Inschriftenkatalog: Stadt Minden

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 46: Stadt Minden (1997)

Nr. 14† St. Mauritii 12. Jh.

Beschreibung

Grabplatte des Bischofs Bruno von Minden. Die steinerne Platte, die das Grab mit dem Sarkophag des im Jahr 1055 verstorbenen Bischofs abdeckte, war noch im Jahr 1821 neben dem Hochaltar in der Kirche St. Mauritii eingemauert. In diesem Jahr wurde das 1810 aufgehobene Kloster in ein Artilleriezeughaus umgebaut; das Bischofsgrab und die Grabplatte wurden während der Baumaßnahmen von Arbeitern zerstört.1) Eine vermutlich aus dem 19. Jahrhundert stammende Zeichnung gibt eine ungefähre Vorstellung von der Gestaltung der Grabplatte.2) Die Zeichnung ist nicht mehr im Original erhalten, sondern lediglich in einem aus dem Jahr 1886 stammenden Druck, über dessen Vorlage nichts bekannt ist. Sie zeigt eine hochrechteckige Platte, in deren Innenfeld unter einem von Säulen getragenen Bogen der Verstorbene mit zum Segen erhobenen Händen steht. Er trägt Albe und Tunika; über seine Schultern ist ein Rationale gelegt. Die Art der Zeichnung läßt den Rückschluß zu, daß es sich um eine Darstellung im Relief, nicht um eine Ritzzeichnung handelte. Im Bogen über der Figur des Bischofs verlief die Inschrift A, links und rechts in den Bogenzwickeln war je ein rundes Türmchen angeordnet. Darüber im oberen, durch einen gegenläufigen Bogen nach unten abgegrenzten Teil des Innenfeldes Christus mit zum Segen erhobener Rechter, in der Linken eine Tafel mit der Inschrift B. Der Bogen war durch Blattornament verziert. Das Innenfeld war umgeben von einem breiten Rahmen, darin innen eine Leiste mit Palmetten- und Rautenornament; in den Ecken Quadrate, darin oben je ein Kopf, unten je eine Blüte. Auf der äußeren Rahmenleiste der Platte lief die Inschrift C um, die in der oberen Mitte mit einem Kreuz begann.

Inschriften nach der Zeichnung bei Schröder.

Reproduktion nach: Wilhelm Schröder, Chronik des Bistums und der Stadt Minden, Minden 1886, Tafel nach S. 80. [1/1]

  1. A

    QUI PLASMASTI ME DOMINE MISERERE MEI

  2. B

    A / ω

  3. C

    + CONDIDIT HOC / TEMPLUM QUEM CLAUDIT BRUNO SEPULCHRUMPRAESUL / HONOR PATRIAE LUMEN ET ECCLESIAE /IDIBUS IN QUARTIS FEBRUIa)3) CALIGINE MORTISIT CINIS IN CINEREM DA DEUS / HUIC REQUIEMb)

Übersetzung:

Herr, der du mich geschaffen hast, erbarme dich meiner. (A)

Bruno, den das Grab umschließt, hat diese Kirche erbaut, der als Bischof der Ruhm seiner Heimat und ein Licht der Kirche war. Am vierten Tag vor den Iden des Februar kehrte durch das Dunkel des Todes Asche zur Asche zurück. Gott, gib ihm die (ewige) Ruhe. (C)

Versmaß: Elegische Distichen, einsilbig leoninisch gereimt (C).

Kommentar

Die Datierung der Grabplatte erweist sich als schwierig, zumal bereits die lediglich bei Schröder überlieferte und im Original nicht erhaltene Zeichnung des Steins einige Fragen aufwirft. Es gibt eindeutige Indizien dafür, daß die Zeichnung kein exaktes Abbild der Platte wiedergibt, sondern eher die Idealvorstellung des Zeichners. Dies läßt sich vor allem an den Inschriften erkennen, die nicht das mittelalterliche Schriftbild darstellen und durch die AE-Ligaturen, die durchgehende U-Schreibung und das &-Zeichen den Vorstellungen des 19. Jahrhunderts entsprechen. Hieraus den Schluß zu ziehen, daß es sich bei der 60 Jahre nach der Zerstörung der Grabplatte gedruckten Zeichnung um eine freie Erfindung des 19. Jahrhunderts handelt, die sich nur an der kopialen Überlieferung der Grabschrift orientiert hätte, wäre verfehlt, da man hierfür sicherlich eine Grabplatte mit einfacher Darstellung des Verstorbenen im Innenfeld und umlaufender Inschrift zum Vorbild genommen, nicht aber ein vergleichsweise kompliziertes Bildprogramm gewählt hätte. Es spricht daher nichts dagegen, die charakteristischen Gestaltungselemente der Zeichnung einer Datierung zugrundezulegen. Der Verlauf von Inschrift A quer über die Grabplatte ist sicher durch Ledebur bezeugt, der den Stein vor seiner Zerstörung 1821 noch selbst gesehen hat, aber sonst weiter keine Beschreibung gibt.4)

Bischof Bruno (1037–1055) hatte als Klostergründer für St. Mauritii eine besondere Bedeutung. Seinem Grab in der Klosterkirche dürfte daher von Beginn an besondere Aufmerksamkeit gewidmet worden sein. Hierfür sprechen auch verschiedene chronikalisch überlieferte Nachrichten; sie belegen die wechselvolle Geschichte des Bischofsgrabes, die mit der Zerstörung der Grabplatte im Jahr 1821 endete. Wie schon im Zusammenhang der Ricbert-Grabplatte (Nr. 9) dargelegt, wurde die Grablege bereits vor dem Jahr 1389 verändert. In diesem Jahr beschloß der Abt des Mauritiusklosters, Ludolf von Gripeshope, zusammen mit seinem Konvent, das Bischofsgrab anläßlich der Erbauung eines neuen Chores an eine würdigere Stelle zu versetzen.5) Der über die Hebung der Gebeine angefertigte Grabungsbericht, der in die Jüngere Bischofschronik übernommen worden ist, gibt genauen Aufschluß über die Situation des Grabes im Jahr 1389. Danach wurde zunächst die in den Boden eingelassene Deckplatte gehoben. Da sich hierdurch kein Grab öffnete, grub man in die Erde und stieß zunächst auf die Ricbert-Platte, die entfernt wurde. Darunter kam der Sarkophag Brunos zutage, der mit einem Deckel verschlossen war. Nach Aussage des Berichts bestand der sorgfältig gefertigte Sarkophag aus Steinplatten, die durch Eisenstreben zusammengehalten wurden. Als Ruhekissen des Verstorbenen diente ein Stein. Die Gebeine des Bischofs ließ der Abt in Tücher hüllen und setzte sie im neuerrichteten Chor bei. Die Grabplatte und der Sarkophag werden in diesem Zusammenhang nicht weiter erwähnt, so daß der Bericht keinen Hinweis darauf enthält, ob sie als Bestandteile des im Chor neu errichteten Grabes weiterverwendet wurden. Auch über die Gestaltung der Deckplatte im Boden und des Sarkophagdeckels lassen sich dem Grabungsbericht keine Angaben entnehmen.

Die geschilderte Kombination von Grabplatte und Sarkophag erinnert an das 1022 entstandene Grab Bernwards in der Krypta der Michaeliskirche in Hildesheim, das ebenfalls diese beiden Bestandteile aufweist. Anders als im Fall des Bruno-Grabes war der Bernward-Sarkophag nicht dafür konzipiert, völlig in den Boden eingelassen zu werden; der giebelförmige Deckel ragte hier über das Bodenniveau hinaus.6) Die Grabplatte und der Sarkophag für Bernward sind etwa zur selben Zeit entstanden.7) Auch für das Grab des Mindener Bischofs ist eine solche von Anfang an bestehende Kombination möglich; allerdings kann es sich bei der Grabplatte wie bei dem Sarkophagdeckel nicht um den in der Zeichnung überlieferten Stein handeln, da dessen Gestaltung mit der Darstellung des Verstorbenen im Relief eher gegen eine Datierung unmittelbar nach 1055 spricht. Die durch das Vorhandensein der Ricbert-Platte im Grab zu belegende Veränderung des Bischofsgrabes schon vor 1389 (vgl. Kommentar zu Nr. 9) macht eine Anfertigung der Inschriftenplatte bei späterer Gelegenheit wahrscheinlich.

Der Zeitraum, in dem die mit Inschriften versehene Platte entstanden ist, läßt sich mit Hilfe der Mindener Bischofschroniken näher eingrenzen. Die Versgrabschrift C für Bischof Bruno überliefert bereits Hermann von Lerbeck.8) Allerdings hat er die Verse als Abschluß an das Ende des Kapitels über Bischof Bruno gestellt, ohne einen Hinweis auf deren Ausführung auf einem Grabdenkmal zu geben, wie er dies auch in anderen Fällen tut. Den Beleg für die inschriftliche Ausführung der Verse und damit auch die Bestätigung, daß Hermann von Lerbeck die Verse nach der Grabplatte wiedergegeben hat, enthält die Jüngere Bischofschronik. Sie beschreibt das seit 1389 im Chor der Klosterkirche auf dem Werder befindliche Grab Bischof Brunos: Sepultus est autem in insula, quam, ut dictum est, fundavit, in sepulchro lapideo et sarcophago pretioso positus metro subsequenti insignitus.9) Es folgt darauf eine Wiedergabe der Versinschrift C. Die Charakterisierung des Grabes ist in der Chronik ohne Herstellung eines Zusammenhanges vor den Grabungsbericht von 1389 gesetzt. Der Text ist nicht – wie andere Teile der Jüngeren Bischofschronik – aus der älteren Chronik des Hermann von Lerbeck übernommen; er könnte demzufolge von dem Autor aus eigener Anschauung verfaßt worden sein.

Da weder in diesem Zusammenhang noch an späterer Stelle in der Jüngeren Bischofschronik von der 1434 erfolgten Verlegung des Klosters und des Grabes vom Werder in die Stadt die Rede ist, kann man davon ausgehen, daß dieser Abschnitt der Chronik noch vor der Verlegung des Klosters in die Stadt im Jahr 1434 abgefaßt wurde. Wenn man Löffler folgt und Heinrich Tribbe als Autor der Jüngeren Bischofschronik wie auch der etwa zeitgleich um 1450 entstandenen Stadtbeschreibung annimmt, wofür einiges spricht, entsteht allerdings ein gewisser Widerspruch dadurch, daß in der Stadtbeschreibung hervorgehoben wird, die Mönche seien 1434 cum omnibus reliquiis, clenodiis et praecipue cum Brunone fundatore in die Stadt eingezogen.10) Diese Diskrepanz kann vielleicht durch die bereits von Löffler11) für wahrscheinlich gehaltene Zwischenstufe einer weiteren, nicht überlieferten Chronik erklärt werden, um deren Text es sich in der Jüngeren Bischofschronik handeln könnte. Möglicherweise geht auf diese Vorstufe auch der Bericht über die Erhebung der Gebeine Brunos im Jahr 1389 zurück, der in dieser Detailliertheit nur von einem Augenzeugen verfaßt worden sein kann. Die auffällige Betonung der Beteiligung der Dominikaner an der Erhebung der Gebeine könnte darauf hinweisen, daß der Verfasser des Berichts diesem Orden angehörte.

Mit den angeführten Erwähnungen bei Hermann von Lerbeck und in der Jüngeren Bischofschronik ist die inschriftliche Ausführung der Verse für das Ende des 14. Jahrhunderts, bzw. für die Mitte des 15. Jahrhunderts sicher bezeugt und zugleich deren Existenz auf einem Grabdenkmal in dem alten Kloster auf dem Werder. Die in der Jüngeren Bischofschronik gegebene Zustandsbeschreibung des Grabes in sepulchro lapideo et sarcophago pretioso positus metro subsequenti insignitus ist allerdings zu allgemein formuliert, um Aufschluß über die Anbringung der Inschriften zu geben. Auch läßt sie nicht erkennen, ob man anläßlich der Umbettung der Gebeine ein völlig neues Grabdenkmal für den Bischof errichtet oder die alte, zur Abdeckung des Grabes dienende Bodenplatte und den Sarkophag erneut verwendet hatte. Sicher ist dagegen, daß man die Inschriftenplatte bei der Verlegung des Klosters in die Stadt mitnahm. Da an der von Tribbe in seiner Stadtbeschreibung gemachten Angabe, die Mönche hätten die Gebeine ihres Klostergründers im Jahr 1434 in die Stadt überführt, kein Zweifel bestehen kann, ist davon auszugehen, daß auch die – in diesem Zusammenhang nicht erwähnte – Grabplatte in diesem Jahr in die Klosterkirche in der Stadt umgesetzt wurde. Schon im Jahr 1475 wurden die Gebeine Bischof Brunos erneut umgebettet, diesmal in das zu diesem Zeitpunkt fertiggestellte neue Oratorium des Mauritiusklosters.12) Die Grabplatte wurde möglicherweise bereits zu diesem Zeitpunkt neben dem Hochaltar eingemauert, wo sie sich noch im 19. Jahrhundert befand.

Mit Hilfe der Bischofschroniken läßt sich die Entstehung der Grabplatte lediglich auf die Zeit von 1055 bis zum Ende des 14. Jahrhunderts eingrenzen. Um zu einer genaueren Datierung zu gelangen, muß man daher nach anderen Kriterien suchen, die wiederum nur die Zeichnung der Grabplatte bieten kann. Bei allen Vorbehalten aufgrund der starken stilistischen Überformung des 19. Jahrhunderts gibt die Zeichnung Anhaltspunkte für eine Datierung. Eine besondere Beweiskraft kommt dabei den Palmettenornamenten auf den Rahmenleisten zu, die sich in ähnlicher Form auf den nach 1095 entstandenen Grabplatten der Äbtissinnen von Quedlinburg finden. Während sich für die Darstellung des Verstorbenen unter einem Rundbogen eine ganze Reihe von Beispielen aus dem 12. Jahrhundert anführen läßt, gibt es aus dieser Zeit nur ein weiteres Beispiel für ein mehrteiliges Bildprogramm. Es handelt sich um das Grabdenkmal für den 1194 verstorbenen Presbyter Bruno im Domkreuzgang von Hildesheim, das durch einen dreiteiligen Bildaufbau ebenfalls aus dem Rahmen des Üblichen fällt.13) Hier findet sich als Parallele zur Mindener Platte im oberen Feld ein Relief mit der Darstellung des segnenden Christus. Ein Epitaph aus Brive (Frankreich), das in die zweite Hälfte des 12. Jahrhunderts datiert wird, zeigt dieselben Türmchen in den Bogenzwickeln wie die Grabplatte des Mindener Bischofs.14)

Als Anhaltspunkt für eine Datierung der Grabplatte in das 12. Jahrhundert kann vielleicht auch die Darstellung des Rationales dienen, das die Figur des Bischofs trägt. Dieses ist als ein um die Schultern gelegtes Band mit zwei Zierscheiben gestaltet, von denen zwei kurze Streifen rechts und links vor der Brust herabhängen. Diese Form des Rationales entspricht der Darstellung eines Elfenbeinreliefs und dem Dedikationsbild eines Lektionars, die beide den Mindener Bischof Sigebert mit Rationale zeigen und aus der ersten Hälfte des 11. Jahrhunderts stammen. Im Gegensatz dazu steht die vollkommen andere Darstellung des Rationales auf den Mindener Bischofssiegeln des 13. Jahrhunderts in Form eines Schulterkragens mit davon in der Mitte ausgehendem senkrechten Streifen, der in seiner Gestaltung an das Pallium erinnert.15)

Versucht man ausgehend von den Inschriften zu einer zeitlichen Einordnung der Grabplatte zu gelangen, so muß auf eine Datierung der Buchstabenformen aufgrund der Normalisierungen in der Zeichnung verzichtet werden. Lediglich die hier – mit Ausnahme eines unzialen M – verwendeten Kapitalisbuchstaben könnten darauf deuten, daß es sich eher um eine Inschrift in einer romanischen Majuskel des 12. Jahrhunderts mit überwiegend kapitalen Buchstaben als um eine ausgebildete gotische Majuskel des 13. Jahrhunderts gehandelt hat. Das Formular der Inschrift C, in der lediglich der für das Gedenken wichtige Todestag, nicht jedoch das Todesjahr genannt ist, läßt sich ebenso mit anderen Inschriften des 12. Jahrhunderts vergleichen wie die Abfassung in einsilbig leoninisch gereimten Distichen.16) Die Beschränkung auf die Nennung des Todestages spricht eher für eine Entstehung im 12. als im 13. Jahrhundert, in dem zu dem Datum immer öfter das Todesjahr hinzugesetzt wird. Die für das 12. Jahrhundert einzigartige Ikonographie des Mindener Steins erklärt sich wohl daraus, daß man hier nicht nur einem Bischof ein Grabdenkmal setzen wollte, sondern daß dadurch zugleich an den Stifter des Mauritiusklosters erinnert werden sollte. Da Bischof Bruno als Klostergründer eine Verehrung erfuhr, die ihn in die Nähe von Heiligen stellte,17) wollte man sein Grab vermutlich durch eine besondere Gestaltung von anderen Grabdenkmälern abheben.

Textkritischer Apparat

  1. FEBRUI] februo Hermann von Lerbeck; Jüngere Bischofschronik; StA Münster, Msc. VII, Nr. 2436; Schmidt. Febrii Ledebur.
  2. Inwieweit die in der Zeichnung wiedergegebenen AE-Ligaturen der Ausführung der Buchstaben auf der Grabplatte entsprechen, läßt sich nicht mehr nachprüfen. Dasselbe gilt auch für die Verwendung von U und V in der Inschrift. Brandt/Hengst (Ecclesia, S. 28) geben zusätzlich noch zwei weitere Verse wieder, die sich in keiner der älteren Überlieferungen finden: Victrix Minda dole tali viduata tyrone / Ex multis illi vix habitura parem.

Anmerkungen

  1. Bericht über diesen Vorgang im Mindener Sonntagsblatt vom 16. September 1821, S. 293: Am 27. August 1821 wurde die Grabstätte von Festungsarbeitern erbrochen, die dort zwei Schädel vorfanden. Die Grabplatte des Bischofs wurde in Stücke geschlagen.
  2. Gedruckt bei Schröder, Chronik, nach S. 80, u. in: Zwischen Dom und Rathaus, S. 79.
  3. 10. Februar.
  4. Ledebur, Denkmäler, S. 22.
  5. Jüngere Bischofschronik, S. 136f.
  6. Rainer Kahsnitz, Bischof Bernwards Grab. In: Kat. Bernward, Bd. 1, S. 383–395.
  7. Vgl. zur Datierung: Inschriftensammlung Hildesheim, Arbeitsstelle Inschriften, Akademie der Wissenschaften, Göttingen.
  8. Hermann von Lerbeck, S. 46.
  9. Jüngere Bischofschronik, S. 136.
  10. Tribbe, Beschreibung, S. 20.
  11. Löffler, Bischofschroniken, S. XLIf.
  12. Vgl. Chronik St. Mauritii, S. 153. Da das Oratorium zu Lebzeiten des Verfassers errichtet wurde, ist das Datum sicher bezeugt. Das von Löffler, Bischofschroniken, S. 46, Anm. 1, und Klemens Honselmann (Das Rationale der Bischöfe von Minden – Ein kostbares mittelalterliches Ornatstück. In: Zwischen Dom und Rathaus, S. 71–83, hier S. 78) genannte Baudatum 1464 ist falsch. Bischof Albert gestattete dem Stift St. Mauritii am 12. Juni 1465, Chor und Sakristei der Pfarrkirche St. Simeonis abzubrechen und aus dem Material ein neues Oratorium zu errichten (StA Münster, Minden, St. Mauritz und Simon, Urkunden, Nr. 283).
  13. Vgl. Inschriftensammlung Hildesheim (wie Anm. 7).
  14. Corpus des Inscriptions de la France Medievale, Bd. 11 (Limousin: Correze, Creuse, Haute-Vienne), S. 32f., Abb. Tafel VIII.
  15. Vgl. dazu Honselmann (wie Anm. 12) u. ders., Das Rationale der Bischöfe, Paderborn 1975, Tafel 13 u. 29, sowie Siegel Nr. 35–37.
  16. Vgl. die Beispiele bei Eickermann, Grabschrift Widukinds, S. 54–56.
  17. Im Zusammenhang der Hebung seiner Gebeine 1379 ist von einem sacrum thesaurum die Rede (Jüngere Bischofschronik, S. 137), d. h. die Gebeine des Bischofs wurden wie Reliquien behandelt.

Nachweise

  1. Schröder, Chronik, S. 83, Zeichnung nach S. 80.
  2. Hermann von Lerbeck, S. 46 (nur C).
  3. Jüngere Bischofschronik, S. 136 (nur C).
  4. StA Münster, Msc. VII, Nr. 2417, fol. 29r (nur C).
  5. StA Münster, Msc. VII, Nr. 2433, fol. 14v (nur C).
  6. StA Münster, Msc. VII, Nr. 2436, fol. 67v (nur C).
  7. StA Münster, Msc. VII, Nr. 2431, fol. 60v (nur C).
  8. Meibom, Chronicon, S. 560 (nur C).
  9. Ledebur, Denkmäler, S. 22f.
  10. Schmidt, Chronica, S. 10 (nur C).
  11. Zwischen Dom und Rathaus, S. 79 (Zeichnung).
  12. Eickermann, Grabschrift Widukinds, S. 59 (nur C).
  13. Brandt/Hengst, Ecclesia, S. 28 (nur C).

Zitierhinweis:
DI 46, Stadt Minden, Nr. 14† (Sabine Wehking), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di046d003k0001403.