) noch in Michelstadt, die sich zur Zeit Schneiders bereits in Fürstenau befand. Im übrigen benennt Schneider aber dieselben Angehörigen des Hauses Erbach wie Gabelkover und überliefert zugleich die Inschriften aller Denkmäler der einzelnen Personen, also sowohl der Grabplatten als auch der Epitaphien. Demnach [Druckseite XXX] hat es zwischen 1575 und 1736 offenbar kaum Denkmälerverlust in der Michelstädter Grablege des Hauses Erbach gegeben. Im 14. und 15. Jahrhundert bestand auch noch eine Grablege der Schenken von Erbach im Kloster Schönau, die ebenfalls gut dokumentiert ist.211) Zudem sind vor allem die geistlichen Mitglieder des Hauses Erbach in der Regel in ihren jeweiligen Kirchen bestattet worden. Nimmt man diese Befunde zusammen, so scheint die Grablege in Michelstadt ab dem 15. Jahrhundert fast vollständig überliefert zu sein.

Ebenfalls im 18. Jahrhundert erschienen der „Versuch einer Reformations- und Kirchen-Geschichte der Grafschaft Erbach und Herrschaft Breuberg“ (1772) und die „Historische Genealogie des reichsgräflichen Hauses Erbach“ (1786) von Johann Philipp Wilhelm Luck (1728-1791). Luck war wie Daniel Schneider Oberpfarrer in Michelstadt und besaß ein großes Interesse an der Genealogie des Hauses Erbach sowie an der Geschichte der Grafschaft.212) In seiner „Reformations- und Kirchengeschichte“ behandelt er im ersten Teil die Einführung der Reformation in Erbach und gibt im zweiten Teil einen Überblick über die Kirchen und Schulen sowie die Geistlichen und Lehrer der Grafschaft. In diesem Teil führt er als Belege für die Baugeschichte sowie für die Personennachweise neben Auszügen aus Urkunden, Briefen und Kirchenbüchern auch eine ganze Reihe von Inschriften an. Weitere Inschriften hat Luck in den letzten Teil „Zusätze und Erläuterungen“ eingefügt. Dies zeigt, wie sehr Luck die Inschriften als historische Quellen schätzte. Eine buchstabengetreue Wiedergabe der Inschriften ist bei ihm selten, doch hat er sich um einen genauen Wortlaut bemüht.

Dies gilt allerdings nicht in gleichem Maße für seine Inschriftenwiedergabe in der „Historischen Genealogie“, in der Luck zahlreiche Grabinschriften der Erbacher als Belege für die von ihm erstellten Stammtafeln anführt. Hier hat er sich in vielen Fällen an die Inschriftenwiedergabe bei Schneider angelehnt, auf den er zum Teil selbst verweist.213) In anderen Fällen läßt sich die Abhängigkeit dadurch nachweisen, daß die Texte bei Luck dieselben Fehler wie bei Schneider enthalten.214) Eigenständige Überlieferungen Lucks sind hier nur selten vorhanden.215)

Johann Friedrich Conrad Retter veröffentlichte im Jahr 1770 im zweiten Teil seiner Sammlung „Hessische Nachrichten“ einige Inschriften aus dem Odenwaldkreis, von denen eine nur bei ihm überliefert ist (Nr. 44). In anderen Fällen hat der Vergleich seiner Abschriften mit den heute noch erhaltenen Inschriften gezeigt, daß Retter den Wortlaut in der Regel zuverlässig wiedergibt.216)

Im Gegensatz zu Schneider und Luck spielen die Inschriften bei dem dritten großen Historiker der Grafen von Erbach, Gustav Simon (1811-1870),217) in seinem Werk „Die Geschichte der Dynasten und Grafen zu Erbach und ihres Landes“ kaum eine Rolle. Die wenigen bei ihm gedruckten Inschriften gehen bis auf jene der heute verlorenen Glocke aus der Friedhofskapelle in Zell (Nr. 104) alle auf die Abschriften Schneiders zurück.218)

Aus dem 19. Jahrhundert ist für die Inschriftenüberlieferung vor allem noch der 1891 von Georg Schaefer vorgelegte Kunstdenkmalinventarband für den Kreis Erbach von Bedeutung. Er bietet eine eigenständige Überlieferung zahlreicher Inschriften, die aber fast alle heute noch vorhanden sind. Nur vier der bei ihm aus der Zeit vor 1650 verzeichneten Inschriften sind verloren.219) Schaefer hat sich in der Regel um eine buchstabengetreue Wiedergabe der Inschriften bemüht, und seine Abschriften sind im wesentlichen zuverlässig.

Eine Besonderheit im Bestand bilden die Grabdenkmäler in der Stadtkirche zu Michelstadt, deren Inschriften in den Jahren 1861 bis 1862 sowie 1875 erneuert wurden.220) Die heute vorhandenen Texte können nur anhand der Überlieferung von Schneider kontrolliert werden, die jedoch nur minimale Abweichungen aufweist. [Druckseite XXXI]

Einzelne Inschriften sind durch Verzeichnisse in den Archiven, wie etwa eine Glocke aus Michelstadt von 1486 (Nr. 60), oder durch die heimatkundliche Literatur bekannt, wie die Glocke der Erbacher Friedhofskapelle (Nr. 81). Von einigen Inschriften haben sich auch Abgüsse oder Photographien erhalten.221)

4. Die Inschriftenträger

4.1. Denkmäler des Totengedenkens

Die Zeugnisse des Totengedenkens bilden im Katalog mit 160 Nummern die größte Gruppe der Inschriftenträger. Aus dem 12. Jahrhundert sind allerdings nur fünf, aus dem 13. Jahrhundert drei, aus dem 14. Jahrhundert 16 und aus dem 15. Jahrhundert 22 Grabdenkmäler überliefert. In diesen Zahlen spiegeln sich die großen Lücken in der Überlieferung wider. Es ist deshalb bei der folgenden Untersuchung zur Gestaltung und Form der Denkmäler sowie zum Inhalt ihrer Inschriften nur möglich, bestimmte Phänomene in einem größeren Rahmen aufzeigen.

Die Aufforderung zum Totengedenken blieb bis zum Beginn der Reformation sicherlich die wichtigste Aufgabe der Grabdenkmäler, wenngleich sie auch Monumente für Rechte und Privilegien, Mahnung an schuldige geistliche Pflichten und Mittel zur Selbstdarstellung sein konnten.222) Vermittler dieser verschiedenen Funktionen waren vor allem die Grabinschriften, aber auch die Wappen und Figuren, bei denen natürlich der Aspekt der Selbstdarstellung besonderes Gewicht besaß.223)

4.1.2 Die Gestaltung der Grabdenkmäler

Eine Besonderheit im Denkmälerbestand des Bearbeitungsgebiets stellt das aufwendige Nischengrab für den Michelstädter Propst Libelinus dar, das aus der Zeit zwischen 1119 und 1135 stammt (Nr. 2). Die kastenförmige, durch eine Platte verschlossene Tumba steht in einer Rundbogennische, deren Bogen auf zwei Säulen ruht, welche die Tumba flankieren. Über dem Bogen befindet sich ein profiliertes Abschlußgesims, das die einzeilige Inschrift trägt. Die in Deutschland seltenen Nischengräber wurden zur Bestattung von Königen und von Personen genutzt, die in besonderer Weise mit der betreffenden Kirche verbunden waren.224) Libelinus wurde möglicherweise in dieser besonderen Weise verewigt, weil er energisch für die Wahrung der Rechte seiner Propstei eingetreten war.225) Auch die auf einer trapezförmigen Sarkophagdeckplatte vorhandene Grabinschrift für den Laien Osbirn (Nr. 3) aus der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts ist ohne Parallele im Bearbeitungsgebiet. Die Inschrift ist in ungewöhnlicher Weise in einer Zeile auf der linken Leiste des Mittelfeldes angebracht, doch ist dabei zu bedenken, daß die Anbringung der Grabinschriften auf den unterschiedlichen Trägern bis in das 13. Jahrhundert keiner festen Konvention folgte.226)

Bei den übrigen frühen Grabdenkmälern des Bearbeitungsgebiets handelt es sich um Grabplatten, mit denen die Gräber im Kirchenboden abgedeckt wurden.227) Die älteste erhaltene Grabplatte ist jene für den 1119 verstorbenen Lorscher Abt Benno (Nr. 1). Bei ihr ist die Inschrift waagerecht in einem durch Linien abgeschlossenen Schriftfeld angebracht. Eine vergleichbare zeilenweise Anbringung der Schrift läßt sich in dieser Zeit auf den Platten des Bearbeitungsgebiets zwar nicht beobachten, doch zeigen zwei Hildesheimer Platten aus dem 11. Jahrhundert eine ähnliche Anbringungsweise.228) Die aus dem zweiten Drittel des 12. Jahrhunderts stammende Grabplatte der Judda (Nr. 4) besitzt bereits eine auf dem Rand der Platte umlaufende Inschrift. Diese Anbringungsweise setzte sich [Druckseite XXXII] im Laufe des 13. Jahrhunderts allgemein bei den Grabplatten durch und herrschte bis in das 16. Jahrhundert vor.229) Eine Fortsetzung der Umschrift im Plattenfeld läßt sich zum erstenmal auf der Grabplatte für die 1477 verstorbene Lukardis Schenkin von Erbach (Nr. 47) beobachten, deren ungewöhnliches Formular für die Randleisten zu lang war. In der folgenden Zeit ist die im 16. und 17. Jahrhundert in anderen Regionen häufiger zu beobachtende Fortsetzung der Inschriften im Feld230) nur noch zweimal belegt (Nrr. 71, 234). Dies hat seinen Grund einerseits in den kurzen Texten, die nur in geringem Maße durch die zunehmende Verwendung von Epitheta, ausführlicheren Fürbitten sowie längeren Titeln wuchsen. Andererseits befinden sich ab der Mitte des 16. Jahrhunderts bei dem überwiegenden Teil der Grabplatten die Grabinschriften im Feld.231) Diese Gestaltungsweise, die sich zum erstenmal an der Grabplatte des 1539 verstorbenen Eberhard XI. von Erbach (Nr. 131) beobachten läßt, herrscht ab der Mitte des 16. Jahrhunderts im Bearbeitungsgebiet vor und dominiert vor allem im wichtigsten Grabplattenbestand, der Grablege der Grafen von Erbach in Michelstadt. Dadurch erklärt es sich auch, daß sich die Kombination umlaufender Grabinschriften mit einem im Feld angebrachten Bibelzitat nur fünfmal belegen läßt.232)

Indem das zuvor den Wappen und Figuren vorbehaltene Feld nun auch für die Grabinschriften verwendet wurde, erhielt es eine weitere Funktion als Inschriftenträger. Die sonst regelmäßig zu beobachtende Anbringung von Bibelzitaten, Devisen, Grabgedichten und Spruchinschriften im Feld bleibt aber im Bearbeitungsgebiet die absolute Ausnahme. Lediglich in drei Fällen steht neben der Grabinschrift auch ein Bibelzitat im Feld,233) und in fünf Fällen nimmt das Bibelzitat den umlaufenden Rand ein.234) Auch Verbindungen mit anderen Inschriftenarten sind auf den Grabplatten sehr selten. So lassen sich jeweils nur einmal ein Grabgedicht (Nr. 291), eine Mahninschrift (Nr. 291) sowie eine Spruchinschrift (Nr. 282) nachweisen.

Bevor das Plattenfeld ab der Mitte des 16. Jahrhunderts wieder als Inschriftenträger Verwendung fand, wurde es je nach sozialem Rang des Verstorbenen unterschiedlich gestaltet. Bei der nur einzeilig beschriebenen Platte für Abt Benno von Lorsch aus dem Jahr 1119 (Nr. 1) ist unter der Inschrift ein Abtsstab dargestellt. Bei den beiden Umschriftplatten des 12. Jahrhunderts (Nrr. 4, 5) blieben die Felder leer. Allerdings lassen sich Grabplatten mit Wappen auch erst im späten 12. Jahrhundert nachweisen.235) Ab dem späten 13. Jahrhundert sind die Grabplatten für Adelige entweder mit figürlichen Darstellungen und Wappen oder nur mit Wappen versehen. Bei den Geistlichen zeigen die Platten für den Dekan Crafto von 1336 (Nr. 15) und für die 1345 verstorbene Meisterin Ida von Erbach (Nr. 16) sowohl figürliche Darstellungen in Ritzzeichnung als auch jeweils zwei Wappen. Die Platte der 1512 verstorbenen Äbtissin Elisabeth Lochinger von Archshofen (Nr. 98) trägt eine reliefierte Figur und vier Wappen. Die aufwendige Gestaltung dieser Platten hängt mit der hohen Position der Verstorbenen als Dekan, Meisterin und Äbtissin zusammen. Grabplatten für Pfarrer fehlen fast ganz. Erhalten blieb lediglich das Fragment der Grabplatte des 1512 verstorbenen Kaplans Michael (Nr. 99), die einen Kelch und darüber eine Hostie zeigt, sowie die Platte des Johannes Würtzburger von 1587 (Nr. 207), die nur die Inschrift trägt. Für Bürgerliche sind bis 1500 nur zwei Grabplatten überliefert, die beide ein Wappen zeigen. Bei dem 1462 verstorbenen Nikolaus Woltz (Nr. 40) ist nicht bekannt, welche Stellung er innehatte, doch könnten die beiden Sterne in seinem Wappen ein Hinweis darauf sein, daß er ein Amtsträger der Schenken von Erbach war, die drei Sterne in ihrem Wappen führen. Das Wappen auf der Platte des in den 1490er Jahren verstorbenen erbachischen Kellers in Reichenberg, Hans Rauschensteig (Nr. 69), zeigt ebenfalls einen Stern und zudem einen Sparren. Die Grabplatte des 1504 verstorbenen Schmiedes Dibold Ysenhauwer trägt dagegen kein Wappen (Nr. 92), während die Grabplatte des Hen Hut von 1516 (Nr. 108) wieder mit einem Wappen versehen ist. Von den übrigen fünf bürgerlichen Grabplatten, die aus der Zeit zwischen 1578 und 1635 stammen, ist eine Platte (Nr. 294) ohne Wappen, drei Platten weisen ein und lediglich eine zwei Wappen auf.236) [Druckseite XXXIII]

Auf den nur mit Wappen geschmückten Grabplatten für Adelige ist bis 1564 nur ein Wappenschild oder ein Vollwappen angebracht.237) Die einzige Ausnahme bildet die ehemals in der Kirche von Höchst vorhandene, nicht erhaltene Grabplatte eines 1361 verstorbenen Unbekannten (Nr. 20), die ein Vollwappen und zwei Wappen aufwies. Ab 1568 sind dann vier bis sechs Wappen die Regel, wobei häufig Platten mit fünf Wappen vorkommen.238) Lediglich die Grabplatte des 1618 verstorbenen Friedrich Magnus von Erbach (Nr. 261) zeigt sieben Wappen. Bei den Platten mit sechs Wappen bilden in der Regel die vier Wappen in den Ecken des Feldes die Ahnenprobe, während im Feld die Ehewappen angebracht sind.

Sehr früh lassen sich im Bearbeitungsgebiet Grabplatten mit Inschrift, Wappen und figürlicher Darstellung für die Bestattung Adeliger feststellen. Gerade die figürlichen Grabdenkmäler zielten in besonderem Maße auf Erinnerung und Selbstdarstellung ab. Beim Adel dienten die Denkmäler und Bilder im Verbund mit den im Zuge der liturgischen Memoria entstandenen Institutionen und Ritualen auch der Legitimation und der Herrschaftsrepräsentation.239) Dies wird besonders bei den aus der Zeit zwischen 1279 und 1304 stammenden Grabdenkmälern für Konrad II. Schenk von Erbach und seine Frau Gertrud von Ziegenhain (Nr. 6), für Eberhard V. Schenk von Erbach (Nr. 7) und seine Frau Agnes von Breuberg (Nr. 11) sowie für Johannes I. Schenk von Erbach (Nr. 8) deutlich.240) Bei allen vier Denkmälern handelt es sich um Tumbenplatten, in deren kastenförmig eingetieftem Feld eine reliefierte Figur steht. Diese Form der Darstellung ist in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts zwar häufiger bei Bischöfen zu beobachten, bei Laien ist sie aber selten. Bei diesen herrschten einfache Grabplatten mit umlaufender Inschrift vor. Figürliche Tumbenplatten lassen sich vor allem beim fürstlichen Hochadel und bei Grafen nachweisen. In seltenen Fällen kommen solche Platten aber auch bei weniger hochstehenden Familien vor, wie etwa bei dem kaiserlichen Vogt Giselbert von Goslar, der zwischen 1253 und 1256 starb.241) Er dürfte diese besondere Form für sein Grabdenkmal gewählt haben, um seine Bedeutung und seinen Reichtum sichtbar zu machen. Auch die Schenken von Erbach wollten mit dieser Darstellungsform ihre Bedeutung zum Ausdruck bringen und sich als eine dem Hochadel gleichrangige Familie darstellen.242)

In gleicher Weise wie die Tumbenplatten der Erbacher ist auch die Grabplatte für den 1310 verstorbenen Grafen Otto von Waldeck (Nr. 12) in Höchst gestaltet. Während die Denkmäler für den 1279 verstorbenen Konrad II. Schenk von Erbach und seine Frau Gertrud (Nr. 6) sowie für die 1304 verstorbene Agnes von Breuberg (Nr. 11) keine Wappen aufweisen, zeigen die drei anderen Denkmäler jeweils einen Wappenschild, der vor den Beinen der Figuren steht. Erst die mit einer figürlichen Darstellung in Ritzzeichnung versehene Grabplatte des Dekans Crafto von 1336 (Nr. 15) weist zwei Wappenschilde auf, was von da an die Regel ist.

Eine Architekturrahmung der Figur läßt sich zum erstenmal in Höchst auf der Grabplatte der Ida von Erbach aus dem Jahr 1345 (Nr. 16) beobachten. Die in Ritzzeichnung wiedergegebene Figur der Verstorbenen steht hier unter einer ebenfalls geritzten Spitzbogenarkade. Die aus Steinbach stammende Grabplatte der 1357 verstorbenen Kunigunde Schenkin von Erbach (Nr. 19) weist dann erstmals eine in flachem Relief ausgeführte Architekturrahmung der Figur auf. Insgesamt bleiben die Grabplatten mit Figur und rahmender Architektur jedoch auf sechs Belege beschränkt.243) Auffällig ist dabei die Gestaltung der aus derselben Werkstatt stammenden Platten für Heinrich I. Schenk von Erbach (Nr. 25) und Konrad Schenk von Erbach genannt Rauch (Nr. 26) von 1387 und 1393. Hier steht die Figur unter einer nischenförmig eingetieften Kielbogenarkade, deren nur geritzter Bogenrücken von zwei kleinen Nischenreliefs flankiert wird, welche die Verkündigung an Maria zeigen.

Die frühen figürlichen Grabplatten stammen vor allem aus der Grablege der Schenken von Erbach im Kloster Steinbach. In Höchst blieben lediglich drei entsprechende Denkmäler aus dem 14. Jahrhundert erhalten und für Michelstadt ist nur eine figürliche Grabplatte aus der Zeit vor 1400 belegt (Nr. 25). Im 15. Jahrhundert ändert sich der Befund jedoch deutlich. Nun lassen sich nur noch in der Stadtkirche zu Michelstadt figürliche Grabplatten nachweisen. Sie gehören vorwiegend Angehörigen [Druckseite XXXIV] der Familie von Erbach,244) doch in zwei Fällen (Nrr. 34, 65) wurden auch Angehörige erbachischer Dienstmannen mit solchen Grabplatten verewigt. Aufgrund der Schriftanalyse lassen sich die Figurenplatten aus der Zeit zwischen 1468 und 1501 zwei verschiedenen Werkstätten zuweisen. Die Platten für Otto (Nr. 43), Johann IV. (Nr. 55) und Magdalena von Erbach (Nr. 61) sowie für Jutta von Erlenbach (Nr. 65) wurden von einer Werkstatt gefertigt, als deren Hauptmeister Hans von Amorbach vermutet wurde, ohne daß sich dies konkret belegen ließe.245) Die qualitätvollen Figuren stehen hier stets in Halbrelief im Feld, das keinen architektonischen Schmuck besitzt. Dieselbe Werkstatt schuf auch die Epitaphien für Philipp I. und Georg I. (Nr. 53) in Michelstadt sowie für Hans III. von Rodenstein in Fränkisch-Crumbach (Nr. 71). Die Platten für Lukardis (Nr. 47) und Cordula von Erbach (Nr. 84) sowie das Epitaph für das Ehepaar Cyrologus (Nr. 54) wurden nach dem Ergebnis der Schriftanalyse und der stilistische Merkmale von einer zweiten Werkstatt gefertigt.

Im 16. Jahrhundert bricht die Reihe der figürlichen Grabplatten in der Michelstädter Stadtkirche mit den Platten des 1531 verstorbenen Valentin I. Schenk von Erbach (Nr. 124) und der 1535 verstorbenen Brigitta von Erbach (Nr. 126) ab. In der folgenden Zeit wurden Grabplatten verwendet, deren Feld mit Wappen und Inschriften versehen waren. Dazu traten in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts noch Epitaphien, die ebenfalls auf figürliche Darstellungen verzichteten. Erst im 17. Jahrhundert ließen die Grafen von Erbach große, mit Figuren geschmückte Epitaphien anfertigen. Auch außerhalb Michelstadts läßt sich für das 16. Jahrhundert nur noch für die 1512 verstorbene Äbtissin von Steinbach, Elisabeth Lochinger von Archshofen (Nr. 98), eine figurengeschmückte Platte nachweisen.246) Erst im 17. Jahrhundert sind in Fränkisch-Crumbach für Angehörige der Familie von Rodenstein nochmals vier figürliche Grabplatten aus der Zeit zwischen 1609 und 1628 vorhanden.247) Sie zeigen mit einer Ausnahme (Nr. 268) recht einfach gehaltene Darstellungen von geringer Qualität. Der Rückgriff auf diese Denkmäler könnte durch die schwierige wirtschaftliche Situation der Familie von Rodenstein in dieser Zeit veranlaßt worden sein, denn im 16. Jahrhundert wurde die Grablege der Rodensteiner in Fränkisch-Crumbach von repräsentativen figürlichen Epitaphien bestimmt, die im 17. Jahrhundert keine Nachfolger mehr fanden.

Schon 1396 läßt sich im Bearbeitungsgebiet das erste Epitaph nachweisen. Wie die Grabplatte diente diese Denkmalform der Erinnerung an den Verstorbenen, doch tritt bei ihr der Gedanke der Repräsentation stärker in den Vordergrund. Dies war möglich, weil die Epitaphien nicht an den Begräbnisplatz gebunden waren und deshalb in den unterschiedlichsten Formen und Materialien ausgeführt sein konnten.248) Das Epitaph für die 1396 verstorbene Margareta Schenkin von Erbach (Nr. 27) ist als hochrechteckige Platte mit reliefierter Figur im Feld und auf den Leisten angebrachter Inschrift ausgeführt und damit kaum von einer figürlichen Grabplatte zu unterscheiden. Da sich aber in Würzburg im Kloster Himmelspforten ein gleichartiges, von derselben Werkstatt geschaffenes Epitaph für die 1383 verstorbene Elisabeth Schenkin von Erbach befindet, für die zudem die Grabplatte erhalten blieb,249) muß es sich auch bei dem Denkmal für Margareta um ein Epitaph handeln. Dies frühe Verwendung eines Epitaphs zur Verewigung der Verstorbenen blieb aber im Bearbeitungsgebiet ein Einzelfall. Erst 1461 läßt sich wieder ein figürliches Epitaph für Philipp I. Schenk von Erbach in Michelstadt nachweisen (Nr. 38), das jedoch nicht erhalten ist. Laut der Beschreibung von Daniel Schneider handelte es sich um eine Platte mit einer Figur in flachem Relief und war somit einer Grabplatte sehr ähnlich. Um so beeindruckender war das zweite Epitaph, das Philipp 20 Jahre später zusammen mit seinem Sohn Georg erhielt (Nr. 53). Das Denkmal wurde für die Aufstellung an einem Pfeiler des Kirchenschiffs geschaffen und in ungewöhnlicher Weise in polygonaler Brechung über drei Seiten des Pfeilers angebracht. Unter einem gemeinsamen Baldachin stehen Philipp und Georg in fast identischer Haltung als vollgerüstete Ritter auf Löwen. Trotz der innovativen Gestaltung des Denkmals verraten die umlaufenden und dadurch im oberen Teil für den Betrachter nicht mehr lesbaren Inschriften noch die Orientierung an den figürlichen Grabplatten. Geschaffen wurde das Denkmal von jener Werkstatt, als deren Hauptmeister man Hans von Amorbach vermutet [Druckseite XXXV] und die in Michelstadt vier figürliche Grabplatten schuf.250) Dieselbe Werkstatt fertigte auch das Epitaph für Hans III. von Rodenstein in Fränkisch-Crumbach, der im Jahr 1500 seine letzte Ruhe in Rom gefunden hatte (Nr. 71). Das Denkmal zeigt das Bemühen um eine lesbare Anbringung der Inschrift. Die linke und die rechte Leiste tragen immer noch die Inschrift, doch die untere und die bei der senkrechten Aufstellung unlesbare obere Leiste blieben leer. Statt dessen wurden die letzten Worte der Inschrift links und rechts neben dem Kopf der Figur angebracht. Hingegen zeigen die Epitaphien für den Sohn Hans' III., Hans IV. von Rodenstein (Nr. 121) und seine Frau Anna Bayer von Boppard (Nr. 123) wieder Inschriften, die von der linken über die obere Leiste verlaufen und unten auf der rechten Leiste enden. Die beiden Denkmäler sind die letzten Vertreter des Epitaphtyps, dessen Inschriftenanbringung noch an den Grabplatten orientiert ist.

Eine ganz andere Form, die zugleich eine bessere Lesbarkeit der Inschrift gewährleistete, weist bereits das Epitaph für das Ehepaar Cyrologus von 1484 (Nr. 54) in Michelstadt auf. Die hochrechteckige Platte mit giebelförmiger Oberkante trägt im oberen Teil die Halbfiguren der beiden Verstorbenen und darunter die achtzeilige Grabinschrift. Das Denkmal ist das erste Epitaph für Bürgerliche im Bearbeitungsgebiet.

Bei den Adelsepitaphien zeigt erst das 1559 wohl von Peter Dell geschaffene Epitaph Graf Michaels III. von Wertheim in Sandbach (Nr. 152) eine vergleichbare Lösung bei der Anbringung der Inschrift. Die stehende Figur des Verstorbenen ist nun in eine architektonische Form eingebunden und die Inschriften befinden sich in eigenen Feldern über und unter der Figur. Außer in Sandbach läßt sich diese für die deutsche Renaissance typische Darstellungsform allerdings nur in Fränkisch-Crumbach belegen, wo zwischen 1580 und 1585 vier entsprechende Epitaphien entstanden.251) Das Epitaph für Philipp von Rodenstein (Nr. 198) ist dabei auf drei Figuren erweitert, da es auch die beiden Frauen Philipps zeigt. Einen anderen Typus des figürlichen Epitaphs vertritt das Denkmal für den 1580 verstorbenen Hans V. von Rodenstein (Nr. 193), bei dem die Figur in der Architekturrahmung kniet.

Erwähnt sei hier noch das um 1596 geschaffene Holzepitaph des Hans Georg von Rodenstein und seiner Familie in Fränkisch-Crumbach. Das noch zu seinen Lebzeiten entstandene Epitaph nutzte Hans Georg, um auf dem gemalten Bild in der Nische des Hauptgeschosses seine ganze Familie verewigen zu lassen (Nr. 228). Im Vordergrund links knien Hans Georg und seine Söhne, rechts knien seine Frau Sibylla und die Töchter. Die Kinder halten Schriftbänder mit ihren Namen in den gefalteten Händen, während unter dem Bild die Inschriften für Hans Georg und Sibylla angebracht sind. Diese einfachere Form des Epitaphs bot eine gute Möglichkeit, der ganzen Familie ein andauerndes Gedächtnis zu schaffen, was bei einem vergleichbaren Epitaph mit Figuren aus Stein einen erheblichen Aufwand bedeutet hätte. Aufgrund des Materials sind entsprechende Epitaphien nicht nur im Odenwald, sondern auch in den angrenzenden Regionen selten erhalten geblieben. Ein weiteres Denkmal dieser Art ist das 1613 in Auftrag gegebene Epitaph für die Familien des Michael Scherffer von Scherffenstein und des Heinrich Liveherr in Michelstadt (Nr. 252).

Viel stärker als bei den bisher erwähnten Denkmälern tritt der repräsentative Charakter bei den drei großen, zwischen 1611 und 1627 entstandenen Epitaphien für die Grafen Georg III., Friedrich Magnus und Johann Casimir von Erbach hervor, die sich in der Michelstädter Stadtkirche befinden. Die 1611 und 1620 unter Verwendung von Alabaster gefertigten Monumente für Georg III. (Nr. 250) und Friedrich Magnus von Erbach (Nr. 267) bestehen jeweils aus einer Tumba, auf der die sorgfältig gearbeitete Figur des Verstorbenen ruht, die mit einem Wandaufbau verbunden ist. Bei dem wohl von Erhard Barg geschaffenen Epitaph Georgs wirkt die Liegefigur vor dem großen, mit Motiven des Neuen Testaments, christlichen Symbolen und Wappen geschmückten Aufbau zurückgenommen. Sehr deutlich werden in dem ikonographischen Programm die christliche Haltung und der Auferstehungsglaube Georgs zum Ausdruck gebracht. Die Inschriften sind sowohl in den Aufbau als auch in den Unterbau der Tumba eingebunden. Die Wappen treten allerdings hinter den anderen Elementen zurück. Bei dem von Michael Kern ausgeführten Denkmal für Friedrich Magnus (Nr. 267) ist der Aufbau wesentlich kleiner, so daß die Figur stärker zur Geltung kommt. Der Aufbau wird von den Inschriften und von den Wappen dominiert. Letztere nehmen auch auf der Tumba einen hervorgehobenen Platz ein, da die Figur von fünf wappenhaltenden Engeln umgeben ist. [Druckseite XXXVI]

Eine andere Darstellungsform wählte Michael Kern für das Epitaph Graf Johann Casimirs von Erbach (Nr. 279). Hier sitzt die lebensgroße Figur des Verstorbenen in der Mittelnische des ädikulaförmigen Denkmals. Die Ikonographie des Monuments sowie die Inschrift nehmen auf die militärische Laufbahn Johann Casimirs Bezug. Diese drei aufwendigen Denkmäler lassen eine Neuorientierung in der Michelstädter Grablege der Grafen von Erbach erkennen, denn im 16. Jahrhundert hatten sie aus konfessionellen Gründen bei den Epitaphien auf eine Darstellung der Verstorbenen verzichtet und außer beim Epitaph für Eberhard XI. von Erbach auch jeden figürlichen Schmuck unterlassen.252) Sein Monument ist das erste Epitaph des 16. Jahrhunderts im Bearbeitungsgebiet und wurde von Eberhards Frau Maria um 1542 als Wanddenkmal in Auftrag gegeben (Nr. 136). Während die vier wappenhaltenden Figuren deutlich hervortreten, bleiben die Inschriften trotz der Größe des Denkmals auf zwei kleine Schiefertafeln beschränkt, die erst zwischen 1564 und 1567 von Johann von Trarbach geschaffen wurden. Der Kontakt zu diesem Meister wurde wohl über den kurpfälzischen Hof hergestellt,253) an dem sowohl Georg II. als auch Eberhard XII. von Erbach wichtige Ämter innehatten.254) Georg beauftragte Trarbach 1564, die Tumba für seine Frau Elisabeth und ihn selbst zu schaffen (Nr. 160). Das aus Alabaster und Schiefertafeln gefertigte Denkmal fällt vor allem durch seine ungewöhnliche Kastenform auf. Margarete Schenkin von Limpurg (Nr. 165), eine Tochter Graf Eberhards XII. von Erbach und dieser selbst (Nr. 166) erhielten dann 1567 ebenfalls von Johann von Trarbach zwei relativ schmucklose Wandepitaphien. Bei allen drei Epitaphien wird das Erscheinungsbild wesentlich durch die acht beziehungsweise 10 Wappen und durch die in die Schiefertafeln eingegrabenen und mit Goldfarbe ausgemalten Inschriften bestimmt, die sich von den aus Alabaster und hellem Sandstein gefertigten Rahmen abheben. Der Text der Inschriften bleibt jedoch im üblichen Rahmen und nennt nur die Todesdaten sowie das Alter, die Ehedauer, die Kinderzahl und die Regierungszeit.255) Die monumentalen Michelstädter Denkmäler des 17. Jahrhunderts bieten auch hier mehr, da sie gezielt einzelne Taten der Verstorbenen würdigen. Das gesteigerte Repräsentationsbedürfnis zeigt sich also nicht nur in der Gestaltung der Epitaphien, sondern auch in ihren Texten.

Aber nicht nur die Epitaphien der Erbacher in Michelstadt, sondern auch die übrigen Epitaphien des Bearbeitungsgebiets verzichteten im 16. Jahrhundert mit Ausnahme der schon erwähnten Epitaphien der Herrn von Rodenstein und des Epitaphs für den 1569 verstorbenen Pfarrer Johannes Scherpf (Nr. 169) auf figürliche Darstellungen. Diese Ausnahme verdient jedoch Beachtung, da sie den Typus des Humanistendenkmals aufgreift. Die hochrechteckige Platte zeigt das Brustbild des verstorbenen Pfarrers, der ein Predigerbirett und einen Talar trägt. Darunter befindet sich die quergelagerte Inschriftentafel, auf der Scherpf als würdig und gelehrt bezeichnet wird. Den ersten Beleg für diesen Grabmaltypus stellt das Sterbebild des Konrad Celtis dar, der den Holzschnitt 1507 bei Hans Burgkmair in Auftrag gab. Das Bild stand damit am Anfang einer Reihe ihm folgender Humanisten-, Dichter- und Gelehrtenporträts.256)

Bei den übrigen meist sehr einfach gestalteten Epitaphien des Bearbeitungsgebiets aus dem 16. Jahrhundert stehen die Inschriften im Mittelpunkt. Lediglich das Denkmal für die 1595 verstorbene Martha Scherffer von Scherffenstein (Nr. 222) hebt sich durch die plastische Gestaltung des Wappens von den anderen Denkmälern ab. Es handelt sich hierbei um das einzige Adelsepitaph, das nicht für die Familien Erbach oder Rodenstein geschaffen wurde. Sonst sind vor allem Epitaphien für Pfarrer oder deren Angehörige erhalten geblieben.257) Daneben sind nur zwei Epitaphien für Bürgerliche vorhanden (Nrr. 162, 215).

Dieser Befund verändert sich in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts nur geringfügig. Außer dem deutlich aufwendiger gestalteten Epitaph für die adelige Margretha Gans (Nr. 251) sind die übrigen Denkmäler eher bescheiden. Der Anteil der erhaltenen Epitaphien für Bürgerliche steigt dabei etwas an. Für sie sind nun sechs Denkmäler überliefert,258) von denen drei für Amtsträger oder Bedienstete [Druckseite XXXVII] des Hauses Erbach gesetzt wurden.259) Für Pfarrer und ihre Angehörigen blieben aus dieser Zeit nur drei Epitaphien erhalten.260)

4.1.3 Form und Inhalt der Grabinschriften

Nach diesem Blick auf die Entwicklung der Grabdenkmäler sollen die Formular- und Textgewohnheiten betrachtet werden. Bis zur Mitte des 15. Jahrhunderts sind die Grabinschriften im Bearbeitungsgebiet ausschließlich in Latein abgefaßt. Die beiden frühesten deutschsprachigen Inschriften weisen das verlorene Epitaph für Philipp Schenk von Erbach aus dem Jahr 1461 (Nr. 38) und die Grabplatte des 1468 verstorbenen Otto Schenk von Erbach (Nr. 43) auf. Bis 1500 halten sich dann deutsche und lateinische Grabinschriften in etwa die Waage. In der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts sind die Grabinschriften vorwiegend in deutscher Sprache abgefaßt. Lateinische Inschriften lassen sich nur bei zwei Geistlichen und einem Schmied aus dem Kloster Schönau feststellen.261) Trotz einer größeren Zahl an überlieferten Inschriften ändert sich dieser Befund auch für die 2. Hälfte des 16. Jahrhunderts nicht. Die lateinischen Inschriften bleiben auf das Epitaph für Graf Michael III. von Wertheim (Nr. 152), die Denkmäler für die Pfarrer Theodor Flick (Nr. 201) und Johannes Würtzburger (Nrr. 207, 208) sowie für den Sekretär des Grafen von Manderscheid, Daniel Würtzburger (Nr. 215), beschränkt. Im übrigen verwenden Adel, Geistliche und Bürger die deutsche Sprache. Auch in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts bleiben lateinische Grabinschriften auf die Denkmäler weniger Pfarrer und ihrer Angehörigen sowie auf die Grabplatten eines löwensteinisch-wertheimischen Amtmannes und des Grafen Albrecht I. von Erbach beschränkt.262) Hinzu kommen noch die Inschriften auf dem Epitaph für den erbachischen Amtmann Johannes Onuphrius Hinderhofen und auf dem Sarg für Graf Ludwig von Erbach (Nrr. 297, 298).

Zu den Grabinschriften treten ab der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts häufiger Bibelzitate und in wenigen Fällen Grabgedichte,263) Mahninschriften (Nrr. 171, 210, 291) oder Stifterinschriften und -nennungen264) hinzu. Die Kombination einer lateinischen Grabinschrift (Grabgedicht) mit einer deutschen Inschrift läßt sich nur beim Epitaph des 1619 verstorbenen Pfarrers Justus Thilo (Nr. 263) belegen, während die Verbindung deutscher Grabinschriften mit lateinischen Texten in fünf Fällen nachweisbar ist.265) Im Falle des 1589 verstorbenen Pfarrers Georg Geier (Nr. 210) tritt sogar ein griechisches Memento mori hinzu.

Die Inschriften der Grabplatten werden häufig von den Worten Anno domini eingeleitet, weshalb das Formular im Folgenden als Anno domini-Formular bezeichnet wird. Dieses Formular, das sich seit dem 13. Jahrhundert in allen Regionen Deutschlands nachweisen läßt, umfaßt stets dieselben Grundinformationen, nämlich Sterbejahr und -tag sowie Namen und Stand des Verstorbenen. Abgesehen vom Anfang kann die Reihung der einzelnen Bestandteile unterschiedlich sein, wenn sie sich auch meist an das eben genannte Schema hält. Sinn dieses Formulars war es, den exakten liturgischen Vollzug der Memoria zu sichern.266) Es enthielt alle wichtigen Daten, um das Grab einer bestimmten Person schnell auffinden zu können. In Kirchen, die oft zahlreiche Grabplatten enthielten, mußten die Gräber exakt identifiziert werden können. Dies war deshalb wichtig, weil der Besuch des Grabes im Anschluß an die Totengedenkmesse und an bestimmte Gebete offenbar zum festen Bestandteil der Liturgie wurde. Das in übersichtlicher Form angebrachte Formular mit Todesjahr und Todestag sowie dem Namen und dem Titel erleichterte die Auffindung des richtigen Grabes, an dem wichtige weitere Handlungen der Totenmemoria vollzogen wurden wie z.B. die Bedeckung des Grabes mit einem Grab- oder Anniversartuch oder das Anzünden von Anniversarkerzen.267) Unterblieben diese Handlungen oder führte man sie am falschen Grab aus, befürchtete man negative Auswirkungen für [Druckseite XXXVIII] das Seelenheil des Verstorbenen. Seine Seele mußte nun möglicherweise länger im Fegefeuer verweilen, da ihr die erlösende Wirkung des Gebets der Lebenden nicht zuteil wurde.268)

Das Anno domini-Formular beeinflußte die Gestaltung von Grabinschriften über Jahrhunderte, da es nicht auf Grabplatten beschränkt blieb, sondern auch auf Epitaphien verwendet wurde. Zudem wurde es für deutschsprachige Inschriften übernommen. Bis in die zweite Hälfte des 16. Jahrhunderts sind auch die deutschen Grabinschriften des Bearbeitungsgebiets nach dem Anno domini-Formular aufgebaut, und bis in die erste Hälfte des 16. Jahrhunderts beginnen sie auch mit der lateinischen Wendung Anno domini. Erst ab 1529 erscheinen daneben andere Wendungen wie im Jahr Christi (Nr. 117), im Jahr (Nr. 124) oder in dem Jahr als man zalt (Nrr. 138, 139). Ab der Mitte des 16. Jahrhunderts wird dann die Wendung Anno domini häufig einfach durch Anno, durch Anno Christi oder durch die deutschen Entsprechungen im Jahr und im Jahr Christi ersetzt. Die Erweiterung der vorhandenen sowie die Aufnahme neuer Elemente in die Grabinschriften führten ab der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts dazu, daß sich die Texte sowohl auf den Grabplatten als auch auf den Epitaphien von der Vorgabe des Anno domini-Formulars zu lösen begannen. Da die Grabplatten in den protestantischen Gebieten keine Funktion innerhalb der Liturgie mehr hatten, war auch das Festhalten an einem übersichtlichen Formular nicht mehr notwendig. Die Jahresangabe steht jetzt oft in der Mitte oder am Ende der Inschrift.

Der Todestag wird im 12. und 13. Jahrhundert stets nach der römischen Tagesdatierung angegeben. Erst zu Beginn des 14. Jahrhunderts läßt sich daneben auch die Verwendung des christlichen Fest- und Heiligenkalenders feststellen,269) der die römische Tagesdatierung in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts verdrängt.270) Diese läßt sich im 15. Jahrhundert nur noch zweimal, im 16. Jahrhundert dreimal und im 17. Jahrhundert einmal belegen.271) Ungewöhnlich ist die doppelte Angabe des Todestages nach dem Festkalender und dem römischen Kalender auf der Grabplatte des 1387 verstorbenen Heinrich I. Schenk von Erbach (Nr. 25). Die Angabe des fortlaufend gezählten Monatstages läßt sich zum erstenmal 1484 (Nr. 54) nachweisen.272) Sie kommt ab dem Anfang des 16. Jahrhunderts regelmäßig neben der Festdatierung vor, und verdrängt sie ab der Mitte des 16. Jahrhunderts mit einer Ausnahme (Nr. 251) völlig.

Die Erweiterung des Namens durch die Hinzufügung einer Standesbezeichnung wie armiger, miles oder comes bei Adeligen läßt sich vom 13. bis zum 15. Jahrhundert im Bearbeitungsgebiet nur selten belegen.273) Die Schenken von Erbach, deren vom Amt des königlichen Schenken hergeleiteter Titel pincerna (Schenk) im 13. Jahrhundert zum Namensbestandteil geworden war,274) haben außer in einem, allerdings unsicheren Fall (Nr. 13), auf eine Bezeichnung als armiger oder miles verzichtet. Dies dürfte an ihrem sozialen Aufstieg im 13. Jahrhundert liegen, der den Männern die Heirat mit Töchtern aus gräflichen Familien ermöglichte und zu einem Selbstverständnis führte, das die Erbacher deutlich von den ritterlichen Familien abhob.275) Etwa ab der Mitte des 14. Jahrhunderts läßt sich dann bei den Frauen der Erbacher der Titel domina und ab 1387 bei den Männern der Titel dominus nachweisen. Er ist zunächst dem Namen vorangestellt (Nr. 19, 25), was im Bereich der Urkunden eine ehrende Anrede und keinen Standestitel bedeutet.276) Doch noch in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts wechselt der Titel seine Stellung. Bereits 1370 erscheint Anna als pincerna domina de erpach (Nr. 23) und 1393 heißt es auf der Grabplatte für Konrad genannt Rauch: dominus conraddus pincerna senior dominus de erpach (Nr. 26).277) In der Verbindung conradus dominus de erpach ist dominus in den Urkunden keine Anrede mehr, sondern bezeichnet den, eigentlich edelfreien, Inhaber einer Herrschaft.278) Es ist auffällig, daß in den Urkunden ab etwa 1360 sowohl bei Eigen- als auch bei Fremdbezeichnungen [Druckseite XXXIX] die Wendung „dominus de Erpach“ oder „here von Erpach“ zur Regel wird.279) Die Inschriften folgen darin mit einer gewissen zeitlichen Verzögerung.280)

Bei den Epitheta wird jedoch ein deutlicher Unterschied zwischen dem Sprachgebrauch in den Urkunden und den Inschriften sichtbar. Während die Erbacher in den Urkunden schon seit dem Anfang des 14. Jahrhunderts das eigentlich zur Kennzeichnung Edelfreier dienende Epitheton „nobilis vir“ erhalten,281) kommt nobilis in den Inschriften nur auf den Grabplatten für Heinrich I. (1387, Nr. 25), Konrad VII. (1423, Nr. 30) und Philipp I. Schenk von Erbach (1461, Nr. 37) sowie auf den Platten für die 1363 und 1477 verstorbenen und im Kloster Schönau bestatteten Schenken Konrad und Philipp282) vor. Ab 1461 erscheint dann regelmäßig die Bezeichnung edel und wohlgeboren,283) während die Schenken von Erbach in den Urkunden in der Regel weiterhin als die „edelen Schenken“ bezeichnet werden.284) Tatsächlich wird edel und wohlgeboren (nobilis et generosus) oder auch wohlgeboren (generosus) in den Inschriften der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts sonst in der Regel für Grafen verwendet.285) Nach ihrer Erhebung in den Reichsgrafenstand durch Kaiser Karl V. im Jahr 1532 enthalten die Grabinschriften der Erbacher die Formulierung starb der wohlgeborene Herr N.N., Graf zu Erbach beziehungsweise starb die wohlgeborene Frau N.N., Gräfin zu Erbach.286) Der Schenkentitel erscheint nicht mehr. Die bei den Grafen von Wertheim schon ab 1530 nachweisbare Formel starb der wohlgeborene Herr, Herr N.N., Graf zu Wertheim, bei der Herr als Anrede und Standestitel verdoppelt wird,287) läßt sich bei den Erbachern erst im 17. Jahrhundert regelmäßig nachweisen.288) In dieser Zeit wird dann auch das Epitheton wohlgeboren zu hochwohlgeboren verändert.289)

Läßt sich bei den Erbachern anhand der Titel und Epitheta ihr sozialer Aufstieg beobachten, so kann umgekehrt bei den Herren von Rodenstein der soziale Abstieg verfolgt werden. Während die ursprünglich edelfreien Herren von Rodenstein in den frühen Urkunden noch entsprechend als „nobiles viri“ erscheinen,290) läßt sich im 15. Jahrhundert bei ihnen ein Schwanken zwischen den Standesbezeichnungen „Herr“ und „Ritter“ feststellen.291) In den Grabinschriften lassen sich die Rodensteiner erst ab 1470 fassen. Hier trägt Engelhard von Rodenstein noch die standesgemäße Bezeichnung nobilis Engelhardus dominus in Rodensteyn (Nr. 45), und im Jahr 1500 wird Hans III. als der edel iuncker hans her zu rodenstein (Nr. 71) bezeichnet. Aber bei seinem Sohn Hans IV. von Rodenstein fehlt bereits der Standestitel Herr. Er erscheint in seiner Grabinschrift von 1531 als der edel ernfest ivncker Hans zv Rodenstein (Nr. 121).292) Parallel zu den Urkunden293) läßt sich der Herrentitel bei den Rodensteinern nun auch in den Inschriften nicht mehr feststellen. Zudem verwendeten sie mit edel und ehrenfest eine Wendung, die sich bereits in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts auch beim Ritteradel feststellen läßt.294) Die Rodensteiner hatten sich damit auch im Sprachgebrauch aus dem Herrenstand verabschiedet und sich dem Ritteradel angenähert.

Grabinschriften für Geistliche aus der Zeit vor der Reformation fehlen fast ganz. Eine dichtere Überlieferung setzt erst ab 1565 ein. Die Grabinschriften der Pfarrer nennen stets das Amt. In den deutschen Inschriften werden die Epitheta würdig oder ehrwürdig295) sowie würdig und gelehrt (Nr. 169) [Druckseite XL] oder ehrwürdig und wohlgelehrt (Nr. 210) verwendet. Die lateinischen Inschriften verzichten hingegen auf Epitheta.296) Eine Ausnahme bildet das Epitaph für Hieronymus Würtzburger, der als vir reverendus et clarissimus erscheint (Nr. 248).

Bei den Bürgerlichen werden die Ämter wie Keller, Schultheiß oder Zentgraf stets genannt.297) Als Epitheta treten honestus beziehungsweise die deutschen Entsprechungen ehrbar und ehrsam hinzu.298) Auffällig ist die Bezeichnung des Hans Adam Cyrologus als discretus vir in seinem Epitaph von 1484. Im 17. Jahrhundert ist dann zu erkennen, daß die bürgerlichen Amtsträger Epitheta übernehmen, die ursprünglich dem Ritteradel vorbehalten waren. So erscheint 1628 der Keller Ulrich Scheuffelin als ehrenfest Herr (Nr. 284) und der Keller Johann Ambrosius Schlagmüller wird 1635 als ehrenfest und vorgeacht Herr (Nr. 291) bezeichnet. Bei den Frauen wechseln die Epitheta von ehrbar (1566, Nr. 162) zu ehren- und tugendsam (Nrr. 223, 286, 1596, 1630), honestissima (1606, Nr. 236) sowie viel ehren- und tugendreich (1628, Nr. 284).

Die Verbindung von Grabinschrift und Fürbitte läßt sich bereits im 12. Jahrhundert feststellen. Auf der Grabplatte eines Unbekannten aus der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts (Nr. 5) heißt es: iubeas evadere cuncta mortis supplicia sanctis et vivere presta. Die ab dem 14. Jahrhundert in den Grabinschriften üblich werdende Fürbitte cuius anima requiescat in pace ist in verkürzter Form zum erstenmal 1345 (Nr. 16) vorhanden und kommt dann relativ regelmäßig bis 1512 vor.299) Danach ist sie nicht mehr nachweisbar.

Die Beifügung einer deutschen Fürbitte läßt sich zuerst 1461 mit den Worten dem Gott gnade belegen und bleibt dann in dieser Form stets in Gebrauch. Im Jahr 1484 erscheint zum erstenmal die Formulierung dessen Seele Gott gnade (Nr. 55). Ab 1500 wurden dann erweiterte deutsche Fürbittformulare verwendet, die Formeln wie dessen Seele Gott gnädig und barmherzig sei (Nr. 71), deren Seelen Gott gnade und uns allen, Amen (Nr. 159) oder dessen Seele der allmächtige Gott zu seinen Gnaden nehmen und pflegen (wolle), Amen (Nr. 193) enthalten. Die Auferstehungshoffnung wird in den Fürbitten zum erstenmal 1596 (Nr. 224) faßbar und schlägt sich in den verschiedensten Wendungen nieder wie etwa der allmächtige Gott verleihe ihm und allen Christgläubigen am Jüngsten Tag eine fröhliche und selige Auferstehung, Amen (Nr. 250).

Ab der Mitte des 16. Jahrhunderts werden die Grabinschriften um verschiedene Angaben erweitert. Die Angabe der Todesstunde läßt sich zum erstenmal 1565 (Nr. 160) belegen. Die erste Altersangabe ist schon 1529 (Nr. 117) nachweisbar, doch folgt der nächste Beleg erst 1553 (Nr. 146). Die erste Angabe der Ehedauer weist das Epitaph für Graf Georg II. von Erbach und seine Frau Elisabeth im Jahr 1565 auf (Nr. 160), das auch zum erstenmal die Regierungsdauer nennt. Die Kinderzahl wird dann in dem 1567 fertiggestellten Epitaph für Margarete Schenkin von Limpurg (Nr. 165) genannt.300) Die Angabe des Geburtstages ist ab 1591 (Nr. 213) häufiger zu beobachten.

Texte mit einem ausführlicheren Totenlob oder mit einer Kombination aus Lebenslauf und Totenlob sind im Bearbeitungsgebiet selten. Erwähnenswert ist die ungewöhnliche Grabinschrift für die 1477 verstorbene Lukardis Schenkin von Erbach (Nr. 47), in der die Güte der Verstorbenen gegenüber ihren Untergebenen und ihre besondere Achtung des Glaubens hervorgehoben wird. Die Inschrift weicht damit deutlich von dem zu dieser Zeit üblichen Formular ab. Bemerkenswert ist auch das Grabgedicht für Graf Michael III. von Wertheim (Nr. 152), in dem die reformatorische Gesinnung Michaels hervorgehoben und die kaiserlich-päpstliche Position scharf zurückgewiesen wird.

Im 16. und 17. Jahrhundert weisen einige Denkmäler für Adelige und Pfarrer ein breiteres Totenlob oder einen Lebenslauf auf.301) Daneben sind die Epitaphien für zwei Bürgerliche zu erwähnen. Bei Daniel Würtzburger (Nr. 215) wird seine Bildung besonders hervorgehoben, und bei Johann Leonhart Widerholt (Nr. 285) werden seine Treue gegenüber seinem Dienstherrn sowie sein Mut und seine Tapferkeit besonders gerühmt.

4.2. Glocken

Im Bearbeitungsgebiet sind 21 Glocken mit Inschriften überliefert, von denen 12 erhalten sind. Die Überlieferung erfaßt die Zeit vom Ende des 13. Jahrhunderts bis 1542, während aus der folgenden Zeit bis 1650 keine Glockeninschriften nachgewiesen werden konnten. Die Funktion der Glocken ging im Mittelalter weit über das Läuten zum Gottesdienst und die Angabe der Tages- und bestimmter Gebetszeiten hinaus. Der Kanonist und Liturgiker Guillelmus Durantus, Bischof von Mende, schrieb in seinem vor 1291 verfaßten, weit verbreiteten „Rationale divinorum officiorum“, das Läuten der Glocken diene dazu, bei den Gläubigen die Frömmigkeit des Glaubens wachsen zu lassen. Zudem vertreibe es auch feindliche Heere, mäßige das Krachen des Hagels, das Toben der Stürme sowie die Gewalt der Unwetter und Blitze.302) Diese Vorstellung spiegelt sich auch in dem Kryptogramm auf der ältesten Glocke des Bearbeitungsgebiets aus dem dritten Drittel des 13. Jahrhunderts wider (Nr. 9). Die 34 auf der Glocke angebrachten Buchstaben sollten ihre unheilabwehrende Kraft beim Läuten der Glocke entfalten. Ebenso sind der Glockenspruch o rex glorie veni cvm pace, der hier mit dem ungewöhnlichen Zusatz maria hilf vns in dein reich verbunden ist (Nr. 36), oder auch die Anrufung der vier Evangelisten303) oder anderer Heiliger304) in Verbindung mit dem vor Unheil schützenden Glockenläuten zu sehen. Am häufigsten wird auf den Glocken des Bearbeitungsgebiets der auch sonst in Deutschland als Glockeninschrift sehr beliebte Beginn des Ave Maria verwendet. Zum erstenmal ist er auf der 1357 ursprünglich für das Kloster Schönau und damit für einen Standort außerhalb des Bearbeitungsgebiets gegossenen Glocke vorhanden, bei der er in auffälliger Weise auf den sechs Bügeln der Krone angebracht ist (Nr. 18). Ab 1446 läßt sich das Ave Maria dann regelmäßig auf den Glocken des Odenwaldkreises belegen.305)

Gießernamen sind auf den Glocken nur selten vermerkt. Abgesehen von der erst 1563 aus dem Kloster Schönau nach Erbach verbrachten Glocke (Nr. 18), auf welcher der Priestermönch Nikolaus Snitz als Gießer genannt wird, weisen nur drei Glocken einen Gießernamen auf. Ungewöhnlich ist dabei die Gießernennung auf der im 15. Jahrhundert für Reichelsheim gegossenen Glocke, da der Gießer Peter Wisenlig nur mit seinem Namen ohne Gießerbezeichnung genannt wird. Im übrigen erscheinen nur noch die Gießernamen Michel Kandengießer auf der 1513 für Erbach gegossenen Glocke (Nr. 100) und Lorenz Lechler (Nr. 135) auf der 1542 für Michelstadt gegossenen Glocke. Beide Glocken wurden also von Meistern aus dem nahe dem Bearbeitungsgebiet gelegenen Heidelberg gegossen.

Erwähnenswert ist schließlich noch, daß auf den jeweils 1529 für Erbach (Nr. 118) und Reichelsheim (Nr. 119) gegossenen Glocken Schenk Valentin I. von Erbach sowie auf der 1542 für Michelstadt gegossene Glocke (Nr. 135) Graf Georg II. von Erbach als Stifter genannt werden. Die beiden Glocken für Erbach und Reichelsheim weisen außer dem Stifternamen und der Jahreszahl keine weitere Inschrift auf. Vergleichbar frühe Stifternennungen lassen sich auf den Glocken der angrenzenden Gebiete nur selten nachweisen. Einen außergewöhnlich frühen Beleg bietet die 1502 von Peter zu Glocken aus Speyer für St. Gallus in Ladenburg gegossene Glocke, auf welcher der Wormser Bischof Johann von Dalberg als Stifter genannt wird.306)

4.3. Bauinschriften

Neben den Inschriften auf Grabdenkmälern bilden die Bauinschriften die größte Inschriftengattung im Bearbeitungsgebiet. Sie sind vor allem an Kirchen sowie Burgen und Schlössern angebracht. Die älteste Bauinschrift stammt von 1445 und befindet sich an der Burg (Kellerei) in Michelstadt (Nr. 31). Sie bietet zugleich den frühesten Beleg für eine Inschrift in deutscher Sprache. Ihr Text enthält die Jahreszahl und den Namen des Bauherrn, doch fehlen die Bezeichnung des Baus und ein Verb, das sich auf die Baumaßnahme bezieht. Vergleichbare verkürzte Bauinschriften lassen sich im Bearbeitungsgebiet mehrfach nachweisen.307) Die nächste Bauinschrift, die sich am nordöstlichen Chorstrebepfeiler [Druckseite XLII] der Stadtkirche in Michelstadt befindet, enthält dagegen das vollständige Formular einer Bauinschrift: anno domini M cccc lxi den ersten stein diesz chors hat geleit Schenck adalarius herre von Erpach (Nr. 39). In der lateinischen Bauinschrift von 1475 an der Westfassade derselben Kirche ist das Formular abgewandelt und erweitert (Nr. 46). Nun wird ausdrücklich der Baubeginn (incepta est) vermerkt, und die Schenken von Erbach erscheinen nicht mehr als Bauherrn, sondern in der Formulierung sub pincernis gemeinsam mit dem damals amtierenden Pfarrer als zusätzliches Datierungselement. Auffällig ist die Wendung dominis terre in et de Erppach, mit der die drei genannten Schenken in ungewöhnlich deutlicher Weise als Herren der Herrschaft Erbach charakterisiert werden. Eine vergleichbare Formulierung läßt sich weder in den Urkunden noch in den übrigen Inschriften nachweisen.

Knapper ist dagegen die Bauinschrift an der Kirche von Bad König, in der die Errichtung des Turms unter Georg Schenk von Erbach 1479 festgehalten ist (Nr. 48). Georg trägt hier den Titel baro (Freiherr), den die Erbacher auch noch in den Bauinschriften für die Kirche von Beerfelden (Nr. 72) und für den Turm der Michelstädter Kirche (Nr. 94) führen.308) Diese beiden Texte sind wesentlich länger als die Bauinschrift in Bad König. Am Beginn des Formulars stehen Gott und die Namen der Heiligen, zu deren Ehren der Bau errichtet wurde. Dann wird der Bauvorgang genannt und es folgen als Herrschaftsdatierung die Namen des Papstes, des Königs, des Mainzer Erzbischofs, der beteiligten Schenken von Erbach und des Pfarrers.

Die Titulatur baro und die Formulierung dominis terre in et de Erppach machen ebenso wie die Verwendung der Epitheta edel und wohlgeboren in den Grabinschriften deutlich, daß die Erbacher, die sich als edelfreie Herren des Reiches sahen, ihr Selbstverständnis mit Hilfe von Inschriften öffentlich machten. Allerdings wurde die Zugehörigkeit der Erbacher zum Herrenstand in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts nicht mehr angezweifelt. Trotzdem scheinen die Schenken gerade in dieser Zeit verstärkt das Bedürfnis gehabt zu haben, ihre gehobene soziale Stellung zu artikulieren. Zudem zeugen die Bauinschriften von einer intensiven Bautätigkeit der Schenken von Erbach in ihrem Herrschaftsgebiet. Diese Bautätigkeit betraf aber nicht nur die Kirchen von Michelstadt, Bad König und Beerfelden, sondern auch die Burgen Fürstenau und Erbach (Nrr. 66, 68), deren Inschriften jedoch keine ungewöhnlichen Formulierungen aufweisen.

Im 16. und 17. Jahrhundert werden Bautätigkeiten der Erbacher inschriftlich am Erbacher Schloß sowie auf der Burg Breuberg und der Mühle in Neustadt bezeugt. Diese Inschriften bestehen jedoch stets nur aus dem Namen des Bauherrn und der Jahreszahl.309) Die einzige ausführlichere Inschrift bezieht sich auf den Umbau der alten Klosterkirche in Höchst im Jahr 1566 (Nr. 163). Der in Deutsch abgefaßte Text nennt als Herrschaftsdatierung die Namen der Grafen Ludwig von Stolberg-Königstein und Georg von Erbach, die beide als Herren zu Breuberg bezeichnet werden, um dadurch ihren gemeinsamen Besitz des Klosters Höchst deutlich zu machen. Zum erstenmal läßt sich hier bei den Erbachern die Verdoppelung von Herr als Anrede und Standestitel beobachten, die in den Grabinschriften erst 25 Jahre später vorkommt.

Während die Bautätigkeit der Schenken von Erbach sich auf verschiedene Orte ihrer Herrschaft verteilte, konzentrierte sich die durch Inschriften nachweisbare Bautätigkeit der Grafen von Wertheim vor allem auf die Burg Breuberg.310) Hier sind neben einer Reihe von Baudaten (Nr. 86) drei Bauinschriften aus der Zeit zwischen 1499 und 1528 überliefert, die den Ausbau der Burg unter Graf Michael II. von Wertheim dokumentieren.311) In der Inschrift von 1528 (Nr. 115) wird zum erstenmal der Meister genannt, der den Bau ausführte. Der Name des Auftraggebers fehlt dagegen. Weitere Erwähnungen der ausführenden Meister oder Handwerker bleiben in der folgenden Zeit auf drei Belege beschränkt.312) In Versform verfaßte Bauinschriften lassen sich im 16. und 17. Jahrhundert nur in Fränkisch-Crumbach am ehemaligen Rodensteiner Hof (Nr. 183), an einem Haus in Wersau (Nr. 257) sowie an der Lauerbacher Friedhofskapelle (Nr. 260) nachweisen. Die beiden Inschriften in Fränkisch-Crumbach und Wersau sind zugleich die beiden einzigen erhaltenen Bauinschriften, die sich an Häusern befinden.

4.4. Sonstige Inschriftenarten und Inschriftenträger

Kirchliche Ausstattungsgegenstände und Geräte sind im Bearbeitungsgebiet nur in relativ geringer Zahl überliefert. Zu nennen sind hier vor allem acht heute im Erbacher Schloß aufbewahrte Wappenscheiben mit Stifterinschriften aus den Kirchen in Beerfelden und Michelstadt, da sie eine unmittelbare Verbindung zu den Bauinschriften der Kirchen aufweisen. Auf den beiden Beerfeldener Scheiben aus dem Jahr 1500 (Nr. 73) werden Elisabeth von Werdenberg und ihr Mann Erasmus von Erbach genannt, der auch in der Beerfeldener Bauinschrift aus demselben Jahr (Nr. 72) erscheint. Die sechs Scheiben aus Michelstadt, die aus dem Jahr 1543 stammen, tragen die Namen und Wappen Graf Eberhards XI. von Erbach, seiner beiden Söhne Georg und Eberhard sowie der drei Ehefrauen (Nr. 137). Zwar wird von ihnen nur Eberhard XI. auch in der Michelstädter Bauinschrift von 1507 (Nr. 94) genannt, doch waren seine Söhne an der endgültigen Fertigstellung der Michelstädter Kirche im Jahr 1543 beteiligt. Die Stifterinschriften sind bei allen Scheiben auf die Namen und die Jahreszahl reduziert. Ein Verb des Stiftens fehlt. Das gilt auch für die Stifterinschriften auf der Sakramentsnische in Fränkisch-Crumbach von 1486, auf dem Steinkreuz in Güttersbach von 1503 (Nr. 88), auf dem Taufstein in Höchst aus dem Jahr 1611 (Nr. 249), sowie auf dem Kelch in Wersau aus dem Jahr 1597 (Nr. 229). Dieser Kelch ist zudem noch mit einem Titulus und einem Gedicht versehen und hebt sich damit deutlich von den beiden anderen Kelchen (Nrr. 83, 145) ab, die jeweils den Namen Jesu und einmal den Namen Marias tragen.

Von den älteren Kanzeln im Bearbeitungsgebiet trägt nur jene in Brensbach Inschriften, und zwar die Jahreszahl 1526 sowie eine Devise.313) Auffällig ist hier, daß sich neben den Wappen der Patronatsherren Hessen und Erbach auch das Wappen des Steinmetzen am Kanzelkorb befindet (Nr. 114). Für die Altäre der Region ist nur eine einzige Inschrift nachgewiesen. Es handelt sich um einen Engelsgruß, der auf der linken Flügelaußenseite des zwischen 1518 und 1537 entstandenen Altarretabels in Kirch-Brombach angebracht war und wohl im 19. Jahrhundert zerstört wurde (Nr. 130). Derselbe Engelsgruß ist auch bei einer Verkündigungsdarstellung auf der Nordwand des Chors der Michelstädter Kirche zu sehen (Nr. 41). In Verbindung mit derselben Darstellung ist er zudem für das Kloster Höchst nachgewiesen (Nr. 95a). Zwei weitere Wandmalereien in Ober-Mossau (Nr. 77) und in Kirch-Brombach (Nr. 307) zeigen die Evangelistensymbole mit den zugehörigen Namensinschriften.

5. Die Schriftformen

Die folgenden Kapitel behandeln die im Bearbeitungsgebiet verwendeten Schriftarten. Sie bieten jedoch keine Schriftgeschichte der Region, sondern geben nur einen Überblick über die zeitliche Ausdehnung der Verwendung einzelner Schriften, die Besonderheiten des Bestandes und die eingesetzten Stilmittel und beschreiben damit datierungsrelevante Phänomene. Diese Einschränkungen ergeben sich zum einen aus dem Fehlen eines kulturellen Zentrums, das die Schriftentwicklung nachhaltig hätte prägen können. Zum anderen werden sie durch die Überlieferungssituation bedingt. Zwar setzen die erhaltenen und sicher datierbaren Inschriften im Odenwaldkreis schon zu Beginn des 12. Jahrhunderts und damit gut 150 Jahre früher als im benachbarten Landkreis Darmstadt-Dieburg ein, doch ist der Bestand sowohl hinsichtlich der zeitlichen Abfolge als auch der räumlichen Erfassung des Gebietes lückenhaft. So liegen von der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts bis 1279 keine inschriftlichen Zeugnisse vor, und mit Ausnahme der Glocken stammt der überwiegende Teil der Denkmäler vom beginnenden 12. Jahrhundert bis 1500 entweder aus Michelstadt oder aus dem benachbarten Steinbach. Insgesamt zeigen die in der Region verwendeten Schriften ähnlich wie in der benachbarten Bergstraße und im Landkreis Darmstadt-Dieburg eine uneinheitliche Ausprägung mit teilweise retardierenden Elementen.

5.1. Romanische und gotische Majuskel

Die romanische Majuskel ist im Bearbeitungsgebiet durch fünf Inschriften aus dem 12. Jahrhundert vertreten.314) Die Grabplatte des 1119 in Michelstadt verstorbenen Abtes Benno von Lorsch (Nr. 1) zeigt eine romanische Majuskel, die noch stark von Buchstaben der Kapitalis geprägt ist und lediglich ein unziales E aufweist. Sie gehört damit zu einem Entwicklungsstrang innerhalb der Romanischen Majuskel, der während des 11. Jahrhunderts der Kapitalis verpflichtet blieb und kaum Neuerungen wie unziale und runde Buchstaben, Buchstabenverbindungen (Nexus litterarum) oder Buchstabenverschränkungen aufnahm. Gleichzeitig gingen allerdings die ehemals prägenden Elemente der Karolingischen Kapitalis wie Linksschrägen- und Bogenverstärkungen in Verbindung mit einer möglichst ausgewogenen Proportion der Buchstaben allmählich verloren. Zu der gleichen Entwicklungslinie gehört die Inschrift für den Laien Osbirn (Nr. 3), die einen rein kapitalen Buchstabenbestand zeigt und vielleicht noch im ersten Viertel, sicherlich aber in der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts entstand.

Andere Einflüsse werden bei der Inschrift am Nischengrab für den Propst Libelinus sichtbar, der zwischen 1120 und 1135 starb (Nr. 2). Zwar kommen auch hier nur zwei Unzialbuchstaben (E und H) vor, doch durch die verwendeten kräftigen Bogenverstärkungen und die stark ausgezogenen Sporen besitzen die Buchstaben eine ganz andere Ausprägung als jene in den Inschriften für Benno und Osbirn. Hier werden Tendenzen sichtbar, die sich in den Auszeichnungsschriften der Handschriften bereits gegen Ende des 10. Jahrhunderts nachweisen lassen und etwa ab der Mitte des 11. Jahrhunderts die Inschriftenproduktion beeinflussen.315) Erst die wohl im zweiten Drittel des 12. Jahrhunderts entstandene Grabplatte der Judda (Nr. 4) zeigt dann den Wechsel zwischen kapitalen, unzialen und runden Buchstaben, der die romanische Majuskel des 12. Jahrhunderts zunehmend prägte. Neben den kapitalen Formen kommen A, E, H, M, und U als Unzialbuchstaben vor, und das T erscheint auch in runder Form. Das unziale M zeigt allerdings noch nicht die fortschrittliche linksgeschlossene Form, sondern seine fast kreisrunden Bögen sind symmetrisch und unten weit nach innen gebogen. Die in dieser Zeit regelmäßig verwendeten Buchstabenverbindungen fehlen ebenfalls. Hier werden somit zwei retardierende Elemente sichtbar. Im Gegensatz dazu weist die Grabinschrift eines Unbekannten aus der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts (Nr. 5) sowohl Buchstabenverbindungen als auch linksgeschlossenes unziales M und symmetrisches unziales M mit flachen Bögen auf, die unten nach außen gebogenen sind. Im übrigen sind die Buchstabenformen und der Wechsel zwischen kapitalen und unzialen Buchstaben mit der Inschrift für Judda vergleichbar, doch ist die Schriftausführung unbeholfener.

Für den Übergang von der romanischen zur gotischen Majuskel gegen Ende des 12. und zu Beginn des 13. Jahrhunderts fehlen Belege im Bearbeitungsgebiet. Die frühesten Inschriften in gotischer Majuskel befinden sich auf den drei figürlichen Grabplatten der Schenken Konrad, Eberhard und Johannes von Erbach aus den Jahren 1279, 1293 und 1296 (Nrr. 6-8). Die Inschrift für Konrad II. zeigt eine noch wenig entwickelte gotische Majuskel, die ausgeprägte Bogenschwellungen, Schaftverbreiterungen und Sporenbildungen vermissen läßt. Zudem enthält sie noch keine durch Abschlußstriche geschlossenen Buchstaben. Auf der 17 Jahre später entstandenen Platte für Johannes weisen die Majuskeln hingegen regelmäßig Bogenschwellungen auf, doch bleibt die keilförmige Verbreiterung der Schäfte auf das A beschränkt. Neben dem kapitalen A erscheint hier zum erstenmal ein pseudounziales A, und das E ist nun erstmals sowohl in unzialer als auch in kapitaler Form völlig geschlossen. Geschlossenes E und C zeigt dann die Inschrift der 1304 verstorbenen Agnes Schenkin von Erbach (Nr. 11), die auch Ansätze zur Schaftverbreiterung erkennen läßt. Die Bogenschwellungen sind hier als Kontur ausgeführt. Auf dieser Platte erscheint zum erstenmal eine I-longa als Zierform des I, die aber im Editionstext grundsätzlich graphisch nicht dargestellt wurde. Eine vergleichbare Ausführung der Buchstaben wie auf der Platte für Agnes läßt sich auf der Platte für den Grafen Otto von Waldeck aus dem Jahr 1310 (Nr. 12) beobachten, bei der allerdings zum Teil auch die Schäfte konturiert sind. Eine für die Region typische gotische Majuskel der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts trägt dann die Grabplatte des Heinrich Schenk von Erbach genannt Rauch von 1334 [Druckseite XLV] (Nr. 14). Das von unzialen und runden Buchstaben geprägte Schriftbild ist in einer mäßig schlanken Majuskel mit deutlich ausgeprägten Bogenschwellungen und Schaftverbreiterungen ausgeführt. Eine andere Ausprägung zeigen die Majuskeln auf der Grabplatte der Ida von Erbach von 1345 (Nr. 16). Die Buchstaben sind breit und flächig, und die Bogenschwellungen sind leicht angespitzt. Die beiden letzten Majuskelinschriften von 1357 (Nr. 19) und 1369 (Nr. 22) weisen demgegenüber schlankere Buchstaben auf.

5.2. Frühhumanistische Kapitalis und Kapitalis

Die frühhumanistische Kapitalis wurde in Deutschland ab der Mitte des 15. Jahrhunderts zunächst sporadisch und ab dem letzten Viertel des 15. Jahrhunderts vermehrt als epigraphische Schrift genutzt. Ab dem zweiten Viertel des 16. Jahrhunderts wurde sie jedoch von der Kapitalis abgelöst und fand kaum noch Verwendung. Sie entwickelte sich aus Elementen der klassischen Kapitalis und der vorgotischen Majuskelschriften unter Einbeziehung griechisch-byzantinischer Schrifteigenarten.316) Gelegentlich lassen sich auch Einflüsse der gotischen Majuskel wie Schaftverbreiterungen und Bogenschwellungen feststellen.317) Bei Inschriften, die als Wand- oder Tafelmalerei sowie in Holz und Metall ausgeführt wurden, verwendete man die frühhumanistische Kapitalis vor allem aufgrund ihres dekorativen Charakters häufiger.318) In Stein begegnet sie hingegen eher selten. Diese eingeschränkte Nutzung der frühhumanistischen Kapitalis ist wohl auch der Grund dafür, daß sie im Bearbeitungsgebiet kaum vertreten ist, da Wandmalereien, Tafelmalereien und geschnitzte Kunstwerke aus der fraglichen Zeit fehlen.319) Nur in fünf Inschriften, die jeweils aus wenigen Buchstaben bestehen, kam die frühhumanistische Kapitalis zur Anwendung. Es handelt sich um den Titulus einer Kreuzigungsdarstellung auf einem zwischen 1500 und 1503 entstandenen Fenster in Beerfelden (Nr. 87), eine Inschrift aus vier Initialen von 1523 in Rimhorn (Nr. 113), eine Devise mit fünf Buchstaben von 1526 in Brensbach (Nr. 114) sowie eine Namensinschrift auf einem Kelch aus der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts in Güttersbach (Nr. 145). Aufgrund des geringen Buchstabenbestandes der Inschriften sind allgemeine Aussagen zu den unterschiedlichen Erscheinungsbildern der frühhumanistischen Kapitalis jedoch nicht möglich.

Eine interessante Verbindung der Kapitalis mit Elementen der frühhumanistischen Kapitalis zeigt die Bauinschrift der Beerfeldener Kirche aus dem Jahr 1500 (Nr. 72). Das spitze A mit breitem Deckbalken, das D mit flachem Bogen, der oben deutlich über den Schaft hinaus verlängert ist, das runde G und das mit einem kleinen Bogen gebildete R lassen deutliche Einflüsse der frühhumanistischen Kapitalis erkennen. Die Buchstaben der Kapitalis sind wie die verwendeten Buchstaben der frühhumanistischen Kapitalis schmal und weisen weder Linksschrägen- noch Bogenverstärkung auf. Das E besitzt drei gleich lange Balken, der Mittelteil des M reicht etwa bis zur Zeilenmitte und das O ist nicht kreisrund. Die Kapitalisbuchstaben zeigen somit eine deutlich andere Ausprägung als die an klassischen Vorbildern orientierte Renaissancekapitalis, wie sie sich in Mainz schon 1484 in der Inschrift der Madonna der Palästinafahrer oder im Wormser Dom in der Inschrift des Stammbaumreliefs von 1488 nachweisen läßt.320)

Die erste reine Kapitalisinschrift des Bearbeitungsgebiets befindet sich auf der 1517 gegossenen Glocke in Lützel-Wiebelsbach (Nr. 109). Ihre Buchstabenformen orientieren sich an klassisch antiken Vorbildern, ohne deren Merkmale vollständig umzusetzen.321) So besitzen A und N im Gegensatz zu M und V keine Linksschrägenverstärkung, die bei C gut ausgeprägte Bogenverstärkung ist bei D deutlich reduziert, und das R trägt statt einer stachelförmigen eine gerade Cauda. Die Glocke wurde allerdings wohl nicht von einem Glockengießer aus dem Odenwald gegossen. Auch die nächste Kapitalisinschrift stammt nicht von einem Meister aus dem Odenwaldkreis. Bei der Errichtung des [Druckseite XLVI] Zeughauses auf der Burg Breuberg beschäftigte Graf Michael II. von Wertheim im Jahr 1528 den in Wertheim ansässigen Steinmetzen Hans Stainmiller. Dieser errichtete über dem Architrav des Portals eine Ädikula, in deren Giebel er die Meisterinschrift und in deren Sockel er das Baudatum anbrachte (Nr. 115). Die beiden Inschriften sind in einer qualitätvollen, eng an klassischen Vorbildern orientierten Renaissancekapitalis ausgeführt, die im Bearbeitungsgebiet in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts kein Gegenstück hat. A, M, N und V sind mit Linksschrägenverstärkung gebildet, C, D und R weisen deutliche Bogenverstärkungen auf, und das O besitzt linksschräge Schattenachsen. Der Mittelteil des M reicht bis zur Grundlinie, und die Cauda des R ist stachelförmig.

Die Grabplatten des Wertheimer Grafenhauses in Sandbach aus den Jahren 1529 bis 1531, deren Inschriften wohl in Kapitalis ausgeführt waren,322) sind verloren, so daß eine Kapitalisinschrift erst wieder auf dem Epitaph für den 1531 verstorbenen Hans IV. von Rodenstein in Fränkisch-Crumbach erscheint (Nr. 121). Die Inschrift zeigt ein A, das einmal mit Linksschrägenverstärkung und in den übrigen Fällen mit Rechtsschrägenverstärkung ausgeführt ist. Auch das mit weit ausgestellten Schäften gebildete M weist Rechtsschrägenverstärkung auf. N und V sind hingegen klassisch mit Linksschrägenverstärkung gebildet. Allerdings erscheint das N auch in retrograder Form mit Rechtsschrägenverstärkung. Das R besitzt einen kleinen, zumeist offenen Bogen und eine weit ausgreifende stachelförmige Cauda. Der Duktus der Kapitalis weicht damit deutlich von den klassischen Vorbildern ab, wenn auch einzelne Elemente wie die Linksschrägenverstärkung bei N und V oder die stachelförmige Cauda des R übernommen werden. Dem ausführenden Steinmetzen ging es nicht mehr wie Hans Stainmiller darum, die Formen der klassischen antiken Kapitalis möglichst exakt umzusetzen, sondern er spielte mit ihnen. Dieser Umgang mit dem vorhandenen Formenschatz läßt sich bei der überwiegenden Zahl von Kapitalisinschriften im Bearbeitungsgebiet feststellen, doch scheint den meisten Steinmetzen ein wirkliches Bewußtsein für ein formal ausgewogenes Schriftbild gefehlt zu haben. Deutlich wird dies etwa bei den Grabinschriften für den 1539 verstorbenen Eberhard XI. Schenk von Erbach (Nr. 131) und seine 1553 verstorbene Frau Maria (Nr. 146), die in schlanken Buchstaben mit unproportionierten Bögen ausgeführt sind. Das Spiel mit den Formen zeigt sich in der Inschrift für Eberhard XI. beim I, das in Anlehnung an ein I der gotischen Majuskel als I-longa mit i-Punkt ausgeführt ist, und beim H, dessen Balken eine Ausbuchtung nach unten besitzt. Dagegen enthält die Inschrift für Maria ein M mit schräggestellten Schäften und sehr kurzem Mittelteil, das aus der frühhumanistischen Kapitalis stammt.

Da ab der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts die Kapitalis als epigraphische Schriftart im Bearbeitungsgebiet eindeutig dominiert, lassen sich nun verschiedene Ausprägungen des Schriftstils beobachten. Das von dem Würzburger Bildhauer Peter Dell 1559 geschaffene Epitaph für Graf Michael III. von Wertheim (Nr. 152) zeigt eine Kapitalis, in der klassische Elemente mit anderen Formen verbunden sind. Von klassischen Vorbildern übernommen wurden die Linksschrägenverstärkungen bei A, M und N sowie die Bogenverstärkungen. Zugleich sind beim M mit den schräggestellten Schäften und dem hochgezogenen Mittelteil, beim R mit der geschwungenen Cauda sowie beim V mit Rechtsschrägenverstärkung auch unklassische Elemente vorhanden. Stärker an klassischen Vorbildern orientiert ist die Kapitalis auf dem Epitaph für den 1565 verstorbenen Pfarrer Johannes Heun in Güttersbach (Nr. 159). Linksschrägen- und Bogenverstärkungen werden in klassischer Ausprägung eingesetzt und das O besitzt linksschräge Schattenachsen. Der Mittelteil des M reicht fast bis zur Grundlinie, und das R trägt eine rechts am Bogen ansetzende stachelförmige Cauda. Einen Kontrapunkt zum klassischen Formenschatz bildet jedoch das N mit seinem unter die Grundlinie ausgezogenen Schrägschaft. Einen ganz ähnlichen Duktus der Buchstaben zeigen die Epitaphien der 1566 verstorbenen Eva Bender auf dem Michelstädter Friedhof (Nr. 162) und des 1569 verstorbenen Pfarrers Johannes Scherpf in Sandbach (Nr. 169). Bei letzterem ist auch das N mit seinem unter die Grundlinie ausgezogenen Schrägschaft vorhanden, das im Epitaph der Eva Bender fehlt.

Weniger stark an klassischen Vorbildern orientiert ist die Schrift der Werkstatt Johanns von Trarbach, die zwischen 1564 und 1567 für die Grafen von Erbach arbeitete. Sie entwickelte unter Verwendung klassischer Elemente eine qualitätvolle und besonders charakteristische Kapitalis, die zu den Kennzeichen der Werkstatt gehört. Aufgrund von Rechnungen ist sicher, daß Trarbach 1564/1565 die Tumba für Graf Georg II. von Erbach und seine Frau Elisabeth (Nr. 160) sowie 1567 die Epitaphien für Graf Eberhard XII. von Erbach (Nr. 166) und dessen Tochter Margarete Schenkin von [Druckseite XLVI] Limpurg (Nr. 165) schuf.323) An diesen drei Denkmälern kann die Schrift der Trarbach-Werkstatt genau studiert werden. Sie besitzen Inschriften in einer sorgfältig gearbeiteten Kapitalis, die sich durch gleichbleibende Proportionen und die exakte Ausführung der Haar- und Schattenstriche auszeichnet. Die Sporen sind als Serifen gestaltet. Die Buchstaben A, M, N und V besitzen stets Linksschrägenverstärkung, und alle Bögen sind deutlich verstärkt. Die raumgreifende Kapitalis zeigt im einzelnen spitzes A, B mit einem kleinen oberen und großem unteren Bogen, E mit sehr langem unteren Balken, sowie M mit schräggestellten äußeren Schäften und einem kurzen Mittelteil. Besonders auffällig ist das R, das eine geschwungene und weit ausgestellte Cauda trägt, die außen am Bogen ansetzt. An den Wortanfängen stehen häufig überhöhte Buchstaben. Die Werkstatt Trarbachs benutzte also eine sorgfältig gestaltete Kapitalis mit einem sehr eigenständigen Charakter. Sie erlaubt es, zwei weitere Denkmäler dieser Werkstatt zuzuweisen, die nicht durch Rechnungen für Trarbach gesichert sind. Es handelt sich um das Epitaph für Graf Eberhard XI. von Erbach und seine Frau Gräfin Maria von Wertheim (Nr. 136) in der Stadtkirche von Michelstadt sowie um die Bauinschrift im Langhaus der ehemaligen Klosterkirche Höchst (Nr. 163). Beide Denkmäler zeigen die typischen Schriftmerkmale der Werkstatt Trarbachs. Im Falle des Epitaphs für Graf Eberhard XI. von Erbach und seine Frau Maria hat Johann von Trarbach aber vermutlich nur die Schrifttafeln zu dem wohl schon 1542 geschaffenen Denkmal gefertigt.324) Die Schrift Trarbachs hat mit einer Ausnahme im Bereich des Odenwaldkreises keine Nachfolger gefunden. Nur die Inschrift am möglicherweise 1582 von einem unbekannten Meister geschaffenen Epitaph für Philipp von Rodenstein und seine beiden Frauen in Fränkisch-Crumbach (Nr. 198) zeigt eine Kapitalis, die von Trarbach beeinflußt sein könnte. Parallelen ergeben sich hier im raumgreifenden Duktus der Schrift sowie vor allem bei dem mit schräggestellten äußeren Schäften und einem kurzen Mittelteil gebildeten M und dem mit geschwungener und weit ausgestellter Cauda gestalteten R.

Nach 1582 lassen sich klassizierende Einflüsse nur noch bei den Epitaphien für Friedrich Magnus (Nr. 267) und seinen Bruder Johann Casimir von Erbach (Nr. 279) feststellen, die in den Jahren 1620 und 1627 von dem Bildhauer Michael Kern aus Forchtenberg geschaffen wurden. An den beiden Denkmälern ist die Bildung der Buchstaben jedoch nicht einheitlich. So läßt sich die Linksschrägenverstärkung bei A, M, N und V zwar auf beiden Denkmälern beobachten, doch sind die Strichstärken unterschiedlich. Dies macht sich vor allem bei den Bogenverstärkungen bemerkbar, die in der Inschrift für Johann Casimir kaum vorhanden sind. Auch die Bildungsweise des M ist unterschiedlich. Während der Mittelteil des M auf dem Epitaph für Friedrich Magnus nur bis zur Zeilenmitte reicht, ist er in der Inschrift für Johann Casimir fast bis zur Grundlinie ausgezogen. Eine Einordnung dieses Befundes in das Gesamtwerk Kerns kann jedoch nicht vorgenommen werden, da die Schrift der Werkstatt Kerns bisher nicht untersucht wurde.325)

Ab dem letzten Drittel des 16. Jahrhunderts herrscht im Bearbeitungsgebiet eine eher regellose, stark von den klassisch antiken Vorbildern abweichende Kapitalis vor. Die Linksschrägenverstärkung wird nun meist zugunsten gleichstrichiger Buchstaben aufgegeben.326) Der Mittelteil des M ist in der Regel weit hochgezogen und der Mittelbalken des E oft sehr verkürzt. Belege für eine entsprechende unklassische Kapitalis bieten die Grabplatten des 1618 verstorbenen Friedrich Magnus von Erbach (Nr. 261), der 1619 verschiedenen Johanna von Erbach (Nr. 262) und der 1622 verstorbenen Juliane von Erbach (Nr. 271). Trotz der unregelmäßig ausgeführten Kapitalis lassen sich alle drei Denkmäler aufgrund charakteristischer Buchstabenbildungen einer Werkstatt zuweisen. Besonders auffällig ist, daß bei M, N, V und W die Berührungspunkte der Schäfte nicht spitz, sondern abgeflacht sind.

Daneben läßt sich in wenigen Fällen eine Verfremdung der Kapitalis durch die Wiederaufnahme von Formen der frühhumanistischen Kapitalis feststellen. Auf dem Epitaph der 1573 verstorbenen Gela Fluck (Nr. 175) ist sowohl der Balken des H als auch der Schrägschaft des N mit einer Ausbuchtung gebildet.327) Die Kapitalis auf der Grabplatte des 1581 verstorbenen Sebastian Fuchs [Druckseite XLVIII] (Nr. 196) zeigt spitzes A mit Deckbalken und mit gebrochenem oder geradem Mittelbalken sowie offenes D in Form eines seitenverkehrten G, zweibogiges E, retrogrades N mit dünnem Schrägschaft und spitzovales O. Das Epitaph für Johannes Würtzburger von 1587 (Nr. 208) weist ebenfalls zweibogiges E sowie H und N mit ausgebuchtetem Schrägschaft auf. Daneben zeigt es weitere auffällige Buchstabenformen wie spitzes A mit gebrochenem Mittelbalken und kapitales E und F mit nach links über den Schaft hinaus verlängerten Balken. Bei A und M läuft der rechte Schaft jeweils einmal in einem Bogen aus. Insgesamt bleibt die Aufnahme dieser Buchstabenformen jedoch selten. Nur offenes D und spitzovales O werden häufiger benutzt.328) Auch die Verwendung von U für V läßt sich nur dreimal belegen,329) obwohl sie schon 1587 (Nr. 207) und 1591 (215) einsetzt, während sich dieses Phänomen in der Bergstraße erst 1595 und im Landkreis Darmstadt-Dieburg erstmals 1606 nachweisen läßt.330)

Nicht unerwähnt bleiben soll hier eine Besonderheit der Namensbeischriften auf dem Stuckfries im Rittersaal des Johann-Casimir Baus auf der Burg Breuberg von 1614 (Nr. 255). Die erhaben in Stuck ausgeführten Kapitalisbuchstaben zeigen an den Enden der Schäfte, Balken und Bögen nur selten Sporen. Vielfach wird statt dessen die Strichstärke geändert, indem die Strichführung an den Schaft- , Balken- und Bogenenden nur auf einer Seite verbreitert wird. Der Abschluß ist somit zwar verbreitert, doch zeigt er weder eine Keilform noch den Ansatz eines Sporns.331)

Überblickt man abschließend die Entwicklung der Kapitalis im Odenwaldkreis, so wird deutlich, daß die qualitätvollen Kapitalisinschriften, die durch Hans Stainmiller, Johann von Trarbach oder auch Michael Kern in das Bearbeitungsgebiet hineingebracht wurden, die Schriftentwicklung dort offenbar nicht nachhaltig beeinflußt haben. Eine Besonderheit im Bestand bilden die sechs Grabplatten in der Michelstädter Stadtkirche, deren Inschriften in den Jahren 1861/1862 erneuert wurden.332) Da bei der Erneuerung nicht nur die Texte kopiert, sondern auch die ursprüngliche Schrift nachgeahmt wurde, lassen sich die Überarbeitungen nur schwer identifizieren. Vor allem die modernen Ziffernformen sowie extreme Strichstärkenwechsel und sehr gleichstrichig ausgeführte Buchstaben verraten hier die Arbeit des 19. Jahrhunderts.

5.3. Gotische Minuskel

Die gotische Minuskel ist eine der Textura verwandte Monumentalschrift, die sich seit dem 11. Jahrhundert aus der karolingischen Minuskel entwickelte. Ihre wesentlichen Merkmale sind die Auflösung der Bögen in gebrochene Schäfte sowie die meist als Quadrangel ausgeformte Brechung der Schäfte auf der Grundlinie. Die Verwendung der gotischen Minuskel setzt in Deutschland im 14. Jahrhundert zu unterschiedlichen Zeiten in fast allen Regionen ein.333) Im Bearbeitungsgebiet kommt sie zuerst in Stein im Jahr 1370 vor und damit 14 Jahre später als im südlich anschließenden Rhein-Neckar-Kreis334) und neun Jahre später als im westlich angrenzenden Kreis Bergstraße.335) Im nördlich anschließenden Landkreis Darmstadt-Dieburg läßt sich die gotische Minuskel 1376 zum erstenmal belegen,336) im südöstlich gelegenen Neckar-Odenwald-Kreis 1399 und im östlich angrenzenden Kreis Miltenberg ist sie sogar erst 1438 nachweisbar.337) In Mainz stammen die ersten Minuskelinschriften in Stein dagegen schon aus der Mitte der 30er Jahre des 14. Jahrhunderts,338) und im Kloster Eberbach im Rheingau läßt sich die Verwendung der gotischen Minuskel 1341, 1346 und dann regelmäßig ab 1351 belegen.339) Die Verbreitung der gotischen Minuskel im Odenwaldkreis korrespondiert also mit der Entwicklung in den unmittelbar westlich und nördlich benachbarten Regionen, während im Osten eine spätere Aufnahme sichtbar wird. [Druckseite XLIX]

Nach dem ersten Auftreten der gotischen Minuskel 1370 lassen sich in Stein keine Inschriften in gotischer Majuskel im Bearbeitungsgebiet mehr nachweisen. Die gotische Majuskel erscheint in dieser Zeit nur auf einer Glocke in Fränkisch-Crumbach aus der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts (Nr. 28). Dies ist jedoch ein Ergebnis des Überlieferungszufalls, denn von 1370 bis 1400 sind lediglich vier Grabplatten überliefert, die alle für die Schenken von Erbach gefertigt wurden und zudem aus einer Werkstatt stammen.340) Die allgemeine Entwicklung in der Region bleibt hier also im Dunkeln.

Bis in die 30er Jahre des 16. Jahrhunderts ist die gotische Minuskel die vorherrschende epigraphische Schrift und wird dann allmählich von der Kapitalis abgelöst. Die älteste erhaltene Inschrift in gotischer Minuskel befindet sich auf der Grabplatte der Anna Schenkin von Erbach aus dem Jahr 1370 in der Einhards-Basilika in Steinbach (Nr. 23). Die Minuskeln stehen unregelmäßig in der Zeile, wodurch Buchstaben ohne Oberlängen oft in den Oberlängenbereich verschoben sind. Die eigentlichen Oberlängen sind nur schwach ausgeprägt, während die Unterlängen von p auf der Grundlinie stehen. Aus derselben Werkstatt stammt die Grabplatte der 1375 verstorbenen Anna Schenkin von Erbach, die sich heute im Erbacher Schloß befindet (Nr. 24). Sie zeigt ein ähnliches Schriftbild, doch sind die Oberlängen zum Teil besser ausgeprägt. Eine Minuskel mit deutlich ausgeprägten Ober- und Unterlängen weist dagegen die ebenfalls aus derselben Werkstatt stammende Platte für Heinrich I. Schenk von Erbach von 1387 (Nr. 25) auf. In der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts ist insgesamt eine unregelmäßige Ausprägung der Ober- und Unterlängen innerhalb der einzelnen Inschriften festzustellen. Dabei muß allerdings beachtet werden, daß die wenigen aus dieser Zeit überlieferten Inschriften in Stein alle aus Michelstadt und aus dem benachbarten Steinbach stammen.341) In der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts ist die unregelmäßige Ausprägung der Ober- und Unterlängen außerhalb von Michelstadt jedoch auch an zwei Platten aus Fränkisch-Crumbach von 1470 und 1492 zu beobachten (Nrr. 45, 63). Auch in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts kommt dieses Phänomen noch auf drei Denkmälern auf der Burg Breuberg (Nr. 85), in Reichelsheim (Nr. 108) und in Michelstadt (Nr. 124) vor, während die übrigen Minuskelinschriften nun ausgeprägte Ober- und Unterlängen aufweisen.

Eine klare und konsequente Ausführung der Ober- und Unterlängen läßt sich im 15. Jahrhundert bei den in Stein ausgeführten Minuskeln zum erstenmal im Jahr 1468 auf der Grabplatte Ottos Schenk von Erbach (Nr. 43) beobachten. Bei ihr wurde erstmals jene Werkstatt in Michelstadt tätig, deren Werke mit dem Meister Hans von Amorbach in Verbindung gebracht wurden, ohne daß sich diese Zuschreibung durch Rechnungen oder Meisterzeichen belegen ließe.342) Von dieser Werkstatt stammen auch die Denkmäler für Philipp I. und Georg I. (Nr. 53), Johann IV. (Nr. 55) und Magdalena von Erbach (Nr. 61) sowie für Jutta Starkerad von Breuberg (Nr. 65) und Hans Rauschensteig (Nr. 69) in der Michelstädter Stadtkirche und zudem für Hans III. von Rodenstein in Fränkisch-Crumbach (Nr. 71). Kennzeichnend für die Werkstatt ist neben den aus der gotischen Majuskel abgeleiteten charakteristischen Versalien A und M eine regelmäßige und qualitätvolle Minuskel, bei der die Buchstaben exakt auf der Grundlinie stehen und die deutlich über das Mittelband hinaus verlängerten Ober- und Unterlängen als Stilmittel eingesetzt werden. Nur beim d ist der Linksschrägschaft relativ flach und ragt kaum in den Oberlängenbereich hinein. Das h kommt in zwei verschiedenen Ausführungen vor. Besonders auffällig ist jene Form des h, bei welcher der gebrochene Bogen in voller Strichstärke relativ weit unter die Grundlinie geführt wird. Bei den in den 1490er Jahren entstandenen Inschriften der Werkstatt ist zudem die Bildungsweise des u charakteristisch, bei dem der linke Schaft oben nicht nach links gebrochen, sondern rechtsschräg abgeschrägt ist. Ein weiteres allgemeines Merkmal ist der konsequente Verzicht auf die Spaltung der Ober- und Unterlängen zur Verzierung der Buchstaben, die sich sonst schon ab 1453 (Nr. 35) im Bearbeitungsgebiet beobachten läßt.343) Auch eine Bauinschrift von 1473 aus Mittelschefflenz zeigt die beschriebenen Schriftbesonderheiten und stammt mit Sicherheit aus derselben Werkstatt. In der zweiten Zeile dieser Inschrift ist [Druckseite L] das Steinmetzzeichen des Konrad von Mosbach angebracht.344) Sein Steinmetzzeichen findet sich auch auf den Rippen eines Erkergewölbes im Schloß Fürstenau, während die dazugehörige Bauinschrift (Nr. 66) wieder die entsprechenden Buchstabenformen aufweist. Allerdings ist am Turm der Kirche von Bad König ebenfalls das Steinmetzzeichen Konrads von Mosbach in Verbindung mit einer Bauinschrift (Nr. 48) vorhanden, die eindeutig nicht von derselben Hand wie die übrigen Inschriften ausgeführt wurde. Auch die Inschrift auf der Grabplatte für die 1493 verstorbene Anna Echter von Mespelbrunn, die sich im Kreuzgang des Klosters Bronnbach (Stadt Wertheim) befindet und das Zeichen Konrads trägt, zeigt andere Buchstabenformen.345) Es ist somit nicht möglich, aufgrund der Verbindung der Inschrift aus Mittelschefflenz mit dem Zeichen Konrads von Mosbachs auf eine Ausführung der Schrift durch ihn oder seine Werkstatt zu schließen. Die Inschriften aus Mittelschefflenz und Fürstenau zeigen aber, daß Konrad von Mosbach offenbar häufiger dort tätig war, wo auch die Werkstatt der Michelstädter Grabplatten arbeitete. Um die Zusammenhänge jedoch genau zu erfassen und die Michelstädter Werkstatt einordnen zu können, ist es nötig, alle ihre Arbeiten zusammenzustellen, was noch ein Desiderat der Forschung ist.

Neben der Werkstatt der Michelstädter Grabplatten war gleichzeitig noch eine weitere Werkstatt in Michelstadt tätig, von der die Grabplatte für Lukardis Schenkin von Erbach (Nr. 47) und das Epitaph für das Ehepaar Cyrologus (Nr. 54) stammen. Das Schriftbild dieser Werkstatt ist durch den stärkeren Einsatz von Versalien geprägt, die sich in ihrer Form deutlich von denen der anderen Werkstatt unterscheiden. Die Buchstaben b, h und l wurden zudem stets mit Schaftspaltung ausgeführt. Dies diente ebenso wie die häufigere Verwendung der Versalbuchstaben zur Auflockerung des Schriftbildes.

Die Entwicklung der Minuskel im Bearbeitungsgebiet kann im 15. Jahrhundert als durchaus normal bezeichnet werden. Eine ungewöhnliche Ausprägung weist lediglich die Minuskel der Bauinschrift an der Kirche zu Neustadt von 1480 (Nr. 50) auf, bei der die Schäfte vieler Buchstaben nicht mehr gebrochen, sondern gebogen sind. Dies dürfte auf den Einfluß schreibschriftlicher Gewohnheiten zurückzuführen sein. Im 16. Jahrhundert wird die gotische Minuskel im Odenwaldkreis ab 1540 vor allem durch die Kapitalis fast völlig verdrängt. Deshalb fehlen Inschriften mit einer Minuskel, die durch die Aufnahme von schreibschriftlichen Gewohnheiten oder Frakturelementen verfremdet ist, fast völlig.346) Die Inschriften auf den 1564 entstandenen Grabplatten für Margarete Schenkin von Limpurg (Nr. 156) und Graf Eberhard XII. von Erbach (Nr. 157) in der Stadtkirche Michelstadt zeigen noch Minuskeln, die fast frei sind von Einflüssen der Schreibschrift oder der Fraktur. Lediglich beim a, dessen Bogen gerundet statt gebrochen ist, machen sich zeittypische Erscheinungen bemerkbar. Erst die letzte Minuskel des Bearbeitungsgebiets auf dem Epitaph des 1565 verstorbenen Pfarrers Johannes Heun in Güttersbach (Nr. 159) zeigt deutliche Fraktureinflüsse. Die Bögen von b und h sind ohne Brechungen gebildet, und die oberen Bogenabschnitte bei b, f, k, l und langem s sind gerundet. Auch die gebogenen Schrägschäfte bei v und w sowie die Zierschleifen am Bogenende des h lassen Fraktureinflüsse erkennen.

Im Vergleich mit den Steininschriften ergibt sich bei den Glocken ein abweichendes Bild. Die Minuskeln auf den datierten Glocken in Frohnhofen von 1446 (Nr. 32) und in Höchst von 1453 (Nr. 36) sind im Zweilinienschema ohne Ausprägung der Ober- und Unterlängen ausgeführt worden. Dasselbe läßt sich bei den in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts gegossenen Glocken aus Güttersbach (Nr. 76) und Sandbach (Nr. 78) beobachten. Eine Ausnahme bildet die Glocke aus Reichelsheim (Nr. 80), deren Entstehung im 15. Jahrhundert sich nicht genauer eingrenzen läßt. Hier sind die Buchstaben im Vierlinienschema ausgeführt, doch stehen sie oft nicht auf einer Linie, wodurch teilweise der Eindruck einer Zweilinienschrift entsteht. Von den beiden erhaltenen Minuskelglocken des 16. Jahrhunderts zeigt die Glocke von 1513 aus Güttersbach immer noch eine Zweilinienschrift, während bei der 1529 für das Erbacher Schloß gegossenen Glocke (Nr. 118) zum erstenmal eine klare Ausprägung der Ober- und Unterlängen zu erkennen ist. Bei keiner der Glocken ist allerdings bekannt [Druckseite LI], von wem sie gegossen wurden, so daß ihre Anbindung an die Schrifttradition eines bestimmten Raumes fehlt.

Ab dem 15. Jahrhundert läßt sich in den Minuskelinschriften allgemein eine zunehmende Verwendung von Großbuchstaben feststellen, die vor allem zur Kennzeichnung des Textbeginns, für das römische Zahlzeichen M, für die Ziffer 1 sowie für die Anfangsbuchstaben von Eigennamen und Titeln benutzt wurden. Im Bearbeitungsgebiet erscheinen Versalien zum erstenmal 1423 auf der Grabplatte für Konrad VII. Schenk von Erbach und seine Frau Agnes (Nr. 30). Da danach jedoch nur eine weitere Inschrift in Stein aus der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts erhalten blieb (Nr. 31), ist über die Entwicklung der Versalien in dieser Zeit keine Aussage möglich. In der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts werden Versalien unterschiedlich häufig eingesetzt, während sich in der 1. Hälfte des 16. Jahrhunderts ein vermehrter Gebrauch feststellen läßt.

Die Versalbuchstaben wurden verschiedenen Alphabeten entnommen. Die Buchstaben der gotischen Majuskel dienen bis in das erste Jahrzehnt des 16. Jahrhunderts regelmäßig als Versalien.347) So weisen die aus der Werkstatt der Michelstädter Grabplatten stammenden Denkmäler, die sich zwischen 1468 und 1500 nachweisen lassen, in Anno regelmäßig ein vom pseudounzialen A der gotischen Majuskel abgeleitetes A auf, bei dem der mit einer tropfenförmigen Verdickung versehene linke Schaft von einem parallel verlaufenden Zierstrich begleitet wird, und der geschwungene Deckbalken zu beiden Seiten übersteht. Als M für M(illesimo) wird ein durch einen Abschlußstrich geschlossenes, symmetrisches unziales M der gotischen Majuskel verwendet, was für diese Zeit ungewöhnlich ist.348) Ab 1521 wird die Verwendung von Versalien, die aus der gotischen Majuskel stammen, selten und läßt sich nur noch in drei Inschriften nachweisen.349) Eine Annäherung von Buchstaben der gotischen Majuskel an Formen der gotischen Minuskel durch Brechungen einzelner Buchstabenteile und gleichzeitiger Bewahrung der typischen Majuskelgestalt bei anderen Buchstabenteilen läßt sich ab der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts regelmäßig beobachten. So ist zum Beispiel in der Inschrift für den 1453 verstorbenen Clas Leinenweber (Nr. 35) der rechte Schaft des pseudounzialen A gebrochen, auf der Grabplatte für den 1461 verstorbenen Philipp I. Schenk von Erbach (Nr. 37) besteht das S oben aus einem gebrochenen Schaft, der sich unten in einem breiten Bogen fortsetzt, und in der Bauinschrift von 1507 am Turm der Michelstädter Kirche (Nr. 94) ist das versale M in Magno vom symmetrischen, offenen unzialen M der gotischen Majuskel abgeleitet, bei dem die Bögen erhalten blieben, während der Mittelschaft in typischer Minuskelart unten gebrochen wurde.

Diese Ausprägung der aus der gotischen Majuskel stammenden Versalien ist aber nicht mit den aus Schreibmeisterbüchern übernommenen Versalien der gotischen Minuskel zu verwechseln, die im Bearbeitungsgebiet ab 1453 bis in die Mitte des 16. Jahrhunderts vorkommen.350) Diese Versalien weisen Grundformen der Majuskel auf, doch werden in Analogie zu den Minuskeln die Bögen gebrochen und zudem einzelne Buchstabenbestandteile verdoppelt. Die Benutzung eines übergroßen Minuskelbuchstabens als Versal läßt sich im Bearbeitungsgebiet nur einmal in der Grabinschrift für den 1505 verstorbenen Hans Leinenweber (Nr. 35) beobachten.

Im Jahr 1500 ist zum erstenmal der Einfluß der frühhumanistischen Kapitalis bei den Versalien zu erkennen. Beim Epitaph des im Jahr 1500 verstorbenen Hans von Rodenstein (Nr. 71) ist das R mit unten gebrochenem Schaft, kleinem Bogen sowie gerader, langer Cauda gebildet. Es enthält damit Elemente der gotischen Minuskel und der frühhumanistischen Kapitalis. Regelrechte Buchstaben der frühhumanistischen Kapitalis wurden nur auf den Grabplatten für Margarete Schenkin von Limpurg (Nr. 156) und Graf Eberhard XII. von Erbach (Nr. 157) von 1564 verwendet. Es handelt sich damit um eine späte Wiederaufnahme dieses Schrifttyps.

Versalien der Kapitalis lassen sich nur in einer Inschrift von 1508 (Nr. 95) sowie auf der Grabplatte des 1516 verstorbenen Hen Hut in Reichelsheim (Nr. 108) nachweisen. Auch der Einsatz von Frakturversalien bleibt selten. In Stein ist er lediglich auf der Grabplatte des 1531 verstorbenen Valentin Schenk von Erbach in Michelstadt (Nr. 124) und auf dem Epitaph des 1565 gestorbenen Güttersbacher Pfarrers Johannes Heun (Nr. 159) zu beobachten. Außerdem erscheinen Frakturversalien auf den Wappenscheiben aus der Michelstädter Stadtkirche (Nr. 137). In ihrer Gestaltung der Fraktur [Druckseite LII] nahestehende Versalien zeigt schließlich noch die Grabplatte für Graf Eberhard XII. von Erbach von 1564 (Nr. 157) bei E, B und V, denen allerdings die charakteristischen Schwellzüge und Schaftverdoppelungen fehlen.

5.4. Fraktur

Die Fraktur wurde im frühen 16. Jahrhundert aus kalligraphisch gestalteten spätgotischen Kanzleischriften entwickelt und in ausgestalteter Form zuerst in Prachtdrucken Kaiser Maximilians I. (Gebetbuch 1513, „Theuerdank“ 1517) verwendet.351) Charakteristisch für diese Schrift sind Schwellzüge und Schwellschäfte. Die Großbuchstaben zeichnen sich durch S-förmige Anschwünge sowie Verdoppelung der Bögen und Schäfte aus, und die Kleinbuchstaben sind durch an- und abschwellende Linien sowie spitzoval geschlossene Bögen gekennzeichnet. Durch ihre Rezeption als Druckschrift fand die Fraktur rasch Verbreitung, doch wurde sie im Bearbeitungsgebiet und in den angrenzenden Regionen erst ab der Mitte des 16. Jahrhunderts als monumentale Textschrift verwendet.352) Die ersten Frakturversalien erscheinen in sehr schöner Ausprägung zwar schon auf der Grabplatte für den 1531 verstorbenen Valentin I. Schenk von Erbach (Nr. 124) in Michelstadt, doch wie gezeigt wurde (oben Kap. 5.3.), blieb diese Aufnahme der Frakturversalien als Zierelemente innerhalb der Inschriften in gotischer Minuskel eine Ausnahme. Im Gegensatz zu dem südlich anschließenden Rhein-Neckar-Kreis und der Stadt Heidelberg sowie den östlich anschließenden Landkreisen Miltenberg und Neckar-Odenwald-Kreis wurde die Fraktur im Bearbeitungsgebiet ähnlich wie in den westlich und nördlich angrenzenden Landkreisen Bergstraße und Darmstadt-Dieburg als Textschrift für Inschriften nur spärlich verwendet. Zuerst kommt sie in den Wappenbeischriften des 1559 geschaffenen Epitaphs für Graf Michael III. in der Kirche von Sandbach (Nr. 152) vor. Die Fraktur zeigt langes s mit Unterlänge und Schwellschaft, b und h mit runden Bögen, die mit Schwellzügen versehen sind, sowie g mit Schwellschaft. Das zweistöckige a und die übrigen Gemeinen weisen aber noch deutliche Anklänge an die Formen der gotischen Minuskel auf, was sich in der Beibehaltung der Schaftbrechungen sowie im weitgehenden Verzicht auf Schwellschäfte und Schwellzüge bemerkbar macht.

Im Gegensatz dazu zeigen das Epitaph für Graf Eberhard XI. von Erbach und seine Frau Maria (Nr. 136), die Tumba für Graf Georg II. und seine Frau Elisabeth (Nr. 160) sowie das Epitaph für Margarete Schenkin von Limpurg (Nr. 165), die zwischen 1564 und 1567 von Johann von Trarbach für die Stadtkirche in Michelstadt gefertigt wurden, Bibelzitate in einer regelmäßigen und qualitätvollen Fraktur mit ausgeprägten Schwellschäften und Schwellzügen. Allerdings sind auf dem Epitaph für Margarete die Verzierungen der Versalien deutlich zurückhaltender gestaltet als auf den beiden anderen Denkmälern. Auf dem aus der Kirche von Fränkisch-Crumbach stammenden Epitaph für den 1580 verstorbenen Hans V. von Rodenstein (Nr. 193) ist zum erstenmal neben dem Bibelzitat und den Wappenbeischriften auch die Grabinschrift in Fraktur ausgeführt. Die hier verwendete Fraktur schließt jedoch nicht an den hohen Standard der Denkmäler Johanns von Trarbach an, sondern weist deutliche Anklänge an die Formen der gotischen Minuskel auf, da bei den Gemeinen die Schaftbrechung vielfach beibehalten und auf Schwellschäfte und Schwellzüge verzichtet wird. Das a ist hier wie in den Beischriften auf dem Epitaph Michaels III. von Wertheim (Nr. 152) stets zweistöckig, während es auf den beiden von Trarbach geschaffenen Denkmälern nur in der einstöckigen Form vorkommt. Ähnlich unentwickelte Frakturinschriften zeigen auch die Bauinschriften in Neustadt von 1592 (Nr. 217) und am Johann Casimir-Bau der Burg Breuberg von 1613 (Nr. 253) sowie die Grabinschrift für die 1596 verstorbene Katharina Waldschmied an der Michelstädter Friedhofskapelle (Nr. 223). Auch die qualitätvolle, möglicherweise von Erhard Barg geschaffene Grabinschrift353) auf dem 1611 entstandenen Epitaph für Graf Georg III. (Nr. 250) ist in einer Fraktur ausgeführt, bei der die Bögen des einstöckigen a sowie von d, e, und g noch die typisch gebrochene Form der gotischen Minuskel aufweisen. Die Versalien besitzen dagegen mit ihren breiten, geschwungenen Formen, den Schwellzügen und Ausziehungen am Ende der Schäfte oder Bögen sowie den Schlaufenbildungen [Druckseite LIII] die typischen Merkmale einer voll entwickelten Fraktur. Eine insgesamt gut ausgeprägte gemalte Fraktur zeigen dann die beiden Holzepitaphien für die Familie des Hans Georg von Rodenstein (Nr. 228, 1596?) in Fränkisch-Crumbach und für die Familien des Michael Scherffer von Scherffenstein und des Heinrich Liveherr (Nr. 252, 1613) in Michelstadt. Die späteste Fraktur auf der 1650 geschaffenen Grabplatte der Gräfin Luise Albertine von Erbach (Nr. 305) weist zwar keine Anklänge mehr an die gotische Minuskel auf, doch sind die Merkmale der Fraktur wenig ausgearbeitet.

5.5. Humanistische Minuskel

Die humanistische Minuskel entstand gegen Ende des 14. Jahrhunderts als Buchschrift durch den bewußten Rückgriff der Humanisten auf die karolingische Minuskel.354) Neben der reinen Nachahmung der karolingischen Minuskel entstand durch ihre Verbindung mit Rotunda-Formen sowie mit gotischen Kursiven und Halbkursiven eine Reihe von Mischschriften, die auch im Buchdruck Verwendung fanden.355) Aus dem Buchdruck wurden diese Schriftformen für die Inschriften je nach Region zu verschiedenen Zeiten und mit sehr unterschiedlicher Intensität übernommen.356) Im Odenwaldkreis läßt sich die humanistische Minuskel lediglich in acht Inschriften nachweisen.357) Zum erstenmal begegnet sie auf dem 1567 geschaffenen Epitaph für Margarete Schenkin von Limpurg (Nr. 165), auf dem jedoch nur die Überschrift des Bibelzitats in humanistischer Minuskel ausgeführt ist. Die Grabplatte des 1594 verstorbenen Grafen Friedrich Christian von Erbach (Nr. 221) sowie das im Erbacher Schloß befindliche Epitaph der 1595 verstorbenen Martha Scherffer von Scherffenstein (Nr. 222) zeigen dann vollständige Grabinschriften in humanistischer Minuskel. Auffällig ist, daß die humanistische Minuskel hier für Texte in deutscher Sprache genutzt wurde, während man sie sonst vor allem für lateinische Texte verwendete. Die deutschen Inschriften sind in dieser Zeit zumeist in Kapitalis oder in Fraktur ausgeführt worden. Beide Inschriften sind nach dem Vorbild der Druck-Antiqua mit Schattenstrichen und möglichst runden Bögen gearbeitet. Im Gegensatz dazu sind in der Gedenkinschrift für die Familie des Pfarrers Martin Walter von 1632 (Nr. 288) die Verbindungsbögen bei m, n und u nicht gerundet, sondern gespitzt. Gemalte humanistische Minuskel findet sich schließlich auf den Gemälden Graf Georgs III. von Erbach und seiner Frau Anna von 1578 in Schloß Fürstenau (Nr. 189) und auf dem Epitaph für die Familien des Michael Scherffer von Scherffenstein und des Heinrich Liveherr von 1613 (Nr. 252). Auf letzterem sind eine Reihe von gemalten Beischriften in einer rechtsgeneigten humanistischen Minuskel ausgeführt, bei der wie in der entsprechenden Druck-Antiqua f und langes s unter die Grundlinie reichen.

5.6. Ziffern und Zahlzeichen

Römische Ziffern werden während des gesamten Bearbeitungszeitraumes sowohl für die Jahreszahlen als auch für die Tagesangaben benutzt. Die Verwendung des Zahlzeichen C als Multiplikator läßt sich zuerst 1510 (M Vc X) in Kirch-Brombach feststellen (Nr. 42). Mit lediglich zwei weiteren sicheren Belegen 1513 (Nr. 100) und 1516 (Nr. 108) bleibt dieses Phänomen jedoch selten. Ungewöhnlich und nur einmal zu beobachten ist die Mischung von römischen und arabischen Ziffern an der Friedhofskapelle von Bad König in der Schreibweise 1V14 für 1514 (Nr. 105). Die ersten arabischen Ziffern befinden sich an der Kirche von Kirch-Brombach (Nr. 42). Dort ist auf einer Tafel neben dem Eingangsportal des Turms die Jahreszahl 1467 angebracht. Den nächsten Beleg für die Verwendung arabischer Ziffern bietet die Bauinschrift an der Westfassade der Michelstädter Stadtkirche von 1475 (Nr. 46). Auch in den folgenden Jahren werden arabische Ziffern bis zum Ende des 15. Jahrhunderts vor allem für Baudaten und Bauinschriften verwendet. Hier stehen insgesamt 11 Belege358) nur drei Belegen aus Grabinschriften359) gegenüber. Auffällig ist die frühe Verwendung von arabischen Ziffern auf einem Grenzstein aus dem Jahr 1484 (Nr. 57). [Druckseite LIV]

Die Ausführung der arabischen Ziffern in gotischer Form unterscheidet sich jedoch von den heute verwendeten modernen Ziffern. Besonders deutlich sind die Unterschiede bei 4, 5 und 7. Die 4 ist schlingenförmig aus einem Bogen mit sich überkreuzenden Enden gebildet, die 5 besteht aus einem Schaft und einem links daran angesetzten Bogen, und die 7 besteht aus zwei auf der Grundlinie stehenden Schrägschäften. Betrachtet man die Entwicklung dieser Ziffern, so zeigt sich, daß die ältere linksgewendete und die modernere rechtsgewendete 5 relativ lange nebeneinander vorkommen. Die linksgewendete 5 erscheint noch auf der Grabplatte der 1512 verstorbenen Äbtissin Elisabeth Lochinger von Archshofen (Nr. 98), auf zwei Grenzsteinen aus der Güttersbacher Gemarkung von 1513 (Nr. 103), in einer Jahreszahl im Kloster Höchst von 1514 (Nr. 106), in einer Jahreszahl an der Burg Breuberg von 1515 sowie in einer Jahreszahl aus Eberbach (Reichelsheim) von 1523 (Nr. 112). Die erste rechtsgewendete 5 ist aber bereits in einer Jahreszahl von 1506 vorhanden (Nr. 93). Die nächsten Belege stammen aus den Jahren 1511 und 1512 (Nrr. 97, 99). Die frühe rechtsgewendete 5 besteht zunächst aus einem Bogen und einem nach rechts weisenden Balken. Erst auf der Grabplatte des 1539 verstorbenen Grafen Eberhard XI. von Erbach (Nr. 131) ist sie aus Balken, Schaft und Bogen wie die heutige moderne 5 gebildet. Die erste aufgerichtete 4 läßt sich 1542 (Nr. 134) nachweisen. Eine schlingenförmige 4 läßt sich danach nur noch einmal und in eckiger Ausführung 1574 belegen. Die erste aufgerichtete 7, die aus geradem Balken und Schrägschaft besteht, erscheint im Jahr 1557 (Nrr. 147, 151), doch lassen sich noch in den Jahren 1557 (Nr. 150), 1570 (Nr. 170) und 1571 (Nr. 174) Formen der 7 feststellen, die mit senkrechtem Schaft und rechtsschrägem Balken gebildet sind und der gotischen Form somit noch sehr nahe stehen.

6. Nicht aufgenommene Inschriften

Nicht alle vor 1650 entstandenen Inschriften des Bearbeitungsgebiets wurden aufgenommen. Grundsätzlich ausgeschlossen blieben die erst nachträglich in das Bearbeitungsgebiet verbrachten Inschriften, die sich in der gräflichen Sammlung in Erbach befinden,360) sowie reproduzierte Inschriften auf Siegeln, Medaillons, Bucheinbänden und Ofenplatten, die definitionsgemäß nicht unter die aufzunehmenden Inschriften fallen.361) Bei Ofenplatten wurde allerdings in zwei Fällen (Nrr. 155, 177) eine Ausnahme gemacht, da es sich um singuläre Stücke handelt, die zu einem bestimmten Anlaß geschaffen wurden. Nicht erfaßt wurden zudem alle Inschriften, die in Kapitel 1. dieser Einleitung benannt sind.

Nicht aufgenommen wurde die Grabplatte eines unbekannten Mitglieds der Familie Duborn, die sich in der Einhards-Basilika in Steinbach befindet. Die Platte trägt im Feld ein reliefiertes Wappen, und auf der oberen und der rechten Leiste sind Zeichen zu sehen, die von Beeh-Lustenberger als Buchstaben gedeutet wurden. Sie las TI[- - -]O und X[- - - ]ONE.362) Für den Bearbeiter waren die Buchstaben jedoch nicht nachvollziehbar. Es scheint sich eher um Zierelemente zu handeln. Ebenfalls keine Aufnahme in den Katalog fand die Wappentafel von 1624 am Schloß von Bad König.363) Es handelt sich dabei um den Abguß einer Wappentafel, die sich heute am Schloß Schönberg (Bensheim, Lkr. Bergstraße) befindet.364) Auch das Bullauer Bild im Wald an der Alten Bullauer Straße nach Erlenbach mußte von der Aufnahme ausgeschlossen werden, da es nicht wie in der Literatur angegeben von 1561,365) sondern von 1761 stammt.

Dieser Fall zeigt bereits, wie unsicher die Überlieferung von Jahreszahlen seien kann. Da sich bei weiteren Vergleichen erhaltener Jahreszahlen mit der nichtoriginalen Überlieferung zeigte, daß die Angaben der Gewährsmänner häufig unzuverlässig sind,366) wurden nichtoriginal überlieferte Jahreszahlen nicht in den Katalog aufgenommen, wenn sie nicht wenigstens an einem Photo überprüft [Druckseite LV] werden konnten. In der Regel wurden diese Jahreszahlen aber in den Fußnoten der Sammelnummern für Jahreszahlen vermerkt. Zusätzlich sind hier noch die folgenden von der Aufnahme ausgeschlossenen Jahreszahlen zu nennen. Auf der Burg Breuberg befindet sich im Erker des sogenannten Frauensaals im Frauenbau ein Schlußstein, der die Inschrift Anno Dommini M ccccc liii sowie ein Wappen trägt. Die Machart sowohl der Inschrift als auch des Wappens ist modern. Bei der Inschrift fallen die seltsam gebildeten Versalien und bei dem Wappen die eingerollten Wülste auf. Ob es für diese Inschrift eine Vorlage gab, ist zweifelhaft, da Schaefer im Kunstdenkmalinventar von 1891 die Inschrift nicht erwähnt, obwohl er das spätgotische Gewölbe des Saals genau beschreibt.367) Auch sonst ist die Beschreibung der Burg Breuberg bei Schaefer sehr ausführlich und durchaus problemorientiert. Dies zeigt die Diskussion über die der Echtheit des Wappens von 1499 am Burgtor.368)

In Erbach befindet sich am Haus Städtel 15 im Eckständer die Inschrift ANNO / 1619 eingeritzt. Das Haus stammt jedoch aus Dornheim (Lkr. Groß-Gerau) und wurde 1991 nach Erbach verbracht, wo es wieder aufgebaut wurde.369) Ebenfalls in Erbach ist im Sturzbogen der Südpforte des Lustgartens die Jahreszahl 1573 in modernen Ziffern angebracht. Ob sie auf eine zeitgenössische Vorlage zurückgehen, ließ sich nicht klären.370) In Höchst befand sich am Haus Aschaffenburger Straße 2 die Jahreszahl 1577, die seit dem Umbau der Anwesens verschwunden ist.371)

Zitationshinweis:

DI 63, Odenwaldkreis, Einleitung (Sebastian Scholz), in: inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di063mz09e004.

  1. Flurdenkmäler, insbesondere Grenzsteine, wurden aufgrund ihrer oft problematischen Standorte nur dann berücksichtigt, wenn sie entweder in situ angetroffen wurden oder in der Literatur behandelt worden waren, vgl. Nrr. 57, 103, 197, 219»
  2. Vgl. Kloos, Einführung 2. »
  3. Vgl. Einleitung Kap. 6. »
  4. DI Terminologie passim. »
  5. Kleberger, Territorialgeschichte 1f.; Teubner/Bonin, Kulturdenkmäler 14. »
  6. Ludwig, Geschichtliche Überlieferung 2. »
  7. Heinemeyer, Hessen 126-128; Geuenich, Chlodwigs Alemannenschlacht(en) 423-437. »
  8. Heinemeyer, Hessen 151. »
  9. Kleberger, Territorialgeschichte 17. »
  10. Vita Burchardi episcopi Wirziburgensis 2,3 (MGH SS 15,1, 54). »
  11. Seit Simon, Geschichte 26 wird die Nachricht der vita Burchardi zumeist bedenkenlos übernommen; Kleberger, Territorialgeschichte hat die Stelle nicht berücksichtigt; in der Bestätigungsurkunde Ludwigs des Frommen von 822 für Würzburg erscheint Michelstadt nicht unter den von Karlmann geschenkten Besitzungen, vgl. Böhmer/Mühlbacher, Regesta Imperii I, Nr. 768. »
  12. Codex Laureshamensis I, Nr. 19, 299f. »
  13. Codex Laureshamensis I, Nr. 20, 301f. »
  14. Vgl. Weinfurter, Untergang 47-55; Scholz, Lorsch 797f. »
  15. Knöpp, Das letzte Jahrhundert 203-209. »
  16. Codex Laureshamensis I, cap. 155a, 436; vgl. dazu Scholz, Schenken von Erbach 29 mit Anm. 8; die Ordnungsnummern bei den Namen der einzelnen Schenken von Erbach richten sich im Folgenden grundsätzlich nach den Europ. Stammtafeln NF V, Taf. 1-9, die von den älteren Stammtafeln zum Teil abweichen. »
  17. Vgl. Scholz, Schenken von Erbach 39f.; das pfälzische Erbschenkenamt scheinen die Erbacher erst im 14. Jahrhundert erhalten zu haben. In einer Urkunde vom 5. Mai 1382 schlichtet Pfalzgraf Ruprecht I. einen Streit, der zwischen den Schenken Konrad IV. genannt Rauch und Heinrich auf der einen Seite sowie Eberhard IX. und Konrad V. von Erbach auf der anderen Seite um das Schenkenamt ausgebrochen war. Nach dem Schlichtungsspruch sollte immer der älteste der Erbacher das pfälzische Schenkenamt innehaben, vgl. Simon, Geschichte Urk. Nr. CV. Die Schlichtung zeigt, daß die Nachfolge im Schenkenamt vorher nicht klar geregelt war. Der Grund dafür könnte darin liegen, daß die Schenken das Amt erst vor kurzer Zeit erhalten hatten. Konrad III., der Vater Konrads V., hat den Ausgleich mit der Pfalz gesucht und erscheint bereits 1339 unter den Räten Pfalzgraf Rudolfs II., vgl. Spiegel, Urkundenwesen 221 und 312f. Mit ihm setzt bezeichnenderweise 1363 auch die Bestattung der Schenken von Erbach im Kloster Schönau ein, dessen Schutzherren die Pfalzgrafen waren, vgl. DI 12 (Heidelberg) Nr. 52. Er könnte das pfälzische Schenkenamt zum erstenmal erhalten haben. »
  18. Vgl. dazu Kleberger, Territorialgeschichte Karte III; Schaab, Kurpfalz I 97, Karte 18. »
  19. Simon, Geschichte Urk. Nrr. X, XV; vgl. Kleberger, Territorialgeschichte 61f.; Scholz, Schenken von Erbach 39. »
  20. Kleberger, Territorialgeschichte 87f. und Karte III. »
  21. Kleberger, Territorialgeschichte 89-94. »
  22. Kleberger, Territorialgeschichte 98-120, bes. 104-106 und 110-112 und Karte III.; Spieß, Familie 401f.; vgl. auch unten bei Anm. 88. »
  23. Simon, Geschichte 270f. »
  24. Simon, Geschichte 165. »
  25. Vgl. dazu unten bei Anm. 193. »
  26. Simon, Geschichte 172. »
  27. Kleberger, Territorialgeschichte 74f. »
  28. Simon, Geschichte 195f.; Kleberger, Territorialgeschichte 76f. und 92f. »
  29. Schneider, Historie Urk. Nr. CLXIV, 330-333; Simon, Geschichte 375f. »
  30. Teubner/Bonin, Kulturdenkmäler 12 und 22. »
  31. Schnur, 181 Jahre Odenwaldkreis 7-11; Maaß, Neustadt 127-131. »
  32. Becher, Geschichte des Breubergs 40-42. »
  33. Becher, Geschichte des Breubergs 43-46. »
  34. Simon, Geschichte Urk. Nr. 1. »
  35. Becher, Geschichte des Breubergs 46. »
  36. Zu ihrer Herrschaft vgl. Kleberger, Territorialgeschichte 81-89; Becher, Geschichte des Breubergs 47-52. »
  37. Schneider, Historie Urk. Nr. 44.3, 75f.; Weber, Grafen von Wertheim 31; Kleberger, Territorialgeschichte 89; Schaffrath, Propsteikloster Höchst 127; Becher, Geschichte des Breubergs 52. »
  38. Aschbach, Grafen von Wertheim II 96-98, Nr. LXXXII, 11-15; Weber, Grafen von Wertheim 32; Kleberger, Territorialgeschichte 89f.; Schaffrath, Propsteikloster Höchst 127; Schäfer, Herren von Eppstein 387f. »
  39. Weber, Grafen von Wertheim 37-39 und 42-45; Kleberger, Territorialgeschichte 90-92; Weber, Breuberg und seine Besitzer 60-65; Schäfer, Herren von Eppstein 389-392; zum Verkauf durch die Schenken von Erbach vgl. Aschbach, Grafen von Wertheim II 304f., Nr. CXCIX. »
  40. Zur Lehnshoheit der Abtei Fulda vgl. Aschbach, Grafen von Wertheim II 187-189, Nr. CXXXIX. »
  41. Aschbach, Grafen von Wertheim II, 163-168, Nr. CXXIV; Kleberger, Territorialgeschichte 92; Ehmer, Grafschaft Wertheim 62-64; Weber, Breuberg und seine Besitzer 66. »
  42. Röder, Burg Breuberg 23-28; vgl. Nrr. 70, 85, 86, 115»
  43. Ehmer, Grafschaft Wertheim 102. »
  44. DI 1 (Badischer Main- und Taubergrund) Nr. 138 (Michael I.) und Nr. 167 (Wilhelm); Wilhelm war bei seinem Tod 1482 zwar zunächst in Sandbach bestattet worden, doch erhielt er später sein Grab in Wertheim. »
  45. Demandt, Kirchenorganisation 148. »
  46. Zu Neustadt vgl. Weber, Entwicklung Neustadts 15-28, bes. 15f. und 20-23. »
  47. Demandt, Kirchenorganisation 136. »
  48. Wackerfuß, Kultur-, Wirtschafts- und Sozialgeschichte 55. »
  49. Ebd. »
  50. Ehmer, Grafen von Wertheim 25f.; Langguth, Bausteine zur Reformationsgeschichte 46-49, vgl. auch Nr. 152»
  51. Simon, Geschichte 195f.; Kleberger, Territorialgeschichte 76f. und 92f. »
  52. Ehmer, Grafschaft Wertheim 118-125 und Nr. 155»
  53. Aschbach, Grafen von Wertheim II 377-379, Nr. CCXXXVI. »
  54. Ehmer, Grafschaft Wertheim 133-135 und Nr. 294»
  55. Simon, Geschichte 411 und 200. »
  56. Simon, Geschichte 200; Kleberger, Territorialgeschichte 95. »
  57. Simon, Geschichte 201f. »
  58. Schneider, Historie Urk. Nr. XIV.1, 58. »
  59. Schaefer, Kdm. 51; Steinmetz, Schenken von Erbach 82f., der ebd. 58 davon ausgeht, daß die erste Burganlage von um 1140 stammt. »
  60. Schneider, Historie Urk. Nr. XIV.1, 58f.; vgl. dazu ausführlich, Becher, Familienhändel 39-42. »
  61. Simon, Geschichte Urk. Nr. XIV. »
  62. Schneider, Historie Urk. Nr. XIV.2, 61. »
  63. Schneider, Historie Urk. Nrr. XIV.2 und XIV.3, 61f. »
  64. Simon, Geschichte 91; Kleberger, Territorialgeschichte 70. »
  65. Schaefer, Kdm. 49. »
  66. Schaefer, Kdm. 55 und 58. »
  67. Steinmetz, Schenken von Erbach 95. »
  68. Schneider, Historie Urk. Nr. XIV.1, 58f.; Steinmetz, Schenken von Erbach 92. »
  69. Simon, Geschichte Urk. Nr. CV. »
  70. Steinmetz, Schenken von Erbach 95f. »
  71. Simon, Geschichte 93f.; Steinmetz, Schenken von Erbach 93f. »
  72. Steinmetz, Schenken von Erbach 93. »
  73. Schneider, Historie Urk. Nr. XIIX, 66; Demandt, Kirchenorganisation 105. »
  74. Die Angaben bei Simon, Geschichte 338, Müller, Ortsnamenbuch 161 und Demandt, Kirchenorganisation 105, Papst Alexander VI. habe Erbach 1496 zur Pfarrei erhoben, beruhen auf einem Irrtum; richtig hingegen Schneider, Historie 255f.; die Urkunde Alexanders VI. vom 22. Juni 1496 bei Schneider, Historie Urk. Nr. 6, 500f. besagt lediglich, daß Erasmus Schenk von Erbach den Papst gebeten habe, den Erbacher Kaplänen die Spendung der Sakramente zu erlauben und der Kirche das Tauf- sowie das Bestattungsrecht zuzugestehen. Die Rechte des Michelstädter Pfarrers sollten dadurch ausdrücklich nicht gemindert werden. Erbach blieb also zunächst Filial von Michelstadt. Nach Serarius hat der Mainzer Erzbischof Berthold von Henneberg nach einer Prüfung der Situation in Erbach dieses 1498 zur selbständigen Pfarrei erhoben, vgl. Joannis, Rerum Moguntiacarum I 809. »
  75. Schneider, Historie Urk. Nrr. 6 und 7, 500-502. »
  76. Vgl. Kleberger, Territorialgeschichte 106f. »
  77. Schenk zu Schweinsberg, Abstammung 544; Kleberger, Territorialgeschichte 99. »
  78. Schenk zu Schweinsberg, Abstammung 547f; Kleberger, Territorialgeschichte 101f. »
  79. Kleberger, Territorialgeschichte 102; Hollmann, Mainzer Domkapitel 433. »
  80. Regesten der Grafen von Katzenelnbogen Nr. 991. »
  81. Herchenröder, Kdm. 264 und dazu die Korrekturen von Kleberger, Territorialgeschichte 104 mit Anm. 66. »
  82. Kleberger, Territorialgeschichte 104 und 111f. »
  83. Kleberger, Territorialgeschichte 103; die Zehnt wird allerdings erst 1456 urkundlich erwähnt, vgl. Simon, Geschichte Urk. Nr. CCLXXVI. »
  84. Demandt, Kirchenorganisation 107. »
  85. Herchenröder, Kdm. 97f. »
  86. Kleberger, Territorialgeschichte 103. »
  87. Zu ihr vgl. Franck, Geschichte 578ff. »
  88. Zu den Auseinandersetzungen um das Erbe vgl. Kleberger, Territorialgeschichte 114f. »
  89. Regesten der Grafen von Katzenelnbogen Nrr. 991, 1004, 1023, 1174, 1393, 1524, 1838, 3132; vgl. Franck, Geschichte 567-572. »
  90. Regesten der Grafen von Katzenelnbogen Nr. 3743. »
  91. Möller, Stammtafeln AF I, Taf. XXIV; Spieß, Familie 401. »
  92. Vgl. dazu unten bei Anm. 290. »
  93. Kleberger, Territorialgeschichte 115. »
  94. Franck, Geschichte 610; Kleberger, Territorialgeschichte 115f.; Hotz, Rodensteiner 241. »
  95. Kleberger, Territorialgeschichte 116. »
  96. Hassia sacra IV, 479; Hotz, Rodensteiner 244 und 246. »
  97. Vgl. dazu Nrr. 177, 178, 183»
  98. Kleberger, Territorialgeschichte 43; Schaffrath, Propsteikloster Höchst 126. »
  99. Simon, Geschichte Urk. Nr. 2; Schaffrath, Propsteikloster Höchst 126. »
  100. Regesten der Grafen von Katzenelnbogen Nr. 72. »
  101. Kleberger, Territorialgeschichte 44f.; Schaffrath, Propsteikloster Höchst 129f.; Burkhardt, Höchst 641. »
  102. Simon, Geschichte Urk. 15-17; Burkhardt, Höchst 641 und 644. »
  103. Simon, Geschichte Urk. Nr. 74. »
  104. Simon, Geschichte Urk. Nr. 8; Burkhardt, Höchst 642. »
  105. Simon, Geschichte Urk. Nr. 40. »
  106. Simon, Geschichte 212 und Urk. Nr. 66. »
  107. Burkhardt, Höchst 642. »
  108. Ehmer, Grafen von Wertheim 25f.; Langguth, Bausteine zur Reformationsgeschichte 46-49. »
  109. Ehmer, Grafen von Wertheim 30-32. »
  110. Simon, Geschichte 195f.; Kleberger, Territorialgeschichte 76f. und 92f. »
  111. Simon, Geschichte 196f. und Urk. Nr. CCCXXXIII. »
  112. Simon, Geschichte Urk. Nr. 74. »
  113. Ehmer, Grafen von Wertheim 31f. »
  114. Ehmer, Grafen von Wertheim 35. »
  115. Schaffrath, Propsteikloster Höchst 135-145; Burkhardt, Höchst 643 und 645. »
  116. Zu Einhard vgl. J. Fleckenstein, in: LMA 3, 1986, 1737-1739; Schefers, Einhard 25ff. und Einhard, Studien zu Leben und Werk passim; zur Bedeutung, die Einhard im 16. Jahrhundert als Stammvater der Schenken von Erbach erlangte, vgl. Nr. 308»
  117. Codex Laureshamensis I, Nr. 19, 300: „... in cuius medio est basilica lignea modica constructa“. »
  118. Annales Fuldenses antiquissimi zu 821 (Kurze 138): „dedicationis ecclesiae Michilinstat in Odtonwald“; vgl. Sommer, Einhardsbau 19-22; die Nachricht kann sich nicht auf die Basilika Einhards beziehen, die zu 827 von Einhard ausdrücklich als noch nicht geweiht bezeichnet wird, vgl. Einhard, Translatio 8 (MGH SS 15,1, 243): ... basilicam noviter a me constructam, sed nodum dedicatam...“. »
  119. Sommer, Einhardsbau 26, dessen Datierung der Anbauten in die zweite Hälfte des 10. Jahrhunderts sich allerdings nicht auf Grabungsbefunde stützen kann, sondern aus dem Eintrag im Codex Laureshamensis I, cap. 70, 353, erschlossen ist, nach dem Abt Gerbod von Lorsch ein festes Haus in der Burg Michelstadt errichtete („domum lapideam in castello Michlenstat edificavit“); im Zusammenhang damit sei, so Sommer, auch die Kirche erweitert worden. Allerdings läßt sich aus der Befestigungsmaßnahme in der Burg Michelstadt kaum eine gleichzeitige Baumaßnahme an der Kirche ableiten. »
  120. Simon, Geschichte Urk. Nr. II; die Urkunde hat in der Datumszeile den Text „Actum est anno incarnationis dominice MCXXXV, regnante romanorum imperatore Cunrado, Baldemaro abbatiam laurissensem administrante“. Konrad wurde jedoch erst 1138 zum König gewählt und Baldemar war nur von 1140-1141 Lorscher Abt, vgl. Scholz, Lorsch 792; vermutlich ist das V aus einem X verschrieben oder verlesen. »
  121. Vgl. Nrr. 34, 35, 40, 54, 65, 69»
  122. Codex Laureshamensis I, cap. 70, 353 und dazu oben Anm. 119. »
  123. Simon, Geschichte Urk. Nr. X und Nr. XV. »
  124. Simon, Geschichte Urk. XV; Kleberger, Territorialgeschichte 68f.; an der Burg lassen sich vom 15. bis zum 17. Jahrhundert verschiedene Baumaßnahmen der Erbacher nachweisen, vgl. Nr. 31 und Nr. 110; zur Entwicklung der Stadt Michelstadt im 16. Jahrhundert vgl. Battenberg, Gericht und Verwaltung 79-98. »
  125. Schneider, Historie Urk. Nr. LV, 108. »
  126. Vgl. dazu unten bei Anm. 176. »
  127. Müller, Ortsnamenbuch 462; Demandt, Kirchenorganisation 133. »
  128. Allerdings ließen sich der 1458 verstorbene Hans III. Schenk von Erbach und seine Frau Margarete aus unbekannten Gründen in Bensheim (Lkr. Bergstraße) begraben. Die figürliche Doppelgrabplatte, die nicht in DI 38 (Lkr. Bergstraße) ediert wurde, ist heute verloren. Sie ist jedoch durch eine Abbildung bei Schneider, Historie Taf. VII überliefert. Die Inschriften lauten: Anno d(omi)ni m cccc / lviii die viii mensis febrvarii Obiit Schenck hans / de Erpach c(uius) a(n)i(m)a r(equiescat) und Anno d(omi)ni m cccc / xlviii die xx mensis maii Obiit margareta Sche(n)ck / uxor c(uius) a(n)i(m)a r(e)q(uiescat). »
  129. Vgl. dazu Nr. 37 und Nr. 47»
  130. Die Verlegung der Grablege in die Pfarrkirche der Residenz läßt sich im 15. Jahrhundert in einer ganzen Reihe von Fällen feststellen, vgl. dazu Spieß, Liturgische Memoria und Herrschaftsrepräsentation 106-108. »
  131. Krebs, Baugeschichte 35f. »
  132. Krebs, Baugeschichte 41-43 und Nr. 46»
  133. Krebs, Baugeschichte 43-47 und Nr. 62»
  134. Vgl. Nrr. 43, 47, 55, 61 zu den Schenken von Erbach; vgl. auch Nrr. 54, 65, 69 zu weiteren Grabdenkmälern. »
  135. Vgl. dazu unten Anm. 176. »
  136. Krebs, Baugeschichte 49. »
  137. Schneider, Historie Urk. Nr. CLXIV, 330-333; Simon, Geschichte 375f.; Press, Grafen von Erbach 660. »
  138. Vgl. ausführlich Krebs, Baugeschichte 53-55. »
  139. Vgl. insgesamt Luck, Reformationsgeschichte passim; Simon, Geschichte 383f.; Bernbeck, Mitteilungen 17-19; Press, Grafen von Erbach 659f. und 666ff.; vgl. auch Nr. 160»
  140. Vgl. dazu auch Ernst-Hofmann, Grabdenkmäler der Grafen von Hohenlohe 75f. »
  141. Press, Grafen von Erbach 672-681. »
  142. Press, Grafen von Erbach 679f. »
  143. Hassia sacra VIII 46. »
  144. Ebd. »
  145. Vgl. Nrr. 162, 175, 188, 196, 215, 243, 244, 269, 280, 286, 289, 290, 291, 293, 296»
  146. Ludwig, Geschichtliche Überlieferung 3. »
  147. Codex Laureshamensis I, Nr. 19, 299f. »
  148. Einhard, Translatio 1 (MGH SS 15,1, 239f.): „In quo cum pro modo facultatum ac sumptuum non solum domos ac habitacula ad manendum, verum etiam basilicam divinis officiis faciendis congruentem non indecori operis aedificassem, dubitare coepi, in cuius potissimum sancti vel martyris nomine atque honore dedicari deberet“; vgl. hierzu und zum Folgenden jetzt auch Schefers, Michelstadt-Steinbach 854-856. »
  149. Einhard, Translatio 1 (MGH SS 15,1, 239). »
  150. Vgl. dazu Ludwig, Geschichtliche Überlieferung 14-17. »
  151. Einhard, Translatio 1 (MGH SS 15,1, 240); vgl. dazu Heinzelmann, Einhards Translatio Marcellini et Petri 277-279. »
  152. Einhard, Translatio 4-8 (MGH SS 15,1, 241-243); vgl. Heinzelmann, Einhards Translatio Marcellini et Petri 280-282. »
  153. Heinzelmann, Einhards Translatio Marcellini et Petri 282-284. »
  154. Einhard, Translatio 14f. (MGH SS 15,1, 244f.). »
  155. Codex Laureshamensis I, Nr. 20, 301f. »
  156. Codex Laureshamensis I, cap. 123b, 391. »
  157. Schefers, Michelstadt-Steinbach 856f.; Scholz, Lorsch 787f. »
  158. Codex Laureshamensis I, Nr. 141, 414-416. »
  159. Codex Laureshamensis I, cap. 143a, 423f.; vgl. dazu ausführlich bei Nr. 1»
  160. Zur Bedeutung der Bestattung in der Kirche vgl. Scholz, Grab passim; Scholz, Totengedenken 37-39 und 47f. »
  161. Vgl. dazu zuletzt Schefers, Michelstadt-Steinbach 858-860. »
  162. Schefers, Michelstadt-Steinbach 859. »
  163. Schneider, Historie Urk. Nr. 32, 552f. »
  164. Kleberger, Territorialgeschichte 50; zum Ende der Reichsabtei Lorsch vgl. Weinfurter, Untergang 47-55; Scholz, Lorsch 797f. »
  165. Schefers, Michelstadt-Steinbach 860. »
  166. Zur geographischen Situation vgl. Kleberger, Territorialgeschichte Karte III. »
  167. Daß die Erbacher Vögte von Steinbach waren, ergibt sich aus einer Urkunde von 1283 über einen Besitztausch zwischen dem Kloster Steinbach und dem Ritter Hermann von Eicholdesbach. Der Lorscher Propst ließ diese Urkunde „durch das Siegel unseres Herrn Eberhard Schenk von Erbach“ bekräftigen, vgl. Schneider, Historie Urk. Nr. XII, 53: „Ut autem praescripta nulli existant dubia vel incerta praesentem paginam nostri Domini Eberhardi Pincernae de Erbach sigillis tradidimus roboratam“. Im 15. Jahrhundert erscheinen die Grafen von Wertheim als Steinbacher Vögte, ohne daß bekannt wäre, auf welche Weise sie die Vogtei erworben haben, vgl. Kleberger, Territorialgeschichte 123f.; Hartmann, Kloster Steinbach 85-87 geht aus besitzgeschichtlichen Gründen davon aus, daß die Erbacher nie Vögte von Steinbach waren, sondern die Vogtei in der Hand der Herren von Bickenbach lag und von ihnen auf dem Erbweg an Wertheim kam. Die oben angeführte Urkunde hat Hartmann bei seinen Überlegungen jedoch nicht berücksichtigt. Die Anrede Eberhards als „noster dominus“ und seine Besiegelung der oben erwähnten Urkunde ist aber nur dadurch zu erklären, daß Eberhard die Vogtei über Steinbach innehatte. »
  168. Vgl. dazu jetzt Scholz, Schenken von Erbach 41f. »
  169. Simon, Geschichte Urk. Nr. X und XI. »
  170. Simon, Geschichte 288 und Urk. Nr. XIV und Nr. XV; Kleberger, Territorialgeschichte 66-69. »
  171. Europ. Stammtafeln NF V, Taf. 1 und 2. »
  172. Vgl. Spiegel, Urkundenwesen 221 und 312f. »
  173. Vgl. dazu oben Anm. 17. »
  174. Vgl. zu den Bestattungen in Schönau DI 12 (Heidelberg) Nrr. 52, 84, 86, 100, 108, 122 sowie Drös, Mittelalterliche Grabplatten 636-646. »
  175. Vgl. Nrr. 19, 22, 23, 24, 26, 27»
  176. Schefers, Steinbach-Michelstadt 860; Schneider, Historie Urk. Nr. 33, 553. »
  177. Draudt, Kloster Michelstadt 406; Knöpp, Entstehung 30. »
  178. Vgl. dazu Nr. 96 und Ludwig, Baugeschichtliche Zusammenfassung 82. »
  179. Luck, Reformationsgeschichte 7f. »
  180. Vgl. Simon, Geschichte Urk. Nr. CCCXXX und Müller, Spital 159. »
  181. Simon, Geschichte Urk. Nr. CCCXXX; Knöpp, Entstehung 31; Müller, Spital 159f. »
  182. Dies ergibt sich aus den Zeugenaussagen im Streit um die Burg 1344, vgl. Krebs, Schloß Fürstenau 13. »
  183. Regesten der Erzbischöfe von Mainz I,1 Nr. 1367; vgl. zur Geschichte von Fürstenau ausführlich Krebs, Schloß Fürstenau 10ff. »
  184. Regesten der Erzbischöfe von Mainz I,1 Nr. 2195. »
  185. Simon, Geschichte Urk. Nr. XIX; Regesten der Erzbischöfe von Mainz I,1 Nr. 1934. »
  186. Vgl. dazu zuletzt Heinig, Bergstraße und Kurmainz 59-65 mit weiterer Literatur. »
  187. Regesten der Erzbischöfe von Mainz I,2 Nr. 5126; vgl. Krebs, Schloß Fürstenau 12-15. »
  188. Regesten der Erzbischöfe von Mainz I,2 Nr. 5143. »
  189. Regesten der Erzbischöfe von Mainz I,2 Nr. 5144; vgl. Krebs, Schloß Fürstenau 15f. »
  190. Krebs, Schloß Fürstenau 17. »
  191. Simon, Geschichte Urk. Nr. LX; Regesten der Erzbischöfe von Mainz II,1 Nr. 291. »
  192. Welche Rechte an der Burg konkret von den Schenken von Erbach erworben wurden, läßt sich aus den Urkunden nicht klären; vgl. dazu auch Krebs, Schloß Fürstenau 38f. »
  193. Schneider, Historie Urk. Nr. 117.1, 171. »
  194. Vgl. dazu umfassend Krebs, Schloß Fürstenau 39ff. »
  195. Schneider, Historie Urk. Nr. 27.3, 546. »
  196. Vgl. hierzu und zum Folgenden Nr. 66»
  197. Krebs, Schloß Fürstenau 52-54 und Nr. 116»
  198. Krebs, Schloß Fürstenau 52. »
  199. Vgl. Krebs, Schloß Fürstenau 47-49 und 52ff. »
  200. So enthält das im Stadtarchiv Michelstadt aufbewahrte Manuskript von Philipp Buxbaum über die Stadtkirche und die Friedhöfe in Michelstadt aus dem Jahr 1954 nur Inschriften, die auch heute noch vorhanden sind. »
  201. Für Fränkisch-Crumbach verzeichnet Stocker, Gemmingen II,3 113-128 in seinem 1881 erschienen Werk eine Reihe von Inschriften, die heute alle noch vorhanden sind; der Text der 1800 von dem Denkmal für Philipp von Rodenstein (Nr. 198) entfernten Inschriftentafeln ließ sich hingegen nirgends nachweisen. »
  202. Vgl. Nrr. 11, 23, 24, 152, 180, 288»
  203. Zur Person vgl. Stälin, Gabelkover, in: Allgemeine Deutsche Biographie 8 (1878) 290f. »
  204. Klein, Handschriften passim. »
  205. Zur Arbeitsweise Gabelkovers vgl. DI 41 (Göppingen) XXVf. »
  206. Dieser Zeitraum ergibt sich daraus, daß Gabelkover die Grabdenkmäler der im Jahr 1574 verstorbenen Angehörigen des Hauses Erbach noch verzeichnet, die Grabplatte für die im April 1576 verstorbene Gräfin Margareta von Erbach und alle späteren Grabdenkmäler aber nicht mehr erwähnt; da es nicht sicher ist, wie lange es dauerte, bis die Grabplatte Margaretas an ihrem Platz niedergelegt wurde, kann der Besuch Gabelkovers aber auch noch einige Zeit nach 1576 stattgefunden haben. »
  207. Gabelkover, Kollektaneen 447-449. »
  208. Gabelkover, HStA Stuttgart J1 Nr. 154/27, Umschlag 556, 1r-1v. »
  209. Zur Person vgl. Höreth, Daniel Schneider und Debor, Daniel Schneider. »
  210. Schneider, Historie 351f. und Urk. Nr. 45.3, 579f. »
  211. Vgl. die Nachweise in Anm. 174. »
  212. Zu seiner Person vgl. Höreth, Johann Philipp Wilhelm Luck. »
  213. Vgl. etwa Luck, Historische Genealogie 12, Nr. 49 (e) und Nr. 51. »
  214. Vgl. etwa Nrr. 13, 14, 25, 46, 84, 300»
  215. Nrr. 6, 16, 19, 298»
  216. Vgl. DI 49 (Darmstadt, Lkr. Darmstadt-Dieburg und Groß-Gerau) XXIV»
  217. Zur Person Simons vgl. Höreth, Johann Philipp Wilhelm Luck. »
  218. Vgl. Nrr. 46, 39, 94, 114»
  219. Nrr. 20, 79, 119, 292»
  220. Vgl. Gräflich-Erbach-Fürstenauisches Archiv, Akten der Gräflich-Erbach-Fürstenauischen Rentkammer, Titel 1, Vol. 26, Fasc. 11 und dazu Nrr. 167, 172, 206, 216, 250, 299, 300»
  221. Nrr. 72, 95a, 101, 273, 309»
  222. Kroos, Grabbräuche-Grabbilder 286; Scholz, Totengedenken passim. »
  223. Valentinitsch, Aussage 283; Spieß, Liturgische Memoria und Herrschaftsrepräsentation 103-108 und 116-118. »
  224. Bickel, Bedeutung des mittelalterlichen Nischengrabes 117f. »
  225. Vgl. dazu jetzt Scholz, Lorsch 790. »
  226. Vgl. dazu die Belege bei Nisters-Weisbecker, Grabsteine 265-295; DI 29 (Worms) Nr. 12 mit Abb. 4; DI 50 (Bonn) Nrr. 2, 3, 4, 5, 7, 8, 9, 10, 11, 14, 16, 16a mit Abb. 1-14; DI 58 (Hildesheim) Nrr. 8, 11, 12, 23 mit Abb. 17f. und 21f. »
  227. Zur Terminologie vgl. Seeliger-Zeiss, Grabstein oder Grabplatte 285; die Grabplatten sind heute häufig aus den Kirchenböden herausgenommen und an den Wänden aufgestellt worden. »
  228. DI 58 (Hildesheim) Nr. 8 mit Abb. 21, Nr. 23 mit Abb. 22. »
  229. Scholz, Totengedenken 51f. »
  230. Vgl. z.B. DI 49 (Darmstadt, Lkr. Darmstadt-Dieburg und Groß-Gerau) Nrr. 114, 124, 159, 193, 194, 351, 355»
  231. Nrr. 146, 156, 172, 180, 185, 188, 196, 206, 207, 213, 214, 216, 224, 233, 261, 262, 270, 271, 274, 281, 289, 290, 293, 294, 296, 299, 300, 303, 305»
  232. Nrr. 223, 234, 276, 282, 291»
  233. Nrr. 290, 299, 303»
  234. Nrr. 270, 289, 290, 293, 296»
  235. Drös, Heraldik fränkischer Adelsgrabmäler 64. »
  236. Nrr. 188, 196, 291; zwei Wappen trägt Nr. 223. »
  237. Nrr. 10, 13, 14, 29, 37, 45, 63, 131, 146, 156, 157»
  238. Nrr. 167, 182, 199, 209, 213, 214, 221, 233, 274, 278, 281, 299, 300, 303, 305»
  239. Vgl. Spieß, Liturgische Memoria und Herrschaftsrepräsentation 103-108 mit ausführlicher Literatur. »
  240. Vgl. dazu oben bei Anm. 168. »
  241. DI 45 (Goslar) Nr. 10»
  242. Vgl. dazu oben bei Anm. 168 und Scholz, Schenken von Erbach 42f. »
  243. Nrr. 16, 19, 25, 26, 30, 126»
  244. Nrr. 30, 43, 47, 55, 61, 84»
  245. Meisinger, Meister 10f. und 75-79; Albert, Eseler von Alzey 162-168; Hotz, Konrad von Mosbach 73. »
  246. Die nur abschriftlich überlieferten Grabplatten der Grafen von Wertheim in Sandbach scheinen keine Figuren besessen zu haben. »
  247. Nrr. 245, 268, 272, 283»
  248. Zum Epitaph vgl. P. Schoenen, Epitaph, in: RDK V (1967) 872-921 und dazu Fuchs in DI 29 (Worms) XXXIX»
  249. Vgl. DI 27 (Würzburg) Nrr. 108f. mit Abb. 48 und Abb. 59. »
  250. Vgl. oben bei Anm. 245. »
  251. Nrr. 192, 198, 204; hinzu kommt das Denkmal für den 1583 verstorbenen Georg von Rodenstein, dessen Inschrift verloren ist, weshalb das Epitaph nicht in den Katalog aufgenommen wurde, vgl. dazu Herchenröder, Kdm. 102. »
  252. Zu den konfessionellen Hintergründen vgl. oben bei Anm. 140. »
  253. Ernst-Hofmann, Grabdenkmäler der Grafen von Hohenlohe 78f. »
  254. Press, Grafen von Erbach 663-671. »
  255. Das Epitaph für Margarete Schenkin von Limpurg (Nr. 165) erwähnt allerdings auch die Krankheit des Vaters als Grund für ihre Reise nach Michelstadt. »
  256. Vgl. dazu Merkel, Jenseits-Sicherung 57f.; ein frühes Rezeptionsbeispiel von 1509 zeigt das Epitaph des Neunkirchener Pfarrers Johannes Ruder, DI 49 (Darmstadt, Lkr. Darmstadt-Dieburg und Groß-Gerau) Nr. 125 mit Abb. 74. »
  257. Nrr. 159, 175, 194, 208, 210»
  258. Nrr. 243, 269, 280, 284, 285, 286»
  259. Nrr. 243, 284 und 285; hinzu kommt noch das nicht erhaltene Epitaph für den erbachischen Amtmann Johannes Onuphrius Hinderhofen, Nr. 297»
  260. Nrr. 236, 244, 263; sekundär überliefert sind noch zwei weitere Epitaphien für Pfarrer, Nrr. 238, 248»
  261. Nrr. 92, 98, 99»
  262. Nrr. 236, 238, 248, 263, 294, 300»
  263. Nrr. 152, 169, 291»
  264. Nrr. 194, 208, 215, 236, 297»
  265. Nrr. 166, 171, 175, 210, 291»
  266. Vgl. hierzu und zum folgenden Scholz, Totengedenken 50-52. »
  267. Kroos, Grabbräuche 310-328. »
  268. Zum theologischen Hintergrund vgl. Scholz, Grab passim und Scholz, Totengedenken 47f. »
  269. Nrr. 10, 12, 13»
  270. Vgl. hierzu und zum Folgenden Glaser/Bornschlegel, Datierungen 541-546. »
  271. Nrr. 47, 71, 152, 208, 215, 263»
  272. Die nächsten Belege sind Nr. 35 (B) (1489), Nr. 69 (1490-99), Nr. 98 (1512), Nr. 99 (1512) und 117 (1529). »
  273. Nrr. 6, 10, 12, 13, 34, 71»
  274. Vgl. dazu Scholz, Schenken von Erbach 39f. »
  275. Vgl. Scholz, Schenken von Erbach 41-43. »
  276. Vgl. dazu Spieß, Ständische Abgrenzung 203. »
  277. Vgl. auch Nrr. 24, 29, 30»
  278. Spieß, Ständische Abgrenzung 203f. »
  279. Simon, Geschichte Urk. Nrr. LXIX, LXX, LXXI, LXXV, LXXVIIff. »
  280. Auf den Platten aus dem Kloster Schönau läßt sich die Nachstellung des Herrentitels nur einmal 1427 nachweisen, vgl. DI 12 (Heidelberg) Nr. 86; die übrigen Inschriften behielten dominus oder Herr vor dem Namen bei, vgl. DI 12 (Heidelberg) Nrr. 52, 84, 100, 108, 122 und Drös, Mittelalterliche Grabplatten 636, 641, 643. »
  281. Vgl. etwa Schneider, Historie Urk. Nrr. IX-XI, 49-52; Simon, Geschichte Urk. Nrr. XIII, XVI, XVII, XVIII; zu „nobilis“ vgl. Spieß, Ständische Abgrenzung 199-201. »
  282. DI 12 (Heidelberg) Nrr. 52, 122; Beeh, Grabsteine 132, Nr. 13. »
  283. Nrr. 38, 43, 53»
  284. Eine Ausnahme stellt Simon, Geschichte Urk. Nr. CCXLII dar. »
  285. Vgl. DI 34 (Lkr. Bad Kreuznach) Nrr. 145, 150, 173; DI 43 (Rheingau-Taunus-Kreis) Nr. 241; DI 49 (Darmstadt, Lkr. Darmstadt-Dieburg und Groß-Gerau) XXXI»
  286. Erste Belege Nrr. 126, 131, 136, 146»
  287. Vgl. Nrr. 120, 122, 148»
  288. Für das 16. Jahrhundert liegt nur ein Beleg von 1591 (Nr. 213) vor; die nächsten Belege folgen ab 1611, vgl. Nrr. 250, 267, 274, 277, 279, 299, 300, 301, 302; in den Bauinschriften läßt sich die Verdoppelung allerdings schon 1566 (Nr. 163) nachweisen. »
  289. Erster Beleg 1618, Nr. 261»
  290. Kleberger, Territorialgeschichte 104f. »
  291. Spieß, Familie 401 mit Anm. 10. »
  292. Vgl. entsprechend auch die späteren Grabinschriften Nrr. 193, 228, 268, 276, 282»
  293. Vgl. Kleberger, Territorialgeschichte 115. »
  294. DI 38 (Lkr. Bergstraße) Nr. 121; DI 49 (Darmstadt, Lkr. Darmstadt-Dieburg und Groß-Gerau) Nrr. 179-184»
  295. Nrr. 159, 175, 194»
  296. Nrr. 201, 207, 208, 238, 263»
  297. Nrr. 69, 188, 196, 243, 284, 291»
  298. Nrr. 69, 92, 108, 171, 188, 196»
  299. Vgl. zunächst Nrr. 20, 26, 30, 34 und zuletzt Nrr. 92, 98»
  300. Ehedauer, Regierungsdauer und Kinderzahl werden auch im Epitaph für Graf Eberhard XI. von Erbach und seine Frau Maria (Nr. 136) genannt, dessen Inschrift zwischen 1564 und 1567 entstand. »
  301. Vgl. Nrr. 152, 222, 250, 263, 279»
  302. Durantus, Rationale divinorum officiorum I, IV,2 (Dauril/Thibodeau 52); vgl. auch DI 49 (Darmstadt, Lkr. Darmstadt-Dieburg und Groß-Gerau) XXXIIf. »
  303. Nrr. 28, 76, 80»
  304. Nrr. 60, 80, 100»
  305. Nrr. 32, 78, 79, 81, 102, 104, 109, 128, 129»
  306. DI 16 (Rhein-Neckar-Kreis II) Nr. 93. »
  307. Nrr. 50, 70, 96, 133, 140, 173, 220, 226, 253, 273»
  308. In den Grabinschriften erscheint er dagegen nur einmal 1477, Nr. 47»
  309. Nrr. 133, 173, 220, 253, 273»
  310. Daneben ist noch die Bauinschrift von 1480 am Turm der Kirche in Neustadt zu nennen, Nr. 50»
  311. Nrr. 70, 85, 115»
  312. Nrr. 205, 226, 257»
  313. Der Kanzelfuß in Neustadt (Nr. 170) trägt nur die Jahreszahl 1570. »
  314. Vgl. zur Entwicklung der romanischen Majuskel Fuchs in DI 29 (Worms) LVIII-LX und Koch, Wege zur gotischen Majuskel 230-240, bes. 238-240 zur dynamischeren Entwicklung der Schrift in den Handschriften gegenüber den Inschriften. »
  315. Vgl. Koch, Wege zur gotischen Majuskel 239f.; Scholz, Gemalte Inschriften 33ff. »
  316. Vgl. Neumüllers-Klauser, Epigraphische Schriften 315-328; Koch, Frühhumanistische Kapitalis 337-345. »
  317. Fuchs, Übergangsschriften 334f.; DI 43 (Rheingau-Taunus-Kreis) LXVIII und Nr. 349. »
  318. Vgl. DI 38 (Lkr. Bergstraße) Nrr. 92, 94, 99, 109; DI 49 (Darmstadt, Lkr. Darmstadt-Dieburg und Groß-Gerau) Nrr. 111, 129, 155, 172»
  319. Die einzige in frühhumanistischer Kapitalis ausgeführte Wandmalereiinschrift des Bestandes ist nur durch ein Photo überliefert, vgl. Nr. 95a; einen ähnlichen Befund bieten Heidelberg und der benachbarte Rhein-Neckar-Kreis, vgl. DI 12 (Heidelberg) Nr. 167 und DI 16 (Rhein-Neckar-Kreis II) Nr. 95 und Nr. 249. »
  320. DI 2 (Mainz) Nr. 206; DI 29 (Worms) Nr. 316»
  321. Zu den Merkmalen der antiken Kapitalis und ihrer Rezeption in der Renaissance vgl. R. Fuchs, Schrift/Typographik, in: Der neue Pauly 15 (2002) 1092-1098. »
  322. Nrr. 117, 120, 122. »
  323. Vgl. die entsprechenden Belege bei Strübing, Johann von Trarbach 136-151. »
  324. Vgl. dazu ausführlich den Kommentar bei Nr. 136»
  325. Die neue umfassende Monographie zu Michael Kern von Vera Schneider hat diesen Aspekt nicht untersucht; die vorliegende Dokumentation der Denkmäler Kerns in Abbildungen reicht für eine umfassende Schriftanalyse nicht aus; Kern hat im übrigen Inschriften auch vollständig in Fraktur ausgeführt, so etwa auf der Tumba des Grafen Wolfgang II. von Hohenlohe, vgl. DI 54 (Lkr. Mergentheim) Nr. 396 mit Abb. 238-240. »
  326. Vgl. etwa Nr. 175, 183, 188, 194»
  327. Vgl. diese Phänomene auch bei Nrr. 208, 236, 257»
  328. Nrr. 234, 243, 244, 280, 282, 286»
  329. Nrr. 207, 215, 249»
  330. Vgl. DI 38 (Lkr. Bergstraße) XLIV; DI 49 (Darmstadt, Lkr. Darmstadt-Dieburg und Groß-Gerau) Nr. 311. »
  331. Zu serifenlosen Schriften im 16. und 17. Jahrhundert vgl. Bollwage, Serifenlose Linearschriften 212f. »
  332. Nrr. 167, 172, 206, 216, 299, 300»
  333. Neumüllers-Klauser, Schrift und Sprache 63-66. »
  334. DI 16 (Rhein-Neckar-Kreis II) Nr. 18. »
  335. DI 38 (Lkr. Bergstraße) Nr. 30»
  336. DI 49 (Darmstadt, Lkr. Darmstadt-Dieburg und Groß-Gerau) Nr. 11»
  337. DI 8 (Lkr. Mosbach, Buchen, Miltenberg) Nrr. 151a; 156. »
  338. DI 2 (Mainz) Nrr. 33, 37; zur Datierung der Denkmäler vgl. Kessel, Sepulkralpolitik 17-19. »
  339. DI 43 (Rheingau-Taunus-Kreis) Nrr. 56; 66; 78ff. »
  340. Vgl. Nrr. 23-26»
  341. Vgl. Nrr. 27, 29, 30, 31, 35»
  342. Meisinger, Meister 10f. und 75-79; Albert, Eseler von Alzey 162-168; Hotz, Konrad von Mosbach 73 und dagegen Schnellbach, Plastik 126f. sowie Schaum-Benedum, Figürliche Grabsteine 115f. »
  343. Die Entwicklung ist allerdings keineswegs einheitlich, da sich bis in das 16. Jahrhundert auch immer wieder Inschriften finden, bei denen die Schaftspaltung fehlt, vgl. Nrr. 46, 50, 59, 85, 88, 92, 123, 124»
  344. DI 8 (Lkr. Mosbach, Buchen, Miltenberg) Nr. 20; zu dem Steinmetzzeichen vgl. Hotz, Konrad von Mosbach 69-72; Albert, Eseler von Alzey 156f. hatte das Zeichen noch Hans von Amorbach zugewiesen. »
  345. DI 1 (Badischer Main- und Taubergrund) Nr. 183; Hotz, Konrad von Mosbach 72 mit Abb. 16. »
  346. Dies ist in den angrenzenden Gebieten anders, vgl. DI 12 (Heidelberg) Nrr. 238, 249; DI 16 (Neckar-Odenwald-Kreis II) Nrr. 272, 275, 277, 282; DI 38 (Lkr. Bergstraße) Nrr. 159, 186, 192 und DI 49 (Darmstadt, Lkr. Darmstadt-Dieburg und Groß-Gerau) Nrr. 170, 177, 183, 200»
  347. Die frühesten Belege sind Nrr. 30, 31, 35 und 37»
  348. Nrr. 43, 53, 55, 61, 65, 69, 71»
  349. Nrr. 99, 126 und 156»
  350. Die ersten Belege sind Nrr. 35, 37, 39, die letzten Belege Nrr. 124, 126, 134»
  351. Fichtenau, Lehrbücher 25-28; Zahn, Beiträge 10-14. »
  352. Vgl. DI 8 (Lkr. Mosbach, Buchen, Miltenberg) Nr. 223; DI 12 (Heidelberg) Nr. 265; DI 16 (Rhein-Neckar-Kreis II) Nr. 115; DI 38 (Lkr. Bergstraße) XLVII, DI 49 (Darmstadt, Lkr. Darmstadt-Dieburg und Groß-Gerau) XLIIIf. und ergänzend dazu DI 41 (Lkr. Göppingen) LVII mit Hinweisen auf die Entwicklung in anderen Regionen. »
  353. Die übrigen Frakturinschriften des Epitaphs wurden 1875 erneuert, vgl. den Kommentar bei Nr. 250»
  354. Steinmann, Humanistische Schrift 382-384. »
  355. Ullman, Origin passim; Steinmann, Humanistische Schrift passim Taf. I-XXXII; Kloos, Einführung 143-153. »
  356. Vgl. etwa DI 12 (Heidelberg) XXII; DI 41 (Lkr. Göppingen) LIV-LVI und LVIII; DI 46 (Minden) XXVI; DI 60 (Rhein-Hunsrück-Kreis I) LXIVf. »
  357. Nrr. 165, 189, 221, 222, 252, 263, 288 und Nr. 223, in der nur zwei Worte in humanistischer Minuskel geschrieben sind. »
  358. Nrr. 42, 46, 48, 50, 51, 56, 58, 62, 67, 68, 70»
  359. Nrr. 47, 54, 61»
  360. Dazu ist auch die Doppelgrabplatte für Philipp II. Schenk von Erbach und seine Frau Margaretha von Hohenlohe zu rechnen, die zwischen 1892 und 1912 ins Erbacher Schloß verbracht wurde, ursprünglich aber aus dem Kloster Schönau stammt, vgl. DI 12 (Heidelberg) Nr. 122. »
  361. Vgl. Kloos, Einführung 2f. »
  362. Beeh-Lustenberger, Grabdenkmäler 272, Nr. I,3 mit Abb. Taf. 122. »
  363. Ihr Text lautet: IOHAN CASIMIR GRAVE ZV / ERPACH VND HERR ZV BREV/BERG AN(N)O 1624. »
  364. Vgl. dazu ausführlich Nr. 273»
  365. Vgl. Albach, Bildstock 51 und Teubner/Bonin, Kulturdenkmäler 300f. mit Abb. »
  366. Vgl. dazu die Nrr. 89, 112, 149, 211, 246, 266 und DI 49 (Darmstadt, Lkr. Darmstadt-Dieburg und Groß-Gerau) XLVI»
  367. Schaefer, Kdm. 29. »
  368. Schaefer, Kdm. 21; vgl. dazu ausführlich Nr. 70»
  369. Teubner/Bonin, Kulturdenkmäler 291. »
  370. Vgl. dazu Teubner/Bonin, Kulturdenkmäler 277. »
  371. Teubner/Bonin, Kulturdenkmäler 369. »