Inschriftenkatalog: Mergentheim (Landkreis)

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 54: Landkreis Mergentheim (2002)

Nr. 376 Weikersheim, ev. Stadtkirche 1605?

Beschreibung

Wandmalerei mit Grabbezeugungsinschrift für zwei männliche und drei weibliche Angehörige des Hauses Hohenlohe. An der Nord(?)wand der Gruft unter dem Chor; derzeit unzugänglich. Bei einer Gruftöffnung 1950 wurden die Malerei fotografiert und die Inschrift abgeschrieben1. Nach Einrichtung des sog. Tumbaraums im Weikersheimer Schloß nach dem 2. Weltkrieg hat Prinz Constantin zu Hohenlohe-Langenburg dort an der Nordwand eine nicht in allen Einzelheiten (vor allem der Schriftgestaltung) genaue vergrößerte Kopie des Gemäldes angebracht. Quadratische Schrifttafel mit aufwendigem Roll- und Beschlagwerkrahmen, darüber ein Totengerippe, das mit einer Armbrust auf den Betrachter zielt, darunter ein von einem Bolzen getroffenes nacktes Kind, das neben einer erlöschenden Öllampe liegt. Schrift weiß auf schwarzem Grund; berieben, stellenweise stark verblaßt.

Wortlaut nach Foto2.

Maße: H. 69, B. 653, Bu. ca. 4 cm.

Schriftart(en): Kapitalis.

© Landesamt für Denkmalpflege im RP Stuttgart [1/2]

  1. HIERIN LIGEN DIE / GEBEIN DER ZWEIEN / HERRN ZWEIER FRAV=/EN VND EINES FREILEN / WELICHE IM CHOR BE=/GRABEN GEWESEN VND / DIE STEIN NOCH IM / CHOR LIGENa)

Kommentar

Die Malerei wurde vermutlich gleichzeitig und von derselben Hand ausgeführt wie die auf 1605 datierte und mit HG signierte gemalte Umrahmung des Epitaphs von Wolf Ernst Graf von Hohenlohe in derselben, damals neu angelegten Gruft (nr. 270). Die in der Inschrift erwähnten Grabplatten im Chor sind nicht mehr erhalten. Es muß sich bei diesen um die Grabplatten aus der 1. Hälfte des 16. Jahrhunderts handeln, die im 18. (und 19.) Jahrhundert im Mittelschiff des Langhauses lagen und deren Inschriften von Wibel überliefert werden (nrr. 104†, 114†, 117†, 155†). Wibel bezeugt an anderer Stelle4 jedenfalls, daß die überführten Gebeine die des Grafen Johann, von dessen Frau, von Graf Wolfgang I. und von einer Schwester Wolfgangs gewesen seien. Wer die dritte weibliche Person war, deren sterbliche Überreste 1605 offenbar zusammen mit den genannten in der Gruft neu beigesetzt wurden, ist unklar. Die erste Neubestattung in der Gruft war wohl die des 1604 vor Gran gefallenen Grafen Ludwig Kasimir von Hohenlohe am 13. März 16055.

Textkritischer Apparat

  1. Danach Ranke als Zeilenfüller.

Anmerkungen

  1. LDA Stuttgart, Fotoarchiv, Nr. 10759; Gruftöffnungsbericht von Graf Adelmann von Adelmannsfelden ebd. im Hängeordner „Stadtkirche Weikersheim“.
  2. Wie Anm. 1.
  3. Maße nach Gruftöffnungsbericht (wie Anm. 1); die Buchstabengröße danach und nach dem Foto errechnet. Die Kopie ist wesentlich größer: H. 180, B. 119, Bu. 6 cm.
  4. Wibel, Hohenloh. Kyrchen- u. Reformations-Historie IV, 206.
  5. Vgl. nr. 367.

Nachweise

  1. HZAN, Slg. Friedr. Leop. Erhardt, Ordner 26A (Gruft Weikersheim): Abschrift der Inschriften in der Gruft (masch., nach nicht angegebener Quelle, 18. Jh.?).
  2. LDA Stuttgart, Fotoarchiv, Neg.-Nr. 10759; Gruftöffnungsbericht (wie Anm. 1).

Zitierhinweis:
DI 54, Landkreis Mergentheim, Nr. 376 (Harald Drös), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di054h014k0037603.