Die Inschriften des ehemaligen Landkreises Mergentheim

4. Die Inschriftenträger

4.1. Inschriften des Totengedenkens

Wie in den meisten bislang publizierten Inschriftenbeständen stellen auch im ehemaligen Landkreis Mergentheim die Inschriften des Totengedenkens mit etwas mehr als einem Drittel (36 %) den weitaus größten Anteil. Die Gesamtzahl der Sterbeinschriften und Grabbezeugungen beträgt 187. Im Folgenden soll sowohl die äußere Gestaltung der Grab- und Totengedächtnismäler betrachtet werden als auch das Formular ihrer Inschriften.

4.1.1. Die äußere Gestaltung der Grabmäler

Die frühesten erhaltenen oder jedenfalls in ihrem Aussehen zuverlässig bezeugten Grabmäler des Bearbeitungsgebiets stammen erst aus dem fortgeschrittenen 14. Jahrhundert98). Über die Gestaltung der „Grabschrift“ des 1269 verstorbenen Andreas von Hohenlohe in Mergentheim (nr. 1) ist dagegen ebenso wenig bekannt wie über zwei Grabmäler aus der 1. Hälfte des 14. Jahrhunderts in Schäftersheim und Mergentheim (nrr. 8, 10), ein Schäftersheimer „Epitaphium“ von 1357 (nr. 20) sowie ein Grabmal mit langer Versinschrift für Gottfried von Brauneck von 1368 in Frauental (nr. 22). Letzteres scheint dem Wortlaut der Inschrift zufolge mit einer gemalten (?) Darstellung des Verstorbenen (pictus) versehen gewesen zu sein.

Zunächst soll das Aussehen der Grabplatten in den Blick genommen werden, die als aus einem Werkstück gefertigte Steinplatten der Grababdeckung im Fußboden von Kirchen, Kapellen und Klausurgebäuden von Klöstern und Stiften dienten, also unmittelbar über der Bestattung waagerecht [Druckseite XXXII] in den Boden eingelassen waren99). Auch für das späte 14. und für das frühe 15. Jahrhundert ist freilich die Überlieferungsdichte zu gering, als daß eine Entwicklung der Grabplattengestaltung nachgezeichnet werden könnte. Die Inschrift war jedenfalls – soweit nachweisbar – bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts auf allen Grabplatten des Bearbeitungsgebiets als Umschrift angebracht, die meist zwischen einem aus zwei Ritzlinien gebildeten Rahmen verlief. Bei Angehörigen des Adels nahm überwiegend eine Wappendarstellung das Mittelfeld ein: Schild oder Vollwappen für Männer – einmal auch mit Beiwappen der Ehefrau (nr. 23) – und zwei Eheallianzwappen für verheiratete Frauen (nr. 114). Daneben gibt es Grabplatten mit figürlicher Darstellung der Verstorbenen: ein Ehepaar mit zwei Wappenschilden in Ritzzeichnung auf einer Grabplatte des 14. Jahrhunderts (nr. 26) sowie eine Mutter mit Kind, umgeben von einer Ahnenprobe zu vier Wappen, auf einer Waldmannshofener Grabplatte des frühen 15. Jahrhunderts (nr. 39). Die Figuren auf dieser Platte sind in sehr hohem Relief gearbeitet und als stehende Gestalten konzipiert. Sie stehen allerdings auf einem kauernden Hund, dessen Lage senkrecht (und nicht parallel) zur Plattenebene als Indiz dafür gewertet werden kann, daß es sich bei dem Grabmal um eine liegende Grabplatte und nicht um ein schon ursprünglich an der Wand aufgerichtetes Epitaph handelte. Neben Grabplatten des Adels haben sich aus der Zeit vor 1550 nur solche des Klerus erhalten. Diese sind meist schlicht gestaltet und zeigen im Mittelfeld in Relief oder Ritzzeichnung ein lateinisches Kreuz (im frühesten Beispiel von 1385 auf einem Stufensockel: nr. 28) oder einen Kelch (nrr. 96, 120, 144)100). Die Grabplatte des ersten Kaplans der Creglinger Herrgottskapelle (nr. 45) nimmt eine gewisse Sonderstellung ein, insofern als die Umschrift nur im Winkel an Kopfleiste und rechter Längsleiste verläuft und dann in einer zweiten Zeile auf der rechten Seite fortgesetzt ist, und als im Feld ein eingeritztes Kreuz mit einem aus Messing gegossenen aufgedübelten Kelch und einem reliefierten Wappenschild kombiniert ist. Reliefierte figürliche Grabplatten erhielten ein 1488 verstorbener Creglinger Kaplan (nr. 70) und die letzte Äbtissin des Zisterzienserinnenklosters Frauental (nr. 135). Ersterer ist im Meßornat mit Birett dargestellt, mit Segensgestus und mit dem Kelch in der Linken; die Äbtissin trug als geistliches Insigne offenbar den Krummstab, als Adelige war ihr eine Ahnenprobe zu vier Wappen beigegeben, soweit man dies aus dem fragmentarischen Zustand des Grabmals noch erschließen kann.

Die früheste erhaltene Grabplatte eines Bürgerlichen datiert von 1551 (nr. 168), seit dem letzten Drittel des 16. Jahrhunderts sind dann Grabplatten für Bürgerliche in großer Zahl überliefert und übertreffen die des Adels zahlenmäßig bei weitem. Es fällt auf, daß der Adel weiterhin Wappen- und Figurengrabplatten mit Umschrift bevorzugte101), während die Bürgerlichen von Beginn an eher zu Platten mit zeilenweise eingehauener Inschrift tendierten: Häufig wurde zwar der aus zwei Ritzlinien gebildete Rahmen beibehalten – er ist auf den Creglinger Grabplatten der Jahrhundertmitte zunächst breit und wird gegen Ende des 16. Jahrhunderts deutlich schmaler –, die Inschrift wurde aber nicht zwischen die Rahmenlinien, sondern zeilenweise ins Mittelfeld gesetzt. Mitunter wurde auch die Inschrift in der Kopfleiste begonnen, dann aber nicht als Umschrift, sondern darunter im Feld fortgesetzt. Neben diesen gerahmten Platten, deren Inschriften frei ins Feld gesetzt sind und dort mit reliefierten oder eingeritzten Wappenschilden kombiniert sein können, sind ab 1572 auch Grabplatten nachweisbar, die (meist in der Mitte) quergeteilt sind und in der einen Hälfte ein Wappenrelief, in der anderen eine gesondert gerahmte Schrifttafel aufweisen; als Wappenhalter figurieren gelegentlich Engel (nrr. 212, 218). Wie erwähnt, bleiben bei Bürgerlichen die Grabplatten mit Umschrift zunächst deutlich in der Beliebtheit zurück hinter denen mit zeilenweiser Schriftanordnung. Lediglich vier Wappengrabplatten (nrr. 240, 241, 246, 350) sind zu nennen sowie zwei figürliche Grabplatten für lokale Amtsträger (Kastner, Bürgermeister) von 1600 und 1627 (nrr. 323, 450).

Allerdings kommen daneben ab 1580 bereits Grabplatten vor, auf denen sowohl Umschriften als auch blockweise im Feld angebrachte Inschriften kombiniert werden. Dies hat seinen Grund zum einen in der zunehmenden Ausführlichkeit und Länge des Formulars der Sterbeinschriften102), was besonders deutlich wird bei einer Frauentaler Kindergrabplatte von 1591 (nr. 287), auf der die Inschrift umlaufend beginnt, dann aber in drei Zeilen im ansonsten leeren Mittelfeld zu Ende geführt ist, und bei der Grabplatte eines Adeligen von 1608 (nr. 386), bei der die Umschrift sogar in 16 Zeilen im Feld fortgesetzt ist und dieses – unter einem Eheallianzwappen – völlig ausfüllt103). Zum anderen und vor allem wird die Kombination von Um- und Aufschrift aber dadurch erfordert, daß zunehmend [Druckseite XXXIII] außer der Sterbeinschrift noch weitere Texte auf den Grabplatten inschriftlich ausgeführt wurden: vorwiegend Bibelzitate, aber auch Grabgedichte, Devisen und Sprüche. Sowohl bei den Grabplatten des Adels als auch bei denen der Bürgerlichen wurde in der Regel die Sterbeinschrift umlaufend eingehauen, die zusätzlichen Sprüche und Versinschriften wurden dagegen frei oder – noch häufiger – auf rechteckigen Schrifttafeln oder querovalen Kartuschen ins Mittelfeld gesetzt. Während beim Adel auch hier die Wappengrabplatte mit zentralem Vollwappen oder Eheallianzwappen und mit in den Ecken angebrachter Vierahnenprobe dominieren, finden sich bei den Bürgerlichen auffällig viele figürliche Grabplatten, vor allem für Frauen und Mädchen. Die Schrifttafeln sind dabei durchweg etwa in Kniehöhe aufgelegt und nehmen meist die gesamte Breite des Mittelfelds ein, so daß bei längeren Inschriften gelegentlich fast die Hälfte der frontal abgebildeten stehenden Figur verdeckt wird. Ein oder zwei Wappen können hinzukommen. Unorthodox ist die Schriftverteilung auf der figürlichen Grabplatte eines Creglinger Müllers von 1612 (nr. 403), auf der das Bibelzitat nicht auf einer eigenen Schrifttafel Platz fand, sondern beiderseits und zwischen den Beinen der Figur in zehn Zeilen verteilt eingehauen wurde. Eine Besonderheit unter den figürlichen Grabplatten stellt die für zwei früh verstorbene Zwillinge dar, auf der zwei Wickelkinder unter einer Doppelarkade abgebildet sind (nr. 346), die obere Hälfte des Mittelfeldes nimmt ein als Akrostichon gestaltetes Grabgedicht ein.

Die reinen Schrift- und Wappengrabplatten der evangelischen Pfarrer unterscheiden sich bezüglich der Inschriftenanordnung und -verteilung nicht von denen der Laien. Als geistliches Attribut ist der Grabplatte eines Creglinger Pfarrers von 1630 ein Kelchsymbol (neben dem Wappen) beigegeben (nr. 463). Die einzige – freilich stark fragmentierte – figürliche Grabplatte eines evangelischen Geistlichen in Wachbach (nr. 473) zeigt diesen im langen, gefältelten Gewand und mit der Bibel in Händen, zu Häupten zwei Putti mit geöffnetem Buch und Kelch als den typischen Standesabzeichen des Pfarrers.

Unter den Wappengrabplatten des Niederadels seien als Besonderheiten innerhalb des Bearbeitungsgebiets drei Exemplare hervorgehoben: die Grabplatte des Georg Sigmund von Adelsheim von 1600 (nr. 322) mit Vierahnenprobe und den Vollwappen der vier Ehefrauen des Verstorbenen, sodann die Grabplatte des 1632 als Letzter seines Geschlechts verstorbenen Albrecht Christoph von Rosenberg (nr. 471), auf der das zentrale, von zwei Beiwappen der Ehefrauen begleitete Vollwappen gestürzt dargestellt ist, um dadurch das Erlöschen des Stammes und Wappens zu veranschaulichen, und schließlich die Wachbacher Grabplatte des Johann Christoph von Adelsheim von 1632 (nr. 472) mit zentralen Eheallianzwappen und am Rand umlaufender 16-Ahnenprobe mit Wappenbeischriften; ober- und unterhalb der Allianzwappen sind in zwei ungerahmten Schriftblöcken die Sterbeinschrift und ein Bibelzitat plaziert.

An Grabplatten mit Messingauflagen, bei denen letztere als Inschriftenträger fungieren, haben sich im Bearbeitungsgebiet nur fünf erhalten. Es handelt sich jeweils um Kombinationen von Sterbeinschriften und Wappen. Die beiden ältesten Stücke von 1471 (nr. 61) und 1502 (nr. 94) sind Angehörigen des Niederadels gewidmet. Es handelt sich zum einen um zwei Eheallianzwappen unter einem Helm im Dreipaß mit Umschrift und zum anderen um drei 2:1 gestellte Wappenschilde unter einem Schriftblatt mit zeilenweiser Inschrift. Die Kombination aus Schriftblatt bzw. -tafel mit zeilenweiser Schriftanordnung und Wappen wurde ab der Mitte des 16. Jahrhunderts auch von Bürgerlichen übernommen (nrr. 156, 157, 168).

Abschließend sei noch auf die Wiederverwendung von Grabplatten hingewiesen, die besonders in dem reichen Bestand der Creglinger Herrgottskapelle mehrfach zu beobachten ist. Nachbestattungsinschriften wurden auf frei gebliebene Flächen älterer Grabplatten eingetragen oder aber auf Schriftflächen, die erst durch die Tilgung älterer Inschriften oder bildlicher Darstellungen gewonnen wurden. In einem Fall wurde sogar ein Teil einer älteren Inschrift leicht abgeändert und dadurch in die Nachbestattungsinschrift einbezogen (nr. 404).

Anders als Grabplatten sind Epitaphien Denkmäler des Totengedenkens, die auch ohne direkte räumliche Verbindung mit der Grabstelle errichtet werden können. In der Regel handelt es sich um senkrecht an der Wand angebrachte stehende oder hängende Denkmäler. Da das Epitaph nicht der Abdeckung der Grabstelle dient, kann es auch aus anderen Materialien als Stein gefertigt sein und unterliegt keinen Vorgaben hinsichtlich der Größe und Form. Epitaphien können daher die unterschiedlichste Gestaltung und Größe aufweisen. Die frühesten bezeugten Epitaphien im Bearbeitungsgebiet orientieren sich freilich noch weitgehend an der Gestaltung der Grabplatten. Ob es sich bei dem im ausgehenden 14. Jahrhundert angefertigten Grabmal der Katharina von Finsterlohr in Laudenbach (nr. 29) um ein Epitaph oder um eine Grabplatte handelte, läßt sich nicht mehr mit letzter Sicherheit entscheiden. Die Inschrift ist wie bei den zeitgenössischen Grabplatten vierseitig umlaufend eingehauen, und im wannenartig eingetieften Mittelfeld ist die betende Verstorbene in hohem Relief frontal dargestellt. Ihre Haltung ist mehr stehend als liegend aufgefaßt, unterstrichen durch eine [Druckseite XXXIV] polygonale Standkonsole; zu Häupten sind zwei Wappen angebracht. Die stehende Haltung der Figur ist indes in dieser Zeit kein eindeutiges Indiz für eine ursprüngliche senkrechte Aufstellung des Grabmals. Allerdings weist der Stein keinerlei Abtretungsspuren auf, die auf eine ehemalige Lage im Boden hinweisen könnten, und außerdem sind ähnlich gestaltete Grabmäler aus derselben Werkstatt bekannt, die eindeutig als Epitaphien fungierten104). Eindeutig um Epitaphien handelt es sich bei zwei – ebenfalls hochrechteckigen – Rittergrabmälern des 15. Jahrhunderts aus Schäftersheim (nr. 44) und Weikersheim (nr. 57), da hier die in voller Rüstung dargestellten Figuren jeweils auf einem weit vorspringenden Standsockel stehen, der im einen Fall als Rasenboden, im anderen als Löwe mit zwei Körpern gestaltet ist. Die Umschrift läuft beide Male nur oben und an den Längsseiten der Platte um, eine kopfständige Beschriftung der Fußleiste ist also bewußt vermieden. Der heraldische Schmuck beschränkt sich bei dem Epitaph von 1425 noch auf den auffällig kleinen Schild und den in voller Größe über der linken Schulter des Ritters abgebildeten Kübelhelm mit Helmzier, die ursprünglich deutlich über den oberen Plattenrand hinausragte. Vielleicht hatte die Platte demnach einst einen spitz- oder kielbogigen Aufsatz, wie er sich etwa bei dem Epitaph des Engelhard von Weinsberg von 1417 in der Wimpfener Dominikanerkirche105) erhalten hat. Das Weikersheimer Epitaph von 1452 ist mit einer Vierahnenprobe ausgestattet.

Aus dem 2. Viertel des 16. Jahrhunderts ist dann eine ganze Reihe von Standfigurenepitaphien des Niederadels in Wachbach und Niederstetten erhalten. Die Ritter stehen stets auf einem vorkragenden Standsockel und/oder auf einem kauernden Löwen; die Umschrift läuft meist nur dreiseitig um, in zwei Fällen ist auch die Fußleiste beschriftet, sie verläuft aber jeweils oberhalb des Standsockels hinter den Beinen der Standfigur (nrr. 146, 148). Bei drei Frauenepitaphien sind die Figuren nur in flachem Relief skulptiert, so daß man auf einen Standsockel verzichten konnte. Die Inschriften laufen bei zwei dieser Grabmäler, wie bei den Grabplatten, vierseitig um, in einem Fall (nr. 147) blieb die Fußleiste freilich leer. Sämtliche Adelsepitaphien weisen einheitlich die Vierahnenprobe auf. Die Schriftanordnung variiert nur bei einem Ritterepitaph von 1544 (nr. 149): Hier ist der breite Rahmen nur in der Kopfzeile zweizeilig beschriftet, die Längsseiten und die Fußleiste sind dagegen mit Renaissance-Ornamenten geschmückt. Auch das einzige erhaltene mittelalterliche Epitaph eines Deutschordensritters, das des Mergentheimer Komturs von Henneberg (nr. 101), zeigt den Verstorbenen als Standfigur. Die Inschrift läuft vierseitig um; die Figur steht auf einer Konsole und wird von einem Astwerkbaldachin gerahmt, über dem das Vollwappen des Ritters mit reich gezaddelter, das obere Drittel des Mittelfeldes ausfüllender Helmdecke angebracht ist. Der Ritter ist nicht gerüstet, sondern barhäuptig und in Ordenstracht, mit einem Rosenkranz in Händen, ins Bild gesetzt. Die Form des Standfiguren-Epitaphs wurde auch für die frühesten Grabmäler für Kinder gewählt: Das des 1437 verstorbenen sächsischen Jungherzogs Heinrich in Weikersheim (nr. 48) ist aus Ton gefertigt, die vollplastische Figur des in ein Hemdchen gekleideten Kleinkinds steht betend auf einem abgebrochenen Baumstumpf, vor dem ein Schriftblatt ausgebreitet ist, das die mehrzeilig aufgemalte Sterbeinschrift trägt. Die Figur ist von einer breiten Architekturrahmung umgeben, in die vier ungewöhnlich große Ahnenwappen eingefügt sind. Zwei 1560 entstandene Kinderepitaphien (nrr. 181, 182) haben annähernd quadratisches Format, die Kleinkinder sind auch hier in Hemdchen gekleidet und stehend, allerdings in flachem Relief, dargestellt, umgeben von einem schlichten Architekturrahmen aus Simsen und seitlichen Pilastern mit aufgelegter Vierahnenprobe. Die Inschriften sind jeweils über den Figuren zeilenweise eingehauen.

Im letzten Viertel des 16. und in der 1. Hälfte des 17. Jahrhunderts wurde die Form des Standfiguren-Epitaphs dann variiert. Statt des rechteckigen Umrisses wurde bei dem Grabmal für ein Mädchen 1576 die Form der Arkade gewählt (nr. 225), wobei die Umschrift links unten beginnt und nur an den Längsseiten und im Bogen umläuft, die Fußleiste also frei läßt. Schließlich fügte man die Standfigur in eine Ädikula ein: Die Pilaster tragen die Ahnenprobe, der Sockel wird zum Träger der Sterbeinschrift (nrr. 303, 305). Eine interessante Übergangsform stellt das Creglinger Epitaph der Susanna von Seckendorff von 1575 (nr. 223) dar. Hier wurde die herkömmliche hochrechteckige Platte mit Standfigur und umlaufender Sterbeinschrift in eine Ädikula mit Achtahnenprobe eingefügt, die im Giebel als zusätzliches ikonographisches Element ein Gnadenstuhlrelief und im Sockel als zusätzliche Inschrift einen Trostspruch aufweist. Die Konsequenz aus der Wahl der Ädikula, nämlich der Verzicht auf die Umschrift zugunsten einer zeilenweise angeordneten Inschrift in Gebälk oder Sockel, ist hier also noch nicht gezogen.

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Reduzierte Ädikulaformen wurden für einige Creglinger Grabmäler für nichtadelige Frauen gewählt (nrr. 428, 431): Die hochrechteckigen Platten mit den flach reliefierten Figuren, die ebenso gut – versehen mit einer Umschrift – als Grabplatten denkbar wären, wurden mit einer giebelartigen Bekrönung und einem Sockel versehen, auf eine seitliche Stützenrahmung wurde jedoch verzichtet, wodurch diese Epitaphien unproportioniert schmal und hoch wirken. Die Sterbeinschrift steht jeweils im Sockel.

Das Standfiguren-Epitaph wurde, auch wenn es, wie gezeigt, weiterhin vereinzelt vorkommt, ab der Mitte des 16. Jahrhunderts zunehmend von einem Grabmaltyp verdrängt, der im Bearbeitungsgebiet erstmals mit dem ersten Hochmeister-Epitaph in Mergentheim, dem Walters von Kronberg (nr. 139), aufscheint. Es ist dies das Motiv der Ewigen Anbetung, bei dem der Verstorbene vor dem Objekt der Verehrung – meist dem Kruzifixus – andächtig im Gebet kniet. Das Kronberg-Epitaph, Produkt der Nürnberger Vischer-Werkstatt, ist aus Messing gegossen. Als Ädikula gestaltet, zeigt es im Hauptfeld den Hochmeister in Anbetung des Gekreuzigten, als Giebelbekrönung das hochmeisterliche Vollwappen, auf der seitlichen Architekturrahmung die von Putti gehaltenen Ahnenwappen und im Sockel die Sterbeinschrift. Der Hochmeister ist in eine Schaube gekleidet und ohne Zeichen der hochmeisterlichen Würde abgebildet. Diese Gestaltung wurde bei allen folgenden – zum Teil nur mehr fragmentarisch erhaltenen – Mergentheimer Hochmeister-Epitaphien grundsätzlich beibehalten, die freilich durchweg aus Stein gearbeitet sind. Der Verstorbene wurde jetzt aber stets in voller Rüstung und auf einem Löwen kniend dargestellt. Das Vollwappen konnte auch ins Hauptfeld rücken (nr. 451). Auf dem Grabmal des Hochmeisters von Westernach (nr. 451) ist die Ahnenprobe auf acht Wappen erweitert; außerdem tritt hier erstmals die Muttergottes im Strahlenkranz und auf der Mondsichel an die Stelle des Kruzifixus als Gegenstand der Verehrung, Zeichen der gesteigerten Marienverehrung im Deutschen Orden im Zuge der Gegenreformation. Das Motiv ist auf dem mit zusätzlichem für die Barockzeit typischen ikonographischen Schmuck versehenen Epitaph des für seine besondere Marienfrömmigkeit bekannten Hochmeisters von Stadion (nr. 492) übernommen.

Der Typus des Andachts-Epitaphs wurde ab der Mitte des 16. Jahrhunderts im Bearbeitungsgebiet zunächst vom ritterschaftlichen Adel adaptiert. Meist wurde die Form der Ädikula gewählt, anfangs jedoch nicht selten in reduzierten Formen. So fehlt etwa bei dem Wachbacher Grabmal des 1556 verstorbenen Stefan von Adelsheim (nr. 173), bei dem die Ädikula lediglich einer hochrechteckigen Steinplatte vorgeblendet ist, der Sockel; die Inschrift findet in der hohen Gebälkzone Platz. Auch die Pilaster können fehlen (nr. 199). Das Motiv der Ewigen Anbetung bot sich auch für Grabmäler von Ehepaaren an. Mann und Frau wurden rechts und links unter dem Kreuz, unter dem Relief der Hl. Dreifaltigkeit oder des auferstandenen Heilands kniend und gegeneinandergekehrt dargestellt (bereits 1549: nr. 162). Weiterhin bot sich die Möglichkeit, auch die Kinder mit abzubilden, bei mehrmals Verheirateten auch alle Ehefrauen. Diese Entwicklung gipfelt im Bearbeitungsgebiet in den monumentalen Epitaphien für Philipp Geyer von Giebelstadt von 1607 in Reinsbronn (nr. 380) mit Darstellung der neunzehnköpfigen Familie, mit drei Achtahnenproben auf Gebälk und Pilastern und mit langer Versinschrift im Sockel sowie in dem Hängeepitaph für den Creglinger Amtmann von Eyb, seine Frau und seinen Sohn von 1628 (nr. 457) mit fünf fast vollplastischen Figuren unter dem Relief der Hl. Dreifaltigkeit, mit doppelter Achtahnenprobe, drei Sterbeinschriften im Unterhang und weiterem barocken Zierat.

Unter den Nichtadeligen ist die Übernahme des Andachts-Epitaphs im Bearbeitungsgebiet zuerst bei den Geistlichen festzustellen. 1584 erhielt der evangelische Pfarrer von Elpersheim ein Epitaph in Ädikulaform (nr. 258), das im hohen Gebälk und im Sockel mehrere lange Prosa- und Versinschriften und im Hauptfeld den Pfarrer in geistlichem Gewand vor dem Kruzifixus kniend zeigt, begleitet von einem Bibelspruch. Ebenfalls aus dem späten 16. Jahrhundert stammte das zuletzt nur noch fragmentarisch erhaltene Epitaph eines Frühmessers im katholischen Igersheim. Hier kniete der Verstorbene vor dem Gekreuzigten, vor Maria und Johannes, die Inschrift befand sich wiederum im Sockel. Das Bürgertum adaptierte diese Epitaphform dann im 17. Jahrhundert, indes nur selten mit komplettem Ädikulaaufbau (nrr. 399, 411, 469). Gegenüber den Grabmälern des Adels sind sie weniger monumental, und die Figuren sind meist in sehr kleinem Maßstab abgebildet. Bei zwei Epitaphien für Frauen von 1613 und 1616 (nrr. 408, 412) lassen sich – wie schon bei den Standfiguren-Epitaphien gesehen – noch deutliche Ähnlichkeiten mit den zeitgenössischen Grabplatten erkennen. In beiden Fällen handelt es sich um hochrechteckige Steine im Grabplattenformat mit Darstellung der unter dem Kreuz knienden Verstorbenen im eingetieften Mittelfeld, und die Sterbeinschrift ist als vierseitig umlaufende Umschrift angelegt. Als Bekrönung erhielten beide Platten einen aus einem gesonderten Werkstück hergestellten Giebel. Schlichter Wappenschmuck kommt auch auf den „bürgerlichen“ Epitaphien vor, ein Eheallianzwappen und zusätzlich die vier elterlichen Wappen der Verstorbenen und ihres Ehemanns bleiben aber die Ausnahme (nr. 412).

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Eine besondere, von den übrigen Grabmälern des Bearbeitungsgebiets abweichende Gestaltung weist das Epitaph des Sebastian Geyer von Giebelstadt von 1563 in Neunkirchen auf (nr. 186): Der Stein hat Format und Größe einer Grabplatte, und die Sterbeinschrift ist umlaufend angeordnet; im eingetieften Mittelfeld ist, umgeben von den vier Ahnenwappen des Verstorbenen, der Kruzifixus in hohem Relief dargestellt, und hinter dem Kreuzstamm flattert ein Schriftband mit einer Anrufung. Auf die Abbildung des Verstorbenen selbst ist also verzichtet. Allerdings könnte die leichte Schrägansicht des Gekreuzigten – er wendet sich in Haltung und Blick nach rechts unten – darauf hindeuten, daß ursprünglich noch eine rechts neben oder vor der Platte aufgestellte (freiplastische?) Figur des in Anbetung knienden Ritters zu dem Epitaph gehörte.

An Messingepitaphien haben sich außer dem monumentalen Grabmal des Hochmeisters von Kronberg (vgl. oben) im Kreisgebiet nur zwei weitere erhalten, beide ohne figürliche Darstellung. Sie entsprechen in ihrer Gestaltung ganz den bereits erwähnten Metallauflagen auf Grabplatten, d. h. sie bestehen aus einer Wappendarstellung im runden oder ovalen Medaillon und einer oder zwei Schrifttafeln mit zeilenweise angeordneter Inschrift (nrr. 270, 475).

Epitaphien aus Holz sind im Vergleich mit anderen Bearbeitungsgebieten im Kreis Mergentheim selten106). In seiner monumentalen Ausformung mit vollrund geschnitzten, fast lebensgroßen Figuren in aufwendiger Ädikularahmung entspricht das Holzepitaph der Anna Maria von Rosenberg von 1621 (nr. 436) völlig den Steinepitaphien der Zeit, wobei der Giebel des Denkmals und der ursprünglich sicherlich vorhandene Wappenschmuck heute fehlen. Die Holzepitaphien der Bürgerlichen sind dagegen wesentlich einfacher gestaltet. Sie bestehen aus einem großformatigen Gemälde mit Darstellung einer biblischen Szene im zentralen Bildfeld und aus einer wenig plastischen Ädikularahmung mit ausgeschweiften Seitenteilen und mit gemalter Sterbeinschrift im Sockel bzw. Unterhang (nrr. 297, 414). In die biblische Szene integriert oder darunter in einem eigenen Bildstreifen abgesetzt ist die betende Familie der Verstorbenen unter dem Kruzifixus abgebildet.

Reine Schriftepitaphien ohne jede Darstellung kommen im Bearbeitungsgebiet, abgesehen von dem „Gruft-Epitaph“ des Hochmeisters von Stadion von 1642 (nr. 493), nicht vor. Hierbei handelt es sich um eine zeilenweise in eine schlichte querrechteckige Tafel eingehauene Grabbezeugungsinschrift in der Gruft der Mergentheimer Kapuzinerkirche, die dort zusätzlich zu dem prächtigen, im Langhaus der Kirche aufgehängten Epitaph (nr. 492) angebracht wurde. In Gestaltung und Funktion vergleichbar sind die marmornen Grufttafeln an den Stirnseiten der Sargkammern in der Hohenlohe-Gruft unter der Weikersheimer Stadtkirche (nrr. 367, 368, 397).

Das Prunkgrabmal, das Graf Wolfgang II. von Hohenlohe zu Lebzeiten anfertigen ließ für sich, „dero angehörigen vnd Posteritet“, das somit also gleichzeitig als Denkmal der gesamten Dynastie gedacht war und das seinen Platz dementsprechend ursprünglich mitten im Langhaus der Weikersheimer Stadtkirche hatte (nr. 396), erhielt die Form einer Tumba. Der hohe Aufbau und die Deckplatte wurden aus schwarzem Marmor, der figürliche Schmuck und die Schrifttafel aus Alabaster gefertigt. Außen am Rand der Deckplatte läuft eine Stiftungsinschrift um, oben sind zwei vollplastisch skulptierte, auf einem Kissen ruhende Eheallianzwappen und eine quadratische Schrifttafel aufgelegt, die außer einem Bibelzitat zwei lange Grabgedichte für den Grafen und seine Frau aufnehmen sollte, von denen nur ersteres ausgeführt wurde. Die Seitenwände der Tumba sind in Felder gegliedert, die freilich weder Bildschmuck noch Inschriften aufweisen, und die als Stützen vor die Wände gestellten Alabastersäulen tragen emblematischen Schmuck, militärische Symbole und Trophäen. Die Tumba als Grabmaltyp blieb im Berichtszeitraum einmalig. Die prunkvolle Tumba für den kaiserlichen Generalfeldmarschall Melchior Graf von Hatzfeldt († 1658) in der Laudenbacher Bergkirche mit Liegefigur des Verstorbenen, kunstvollen Bildreliefs von Schlachtenszenen und langen lateinischen Inschriften107) entstand 1659 und ist daher nicht mehr Gegenstand des vorliegenden Bandes.

An Grabsteinen ist aus der Zeit vor 1650 nur ein einziger von 1636 auf dem Elpersheimer Friedhof auf uns gekommen (nr. 478). Unter „Grabstein“ wird hier die – in der Regel – monolithe Platte oder Stele verstanden, die auf dem Friedhof unmittelbar am Grab steht und dieses bezeichnet. Der Grabstein kann frei stehen oder an der Friedhofsmauer oder Kirchenwand aufgerichtet sein. Der Elpersheimer Grabstein ist in die Friedhofsumfriedung eingemauert. Er ist hochrechteckig und zeigt [Druckseite XXXVII] ein reliefiertes kleeblattendiges Hochkreuz. Die zeilenweise Beschriftung des Steins geht über Kreuzbalken und -stamm hinweg. In der Funktion mit einem Grabstein vergleichbar ist schließlich die unmittelbar in einen Eckquader der Kirche eingehauene Sterbeinschrift für zwei Pfarrerskinder in Lichtel von 1571 (nr. 210).

Mit Sterbeinschriften versehene Totenschilde sind aus dem Bearbeitungsgebiet nicht erhalten, nicht einmal ihre Inschriften sind überliefert. Immerhin ist bezeugt, daß in der Niederstettener Jakobskirche früher drei Totenschilde für Christoph († 1499), Georg († 1509) und Friedrich von Rosenberg († 1512) hingen, die aber 1907 bereits verschollen waren108). Eine ähnliche Funktion wie Totenschilde hatten Funeral- oder Totenfahnen, die bei der Begräbniszeremonie mitgeführt und dann an der Grabstelle oder in der Nähe aufgehängt wurden. Die Totenfahne des Grafen Georg Friedrich von Hohenlohe (nr. 496) ist beidseitig bemalt: auf der Vorderseite mit dem Reiterbild des Grafen, auf der Rückseite mit einer emblematischen Darstellung; in den Bildumschriften werden der Name des Verstorbenen, das Todesjahr und eine Devise genannt.

Der im 16. Jahrhundert beim hohen und später auch beim niederen Adel aufkommende Brauch der Gruftbestattung in freistehenden Särgen führte dazu, daß auch die Metallsärge zu Trägern von Inschriften und bildlichen und heraldischen Darstellungen wurden109). Von den Särgen in der Weikersheimer Hohenlohe-Gruft stammt einzig der Zinnsarg für Eva von Waldstein von 1631 (nr. 468) noch aus der Zeit vor 1650. Über das genaue Aussehen und den Anbringungsort der Inschriften geben die Gruftöffnungsberichte von 1950 leider nur unzureichend Auskunft.

4.1.2. Form und Inhalt der Sterbeinschriften

Im Folgenden soll ein erster Überblick über die Entwicklung des Grabschriftenformulars gegeben werden. Die Sprache der Inschriften ist bis zum Ende des 14. Jahrhunderts ausschließlich das Lateinische. Allerdings ist bereits an eine ins 2. bis 3. Viertel des 14. Jahrhunderts zu datierende lateinische Sterbeinschrift für eine Angehörige des Niederadels (nr. 26) die deutsche Fürbitte hilf got angefügt. Ebenfalls für eine Adelige bestimmt ist dann die erste vollständig deutsch abgefaßte Sterbeinschrift von 1412 (nr. 39). In einer im übrigen lateinischen Inschrift von 1425 (nr. 44) ist das deutschsprachige Adelsprädikat von eingefügt. Im weiteren Verlauf des 15. Jahrhunderts verdrängt dann die Volkssprache in den Sterbeinschriften des hohen und niederen Adels das Lateinische völlig (nrr. 45, 48, 57, 61, 71), während die Grabmäler für Geistliche noch durchweg lateinische Inschriften aufweisen (nrr. 58, 59, 70), ebenso auch noch das Epitaph eines Deutschordenskomturs von 1508 (nr. 101). Im 16. Jahrhundert dringt schließlich das Deutsche auch in die Domäne der Grabschriften für Geistliche ein. Bereits die Sterbeinschrift der letzten Äbtissin von Frauental von 1529/30 (nr. 135) verwendet die Volkssprache, die auch die Sprache der Inschriften aller Mergentheimer Hochmeister-Epitaphien ab 1539 (nr. 139) wird, und auch die Sterbeinschrift eines evangelischen Pfarrers und seiner Tochter von 1580 (nr. 245) ist deutsch. Von insgesamt 95 Grabschriften des 16. Jahrhunderts sind nur mehr fünf ausschließlich in lateinischer Sprache ausgeführt, und es handelt sich dabei fast ausnahmslos um Grabmäler für katholische Priester (nr. 120) und evangelische Pfarrer und Kapläne (nrr. 203, 260, 262). Hinzu kommt die Stiftergrabplatte für Andreas von Hohenlohe in Mergentheim (nr. 337), bei der die teilweise Wiederaufnahme eines älteren Formulars die Wahl der Sprache bedingt haben dürfte. Auf zwei weiteren Grabmälern für evangelische Pfarrer sind deutschsprachige Sterbeinschriften in Prosa bzw. in Versen mit lateinischen Grabgedichten in elegischen Distichen kombiniert (nrr. 245, 258). Weitaus auffälliger als bei dem evangelischen Pfarrerstand ist die offensichtliche Demonstration humanistischer Bildung auf dem Epitaph des Ortsherrn von Niederstetten Friedrich Zeisolf von Rosenberg und seiner Frau Anna von 1576 (nr. 226): Der in deutsche Reimverse gefaßten (und in Fraktur ausgeführten) Sterbeinschrift der Frau steht ein lateinisches Grabgedicht in elegischen Distichen (und in humanistischer Minuskel), verbunden mit einem lateinischen Sterbevermerk mit Datierung nach dem römischen Kalender, für den Mann gegenüber. Schließlich sei noch die Anfügung einer lateinischen Fürbittformel an die im übrigen deutschsprachige Sterbeinschrift eines Kindes (nr. 286) erwähnt. An dem skizzierten Befund ändert sich auch in der 1. Hälfte des 17. Jahrhunderts nichts. Die Inschriften sind sowohl für Adelige als auch für Bürgerliche fast ausschließlich deutsch, und das Lateinische bleibt [Druckseite XXXVIII] fast durchweg den Grabmälern für evangelische Pfarrer und ihre Angehörigen vorbehalten (nrr. 349, 427, 463, 487)110). Beredtes Zeugnis für diese unterschiedliche Sprachverwendung ist das Doppelepitaph für zwei Schwägerinnen von 1620 an der Creglinger Herrgottskapelle (nr. 431). Die eine, Frau des Creglinger Pfarrers, erhielt eine lateinische Sterbeinschrift und als Trostspruch ein lateinisches Bibelzitat, während für die andere, deren Mann von Beruf Eisenkrämer war, eine deutschsprachige Sterbeinschrift gewählt wurde, die in allen Einzelheiten des Formulars der lateinischen entspricht; und sogar das Bibelzitat ist dasselbe, freilich in deutscher Übersetzung. Ausnahmen von der Regel sind ein mit lateinischer Inschrift versehenes Epitaph für eine Mergentheimer Bürgerin von 1613 (?) mit ungewöhnlichem Formular (nr. 408) sowie das Gruftepitaph des Hochmeisters Caspar von Stadion in der Mergentheimer Kapuzinerkirche (nr. 493), dessen lateinischer Wortlaut weitgehend dem in deutscher Sprache abgefaßten des im Langhaus der Kirche angebrachten Prunkepitaphs des Fürsten entspricht.

Die wesentlichen Elemente der Inschriften des Totengedenkens sind – unabhängig von der Art des Inschriftenträgers – der Name des Verstorbenen, die Sterbenachricht mit Angabe des Todestages und die Grabbezeugung. Die Grabbezeugung, seltener die Sterbenachricht, können fehlen. Die älteste, nur mehr kopial überlieferte Grabschrift des Bearbeitungsgebiets, die des 1269 verstorbenen Deutschordensritters Andreas von Hohenlohe (nr. 1), setzt sich aus zwei Bestandteilen zusammen: Die Grabbezeugung ist, wie in vielen früh- und hochmittelalterlichen Grabschriften, in metrischer Form abgefaßt; die zwei leoninischen Hexameter enthalten neben dem Namen des Verstorbenen und der Grabbezeugungsformel (hic tumulatus) ein kurzes Totenlob in Form von auszeichnenden Appositionen. Das nur mit Mühe metrisch zu fassende Sterbedatum ist dagegen in ungebundener Sprache vorangestellt. Einen späten Nachzügler dieser mittelalterlichen metrischen Grabschriften stellt die nicht mehr erhaltene, ursprünglich wohl 20 Verse umfassende Sterbeinschrift für den 1368 verstorbenen Gottfried von Brauneck in Frauental dar (nr. 22). Der Verfasser bemühte sich, durch die äußere Form (zweisilbig reine leoninische Hexameter, von denen jeweils fünf als unisoni untereinander reimen), durch gekünstelte Wortwahl, komplizierten Satzbau und Verwendung poetischer Paraphrasen einen kunstvollen und anspruchsvollen Text zu schaffen, war seiner Aufgabe aber sichtlich nicht gewachsen. Inhaltlich sind Sterbenachricht (mit komplizierter und dadurch kaum verständlicher Angabe des Todestages), Grabbezeugung und ausgiebiges Totenlob miteinander verquickt. Metrische Inschriften kommen dann erst wieder unter dem Einfluß des Humanismus vereinzelt im letzten Viertel des 16. Jahrhunderts auf (nrr. 226, 245, 258, 349) und beinhalten dann zumeist eine Grabbezeugung. In drei Fällen sind sie kombiniert mit zusätzlichen deutschsprachigen Sterbeinschriften in Prosa.

Sieht man von diesen wenigen Inschriften in gebundener Sprache ab, folgen die Sterbeinschriften des Bearbeitungsgebiets freilich fast ausschließlich dem im 13. Jahrhundert in ganz Mitteleuropa aufkommenden stereotypen Anno domini … obiit-Formular, das aus einleitender Angabe des Sterbedatums, Sterbevermerk und Name des Verstorbenen besteht. Dieses Schema wurde auch in den deutschsprachigen Inschriften übernommen und veränderte sich in der Folgezeit lediglich in der Art der Datumsangabe sowie durch zunehmende Ausführlichkeit, indem die vorhandenen Bestandteile erweitert und um zusätzliche Elemente bereichert wurden.

Die Jahresangabe erfolgt durchweg nach der christlichen Inkarnationsära und wird in den lateinischen Inschriften fast ausschließlich mit der Formel anno domini eingeleitet111). Im Gegensatz zu anderen Regionen tat man sich im Bearbeitungsgebiet offenbar zunächst schwer mit der unveränderten Übernahme dieser lateinischen Formel in die deutschsprachigen Sterbeinschriften. Die älteste deutsche Inschrift von 1412 (nr. 39) beginnt zwar mit anno domini, fügt nach der Jahreszahl allerdings noch das überflüssige deutsche iar an; eine Inschrift von 1437 (nr. 84) verzichtet ganz auf die lateinische Formel zugunsten des deutschen do man czalt 1437 iar, und 1452 findet sich eine – jetzt korrekte – lateinisch-deutsche Kombination: anno domini M°cccc vnd jn dem lii iare (nr. 57). Diese Trennung in die mit anno domini eingeleiteten Jahrhunderte und die mit dem deutschen jar verbundene Minderzahl ist in weiteren Inschriften von 1488 und 1502 (nrr. 71, 94) zu beobachten. Im späten 15. und frühen 16. Jahrhundert sind daneben reduzierte Formeln gebräuchlich: Entweder wird der Jahreszahl nur anno (ohne domini) vorangestellt (nrr. 104, 117)112) oder nur das deutsche Jahr nachgestellt (nr. 114), oder es wird ganz auf eine Beifügung zur bloßen Jahreszahl verzichtet (nr. 61). Erst ab 1529 (nrr. 132, 133, [Druckseite XXXIX] 134) findet die anno domini-Formel ohne Erweiterung oder Reduzierung Eingang in die deutschsprachigen Inschriften und dominiert auffallend im letzten Jahrzehnt des 16. Jahrhunderts. Die anderen oben erwähnten Arten der Jahresangabe halten sich aber weiterhin daneben, vor allem die anno domini … jar-Formel (bis 1584) und das einfache anno. Weitere Möglichkeiten der Jahresangabe sind – in der zeitlichen Folge ihres Auftretens –: in dem Jahr des Herrn (1572), im Jahr nach Christi Geburt und nach Christi Geburt an dem … Jahr (1610), anno Christi (1616)113) sowie im Jahr Christi (1619). Die Reduzierung der Jahreszahl auf die Angabe der Minderzahl in einer lateinischen Sterbeinschrift von 1371 (nr. 23) bleibt im Bearbeitungsgebiet einmalig.

Der Todestag wird in fast allen Sterbeinschriften angegeben, abgesehen von den wenigen, deren „Formular“ sich auf die bloße Nennung von Name und Todesjahr reduziert (nrr. 144, 200, 240 B, 273)114). Der dem Grabgedicht für Andreas von Hohenlohe von 1269 (nr. 1) als Sterbevermerk vorangestellte Todestag ist noch nach dem römischen Kalender angegeben. In den übrigen mittelalterlichen Sterbeinschriften erfolgt die Tagesdatierung dann ausnahmslos nach dem christlichen Festkalender. Die heute übliche fortlaufende Zählung nach Monatstagen kommt erstmals 1508 vor (nr. 101)115), kombiniert mit der für diese Art der Datierung eigentlich entbehrlichen Nennung des Wochentags116). Bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts bleibt die Zählung nach Monatstagen selten, doch ab der 2. Jahrhunderthälfte verdrängt sie schlagartig – auch im katholischen Gebiet – die Festkalenderdatierung, die in der Folgezeit bis 1600 nur mehr sporadisch verwendet wird (nrr. 182, 187, 211, 260, 261, 298, 168B). Daß in der Sterbeinschrift auf dem Epitaph des Hochmeisters von Stadion in der Mergentheimer Kapuzinerkirche 1642 (nr. 492) das Todesdatum wieder nach dem Festkalender wiedergegeben ist, ist sicherlich auch als politisch-konfessionelles Programm zu werten: Denn der Todestag fiel auf ein Marienfest, dessen Nennung (und zusätzliche Hervorhebung in Kapitalis in der ansonsten in Fraktur ausgeführten Inschrift) sich in das Gesamtprogramm des Epitaphs fügt, das den Hochmeister in Anbetung der Muttergottes zeigt. Das Grabmal wird so zu einem Denkmal der Gegenreformation117). Eine Wiederaufnahme der Datierung nach dem römischen Kalender ist nur ganz vereinzelt zu konstatieren: Bei der im 16. Jahrhundert entstandenen Neuanfertigung der Stiftergrabplatte für Andreas von Hohenlohe (nr. 337) orientierte man sich mit Sicherheit am Formular der hochmittelalterlichen Grabschrift (nr. 1), und auf dem Epitaph des Friedrich Zeisolf von Rosenberg von 1576 (nr. 226) gab die auch anderweitig sichtbare Bemühung um Demonstration humanistischer Bildung für die Wahl dieser Tagesbezeichnung den Ausschlag.

Das Tagesdatum steht meist unmittelbar hinter der Jahreszahl. In vier nach dem Festkalender datierten Inschriften von 1425, 1437, 1545 und 1594 rückt es dagegen hinter das Satzprädikat und den Namen des Verstorbenen. Auch bei nach Monatstagen datierten Sterbeinschriften ist diese Umstellung ganz vereinzelt zu beobachten118). Erst ab 1619 wird schließlich das Tagesdatum gelegentlich der Jahreszahl – unserem heutigen Brauch entsprechend – vorangestellt119), doch bleibt auch dies die Ausnahme. Nach Einführung des Gregorianischen Kalenders im katholischen Herrschaftsbereich 1582 wurde unterschieden zwischen der Datumsangabe Alten Stils in den protestantischen und Neuen Stils in den katholischen Gebieten. In den Sterbeinschriften des Bearbeitungsgebiets wird diese Unterscheidung nur ein einziges Mal 1608 in der Formulierung den XIIII martij alten Calenders faßbar (nr. 386).

Eine Ausweitung des Sterbedatums auf die Angabe der Todesstunde ist 1574 erstmals festzustellen (nr. 218), sie wird aber erst in den letzten Jahren des 16. Jahrhunderts häufiger. In der 1. Hälfte des 17. Jahrhunderts wird die Todesstunde dann in etwa der Hälfte aller Sterbeinschriften mitgeteilt. Die Form des Chronogramms zur Verschlüsselung des Todesjahres wurde im Berichtszeitraum nur einmal 1584 auf dem Epitaph eines evangelischen Pfarrers gewählt (nr. 258).

Als Satzprädikat der lateinischen Sterbeinschriften des Mittelalters wird im Bearbeitungsgebiet ausnahmslos obiit verwendet. Dem entspricht das schlichte starb bzw. ist gestorben120) in den deutschsprachigen Inschriften. Erst ab dem 2. Drittel des 16. Jahrhunderts kommt die nunmehr gleich häufig verwendete [Druckseite XL] Formel verschied auf121), die schon früh erweitert wurde zu ist von dieser Welt in Gott verschieden (1539) oder ist in Gott (christlich) verschieden (Erstbeleg 1546). Die Vorstellung des Todes als Schlaf kommt in der Formel entschlief bzw. ist entschlafen zum Ausdruck, die erstmals 1571 in einer Sterbeinschrift für zwei Kinder (nr. 210), häufiger aber erst ab etwa 1590 belegt ist und die im Laufe des 17. Jahrhunderts immer beliebter wird. Von Beginn an wird die Formel meist erweitert zu ist im Herrn Christo/in Gott entschlafen, zu ist selig(lich)/gottselig entschlafen oder zu Kombinationen dieser Bestandteile. Dem entsprechen die Formeln in Christo salvatore nostro obdormivit (1584) bzw. (in Christo) placide obdormivit (1620, 1630) in den wenigen lateinischen Sterbeinschriften der Zeit. Bisweilen wird entschlafen auch durch eingeschlafen ersetzt (nrr. 168B, 404, 167). Neben diesen stereotypen Formulierungen werden nur selten originellere – gleichwohl auch formelhafte – Wendungen gebraucht: ist aus diesem Jammertal abgefordert worden (nr. 270); hat Gott der Allmächtige … zu sich gnädig abgefordert (nr. 168 B); hat die Schuld der Natur bezahlt (nr. 399).

Die Todesursache wird in den Inschriften der Grabmäler nur einmal genannt: ist … an der Schwindsucht gar sanft und still in Gott eingeschlafen (nr. 467). Dagegen wird sie naturgemäß in den Sterbeinschriften auf Gedenkkreuzen und Bildstöcken erwähnt, die zur Erinnerung an einen gewaltsamen Tod gesetzt wurden: alda hat Schaden genommen (1488); ist … da jämmerlich um sein Leben kommen (1618). Die näheren Begleitumstände des Sterbens erfährt man in der schon erwähnten Sterbeinschrift des Hochmeisters von Stadion (nr. 492): Der Hinweis, Stadion sei nach gehörten zwei Messen und empfangener Communion seliglich in Gott entschlafen, dient wiederum der Betonung der Rechtgläubigkeit des Fürsten122).

Nicht-metrische Grabbezeugungsinschriften nach dem Formular hic iacet/hic est sepultus N. N. bzw. hie liegt (begraben) N. N., wie sie anderweitig neben den dem anno domini … obiit-Formular folgenden Sterbeinschriften zum Teil häufig, in einigen Regionen sogar überwiegend vorkommen123), lassen sich im Bearbeitungsgebiet nur zweimal in lateinischen Inschriften nachweisen (1428?, 1642). Vergleichbar sind allerdings die Inschriften der Weikersheimer Grufttafeln von 1605 (nrr. 367, 368), die, mit anno domini eingeleitet, zunächst den Begräbnistag nennen (ist hierin begraben worden N. N.) und die Sterbenotiz in einem Relativsatz anfügen. Nur ganz vereinzelt (Erstbeleg 1532) wird umgekehrt das anno domini … obiit-Formular um eine zusätzliche, hinter dem Namen des Verstorbenen eingefügte Grabbezeugungsformel erweitert nach dem Muster: der/die allhier begraben liegt124).

Als zusätzliches Element wird den Sterbeinschriften seit dem frühen 14. Jahrhundert gelegentlich eine formelhafte Fürbitte angefügt. Bereits die älteste überlieferte und dem anno domini … obiit-Formular folgende Sterbeinschrift des Bearbeitungsgebiets (1303) weist eine, wenngleich noch etwas unbeholfen formulierte, Fürbitte auf: cuius anima hic requiescat. Die meisten Inschriften des 14. Jahrhunderts blieben allerdings noch ohne Fürbitte. Ungewöhnlich ist die einer lateinischen Sterbeinschrift angefügte deutsche Formel hilf got (nr. 24). Durchsetzen sollte sich im Laufe des 15. Jahrhunderts dann die 1357 im vorliegenden Material erstmals belegte Formel cuius anima requiescat in pace. Sie findet in den deutschsprachigen Sterbeinschriften keine wörtliche Entsprechung. Die dort ab der Mitte des 15. Jahrhunderts gebräuchlichen Wendungen lauten zumeist der/dem Gott gnad bzw. der/dem Gott gnädig sei, früh schon auch daneben dessen Seele Gott barmherzig sei (1437). Neben diesen schlichten, bis zum Ende des Berichtszeitraums üblichen Fürbitten kommen ab 1530 allmählich durch Kombination der bisherigen Elemente erweiterte Formulare auf: deren Seelen Gott gnädig und barmherzig sein wölle (nr. 136); dessen Seele der Allmächtige gnädig und barmherzig sein wölle (nr. 185) o. ä. Die Auferstehungserwartung tritt erstmals 1574 (nr. 218) an die Stelle der Bitte um göttliche Gnade. Die Formel welcher Gott eine fröhliche Auferstehung/Urständ verleihen wölle wird jedoch erst ab dem Ende des 16. Jahrhunderts häufiger verwendet, bisweilen auch in Kombination mit der „Gnaden-Formel“ (nr. 270: welchen Gott gnädig sein und … eine fröhliche Urständ verleihen wölle) oder erweitert zu: denen Gott eine fröhliche Auferstehung zum ewigen Leben bzw. durch Christum verleihen wölle. Eine weitere Aufblähung des Fürbittformulars ist schließlich bei einigen Inschriften des 17. Jahrhunderts zu beobachten125). Die anderweitig häufig belegte Miteinbeziehung aller Christgläubigen in die Fürbitte bleibt im Bearbeitungsgebiet einmalig (1627). Humanistisch beeinflußte lateinische Fürbittformeln sind cuius anima deo [Druckseite XLI] vivat (nr. 337) und cuius memoria aeternum sit benedicta (nr. 495)126), letztere übrigens angeschlossen an eine deutschsprachige Sterbeinschrift.

Das bekräftigende amen als Abschluß der Fürbitte ist zunächst nur ganz vereinzelt 1508 in einer lateinischen Inschrift festzustellen, kommt dann ganz allmählich um die Mitte des 16. Jahrhunderts häufiger vor, um dann schlagartig ab 1560 zum festen Bestandteil fast aller Sterbeinschriften zu werden. Eine auffällige Häufung von Inschriften ohne das abschließende amen ist lediglich um 1630 zu konstatieren, ohne daß es dafür eine plausible Erklärung gäbe, danach wird amen wieder durchweg gesetzt.

Der Name des Verstorbenen kann durch Standesbezeichnungen, Titel, Prädikate oder standesspezifische Epitheta erweitert werden. Eine lineare Entwicklung ist dabei im Bearbeitungsgebiet nicht festzustellen. Immerhin ist festzuhalten, daß die Geistlichen im 15. Jahrhundert durchweg mit der dominus-Anrede, ab 1488 vermehrt um das Epitheton honorabilis, bezeichnet werden. Die Amtsbezeichnung (capellanus) kann hinzutreten. Die Anrede dominus bzw. herr ist auch für die Angehörigen des Hochadels üblich (nrr. 20, 48, 101 u. ö.), bei Fürsten und Grafen außerdem die Standesbezeichnung (herczog, comes); die Frauen des Hochadels erhalten entsprechend die Anrede frau (fräulein) und die Standesbezeichnung herzogin, gräfin, landgräfin. Standestypische Epitheta, die ab dem 2. Drittel des 15. Jahrhunderts nachweisbar sind, sind hochgeboren und wohlgeboren bzw. generosus (nr. 101). Beim Niederadel sind Standesbezeichnungen in den Sterbeinschriften des Bearbeitungsgebiets dagegen selten. Nur ein einziges Mal wird ein Verstorbener als ritter bezeichnet (1452), und in einer verlorenen Inschrift von 1349 wird der Verstorbene in ungewöhnlicher Formulierung – wohl zur Unterscheidung von Ordensrittern des Johanniterordens oder des Deutschen Ordens – miles secularis genannt (nr. 10). Den weiblichen Angehörigen des Niederadels kommt ebenso wie den Hochadeligen die Anrede frau zu, während die Anrede herr bis ins 17. Jahrhundert dem Hochadel vorbehalten blieb.

Zur ständischen Differenzierung gegenüber den Nichtadeligen bediente sich der Niederadel – nachweisbar ab 1471 – zunächst der offenbar für den fränkischen Niederadel charakteristischen Epitheta ehrbar bzw. ehrbar und vest. Ein Wandel ist ab dem 2. Viertel des 16. Jahrhunderts zu konstatieren. Nach Übergangsformen (ehrbar und edel; gestreng und ehrenvest) wird ehrbar völlig durch das Epitheton edel verdrängt, die übliche Kombination lautet nunmehr edel und (ehren)vest für Männer bzw. edel und tugendhaft/tugendsam für Frauen. Grund für diesen Wandel war sicherlich, daß sich seit dem 16. Jahrhundert auch die führenden Angehörigen der Bürgerschaft der Städte als ehrbar (seltener ehrsam) bezeichneten127), eine neue Abgrenzung des Niederadels mithin nötig wurde. Epitheta-Häufungen wie ehrsam/ehrbar und achtbar oder (für Frauen) ehrbar und tugendsam sind bei Inschriften für Bürgerliche ab 1574 nachweisbar und seither häufig. An der korrekten Überlieferung der Epitheta hochwohlgeboren und wohlgelehrt für einen 1560 verstorbenen bürgerlichen Deutschordenskanzler (nr. 180) sind angesichts des bislang festgestellten Befunds Zweifel angebracht. Auch die bürgerlichen Frauen werden – wie die adeligen – mit frau bzw. jungfrau angeredet. Die Standesbezeichnung bürger/burger erscheint 1572 erstmals, bleibt aber in der Folgezeit selten. Meist wird dann der Ort hinzugefügt, in dem der Betreffende das Bürgerrecht besaß. Die Anreden und Prädikate werden sowohl beim Adel als auch bei Bürgerlichen im späten 16. und im 17. Jahrhundert immer umfangreicher. Die übliche ausführliche Titulatur der Hochmeister des Deutschen Ordens lautete seit Walter von Kronberg: der hochwürdigste Fürst und Herr Herr N. Administrator des Hochmeistertums in Preußen und Meister Teutsch Ordens in Teutschen und Welschen Landen, unter Hochmeister von Schutzbar gen. Milchling vorübergehend noch erweitert um den Titel des Propst und Herrn zu Ellwangen und seit dem frühen 17. Jahrhundert bleibend erweitert um die Titel Herr zu Freudenthal und Eulenburg. Die ausführliche Titulatur der Grafen von Hohenlohe war im frühen 17. Jahrhundert: der hoch- und wohlgeborene Herr Herr N. Graf von Hohenlohe und Herr zu Langenburg etc. Epithetahäufungen sind im 17. Jahrhundert beim Niederadel (die wohledle viel ehrentugendreiche Frau) wie beim Bürgertum (der ehrenveste und hochgelehrt weise Herr) zu beobachten, die Anrede Herr begegnet jetzt auch vereinzelt bei Angehörigen des Niederadels (der wohledel gestrenge Herr für den Inhaber der Herrschaft Rosenberg), bei Patriziern (1634) und bei Bürgerlichen (1616 für einen Ratsverwandten, 1625 für einen Schultheißen). Die Titulaturen der evangelischen Pfarrer und der katholischen Geistlichen unterscheiden sich nicht. Sie werden als venerandus (vir) dominus oder entsprechend in deutschsprachigen Inschriften als ehrwürdiger Herr, in erweiterter Form ab dem Anfang des 17. Jahrhunderts auch als ehrwürdiger und hochgelehrter/wohlgelehrter Herr bzw. als reverendus et doctissimus vir dominus bezeichnet.

[Druckseite XLII]

Nähere Angaben zu Verwandtschaftsverhältnissen begegnen zuerst bei Sterbeinschriften für Frauen des Niederadels. So wird in den Inschriften des 14. und 15. Jahrhunderts durchweg im Anschluß an den Geburtsnamen der Frau der Name des Ehemanns genannt nach der Formel uxor N. N. bzw. des N. N. seligen verlassne Witwe. In den Sterbeinschriften des 16. Jahrhunderts ist die adelige Frau dagegen in der Regel mit ihrem erheirateten Namen genannt, während ihr Geburtsname nach der noch heute üblichen Formel (eine) geborene von angehängt wird. Der Name des Ehemanns wird auch weiterhin noch häufig angegeben (des N. N. eheliche Hausfrau/eheliche Gemahl o. ä.). In den Sterbeinschriften verheirateter Bürgerinnen finden die Ehemänner ebenfalls oft Erwähnung, eine Benennung der Frauen nach ihrem Geburtsnamen ist freilich – anders als bei den Adeligen – ebenso oft zu beobachten wie die nach dem Geschlechtsnamen des Ehemanns, so daß hier keinerlei Regel erkennbar ist. Bei Kindern wird ab etwa 1580 fast stets der Name des Vaters (des N. N. ehelicher Sohn/eheliche Tochter), selten auch die Namen beider Eltern, aufgeführt. Während die Bezeichnung unverheirateter Mädchen und Frauen als Jungfrau üblich und häufig ist, stellt die Bezeichnung der erbar Junge Gesell für einen zwanzigjährig Verstorbenen eine Ausnahme dar (nr. 467).

Im Laufe des 16. Jahrhunderts nehmen Art und Umfang der genealogischen und biographischen Informationen in den Inschriften zu. Der Herkunftsort wird nur gelegentlich bezeichnet (nrr. 262, 404), dagegen findet sich ab 1588 – vorwiegend auf Kindergrabmälern – nicht selten die Angabe des Geburtstags oder -jahres, einmal sogar der Geburtsstunde (nr. 342). Das Sterbealter wird 1560 im Bearbeitungsgebiet zum ersten Mal angegeben (nr. 180), wird ab 1580 häufiger genannt und fehlt ab 1595 nur noch selten. Besonders bei Kindern wird die Lebensdauer mitunter auf Wochen und Tage genau berechnet. Die Zahl der Ehejahre findet in Sterbeinschriften erst ab 1610 Erwähnung, kommt dann aber recht häufig ausschließlich auf Grabmälern für Frauen vor. Auf der Grabplatte der Sibylla von Rosenberg von 1635 sind im Rahmen eines Grabgedichts neben dem Sterbealter auch das Alter bei Eheschließung, die Ehedauer und die Dauer des Witwenstands angegeben, was freilich ohne Nachfolge blieb (nr. 476)128). Die näheren Todesumstände gehen aus den Sterbeinschriften nur selten hervor. Die schon oben erwähnte Sterbeinschrift des Hochmeisters von Stadion, die als Sterbeort das kaiserliche Feldlager bei Mühlhausen und den Eintritt des Todes nach gehörten zwei Messen und empfangener Communion beschreibt (nr. 492), stellt eine ungewöhnliche Ausnahme dar. Der Sterbeort wird immerhin in sechs weiteren Inschriften mitgeteilt (Erstbeleg 1607)129).

Schließlich werden in Sterbeinschriften Ämter, Würden und Berufe genannt. Die frühesten Amtsbezeichnungen finden sich in Inschriften des 14. und 15. Jahrhunderts für Geistliche, bei denen die Angaben zugleich als Standesbezeichnungen fungieren (generalis praeceptor Alemanniae, capellanus). Im frühen 16. Jahrhundert begegnen erstmals weltliche Ämter (Amtmann) und Erbhofämter (Erbmarschall des Stifts Eichstätt) sowie – sicherlich durch die ungünstige Überlieferungslage bedingt erst jetzt – Deutschordensämter (Commendator in Mergentheim). Als militärischer Dienstgrad wird 1544 ein Hauptmann genannt (nr. 194), als bürgerlicher Amtsträger 1546 erstmals ein Schultheiß (nr. 157). Die häufigsten Amtsnennungen betreffen nach den Pfarrern die Amtmänner (Verwalter), Schultheißen und Kastner (Keller, Rentmeister), ab dem Anfang des 17. Jahrhunderts außerdem Mitglieder des städtischen Rats. Die Dauer der Amtsführung sowie bei den Hochmeistern des Deutschen Ordens die Regierungsdauer wird ab etwa 1560 zunächst vereinzelt, ab 1580 dann fast regelmäßig mitgeteilt. Ausführliche Schilderungen vollständiger Ämterlaufbahnen, wie sie in anderen Beständen zu beobachten sind, kommen in Sterbeinschriften des Kreises Mergentheim nicht vor. Bürgerliche Berufe werden im Bearbeitungsgebiet ab 1580 gelegentlich genannt, darunter Wirte, Metzger, Schuhmacher, Müller, Schmiede und Eisenkrämer.

Bibelzitate kommen als zusätzliche Inschriften neben Sterbe- und Grabinschriften auf Grabmälern des Bearbeitungsgebiets erst ab 1572 auf (nr. 214), vermehrt ab etwa 1590 und sehr häufig ab dem Anfang des 17. Jahrhunderts. Die Bibelzitate sind ganz überwiegend deutschsprachig und folgen in der Regel dem Text der Lutherbibel. Bevorzugt werden Textstellen, in denen die Gewißheit der Erlösung durch Christi Opfertod und die Zuversicht in die Auferstehung und das ewige Leben zum Ausdruck kommen: Hiob 19, 25–26 (Ich weiß, daß mein Erlöser lebt …), Philipper 1, 21 (Christus ist mein Leben, Sterben ist mein Gewinn), Johannes 3, 16 (Also hat Gott die Welt geliebt …), 1. Korinther 15, 22 (Wie sie in Adam alle sterben, so werden sie in Christo alle lebendig gemacht werden), Psalm 4, 9 (Ich liege und schlafe ganz in Frieden, denn allein du, Herr, hilfst mir, daß ich sicher wohne). Speziell auf die Verstorbenen passende Bibelzitate finden sich beispielsweise auf Grabmälern für ein Kind (Markus 10, 14: Lasset die Kindlein [Druckseite XLIII] zu mir kommen …) und für einen Pfarrer (Daniel 12, 3: Die Lehrer aber werden leuchten wie des Himmels Glanz). Paraphrasierende Übernahme von Bibelzitaten in deutsche Reimverse bleibt im Bearbeitungsgebiet die Ausnahme (nr. 349). Die Auferstehungsgewißheit drückt sich außer in Bibelsprüchen auch in kurzen Devisen (mors ianua vitae, vivo in salvatore pace Christi, vicisti in salvatore o anima mea) und in deutschsprachigen oder lateinischen Versinschriften aus. Neben Trostsprüchen begegnen ganz vereinzelt (Erstbeleg 1573) Mahnungen an die Vergänglichkeit des irdischen Lebens nach der bekannten Formel jetzund mir morgen dir bzw. hodie mihi cras tibi (nrr. 217, 412) oder wiederum als Bibelzitat (Psalm 103, 15–17: Ein Mensch ist in seinem Leben wie Gras …).

Die ausführliche lateinische Stifter- und Widmungsinschrift schließlich auf dem Bachschen Epitaph von 1610 in Markelsheim (nr. 399), in der Abt Thomas Bach von Banz als Auftraggeber des Grabmals genannt wird, bleibt im Bearbeitungsgebiet ein Einzelfall. Eine allenfalls vergleichbare deutschsprachige Stifterinschrift auf einem Igersheimer Grabmal des ausgehenden 16. Jahrhunderts (nr. 330) ist nur mehr unvollständig überliefert.

4.2. Glocken

Nach den Denkmälern des Totengedenkens bilden die Glocken130) die zweitgrößte Gruppe der Inschriftenträger im ehemaligen Landkreis Mergentheim. Insgesamt ließen sich 60 vor 1650 gegossene inschriftlich bezeichnete Glocken nachweisen, von denen immerhin noch 36 erhalten sind. Die Umstände und der genaue Zeitpunkt des Verlusts ließen sich bei den meisten Glocken nicht ermitteln. Viele wurden im Zuge von Kirchenneubauten und -renovierungen im späten 19. und frühen 20. Jahrhundert eingeschmolzen, weitere dürften der Glockenablieferung im Ersten Weltkrieg zum Opfer gefallen sein131), wohingegen die Verlustrate im Zweiten Weltkrieg offenbar gering war.

Die frühesten Glocken wurden im 13. Jahrhundert gegossen, über die Herkunft ihrer Gießer ist nichts bekannt. In die zweite Jahrhunderthälfte gehören die beiden erhaltenen Glocken in Creglingen und Neunkirchen (nrr. 2, 3), deren Inschriften in romanischer Majuskel aus den bloßen Namen der vier Evangelisten bestehen, denen man Unheil bannende Abwehrkräfte zuschrieb. Auf der Neunkirchener Glocke ist den Evangelistennamen noch der Name Mariae als Anrufung angefügt. Ebenfalls in die 2. Hälfte des 13. Jahrhunderts dürften zwei verlorene Mergentheimer Glocken zu datieren sein, die als erste signiert sind (nrr. 4, 5). Beide trugen den in Form der Glockenrede abgefaßten Gießervermerk Conradus me fecit und wurden vielleicht von demselben Meister gegossen, der eine der Schrift nach um die Mitte des 13. Jahrhunderts entstandene Glocke im Eichstätter Dom signierte132). Eine der Mergentheimer Glocken weist dieselbe, im 13. Jahrhundert als Glockeninschrift geläufige Marienanrufung wie die Eichstätter Glocke auf: me resonante pia populi memor esto maria133), die zweite Glocke ist mit einer liturgischen Formel versehen, die Bestandteil der Herrscherlaudes war: christus vincit christus regnat christus imperat. Dieselbe Formel trug – in verkürzter Form – eine verlorene Glocke in Münster (nr. 7), die wohl noch ebenso aus dem 13. Jahrhundert stammte wie eine Nassauer Glocke (nr. 8), deren Inschrift in Form eines leoninischen Hexameters die Gläubigen zum Gebet in die Kirche ruft.

Die Glockeninschriften des 14. Jahrhunderts, die durchweg in gotischer Majuskel ausgeführt sind, bestehen zumeist aus den Evangelistennamen, als Zusätze können der Kreuztitulus, ein Glockenname (osanna) oder Marienanrufungen hinzukommen, zwei Glocken sind außerdem signiert: Während die Signatur auf der Glocke des Magister Albuertus134) aus der zweiten Jahrhunderthälfte (nr. 34) lediglich aus dem Gießernamen besteht, war die verlorene Glocke in Finsterlohr (nr. 12) mit der deutschsprachigen Meisterinschrift Zitwar gos mich versehen. Von diesem Gießer135) sind auch andernorts Glocken mit deutschsprachigem Gießervermerk bekannt, die anhand der Schriftformen noch in die 1. Hälfte des 14. Jahrhunderts weisen. Im selben Zeitraum ist auch die Elpersheimer Evangelistenglocke (nr. 11) mit der deutschsprachigen Marienanrufung maria hilf mir entstanden. Diese beiden Glockeninschriften [Druckseite XLIV] sind somit die frühesten volkssprachig ausgeführten Inschriften des Bearbeitungsgebiets. Die erwähnte Glocke des Meisters Albuertus erhielt zusätzlich zu der Schulterinschrift am Schlag eine weitere, aus den Namen der Hl. Drei Könige bestehende Inschrift. Auch von diesen Namen versprach man sich eine apotropäische Wirkung. Dasselbe gilt für die lediglich aus der Buchstabenreihe des Alphabets bestehende Inschrift eines fränkischen Gießers in Lichtel (nr. 15). Weitere Glockenformulare des 14. Jahrhunderts sind der Beginn des Ave maria (nrr. 25, 35) sowie ein für Glocken ungewöhnliches Bibelzitat nach Lucas 14, 16–17, das auf die Stunde des Abendmahls Bezug nimmt und somit wohl auf die ursprüngliche Funktion des Abendläutens anspielt (nr. 33). Für zwei der Glocken können erstmals durch Schriftvergleich Gießer namhaft gemacht werden, deren Gießhütten näher zu lokalisieren sind: Konrad von Würzburg und Hermann Kessler (II.) von Nürnberg136). Ein Meister in der Nachfolge Kesslers hat die letzte nachweisbare Majuskelglocke des Kreisgebiets gegossen, die zugleich die erste datierte Glocke ist. Diese Creglinger Glocke von 1401 (nr. 37) trägt als Inschrift die Jahreszahl, eingeleitet mit anno domini, sowie eine deutschsprachige Marienanrufung.

Die ältesten erhaltenen Glocken mit Inschriften in gotischer Minuskel137) befinden sich in Oberstetten (nrr. 31, 32). Sie wurden beide um 1400 von einem unbekannten Meister gegossen. Ihr Formular besteht aus dem Ave-Maria-Beginn bzw. aus den Evangelistennamen – jetzt jeweils mit der Bezeichnung s(anctus) – und dem Namen des Kirchenpatrons. Die gotische Minuskel bleibt in der Folgezeit die Schrift der Glockeninschriften bis ins 2. Jahrzehnt des 17. Jahrhunderts. Die Glocken des 15. Jahrhunderts sind ab 1417 (nr. 41) fast alle datiert, und sie wurden ganz überwiegend von Nürnberger Gießern hergestellt. Im 1. Drittel des 15. Jahrhunderts lassen sich nur Zuweisungen anhand von Stilvergleichen der Schrift und sonstigen Glockenzier treffen. Demnach dürften eine (verlorene) Glocke aus Oberstetten (nr. 41) von Meister Sifridus, zwei Glocken in Niederstetten und Freudenbach (nrr. 46, 47) von Meister Ulrich und wohl einem seiner Schüler gegossen worden sein. Die Oberstettener Glocke trug einen Gußvermerk in Passivkonstruktion (ista campana fusa est) mit angefügter Weihformel (in onore sancte marie virginis), während die Glocke des Meisters Ulrich den Gießernamen in Form der Glockenrede bietet: ulricus magister me fecit. Diese Form des an die Jahreszahl angefügten Gießervermerks findet sich dann auch auf drei der insgesamt fünf nachweisbaren Glocken des Nürnberger Gießers Konrad Gnoczhamer138), der die Glockenproduktion im Bearbeitungsgebiet im 2. Drittel des 15. Jahrhunderts beherrscht zu haben scheint. An die Nennung des Gußjahrs und des Gießers können der Beginn des Ave Maria, die auf Glocken häufig zu findende Christusanrufung o rex glorie veni (cum pace) (nr. 46) oder eine Weihformel angefügt sein. Die Wahl eines nicht recht zur Funktion einer Glocke passenden Bibelzitats aus dem Hohelied auf einer Freudenbacher Glocke von 1433 (nr. 47) dürfte wohl einmalig sein. Während Gnoczhamers Inschriften lateinisch sind, war die Meisterinschrift des Hermann Wust von Wertheim auf einer Mergentheimer Glocke deutschsprachig abgefaßt (nr. 89). Da Wusts Glocken auch sonst nicht datiert sind139), läßt sich das verlorene Mergentheimer Exemplar innerhalb des 15. Jahrhunderts nicht näher zeitlich einordnen. Einige undatierte und unsignierte Glocken fränkischer Gießer aus der 2. Hälfte des 15. Jahrhunderts sind wiederum mit dem Ave Maria (nrr. 86, 103) oder mit einer gereimten deutschsprachigen Gottesanrufung (nr. 88) bezeichnet.

Am Ende des 15. Jahrhunderts übernimmt die Heilbronner Gießhütte des Bernhart Lachaman140) die führende Rolle in der Glockenproduktion des Bearbeitungsgebiets. Zwischen 1496 und 1515 sind insgesamt fünf Lachaman-Glocken nachweisbar. Nach dem Tod des Gießers führte sein gleichnamiger Sohn die Werkstatt fort. Von diesem wurde 1520 eine Glocke in Rinderfeld gegossen. Die Sprache der Heilbronner Glocken ist durchweg deutsch. Zwei dieser Glocken (nr. 79, 106) trugen neben dem datierten Gießervermerk ein Gebet (hilf got und maria) bzw. den ausgeschriebenen Kreuztitulus. Die vier übrigen folgen dann dem stereotypen Formular osanna heiß ich, in gottes bzw. in unser frauen ehr leut ich, bernhart lachaman goß mich mit abschließender Jahreszahl.

Zwei Elpersheimer Glocken des frühen 16. Jahrhunderts (nrr. 98, 99) wurden von ein- und demselben (Schweinfurter?) Gießer hergestellt. Beide weisen Glockenreden in Form leoninischer Hexameter auf, die die unterschiedlichen Funktionen der Glocke benennen: Totenklage, Aufruf zum Gebet und Unwetterabwehr. Als Glockenzier sind auf den Flanken Reliefs von Heiligen angebracht, [Druckseite XLV] die mit Beischriften versehen sind. Weitere unsignierte, wohl ebenfalls unterfränkischen Gießern zuzuschreibende Glocken (nrr. 82, 112) sind wiederum mit dem Ave Maria und einer Datierung bezeichnet. Die letzten erhaltenen vor der Reformation gegossenen Glocken sind die beiden Markelsheimer von 1522, Werke des Nürnberger Meisters Sebald Beheim d. Ä., jeweils mit lateinischer Kreuzes- bzw. Marienanrufung und mit reicher Glockenzier (Weinlaubfries, Heiligenreliefs).

Auffällig ist das völlige Fehlen von Glocken aus dem 2. und 3. Viertel des 16. Jahrhunderts. Erst von 1588 ist wieder der Guß einer Glocke in Creglingen faßbar (nr. 274). Sie trägt die für den Nürnberger Gießer Pankraz Bemer141) typische Reiminschrift pangratius bemer von nvrnberg gvs mich, gottes wort bleibt ewig, glavbts (!) dv das mit der that wirst dv selig. Außerdem werden die Creglinger kirchlichen und weltlichen Amtsträger aufgezählt. Diese Amtsträgernennung, die in anderen Regionen auf Glocken der Zeit häufig zu beobachten ist, bleibt im Kreis Mergentheim ein Einzelfall. Eine 1594 gegossene Mergentheimer Glocke des sonst offenbar als Glockengießer nicht in Erscheinung getretenen Johann Arnold aus Fulda (nr. 300) kombiniert ein um eine Anrufung erweitertes lateinisches Bibelzitat mit einer deutschsprachigen Inschrift, die sich aus dem Glockennamen (sanct johannes bin ich genannt) und einem Gießervermerk zusammensetzt. Letzterer folgt dem auch von anderen Gießern häufig verwendeten Formular durch das feuer bin ich geflossen, N. N. hat mich gegossen.

Die Formeln zu gottes lob ehr und dienst/preis gehör ich, N. N. goß mich bzw. aus dem feuer ich flus, N. N. mich gus sind dann stereotyper Inschriftenbestandteil der zahlreichen Glocken, die von Christoph Rosenhart gen. Glockengießer in Nürnberg im 3. Drittel des 16. Jahrhunderts und von Christoph Glockengießer d. J.142) zwischen 1599 und 1618 für Kirchen des Kreisgebiets gegossen wurden. Die Inschrift der jüngsten dieser Glocken (nr. 419) ist um acht Verse erweitert, die des Kirchenausbaus und der Glockenstifter gedenken. In einem Fall (nr. 405) verwendete Christoph Glockengießer d. J. dasselbe Formular wie Pankraz Bemer auf der Creglinger Glocke von 1588, vermehrt um ein lateinisches Psalmenzitat. Auch in Schriftform und Dekor ähneln sich die Glocken beider Gießer. Als Gießer einer Laudenbacher Glocke von 1605 (nr. 369) signiert ein anderweitig bislang nicht nachweisbarer Konrad Sidler aus Würzburg, vermutlich ein Nachfahre der bekannten Esslinger Gießerfamilie.

Die drei jüngsten Glocken von 1619, 1620 und 1626 schließlich tragen Inschriften in Kapitalis und sind Erzeugnisse des Dinkelsbühler Meisters Adam Iligan und der beiden lothringischen Wandergießer Caspar Delson und Pierre Bulleville.

4.3. Kirchliche Ausstattungsgegenstände und Geräte

Hier wie andernorts ist im Bereich der Kirchenausstattung mit einem besonders hohen Verlust an Inschriftenträgern zu rechnen. Nicht nur der Bildersturm der Reformation in protestantischen Herrschaftsgebieten, sondern vor allem Kirchenneubauten, -renovierungen und -modernisierungen führten immer wieder zu einer Dezimierung der Kirchenausstattung, liturgische Geräte wurden eingeschmolzen oder verkauft oder gingen auf anderem Wege verloren, und im Bereich der Paramente ist der Hauptgrund für die großen Verluste sicherlich in der geringen Haltbarkeit der textilen Materialien zu sehen.

An inschriftlich bezeichneten kirchlichen Ausstattungsstücken, die noch aus vorreformatorischer Zeit stammen, ist im Kreis Mergentheim nur wenig erhalten. In erster Linie ist der spätgotischen Altarretabeln in der Creglinger Herrgottskapelle zu gedenken. Der Marienaltar aus der Werkstatt Tilman Riemenschneiders (nr. 75) hat nur eine einzige geschnitzte Gewandsauminschrift aufzuweisen. Auf den Rückseiten der Bildreliefs sind allerdings außerdem mit Rötelkreide in Kursivschrift Werkstattanweisungen angebracht, die jeweils den Bildinhalt der Vorderseite benennen und die möglicherweise von Riemenschneider selbst stammen. Die Fassung zweier weiterer Creglinger Altarretabeln von 1496 wurde ganz oder teilweise von dem Windsheimer Maler Jakob Mülholzer besorgt (nrr. 77, 78). Beide Werke sind von ihm inschriftlich signiert; die Bilder des einen Altars weisen zudem eine Reihe von in frühhumanistischer Kapitalis gemalten Inschriften in Schriftbändern, auf Gewandsäumen und Nimben auf. Das Fragment eines Schnitzaltars in Mergentheim, das angeblich aus Laudenbach stammt (nr. 119), zeigt ein Marientodrelief und ist inschriftlich auf 1519 datiert. Ebenfalls nur mit einer Jahreszahl (1517) ist die geschnitzte Marienfigur aus einer Kreuzigungsgruppe (nr. 115) in Creglingen bezeichnet, die Konsole einer Nikolausfigur ebenda trug früher eine deutschsprachige Heiligenanrufung und die Jahreszahl 1521 (nr. 123). Ein hölzerner Kruzifixus mit Titulus in der Creglinger [Druckseite XLVI] Stadtkirche (nr. 166) stammt noch aus der 1. Hälfte des 16. Jahrhunderts, er wurde wiederholt restauriert und aus diesem Anlaß – zuletzt 1654 – mit Renovierungsinschriften versehen.

Die inschriftlichen Zeugnisse der Kirchenausstattung aus nachreformatorischer Zeit sind etwas zahlreicher. Ein gemaltes Altarbild aus der Mitte des 16. Jahrhunderts in Frauental (nr. 201) zeigt neben Bibelszenen und Bibelzitaten den Stifter mit seiner Familie. Möglicherweise handelt es sich um das Fragment eines Epitaphs. Ein weiteres Altarbild mit biblischen Szenen und zahlreichen lateinischen Bibelzitaten, das 1594 geschaffen wurde (nr. 301), befand sich in Reinsbronn. Wahrscheinlich 1589 wurde die Altarmensa für die Weikersheimer Stadtkirche errichtet (nr. 281). Die Beischriften zu den als Eckstützen fungierenden Evangelistensymbolen bilden den einzigen inschriftlichen Schmuck. Fast 30 Jahre später erhielt der schlichte Altar dann ein monumentales hölzernes Retabel mit Auferstehungs- und Abendmahlsgemälde, Schnitzfiguren und reichem architektonischen Zierat. Neben Bibelzitaten sind ein kurzes gereimtes Gebet und eine lange belehrende Reiminschrift aufgemalt (nr. 420), die sich gegen die Bilderverehrung wendet, gleichzeitig aber die belehrende Funktion der Bilder zur Vermittlung und Veranschaulichung des Heilsgeschehens hervorhebt. Ein spätgotisches Altarretabel in der Creglinger Stadtkirche, dessen Schreinfiguren zum Teil noch erhalten sind, wurde 1627 renoviert. Dabei wurden die Flügel neu mit Szenen aus der Kindheit Jesu bemalt und mit einer Stifter- und Künstlerinschrift versehen (nr. 452). Aus den Kirchen des katholischen Herrschaftsgebiets ist einzig aus der Mergentheimer Friedhofskapelle ein inschriftlich bezeichneter Hochaltar von 1609 bekannt, der eine deutschsprachige Stifterinschrift trug (nr. 394). An Gestühlen mit Inschriften ist lediglich ein schlichter Zweisitz von 1569 mit eingeschnitzter Jahreszahl und Signatur in der Standorfer Ulrichskapelle erhalten (nr. 205).

Die Kanzel als Ort der Verkündigung von Gottes Wort war in den evangelischen Kirchen neben dem Altar das wichtigste Ausstattungsstück. Sie wurde bevorzugt mit lateinischen oder deutschen Bibelzitaten und Sprüchen geschmückt, die auf die zentrale Bedeutung des Wortgottesdienstes und auf die Kraft des Wortes hinweisen (nrr. 247, 266). Insgesamt sind aus dem späten 16. und frühen 17. Jahrhundert fünf hölzerne Kanzeln mit Inschriften erhalten. Die speziell für die Leichenpredigten in der Creglinger Herrgottskapelle neu angeschaffte Kanzel von 1594 (nr. 299) ist mit lateinischen Bibelzitaten und mit elegischen Distichen geschmückt, die sich auf die Auferstehung der Toten und die Erlösung durch Christus beziehen. Die Distichen wurden von dem Creglinger Pfarrer verfaßt. Die meisten der Kanzeln sind mit Wappen, Namen oder Nameninitialen von Stiftern und/oder örtlichen Amtsträgern versehen.

Die Emporenbrüstungen der Weikersheimer Stadtkirche wurden 1590 mit sich paarweise typologisch entsprechenden alt- und neutestamentlichen Szenen bemalt, denen erklärende deutsche Versinschriften beigegeben waren (nr. 285). Ein fast identisches Bildprogramm wurde um 1600 auch in Stuckreliefs in der Weikersheimer Schloßkapelle ausgeführt. Auf die für das Kirchenvolk bestimmten belehrenden Beischriften konnte hier verzichtet werden, die Inschriften sind reduziert auf Kreuztitulus und Beschriftung der Gesetzestafeln als Teile des ikonographischen Programms in zwei Bildreliefs (nr. 328). Zwei hölzerne Emporen in Niederstetten und Finsterlohr von 1600 und 1610 tragen außer dem Herstellungsjahr (und Initialen) keine weiteren Inschriften.

Recht zahlreich sind die Inschriften auf Taufsteinen evangelischer Kirchen. Sie sind alle in dem kurzen Zeitraum zwischen 1578 und 1603 entstanden. Einheitlich tragen sie einen oben am Rand des Beckens umlaufenden deutschsprachigen Bibelspruch, der auf die Taufe Bezug nimmt; nur der Taufstein in Oberstetten (nr. 239) weist an dieser Stelle den Text eines lateinischen Hymnus auf, der ebenfalls die Taufe zum Thema hat. Am Schaft des Taufsteins sind meist die Namen und/oder Wappen der Stifter oder Amtsträger verewigt. Keine Bibelzitate trägt der 1583 gefertigte Taufstein im katholischen Markelsheim, einzige Inschrift ist hier die Jahreszahl (nr. 257).

Zur spezifischen Ausstattung der Deutschordenskirchen gehörten die Aufschwörschilde, welche die neu in den Orden aufgenommenen Ritter zu stiften hatten143). In ihrer äußeren Gestalt ähneln diese Schilde den Totenschilden. Die drei aus Mergentheim stammenden, heute in Wachendorf (Lkr. Tübingen) und in Friesach/Kärnten aufbewahrten Aufschwörschilde von 1544, 1607 und 1624 zeigen jeweils das Vollwappen des Probanden sowie eine umlaufende Inschrift, in der der Name des Ritters und das Datum seines Ordenseintritts genannt werden (nrr. 149a, 379, 441).

Äußerst dürftig ist der Bestand an inschriftlich bezeichneten liturgischen Geräten. Noch aus dem 14. Jahrhundert stammt ein Wachbacher Kelch mit Kreuztitulus in gotischer Majuskel auf einem Kruzifix-Medaillon (nr. 18). Die spätgotischen Kelche in Wachbach und Frauental (nrr. 85, 87) tragen [Druckseite XLVII] Gottes- und Marienanrufungen auf dem Schaft bzw. auf dem Nodus (ihesvs, ave maria, hilf got). Ein 1639 (?) vom damaligen Creglinger Pfarrer in die Stadtkirche gestifteter Kelch ist mit den vermutlich eigenhändig ausgeführten Nameninitialen des Stifters und der Jahreszahl versehen (nr. 486). Zwei gotische Kelche sowie ein 1600 entstandener mit ausführlicheren lateinischen Stifterinschriften stammen nicht ursprünglich aus dem Bearbeitungsgebiet (nrr. 63, 324, A3). Ein 1482 entstandenes Prozessionskreuz in Mergentheim zeigt die vier Evangelistensymbole mit gravierten Beischriften in Schriftbändern (nr. 64). Lediglich mit Jahreszahlen beschriftet wurden eine Monstranz von 1509 (nr. 105) sowie eine Garnitur von zwei Büsten- und vier Armreliquiaren, die Hochmeister Erzherzog Maximilian III. 1605 in die Mergentheimer Hofkapelle stiftete (nrr. 372, 373). Ein im 14. Jahrhundert entstandenes Reliquiar mit kurzen Inschriften in gotischer Majuskel an Nodus und bekrönendem Kruzifixus (nr. 21) wurde 1588 mit einem Dorn von der Dornenkrone Christi versehen und erhielt aus diesem Anlaß eine Gedenkinschrift. Auch dieses Gefäß ist von außerhalb ins Bearbeitungsgebiet verbracht worden. Ein im 15. oder 16. Jahrhundert gefertigtes Ostensorium mit zumindest teilweise inschriftlich ausgeführten Reliquienbeischriften (nr. 340) gehörte zum Deutschordensschatz. Schließlich sei noch als Kuriosum einer 1611 hergestellten Bechersonnenuhr mit Funktionsbeischriften (nr. 402) gedacht, die in die Wachbacher Kirche gelangte und zu einem Abendmahlskelch umfunktioniert wurde.

An Paramenten mit vor 1650 entstandenen Inschriften ist einzig ein gesticktes spätgotisches Kaselkreuz in Nassau erhalten (nr. 127), das 1619 – sicherlich anläßlich einer Schenkung – mit Wappen und Initialen eines Stifters versehen wurde. Nur mehr abschriftlich bezeugt sind Inschriften auf etlichen wohl zumeist erst im 17. Jahrhundert gefertigten liturgischen Gewändern, Corporaltaschen und Kelchtüchern, die sich in der Pfarrkirche und in der Hofkapelle in Mergentheim befanden. Es handelte sich bei diesen Inschriften ausschließlich um die in verschiedenen Materialien und Techniken aufgestickten oder aufgemalten Namen Jesu und Mariae.

4.4. Inschriften an Gebäuden, Wandmalereien

Die einfachsten Bauinschriften sind bloße Jahreszahlen, die den Abschluß eines Bauabschnitts oder einer Renovierungsmaßnahme dokumentieren. Solche Bauzahlen sind im Bearbeitungsgebiet ab 1484, verstärkt ab etwa 1540, in großer Zahl auch an Wohnhäusern erhalten, besonders häufig in Weikersheim, Mergentheim, Elpersheim und Markelsheim. Durch beigefügte Namen, Nameninitialen oder Wappen können die Bauherren bezeichnet sein. Bevorzugter Anbringungsort dieser einfachen Bauinschriften sind die Scheitel der Rundbogenportale von Hof-, Haus- und Kellereingängen sowie Eckquader im oberen Bereich der gemauerten Erdgeschosse; im Fachwerk wurden, soweit dies der erhaltene Bestand erkennen läßt, vor allem die senkrechten Mittel- und Eckständer zur Beschriftung genutzt. Eine aufwendigere Form stellt die Anbringung größerer Wappentafeln dar, die mit Jahreszahlen und/oder Namen und Titeln des Bauherrn versehen wurden (Erstbeleg 1494).

Die ältesten Bauinschriften des Bearbeitungsgebiets befinden sich an Kirchenbauten in Laudenbach und Weikersheim und sind 1412 bzw. 1419 entstanden (nrr. 38, 42). Sie folgen beide demselben lateinischen Formular, das mit Jahres- und Tagesangabe beginnt, dann den Akt des Baubeginns in Passivkonstruktion benennt (inceptum est hoc opus) und mit der Aufzählung der Patrozinien (in honore …) endet. Die Bauinschrift an einem Turm der Laudenbacher Ortsbefestigung von 1476 (nr. 62) weist dieselbe Passivkonstruktion auf (anno … inchoatum est hoc opus), im Anschluß sind aber die seinerzeit lebenden Ortsherren aus dem Rittergeschlecht der von Finsterlohr aufgezählt, eingeführt mit der ungewöhnlichen Wendung sub dominio nobilium ville tunc viventibus wilhelmo et wiperto …. Ebenfalls noch lateinisch abgefaßt war eine Bauinschrift von 1502 am Weikersheimer Pfarrhaus (nr. 95).

Die erste ausführlichere deutschsprachige Bauinschrift datiert von 1560 (nr. 184), ihr Aufbau gleicht dem der lateinischen Inschriften: anno domini … yst die bruck erbaut wornn mit anschließender Nennung der amtierenden Bürgermeister144). Ungewöhnlich ist dagegen die drei Jahre jüngere Inschrift am Mergentheimer Rathaus (nr. 189), die aus der ausführlichen Titulatur des amtierenden Hoch- und Deutschmeisters, seiner Regierungsdauer und einer Fürbitte für weiterhin lange Regierung und seligen Tod besteht und die erst durch die abschließende Jahreszahl zu einer Bauinschrift im weiteren Sinne wird.

[Druckseite XLVIII]

An den Schlössern des Niederadels sind ab 1570 Kombinationen von Wappendarstellungen mit längeren deutschsprachigen Bauinschriften zu beobachten (nrr. 207, 276, 290). Die Inschriften sind in Prosa oder in Versen verfaßt und können ergänzt werden durch Devisen und Haussprüche. In der langen originellen Versinschrift am Wachbacher Schloß (nr. 290) wird die Nachricht über die Baumaßnahme mit einer Bitte um das Fortbestehen des Adelsgeschlechts verbunden. Um zu dokumentieren, daß es sich bei den jeweiligen Bauten um Sitze von turnier- und stiftsfähigen Adelsgeschlechtern handelte, wurden die Bauinschriften gelegentlich zusätzlich mit den Ahnenproben der Bauherren versehen145).

Die Bauinschriften an den Amtsgebäuden der brandenburgischen Herrschaft fielen zumeist recht schlicht aus. So weist eine Reihe von Wappensteinen im Bereich des Klosters Frauental aus dem letzten Drittel des 16. Jahrhunderts lediglich das zollernsche Wappen sowie die Initialen des Fürsten und des örtlichen Verwalters auf (nrr. 219, 224, 263). Dagegen wurde die herrschaftliche Kelter in Creglingen mit Wappentafel, Titulatur des Markgrafen und zusätzlicher Bauinschrift der örtlichen Amtsträger deutlich aufwendiger gestaltet (nr. 248). Auch am Weikersheimer Kornbau ist der herrschaftliche (hohenlohische) Amtsträger als der für die Ausführung des Baus Zuständige genannt. Die Versinschrift von 1582 (nr. 256) erwähnt außerdem den Baumeister und endet mit einem Segenswunsch.

Die letzte lateinische Bauinschrift im Bearbeitungsgebiet befand sich im würzburgischen Laudenbach und ist 1582 entstanden (nr. 255). Sie bestand aus dem Namen und Titel des Würzburger Fürstbischofs, der klassischen, durch den Humanismus wieder in Gebrauch gekommenen Formel f(ieri) f(ecit) und abschließender Datierung. Eine weitere Laudenbacher Bauinschrift des Bischofs Julius Echter von Mespelbrunn wurde 1613 geschaffen (nr. 407). Sie gehört zu einer großen Serie von ähnlich lautenden, in deutschen Reimversen abgefaßten Lobsprüchen, die anläßlich des 40. Regierungsjubiläums des Bischofs im gesamten würzburgischen Territorium angebracht wurden und die jeweils außer der konkreten Baumaßnahme auch des Jubiläums und der vorbildlichen, die Verbreitung des katholischen Glaubens fördernden Regierung des Fürsten gedenken. Diese Inschrift ist ebenso ein Denkmal der Gegenreformation wie die Bauinschrift des Freiherrn zu Eck und Hungersbach in Stuppach (nr. 385), in der unter den Heiligen, denen der Kirchenbau geweiht ist, Maria durch Auszeichnungsschrift besonders hervorgehoben wird.

Eine besondere Gruppe unter den Bauinschriften bilden die lateinisch abgefaßten, wortreichen Gedenk- und Grundsteinlegungsinschriften auf den Silberplatten, die 1628, 1636 und 1641 in die Grundsteine des Mergentheimer Kapuzinerklosters und der Maria-Hilf-Kapelle eingelassen wurden (nrr. 456, 479, 490) und in denen jeweils der Hochmeister von Stadion als Auftraggeber mit ausführlicher Titulatur sowie die Kirchenpatrozinien genannt werden, in einem Fall auch die weihenden Bischöfe.

Inschriften in Verbindung mit Wandmalereien sind im Bearbeitungsgebiet in verhältnismäßig großer Zahl auf uns gekommen. Allerdings sind Wandmalereien stets gefährdet durch Bau- und Renovierungsmaßnahmen, und vor allem im Bereich der Kirchenbauten sind im Zuge der Reformation sicherlich viele Malereien beseitigt oder übertüncht worden. Der Großteil der überlieferten Inschriften ist nur mehr fragmentarisch erhalten und oft bis zur Unkenntlichkeit zerstört, so daß über Inhalt und Funktion häufig keine sichere Aussage gemacht werden kann. Etliche dieser Malereien wurden im 19. und 20. Jahrhundert freigelegt und dabei nicht immer sachgemäß restauriert, was vor allem zu Lasten des paläographischen Befunds ging. Eine schriftkundliche Auswertung ist dadurch erheblich erschwert.

Die ältesten Inschriften finden sich in Mergentheim, Frauental, Niederstetten und Rüsselhausen (nrr. 9, 13, 14, 16). Sie stammen aus der 1. Hälfte des 14. Jahrhunderts, die Mergentheimer ist vielleicht noch etwas früher anzusetzen. Es handelt sich bei diesen Fragmenten um Heiligennamen als Beischriften zu Bildern, um Tituli in Schriftbändern sowie um Spruchbänder in Bildszenen, deren Texte nicht mehr zu ermitteln sind. Die verwendete Schriftart ist die gotische Majuskel. Die Wandmalereien des 15. Jahrhunderts wurden dann mit Inschriften in gotischer Minuskel versehen. Sie stehen meist in Schriftbändern oder in den schmalen, die Bilder umgebenden Rahmenleisten und haben, soweit erkennbar, die Funktion von Namenbeischriften und Anrufungen (nrr. 55, 56, 83, 90). Inschriften in von Engeln gehaltenen Schriftbändern im Gewölbe der Mergentheimer Dominikanerkirche (nr. 68) gedenken in Verbindung mit einem Wappenschlußstein der Herren von Hohenlohe als der Förderer der Kirche. Ein umfangreicher Marienzyklus im Kreuzgang derselben Kirche aus der Zeit um 1500 ist reich mit Inschriften ausgestattet (nr. 93). Es sind zumeist Bibelzitate, die als Beischriften das Geschehen erläutern oder in Spruchbändern die Verkündigung von Gottes Wort durch Engel anzeigen.

[Druckseite XLIX]

In der 1. Hälfte des 16. Jahrhunderts wurden in den Kirchen von Archshofen und Waldmannshofen die Chorgewölbe mit Evangelistensymbolen ausgemalt, in Waldmannshofen anstelle einer älteren Ausmalung mit demselben Thema. Die Namen der Evangelisten in den Schriftbändern wurden in frühhumanistischer Kapitalis (nr. 56) und in Kapitalis (nr. 122) ausgeführt. Von der Renaissanceausmalung des Mergentheimer Schlosses im letzten Viertel des 16. und zu Beginn des 17. Jahrhunderts sind an Inschriften nur ein winziges Fragment ungewissen Inhalts (nr. 332) sowie die Namenbeischriften zu den beiden Wappenfriesen der Hochmeister und der Deutschmeister (nr. 378) erhalten. Letztere bestehen jeweils nach nur wenig variiertem Formular aus dem Namen, einer fortlaufenden Zählung und der Regierungsdauer, dem Todesjahr oder dem Jahr des Amtsantritts. Anläßlich der Umbettung der Gebeine von Angehörigen des hohenlohischen Grafenhauses in die 1605 neu angelegte Gruft unter der Weikersheimer Stadtkirche wurde dort eine von Todessymbolen umrahmte Grabbezeugungsinschrift auf die Wand gemalt (nr. 376). Am Kranzgesims des Chors derselben Kirche ließ Graf Georg Friedrich von Hohenlohe 1618 seinen Lebenslauf in einer langen Inschrift ohne Bildschmuck aufmalen (nr. 421). Eine komplette Ausmalung mit einem mariologischen Programm erhielt 1607 die Ecksche Kapelle in der Mergentheimer Pfarrkirche. Metrische Bildbeischriften zu Szenen aus dem Marienleben und der ebenfalls lateinische Text des Salve Regina (nr. 382) bilden die inschriftliche Komponente dieses Ausmalungsprogramms. Als Kuriosität seien schließlich noch die deftigen Verse erwähnt, die in der Abortanlage eines Creglinger Wohnhauses wohl gegen Ende des 16. Jahrhunderts aufgemalt wurden, um die Benutzer zur Hygiene anzuhalten (nr. 331).

In der Funktion den Wandmalereien vergleichbar sind die stuckierten Deckenbilder von 1598 im Weikersheimer Schloß. Den antiken Szenen sind als Umschriften aufgemalte, in deutsche Verse gefaßte Bilderläuterungen beigegeben (nr. 313). Auch die auf Leinwand gemalten Deckenbilder im Schloß mit Szenen aus dem Türkenkrieg wurden mit erklärenden Beischriften versehen (nr. 366).

Mittelalterliche Glasmalereien mit Inschriften sind nur in der Creglinger Herrgottskapelle erhalten. Auf drei im ausgehenden 14. Jahrhundert entstandenen Stifterscheiben stehen in Spruchbändern lateinische und deutschsprachige Anrufungen, in einem Fall ist auch der dargestellte Stifter namentlich bezeichnet (nr. 30). Eine Kabinettscheibe mit Wappen und Namen des Deutschmeisters Dietrich von Cleen (1515–26) könnte Mergentheimer Provenienz sein (nr. 129). Die Stifterinschrift einer Fensterscheibe von 1649 in Rüsselhausen (nr. 499) schließlich ist nur mehr abschriftlich überliefert.

4.5. Der Deutschordensschatz

Der Grundstock des Deutschordensschatzes wurde im 16. Jahrhundert gelegt146). Er wurde sukzessive vermehrt durch Stiftungen der Hoch- und Deutschmeister, durch besondere Auftragsarbeiten für einige Hochmeister, durch Schenkungen an den Orden sowie durch Einziehung des Besitzes der verstorbenen Ordensritter. Dieses Spolienrecht des Ordensoberhaupts wurde nachweislich ab 1515 in Anspruch genommen147). Allerdings war der Orden auch immer wieder gezwungen, Teile des Schatzes – und darunter oft die wertvollsten Stücke – zu verpfänden, zu verkaufen oder in die Münze zu geben, um seinen finanziellen und militärischen Verpflichtungen gegenüber Kaiser und Reich, vornehmlich in den Türkenkriegen, nachkommen zu können. In Kriegszeiten mußte der Schatz häufig geflüchtet werden. Auch führte Diebstahl zu Verlusten. Das erste Mergentheimer Inventar wurde 1606 erstellt, seither wird die Sammlung als Ordensschatz geführt. Neben den Ordensinsignien und liturgischen Geräten umfaßte der Schatz auch typische Kunstkammerstücke, wie wertvolle Gefäße aus kostbaren Materialien, Gläser, Schmuckstücke, Medaillen, astronomische Geräte, zudem Gemälde, kostbare Waffen und Rüstzeug sowie Tafelgold und -silber und weitere Gebrauchsgegenstände. Aus den Inventaren wissen wir, daß etliche Gegenstände mit Wappen und Jahreszahlen bezeichnet waren (so auch nrr. 137, 179, 194), andere trugen Initialen oder ausführlichere Inschriften, die allerdings nicht im Wortlaut überliefert sind148).

Von den inschriftlich bezeichneten Schatzkammerstücken sind die am frühesten nachweisbaren eine Natternzungenkredenz mit einer beschrifteten Goldfassung (nr. 91), die seit spätestens 1526 Teil des Schatzes ist, ein Kokosnußbecher mit Becherschraube aus dem Nachlaß Walters von Kronberg (nr. 137), ein Maserkopf mit Wappen und Jahreszahl (nr. 179), der 1585 inventarisiert wurde, sowie ein auf 1566 datiertes Lavoir, das vermutlich aus dem Nachlaß Georg Hunds von Wenkheim stammte [Druckseite L] (nr. 194). Den bedeutendsten Zuwachs erhielt der Schatz im Berichtszeitraum durch Hochmeister Erzherzog Maximilian III. von Österreich. Schon zu seinen Lebzeiten gelangten einzelne Stücke nach Mergentheim, so ein silbernes Reiterporträt des Fürsten mit Widmungsinschrift (nr. 329) und zwei kunstvoll in Kupferstichmanier gravierte Kredenzschalen Johann Theodor de Brys, die mit deutschen Bibelzitaten und einer Stifterinschrift bzw. mit einer Bibelparaphrase in französischen Reimversen beschriftet waren (nrr. 364, 365). Das meiste floß dem Deutschen Orden aber nach dem Tod des ab 1602 in Innsbruck residierenden Hochmeisters 1619 zu. Zwar ging Vieles aus seinem Nachlaß an den Wiener Hof, der Hauptteil seines Kunstschatzes und seiner Bücherei wurde aber 1626 während des Dreißigjährigen Krieges von Innsbruck nach Mergentheim verbracht149). Aus Maximilians Besitz stammt der über und über mit Inschriften bedeckte Erd- und Himmelsglobus des Nürnberger Feinmechanikers und Instrumentenmachers Christian Heiden (nr. 208), eine Obsidianplakette mit Porträt Kaiser Karls V. (nr. 165), ein Schmuckanhänger mit den eingravierten Zehn Geboten in hebräischer Schrift (nr. 335), ein im frühen 17. Jahrhundert umgearbeiteter Kristall-Doppelkopf mit Bekrönung in Form des österreichischen Erzherzogshuts (nr. 423), ein Ring mit lateinischer Devise (nr. 422) sowie vermutlich ein Schmuckanhänger mit Devisen, Initialen und dem Wappen der Freiherren von Waldstein (nr. 424). Unter den zahlreichen Prunkwaffen aus Maximilians Sammlung befanden sich auch ein orientalischer Säbel mit persischer Inschrift und zwei türkische Dolche mit türkischer Beschriftung, die im vorliegenden Band allerdings nicht aufgenommen wurden150).

Der gesamte in Mergentheim, Burg Neuhaus und teilweise auch auf Burg Horneck aufbewahrte Ordensschatz wurde während des Dreißigjährigen Kriegs 1631 nach Heidelberg zu den Jesuiten geflüchtet, von dort 1632 auf die Insel Mainau und weiter teils nach Wien und teils nach Rodenegg in Südtirol. Nach teilweiser Rückführung wurde der Schatz 1643 erneut in Sicherheit gebracht nach Ingolstadt, und erst 1660 gelangten wieder fast alle Teile des Schatzes aus Wien und Ingolstadt nach Mergentheim zurück. Die späteren Flüchtungen der Pretiosen im 17. und 18. Jahrhundert müssen hier nicht verfolgt werden. Ab 1806 befindet sich das, was von der Sammlung übriggeblieben ist, in Wien151).

Zitationshinweis:

DI 54, Mergentheim, Einleitung, 4. Die Inschriftenträger (Harald Drös), in: inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di054h014e003.

  1. Im badischen Teil des Main-Tauber-Kreises haben sich im Zisterzienserkloster Bronnbach immerhin drei Grabplatten des späten 13. Jahrhunderts und sechs aus der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts erhalten; vgl. DI 1 (Bad. Main- u. Taubergrund) nrr. 102, 103, 104, 105, 106, 107, 108, 109, 110»
  2. Zur Terminologie vgl. Seeliger-Zeiss, Grabstein oder Grabplatte 289. »
  3. Bei nr. 120 (1520) beginnt die Umschrift – abweichend vom üblichen Brauch – rechts unten. »
  4. Jetzt fast ausnahmslos mit Vierahnenprobe, die nur bei nr. 222 (1575) und nr. 302 (1595) fehlt. »
  5. Vgl. Kap. 4.1.2. »
  6. Der Textanschluß ist sowohl am Ende der Umschrift als auch am Beginn des Schriftblocks im Feld durch identische Verweiszeichen markiert. »
  7. Vgl. nr. 29 bei Anm. 4–8. »
  8. Vgl. DI 4 (Wimpfen) nr. 40»
  9. Vgl. z. B. DI 41 (Göppingen), Einl. XXXIIf. Hier ist vermutlich mit einer höheren Verlustrate als bei den steinernen Grabmälern zu rechnen. In der Creglinger Stadtkirche und in der Herrgottskapelle befinden sich noch zwei Fragmente, von denen ersteres (nr. 504) aufgrund der fehlenden Sterbeinschrift nicht mehr identifiziert werden kann und letzteres überhaupt keine Inschriften mehr aufweist. »
  10. Ein Werk des Bildhauers Achilles Kern; vgl. Paul Bretschneider, Die Epitaphien des Grafen Melchior von Hatzfeldt in den Kirchen zu Prausnitz und Laudenbach, in: Die christl. Kunst 6 (1909/10) 317–324; Schermann, Bergkirche 100–105. »
  11. Vgl. Kdm. Jagstkreis I, 306. »
  12. Vgl. etwa DI 2 (Mainz) nr. 622; DI 29 (Worms) nr. 641; DI 34 (Bad Kreuznach) nrr. 430; 525, 542, 543, DI 39 (Lkr. Jena) nrr. 264, 276, 289, 304, 316, 328; DI 44 (Günzburg) nrr. 115, 136, 137; DI 49 (Darmstadt, Darmstadt-Dieburg, Groß-Gerau) nrr. 258, 283, 298, 319, 335, 341, 359»
  13. Lateinische Fürbitte in ansonsten deutschsprachiger Inschrift: nr. 495 (1644). »
  14. Bloßes anno in einer Sterbeinschrift von 1371 (nr. 23). Zur Datierung in Inschriften vgl. allg. Glaser/Bornschlegel, passim; für Frankreich: Robert Favreau, La datation dans les inscriptions médiévales françaises, in: Bibliothèque de l’École des Chartes 157 (1999) 11–39. »
  15. Beide Inschriften nur abschriftlich, aber wohl zuverlässig überliefert. »
  16. Einmal auch in einer lateinischen Inschrift: nr. 487 (1640). »
  17. Das Fehlen des Todestages in den nur mehr kopial bezeugten Inschriften nrr. 8 (1303) und 24 (1374) dürfte auf ungenaue Überlieferung zurückzuführen sein. In den erhaltenen Sterbeinschriften fehlt die Tagesangabe nur in einem einzigen Fall: nr. 59 (1461). »
  18. In einer Bauinschrift begegnet diese Datierung schon etwas früher: 1502 (nr. 95). »
  19. Dieselbe Kombination kommt auch später noch gelegentlich vor: nrr. 155, 246, 286, 296, 297, 168B, 467, 472»
  20. Bezeichnenderweise ist in der schlichten lateinischen Grabschrift auf dem Gruftepitaph des Hochmeisters (nr. 493), die der Öffentlichkeit nicht zugänglich war und somit auch nicht propagandistisch genutzt werden konnte, der Todestag nach fortlaufenden Monatstagen und nicht nach dem Marienfest angegeben. »
  21. Nrr. 240A (1579), 291 (1593). »
  22. Nrr. 425, 431, 455; bei Datierung nach Festkalender: nr. 492»
  23. Nur einmal: nr. 114 (1516). »
  24. Erstbeleg 1546 (nr. 156). »
  25. Auch dieses Element erscheint nur in der Inschrift des in der Kirche allgemein zugänglichen Epitaphs, nicht aber in der des unzugänglichen Gruftepitaphs (nr. 493); vgl. oben bei Anm. 117. »
  26. Vgl. z. B. DI 10 (Niederösterreich I: Amstetten, Scheibbs); Johann Dorner, Die Inschriften der Stadt Burghausen vor dem Jahre 1805, Tl. 1: Die Inschriften des Stadtgebietes ohne Stadtteil Raitenhaslach (Burghauser Geschichtsblätter 37), Burghausen 1981; ders., Inschriften Raitenhaslach. »
  27. In ausführlicherer Form: nrr. 168B (1600), 386 (1608). »
  28. Vgl. dazu im einzelnen Register 6, Wortfeld „Fürbitte, Bitte um Fürbitte“. »
  29. Vgl. auch nr. 463»
  30. So bereits in der frühesten für einen Bürgerlichen überlieferten Sterbeinschrift von 1546 (nr. 156). »
  31. Ähnlich ausführlich könnte die nur unvollständig überlieferte Inschrift auf dem Sarg der Gräfin Eva von Hohenlohe von 1631 sein, vgl. nr. 468»
  32. Zur Angabe der Todesstunde vgl. oben S. XXXIX»
  33. Vgl. allg. Heinrich Otte, Glockenkunde, Leipzig 21884; Karl Walter, Glockenkunde, Regensburg Rom 1913 sowie die Einleitungen der Bände des Deutschen Glockenatlas. »
  34. Für die Glocken der katholischen Kirchen liegt keine den Glockenbeschlagnahmeakten des Landeskirchlichen Archivs in Stuttgart entsprechende ausführliche Dokumentation vor. »
  35. Dt. Glockenatlas Mittelfranken nr. 230. »
  36. Vgl. u. a. DI 37 (Rems-Murr-Kreis) nrr. 5, 8; DI 41 (Göppingen) nr. 15»
  37. Vgl. Dt. Glockenatlas Württ./Hohenzollern 8f. »
  38. Vgl. Dt. Glockenatlas Mittelfranken 16: nicht identisch mit dem Gießer Magister Cunrad Citewar von Würzburg; zu diesem vgl. ebd. 5f. sowie in diesem Band nrr. 4, 5»
  39. Vgl. Dt. Glockenatlas Mittelfranken 17 bzw. 13f. »
  40. Im badischen Teil des Main-Tauber-Kreises stammt die älteste Minuskelglocke schon von 1361, vgl. DI 1 (Bad. Main- u. Taubergrund) nr. 432»
  41. Vgl. Dt. Glockenatlas Württ./Hohenzollern 51; Dt. Glockenatlas Mittelfranken 29. »
  42. Vgl. DI 1 (Bad. Main- u. Taubergrund) nrr. 447, 448, 449, 450; Dt. Glockenatlas Baden 25f. »
  43. Vgl. Dt. Glockenatlas Württ./Hohenzollern 31–33. »
  44. Zu ihm vgl. Dt. Glockenatlas Mittelfranken 47. »
  45. Vgl. ebd. 43f. »
  46. Vgl. etwa die bis ins 15. Jahrhundert zurückreichenden Aufschwörschilde in der Nürnberger Deutschordenskirche St. Jakob: 800 Jahre Dt. Orden 540–546. »
  47. Die Bürgermeister werden auch in einer Bauinschrift von 1586 in Niederstetten als die für den Bau des Pfarrhauses Zuständigen genannt. »
  48. Nrr. 276, 290. Vgl. auch nr. 216: einzige Inschriften sind die Jahreszahl und eine Devise, die Bauherren sind durch ihre Ahnenproben symbolisiert. Am Amtshaus in Neunkirchen (Stadt Bad Mergentheim) ist ferner eine inschriftlose Wappentafel mit Vierahnenprobe des Ortsherrn Philipp Geyer von Giebelstadt († 1600) angebracht. »
  49. Vgl. ausführlich zur Geschichte des Schatzes: Dudík, Kleinodien 1–25; ferner Krones 15, 18–21. »
  50. Dudík, Kleinodien 2. »
  51. s. Kap. 6»
  52. Vgl. Noflatscher, Maximilian 301: „163½ Zentner wog die Fuhre, die im Frühsommer 1626 nach Mergentheim transportiert wurde.“ »
  53. Vgl. Kap. 6»
  54. Vgl. Dudík, Kleinodien 17–25. »