Inschriftenkatalog: Stadt Minden

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 46: Stadt Minden (1997)

Nr. 152 St. Martini 1610

Beschreibung

Epitaph des Thomas von Kampen und seiner Ehefrau Wobbe Klaren. Sandstein, farbig gefaßt. Das Epitaph hängt am südwestlichen Pfeiler des Mittelschiffs. In dem von zwei freistehenden Säulen eingerahmten Mittelteil eine Tafel mit der Inschrift A. Vor den die beiden Säulen tragenden Sockeln und auf zwei Postamenten oberhalb der Säulen standen ursprünglich vier durch Namensbeischriften (B) auf den Sockeln gekennzeichnete Figuren, von denen heute nur noch die beiden oberen – Misericordia und Justitia – erhalten sind. Diese umrahmen eine Nische, vor der eine Christusfigur steht; oben auf der Nische ein eine Säule haltender Putto. Der Mittelteil wurde beidseitig durch Ornamentwerk abgeschlossen, aus dem links und rechts je zwei Figuren herauswuchsen, von denen heute nur die beiden rechten vollständig erhalten sind. Vor einem vorspringenden Sockel unterhalb des Mittelfeldes die Inschrift C, die möglicherweise auf eine auf dem Sockel kniende Figur des Verstorbenen Bezug nahm. Seitlich davon am Gesims links und rechts je ein Wappenschild, im linken eine Hausmarke (M6) und Initialen (D). Auf einer Kartusche, die den unteren Abschluß des Epitaphs bildet, die Inschrift E. Alle Inschriften sind in Goldbuchstaben gemalt.

Maße: H.: ca. 450 cm; B.: 210 cm; Bu.: 3,5–9 cm (A), 3 cm (B, C), 2,3 cm (D), 10 cm (E).

Schriftart(en): Kapitalis, mit Minuskeln und Versalien (A).

Sabine Wehking [1/2]

  1. A

    MEMORIAE / CONIUNCTISS(IMORUM) CONIUGUM. / THOMAE A CAMPEN, / REIP(UBLICAE) MINDENSIUM CONSULIS / FIDE AC INTEGRITATE PROBATISS(IMI) / ET / WOBBAE CLAREN, / PIETATE AC MUNIFICENTIA / MATRONAE SPECTATISSIMAE. / quorum / ILLE, ANNO 1586. 3. OCTOBR(IS) AETATIS 45. / HAEC, ANNO 1606. 2. MAJI AETATIS 67. / PLACIDE EXPIRAVIT: / PARENTUM OPTIME DE SE MERITORUM / HOC DEBITAE GRATITUDINIS MONUMENTUM / LIBERI SUPERSTITES / PONI CURARUNT / 1610

  2. B

    MISERICORDIA // IVSTITIA // LEX // EVANGE[LIVM]

  3. C

    PECCATOR

  4. D

    T(HOMAS) V(ON) K(AMPEN)

  5. E

    MIT GOT UND / EHRN

Übersetzung:

Zur Erinnerung an die einander äußerst verbundenen Gatten Thomas von Kampen, des durch seine Treue und Rechtschaffenheit hochbewährten Ratsherrn der Stadt Minden, und Wobbe Klaren, der durch Frömmigkeit und Mildtätigkeit hochberühmten Frau, von denen jener im Jahr 1586 am 3. Oktober im Alter von 45 Jahren, diese im Jahr 1606 am 2. Mai im Alter von 67 Jahren sanft gestorben ist, (zur Erinnerung) an die um sie hochverdienten Eltern haben die überlebenden Kinder dieses Denkmal aus schuldiger Dankbarkeit setzen lassen. 1610. (A)

Die Barmherzigkeit. Die Gerechtigkeit. Das Gesetz. Das Evangelium. (B)

Der Sünder. (C)

Wappen:
Klaren1)

Kommentar

Thomas von Kampen, der Sohn des Mindener Bürgers Daniel von Kampen und seiner Ehefrau Gertrud von Essen,2) war in den Jahren 1578 bis 1582 Mitglied des Mindener Rates und im Jahr 1583 Bürgermeister der Stadt.3) Im Jahr 1585 ist er als Kämmerer genannt.4) Die Wappen des Thomas von Kampen und der Wobbe Klaren befinden sich auch auf der 1583 von dem Ehepaar für die Martinikirche gestifteten Messingtaufe (vgl. Anhang 1 1583) und auf einem Kaminsturz (vgl. Nr. 115) aus dem Haus Hohnstraße 29, das im Jahr 1592 von der Witwe Wobbe Klaren errichtet wurde. Bei den in der Inschrift genannten LIBERI SUPERSTITES handelt es sich um den 1581 geborenen Daniel von Kampen5) und seine Schwestern6).

Anmerkungen

  1. Wappen Klaren (aus Wolke am linken Schildrand wachsender oberhalber Ochse).
  2. Angaben nach der Leichenpredigt des Daniel von Kampen, des 1654 verstorbenen Sohnes des Thomas von Kampen und der Wobbe Klaren: SuUB Göttingen, Conc. fun. 42.
  3. KAM, Stadt Minden B, Nr. 764.
  4. Bürgerbuch, KAM, Stadt Minden B, Nr. 41.
  5. Vgl. seine Leichenpredigt, wie Anm. 2.
  6. Eine Privaturkunde der Familie von Kampen (Kopie und Regest in KAM, X, Nr. 51) vom 24. Dezember 1575 nennt als Töchter des Thomas von Kampen und der Wobbe Klaren Beate, Gertrud, Margarethe und Anna, die mit einer Leibzucht versehen werden.

Nachweise

  1. St. Martini, S. 51 u. 53, Abb. S. 52.

Zitierhinweis:
DI 46, Stadt Minden, Nr. 152 (Sabine Wehking), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di046d003k0015208.