Inschriftenkatalog: Stadt Minden

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 46: Stadt Minden (1997)

Nr. 19† Dom 1295

Beschreibung

Grabschrift für den Bischof Konrad von Wardenberg. Über den Verbleib des Grabdenkmals ist nichts bekannt.

Inschrift nach der Jüngeren Bischofschronik.

  1. Conradus hic obiit qui sine labe fuitErgo pie Christe coeli sedem sibi sistea)

Übersetzung:

Hier starb Konrad, der ohne Makel war. Deshalb stelle du, gnädiger Christus, für ihn einen Platz im Himmel bereit.

Versmaß: Erste Zeile einsilbig gereimter leoninischer Pentameter, zweite Zeile zweisilbig gereimter leoninischer Hexameter.

Kommentar

Die Jüngere Bischofschronik leitet die Grabschrift mit dem knappen Vermerk Versus ein, ohne einen Hinweis auf ein Grabdenkmal des Bischofs zu geben. Dafür, daß die Inschrift tatsächlich auf einem Grabdenkmal ausgeführt war, spricht die Tatsache, daß die Handschrift A der Jüngeren Bischofschronik den zweiten Vers der Grabschrift nur lückenhaft überliefert. Dies läßt nur den Schluß zu, daß die Inschrift im 15. Jahrhundert nicht mehr vollständig zu entziffern war. Der Schreiber der Handschrift B hat die zweite Hälfte des Hexameters offenbar selbständig ergänzt; dem folgt auch die Handschrift C. Vermutlich war der Anfang der Inschrift im 15. Jahrhundert bereits vollständig zerstört, da es unwahrscheinlich ist, daß diese mit einem Pentameter begann.

Konrad von Wardenberg amtierte in den Jahren 1293 bis 1295 als Mindener Bischof. Zuvor ist er seit dem Jahr 1250 als Mindener Domherr, seit 1262 als Propst von St. Martini und seit 1279 als Domdechant nachweisbar.1) Er bekleidete zugleich des Amt des Propstes von St. Johannis2) und fungierte als Archidiakon in Rehme3).

Textkritischer Apparat

  1. Christe ... siste] rex Christe coeli ... tibi siste Jüngere Bischofschronik, Hs. A; rex Christe ad coelum sumitur iste Jüngere Bischofschronik, Hss. B u. C. Für die Emendation des offensichtlich nicht mehr sicher und vollständig zu lesenden Verses danke ich Herrn Prof. Fidel Rädle (Göttingen).

Anmerkungen

  1. Dräger, Domkapitel, S. 56 u. 66.
  2. WUB 6, Nr. 776–1387.
  3. WUB 6, Nr. 754.

Nachweise

  1. Jüngere Bischofschronik, S. 195.

Zitierhinweis:
DI 46, Stadt Minden, Nr. 19† (Sabine Wehking), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di046d003k0001905.