Inschriftenkatalog: Stadt Minden

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 46: Stadt Minden (1997)

Nr. 28† Dom 1351

Beschreibung

Grabplatte Wedekinds IV. von dem Berge und seiner Ehefrau Lisa von Solms. Die Grabplatte lag in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts noch im Dom vor dem zweiten Pfeiler des linken Seitenschiffs zusammen mit weiteren Grabplatten der Familie von dem Berge, deren Inschriften nicht überliefert sind.1) Die umlaufende Inschrift war zu diesem Zeitpunkt jedoch nicht mehr vollständig zu lesen. Im Innenfeld der Platte befand sich ein Wappenschild; sonst liegen keine weiteren Angaben zur Gestaltung des Steins vor. Über den Verbleib ist nichts bekannt.

Inschrift nach Mooyer.

  1. Anno MCCC · LI · ipso · die · odalrici2) [ . . . ]a ux(or) · ei(us) · die precedenti eiusdem anni [ . . . ]

Übersetzung:

Im Jahr 1351 genau am Tag des Odalricus ... seine Frau am voraufgehenden Tag desselben Jahres ...

Kommentar

Das Formular der Inschrift weist darauf hin, daß es sich um eine Grabplatte für ein Ehepaar handelte, das dem Wappen zufolge der Familie von dem Berge angehörte. Mooyer übersah bei der Zuweisung des Steins an eine Lisa von dem Berge, daß uxor eius Bezug auf eine voraufgegangene Nennung des Ehemanns nimmt, die Frau folglich nicht aus der Familie von dem Berge stammt. Die beiden unterschiedlichen Tagesangaben stellen die Todesdaten der beiden Ehegatten dar, die mit hoher Wahrscheinlichkeit an zwei aufeinanderfolgenden Tagen an der 1350/51 auch in Minden und Umgebung grassierenden Pest gestorben sind. In der Jüngeren Bischofschronik ist der Tod des Ehepaars Wedekind IV. von dem Berge und Lisa von Solms für das Jahr 1351 verzeichnet.3) Dort findet sich auch die Angabe, daß beide im Dom vor dem Altar Trium Regum beigesetzt wurden. Diesen Altar, der auch den Zehntausend Märtyrern gewidmet war,4) hatten Wedekind von dem Berge und seine Ehefrau im Jahr 1328 für ihr Seelenheil gestiftet. Sie überließen zu dessen Gründung dem Mindener Domstift ihren Hof in Helen bei Eisbergen mit allem Zubehör und den Vogteirechten. Den Vögten von dem Berge blieb laut Stiftungsurkunde für die Zukunft ein Patronatsrecht über den Altar vorbehalten.5) Der Edelvogt Wedekind IV. von dem Berge und Lisa von Solms kommen gemeinsam erstmals 1318 in den Mindener Urkunden vor.6) Sie waren die Eltern des von 1369 bis 1383 amtierenden Mindener Bischofs Wedekind von dem Berge und seines Nachfolgers Otto von dem Berge (vgl. Nr. 38).7)

Anmerkungen

  1. Ledebur, Denkmäler, S. 6.
  2. 4. Juli.
  3. Jüngere Bischofschronik, S. 202. Irrtümlich ist hier anstelle von Wedekind von dem Berge Gerhard von dem Berge genannt. Vgl. Löffler, Bischofschroniken, S. 202, Anm. 4.
  4. Tribbe, Beschreibung, S. 64.
  5. Würdtwein, Subsidia, Bd. 9, Nr. LXXXIV, S. 413f.
  6. WUB 10, Nr. 604.
  7. Vgl. Brandt/Hengst, Ecclesia, S. 45.

Nachweise

  1. Mooyer, Regesta, Nr. 279, S. 97.
  2. Ledebur, Denkmäler, S. 6.

Zitierhinweis:
DI 46, Stadt Minden, Nr. 28† (Sabine Wehking), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di046d003k0002807.