Inschriftenkatalog: Stadt Minden

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 46: Stadt Minden (1997)

Nr. 11 St. Martini nach 1165

Beschreibung

Fragment einer Doppelgrabplatte für die Bischöfe Eilbert und Sigebert. Sandstein. Die Platte ist heute im Chor hinter dem Altar aufgestellt. Von dem ehemals hochrechteckigen Stein ist nur noch das obere Drittel erhalten. Der Stein ist für eine anderweitige Verwendung gerade beschnitten. Dies erklärt auch, warum Ledebur1) im Jahr 1825 die Platte nicht verzeichnete; offenbar war sie zu seiner Zeit verbaut. Der erhaltene Teil zeigt im Innenfeld in einer Ritzzeichnung zwei Bischöfe, jeweils mit Mitra und Bischofsstab, dazwischen die Darstellung einer Kirche, in der sich das Westwerk des Mindener Domes erkennen läßt. Um den Stein verläuft eine Inschrift, die anhand der älteren kopialen Überlieferung ergänzt werden kann. Die Inschrift beginnt auf dem heute noch erhaltenen Fragment der Platte im oberen Teil der linken Seite. Die Buchstaben sind eingehauen.

Inschrift ergänzt nach Hermann von Lerbeck.

Maße: H.: 61 cm; B.: 109 cm; Bu.: 3–4 cm.

Schriftart(en): Romanische Majuskel.

Sabine Wehking [1/1]

  1. + PRESVL · / EGILBERTVS · IPSO·QVE · PRIOR · SIGE/BERTVS ·HICa) . FV(N)DA[TORES · HILARESQVE · FVERE DATORES ·2)ERGO · DEI · PIETAS · DEDIT · HIIS · SEDES · MODO · LAETAS ·ET · TIBI · MARTINE · CONREGNABVNT ·] SINE · FINE

Übersetzung:

Bischof Eilbert und sein Vorgänger Sigebert waren hier die Gründer und freudige Stifter. Deshalb gab ihnen die Gnade Gottes jetzt die seligen Wohnsitze (im Himmel), und gemeinsam mit dir, Martin, werden sie ewig herrschen.

Versmaß: Zweisilbig gereimte leoninische Hexameter.

Kommentar

Bei der Schrift handelt es sich um eine romanische Majuskel. Die R weisen eine stark gekrümmte und wieder zur Haste zurückgebogene Cauda auf, die unter die Grundlinie gezogen ist, sowie einen nicht bis zur Haste zurückgeführten Bogen; sie ähneln daher dem in offener Form ausgeführten B mit kleinerem oberen und größerem unteren Bogen. E ist überwiegend rund ausgeführt mit geradem oberen und unteren Bogenende, nur das E in FINE in kapitaler Form; G ist eingerollt. Die Hasten- und Bogenenden tragen Sporen.

Die Datierung der Platte ergibt sich aus der Darstellung des Domes im Innenfeld, dessen Westwerk in dieser Form um 1150 errichtet wurde, und aus der Schriftform, die sicher nicht später als auf das 12. Jahrhundert zu datieren ist. Die Grabplatte dürfte eher die Funktion eines Gedenksteins als die der Abdeckung von Gräbern gehabt haben, zumal sie lange Zeit nach dem Tod der beiden Bischöfe Sigebert († 1036, vgl. Nr. 2) und Eilbert († 1080) angefertigt wurde. Bischof Sigebert begründete das Stift St. Martini in der Zeit vor dem Jahr 1029, in dem es erstmalig urkundlich genannt wird.3) Er wurde 1036 in der Stiftskirche beigesetzt, ebenso wie im Jahr 1080 Bischof Eilbert. Da die Martinikirche und die Stiftsgebäude im Jahr 1165 durch einen Brand zerstört und danach wiederaufgebaut wurden,4) liegt die Vermutung nahe, daß man bei dieser Gelegenheit für die beiden in der Kirche beigesetzten Bischöfe eine Doppelgrabplatte anfertigen ließ.

Dieser Anlaß zur Herstellung der Grabplatte und der Inschrift erklärt auch, warum der Text nicht das typische Formular von Grabschriften – auch nicht von Versgrabschriften – aufweist. Er ist vielmehr ein Beispiel für die in den Mindener Chroniken zahlreich vertretenen Verse auf bestimmte Personen, die ausschließlich literarischen Charakter zu haben scheinen und deren Funktion es war, den Chroniktexten einen poetischen Anstrich zu verleihen. Das Beispiel macht deutlich, daß solche Texte durchaus inschriftlich als Grab- oder Gedenkinschrift ausgeführt sein konnten, auch wenn die Inschrift keinen Bezug auf die Grablege nimmt. Weder bei Hermann von Lerbeck noch in der Jüngeren Bischofschronik findet sich ein Verweis darauf, daß die Verse von einem Grabdenkmal stammen.

Textkritischer Apparat

  1. HIC] HI Meibom nach Hs. C, StA Münster, Msc. VII, Nr. 2431.

Anmerkungen

  1. Ledebur, Denkmäler.
  2. Vgl. II. Cor. 9,7: hilarem enim datorem diligit Deus.
  3. St. Martini, S. 5.
  4. Jüngere Bischofschronik, S. 129.

Nachweise

  1. Hermann von Lerbeck, S. 47.
  2. Jüngere Bischofschronik, S. 141.
  3. StA Münster, Msc. VII, Nr. 2417, fol. 29v/30r.
  4. StA Münster, Msc. VII, Nr. 2433, fol. 15r.
  5. Meibom, Chronicon, S. 561.
  6. StA Münster, Msc. VII, Nr. 2431, fol. 77r.
  7. MHB 3, 1925, Nr. 14.
  8. St. Martini, S. 50, Abb. S. 49.
  9. Eickermann, Grabschrift Widukinds, S. 59, Abb. ebd.

Zitierhinweis:
DI 46, Stadt Minden, Nr. 11 (Sabine Wehking), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di046d003k0001102.