Inschriftenkatalog: Stadt Minden

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 46: Stadt Minden (1997)

Nr. 153 St. Martini 1610

Beschreibung

Epitaph des Bürgermeisters Johann Sobbe und seiner Familie in Form eines Gemäldes. Öl auf Holz. Das Gemälde zeigt vier Generationen der Familie Sobbe. Unten knien links und rechts von einer Tafel mit der Inschrift A Johann Sobbe und seine Ehefrau Anna Cholwoes, darüber beidseitig in jeweils vier Reihen übereinander angeordnet ihre zahlreiche Nachkommenschaft (zu der Anordnung vgl. den Kommentar). Alle Figuren sind in Bethaltung kniend dargestellt. Oben im Hintergrund ist eine Landschaft mit Gebäuden zu erkennen. Im Himmel darüber eine von Wolken und zahlreichen Engelsköpfen umgebene Sonnenscheibe, darin das Tetragramm (B), darunter ein Schriftband mit der Inschrift C. Von der Sonne gehen zahlreiche Strahlen auf die unten knienden Personen aus.

Maße: H.: 172 cm; B.: 124,5 cm (ohne Rahmen); Bu.: 2,8 cm u. 1,9 cm (A), 2,8 cm (B, C).

Schriftart(en): Kapitalis.

Sabine Wehking [1/1]

  1. A

    D(OMI)N(O) IOHANNI SOBBEN, / SENATORII ORDINIS VIRO PRUDENTISSIMO, ET CIVI PRIMARIO, / EIUSQUE CONIUGI / ANNAE CHOLWOES, / MATRONAE LAUDATISSIMAE: / PATRI, MATRI, AVO, AVIAE, PROAVO, PROAVIAE DESIDERATISSIMIS; / LIBERORUM, NEPOTUM, PRONEPOTUM UTRIUSQUE SEXUS / NUMEROSORUM, / QUOS ILLA SUPERSTES OLIM VIDIT, / PIETAS, AMOR, ET OBSEQUIUM, / HOC PERENNE BONAE MEMORIAE ATQUE GRATITUDINIS / MONUMENTUM POSUERUNT, / ANNO M. DC. X.

  2. B

    יחוח

  3. C

    ERO DEUS TUUS, ET SEMINIS TUI / POST TE. / GEN. XVII.1)

Übersetzung:

Dem Herrn Johann Sobbe, einem sehr klugen Mann aus dem Stand der Ratsherren und ausgezeichneten Bürger, und seiner Gattin Anna Cholwoes, einer höchst lobenswürdigen Dame, dem sehr vermißten Vater, der Mutter, dem Großvater, der Großmutter, dem Urgroßvater, der Urgroßmutter zahlreicher Kinder, Enkel, Urenkel beiden Geschlechts, die jene Überlebende seit langem sieht, haben Ehrerbietung, Liebe und Gehorsam dieses beständige Denkmal des guten Andenkens und der Dankbarkeit gesetzt im Jahr 1610. (A) Ich werde dein Gott sein und (der Gott) deines Samens nach dir. Genesis 17. (C)

Kommentar

Oexle, der das Sobbe-Epitaph als Beispiel eines nachreformatorischen Memorialbildes anführt, geht davon aus, daß die Personen auf dem Gemälde nach Generationen angeordnet sind.2) Dies ist wenn nicht falsch, dann doch unpräzise. Denn nicht die vier übereinander angeordneten Personenreihen stehen für die einzelnen Generationen der Sobbeschen Nachkommenschaft, sondern entsprechend der allgemein auf Epitaphien üblichen Anordnung sind hier die Töchter der Mutter und die Söhne dem Vater nachgeordnet – nur daß hier nicht allein die Generation der Kinder, sondern auch die der Enkel und Urenkel einbezogen ist. Dabei fehlen jeweils die Ehegatten. Neben den vier Söhnen und vier Töchtern des Ehepaares sind zur Bildmitte hin jeweils deren Kinder aufgestellt, vor denen wiederum deren Kinder stehen. Die Zugehörigkeit ist dabei dadurch bezeichnet, daß der jeweilige Elternteil die Hand auf den Kopf seines ältesten Kindes gelegt hat. Oexle führt das Sobbe-Epitaph als Beispiel eines nachreformatorischen Memorialbildes einer Familie an, in dem sowohl die lebenden als auch die verstorbenen Familienmitglieder dargestellt sind, um dem Gedanken von der Gegenwart der Toten Ausdruck zu verleihen. Nun kann allerdings genau dies an dem Sobbe-Epitaph nicht nachvollzogen werden, denn entgegen Oexles Behauptung ist hier nicht ein einziges Mitglied der Familie als verstorben gekennzeichnet. Bei denjenigen dargestellten Personen, die er als frühverstorben ansieht, handelt es sich vielmehr um Familienmitglieder, die zum Zeitpunkt der Entstehung des Gemäldes noch im Kindes- oder Wickelkindalter waren. Dafür spricht eindeutig der Aufbau des Bildes, wonach die jüngsten Mitglieder der Familie jeweils zur Mitte hin angeordnet sind. Gegen die Annahme, daß auf dem Bild auch im Kindesalter verstorbene Familienmitglieder dargestellt sind, spricht auch der Umstand, daß zwar vier erwachsene Söhne und vier erwachsene Töchter des Stammelternpaares mit ihren Nachkommen dargestellt sind, aber nicht ein verstorbenes Kind. Die Annahme, daß bei einer Zahl von insgesamt acht Kindern alle das Erwachsenenalter erreicht und selbst Familien gegründet hätten, ist für die Zeit des 16. Jahrhunderts einigermaßen unwahrscheinlich. Um die Seelen der verstorbenen Familienmitglieder könnte es sich bei den zahlreichen im Himmel dargestellten Engelsköpfen handeln. Daraus resultiert, daß es sich bei dem Gemälde weniger um ein Memorialbild im Sinne Oexles als vielmehr um ein Repräsentationsbild handelt, dessen Hauptzweck es war, eine Anschauung von der weitverzweigten und dadurch bedeutenden Bürgerfamilie Sobbe zu geben.

Johann Sobbe ist in den Jahren 1556, 1558 bis 1561, 1563, 1569 und 1570 als Ratsherr nachweisbar.3) Er wohnte in der Bäckerstraße.4) Der Inschrift A zufolge war seine Ehefrau Anna Cholwoes im Jahr 1610 noch am Leben. Das Todesdatum des Johann Sobbe ist nicht bekannt. Im Jahr 1599 ist ein Johann Sobbe unter den Älterleuten von St. Martini genannt.5) Es ist jedoch nicht sicher, ob es sich dabei nicht um einen gleichnamigen Sohn handelt.

Anmerkungen

  1. Gn. 17,7.
  2. Otto Gerhard Oexle, Memoria und Memorienbild. In: Memoria – Der geschichtliche Zeugniswert des liturgischen Gedenkens im Mittelalter, hg. v. Karl Schmid u. Joachim Wollasch. München 1984 (Münstersche Mittelalterschriften 48), S. 384–440, hier S. 424.
  3. KAM, Stadt Minden B, Nr. 764.
  4. KAM, Stadt Minden A, Nr. 862, Urkunde aus dem Jahr 1570.
  5. Ebd., Nr. 953.

Nachweise

  1. Johann Karl von Schroeder, Eine Nachfahrentafel Sobbe mit Porträtdarstellungen aus dem Jahre 1610. In: Westfalen 47, 1969, S. 131–133, hier S. 131, Abb. S. 132.
  2. St. Martini, S. 36 (Abb.).

Zitierhinweis:
DI 46, Stadt Minden, Nr. 153 (Sabine Wehking), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di046d003k0015305.