Inschriftenkatalog: Mergentheim (Landkreis)

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 54: Landkreis Mergentheim (2002)

Nr. 270 Weikersheim, Schloß 1588, 1605

Beschreibung

Epitaph des Grafen Wolf Ernst von Hohenlohe. Ursprünglich vermutlich im Chor, dann seit 1605 in der damals neu angelegten Gruft der ev. Stadtkirche (unter dem östlichen Mittelschiffjoch des Langhauses); bei der Gruftöffnung 1950 entnommen und in den „Tumbaraum“ des Schlosses im Erdgeschoß des Südflügels überführt. Messingepitaph, teilvergoldet, bestehend aus einem von einem Lorbeerkranz umschlossenen Vollwappen und darüber und darunter je einer querrechteckigen Schrifttafel mit breiten Roll- und Beschlagwerkrahmen; oben die Angabe des Geburtstags (A), unten die Sterbeinschrift (B) mit anschließendem Trostspruch (C). Alle Inschriften erhaben ausgehauen. Das Epitaph war von einer – sicherlich anläßlich der Versetzung – 1605 ausgeführten breiten Wandmalereirahmung umgeben1: Die Roll- und Beschlagwerkkartusche war bekrönt von einem Totenschädel und zwei trauernden Putten mit Sanduhr und undefinierbarem Gegenstand (mißverstandene Totenfackel?); direkt unter dem Epitaph waren eine Jahreszahl und Initialen (D) mit weißer Farbe aufgemalt. Die recht freie Kopie dieser Wandmalerei am jetzigen Standort des restaurierten Epitaphs wurde um 1950 von Prinz Constantin zu Hohenlohe-Langenburg ausgeführt2.

Maße: H. (Epitaph) 90, B. 55, Bu. 1,9 (A), 1,8 (B), 1,6–1,7 (C), ca. 6,0 cm (D).

Schriftart(en): Gotische Minuskel mit Frakturversalien (A, B), Kapitalis (C, D).

© Heidelberger Akademie der Wissenschaften [1/6]

  1. A

    Anno Domini Eintausent fünffhundert / achtzig vnd siben den dritten Monatstag / Septembris Jst der Wolgeborne Herr Herra) / Wolff Ernst Grave von Hohenloe (et)c(etera) / vnd Herr zu Langenburg mein Gnediger / Herr geborn worden .b)

  2. B

    Anno Domini 1588 den 22 Januarij morgens vmb / vier vhren Jst ob wolgedachter mein Gnediger / Herr von dem Allmechtigen aus disem Jamerthal / abgefordert worden dessen Allmacht seinen gna=/den vnd vns allen ein fröliche vrstendt verleihen / wölle Amen .

  3. C

    MORS IANVA VITAE .3)

  4. D

    1605 / H G

Übersetzung:

Der Tod ist das Tor zum Leben.

Datum: 13. September 1587 n. St., 1. Februar 1588 n. St.

Wappen:
Hohenlohe-Langenburg4.

Kommentar

Die Inschriften sind in einer dicht gedrängten gitterartigen Textura ausgeführt, deren Ober- und Unterlängen aufgrund der geringen Zeilenabstände bis in die benachbarten Zeilen ragen. In Inschrift (B) kommen zweimal in den Wörtern Allmechtigen und Allmacht Fraktur-l vor. Bis auf das einleitende, mit Schaftverdoppelung und Zackenverzierung gebildete A sind durchweg Frakturversalien verwendet.

Wolf Ernst war ein Sohn des Grafen Wolfgang von Hohenlohe zu Weikersheim aus der Neuensteiner Linie und der Magdalena Gräfin von Nassau-Dillenburg5. Auftraggeber des Epitaphs waren dem Wortlaut der Inschriften zufolge nicht die Eltern des Kindes, sondern offenbar ein Hofbeamter. Die Malersignatur von 1605 läßt sich nicht auflösen. Bemerkenswert ist die Verwendung des Prädikats „Wohlgeboren“, das dem Haus Hohenlohe erst am 10. Juni 1603 durch die kaiserliche Kanzlei offiziell verliehen wurde6.

Textkritischer Apparat

  1. Die Quadrangelfahne des ersten (Schaft-)r nur unvollständig ausgeführt.
  2. Die zweite Hälfte der Zeile ist durch die zu Zierschleifen verlängerten Unterbögen der g in der vorletzten Zeile sowie durch zusätzliche Zierranken gefüllt.

Anmerkungen

  1. Vgl. Foto im LDA Stuttgart, Fotoarchiv, Nr. 10758 (1950).
  2. Freundl. Mitteilung von Herrn Helmut Schwarz, Weikersheim.
  3. Walther, Proverbia 8, 461 nr. 38347; vgl. auch ebd. 5, 871 nr. 33969.
  4. Quadriert von Hohenlohe und Langenburg; zwei Helme.
  5. Vgl. Eur. Stammtaf. NF XVII, Taf. 6.
  6. Vgl. Fischer, Hohenlohe II/1, 9f.

Nachweise

  1. HZAN, Slg. Friedr. Leop. Erhardt, Ordner 26A (Gruft Weikersheim): Abschrift der Inschriften in der Gruft (masch., nach nicht angegebener Quelle, 18. Jh.?).
  2. Bericht von Georg Sigmund Graf Adelmann von Adelmannsfelden über die Gruftöffnung 1950 mit Verzeichnis der Gräber (LDA Stuttgart, Fotokartei: Weikersheim, ev. Stadtkirche; masch.), (nur erwähnt).

Zitierhinweis:
DI 54, Landkreis Mergentheim, Nr. 270 (Harald Drös), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di054h014k0027006.