Inschriftenkatalog: Mergentheim (Landkreis)

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 54: Landkreis Mergentheim (2002)

Nr. 504 Creglingen, ev. Stadtkirche 2. V. 17. Jh.

Beschreibung

Epitaph. Innen an der Nordwand des Langhauses unter der Empore. Holz, bemalt. Im ausgesägten giebelartigen Aufsatz eine von einem Engelskopf bekrönte Schrifttafel mit aufgemalten Versinschriften (A, B), hellgelb auf grauem Grund. In der Hauptzone unter breitem Sims und in breitem, mit symmetrischen Ornamenten bemaltem Rahmen Gemälde der Himmelfahrt Christi, darunter eine Familie im Gebet kniend: links der Vater mit einem älteren und zwei kleinen Söhnen, rechts vier Frauen mit zwei Töchtern. Drei der Frauen, die zwei jüngsten Söhne und die kleinere Tochter sind durch Sterbekreuze über den Köpfen als verstorben markiert. Der Untersatz, der sicherlich die Sterbeinschrift enthielt, fehlt1. Die Inschriften scheinen bei einer Restaurierung übermalt worden zu sein, die Schriftformen entsprechen jedenfalls kaum dem ursprünglichen Befund.

Maße: H. (Rest) 153, B. 112, Bu. 1,3–1,4 cm.

Schriftart(en): Kapitalis (A), Fraktur (B).

© Heidelberger Akademie der Wissenschaften [1/1]

  1. A

    NON DOLOR EST MAIOR QVAM / CVM VIOLENTIA MORTIa) /VNANIMI SOLVIT CORDA LIGATA FIDE .

  2. B

    Der Leÿdet in der welt die allergrösten Schmertz(en)b) /Dem Seiner Augen Lust der Todt Reist von / Seim Hertzen

Übersetzung:

Es gibt keinen größeren Schmerz als wenn die Gewalt des Todes zwei durch einträchtige Liebe verbundene Herzen voneinander löst.

Versmaß: Distichon (A), deutsche Reimverse (B).

Kommentar

Die Ornamentformen des Epitaphs und die Tracht der dargestellten Familie weisen in das 2. Viertel des 17. Jahrhunderts.

Textkritischer Apparat

  1. So wohl statt MORTIS; vermutlich Restaurierungsfehler. Die ebenfalls denkbare Konjektur MORBI (zu Parallelen vgl. Latein. Hexameter-Lexikon 5, 617) scheidet wohl aus, da das Distichon inhaltlich weitgehend der deutschen Reiminschrift (B) entspricht.
  2. Kein Kürzungszeichen mehr zu erkennen.

Anmerkungen

  1. Vielleicht handelt es sich um das von Schönhuth 1846 als im Chor der Stadtkirche befindlich erwähnte, aber nicht näher beschriebene „Denkmal“ einer Familie „von Ganzberg“ von 1630; vgl. Schönhuth, Creglingen u. seine Umgebungen 26.

Zitierhinweis:
DI 54, Landkreis Mergentheim, Nr. 504 (Harald Drös), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di054h014k0050407.