Die Inschriften des ehemaligen Landkreises Mergentheim

Vorwort

Die Erarbeitung des vorliegenden Bandes hat – von der ersten Materialerfassung im Sommer 1997 und den ersten Aufnahmefahrten im März 1998 bis zur Fertigstellung des Buches – rund viereinhalb Jahre in Anspruch genommen. In dieser Zeit habe ich vielfältige Unterstützung erfahren, für die ich mich an dieser Stelle bedanken möchte.

Bei den Aufnahmearbeiten vor Ort gewährten die Pfarrer, Mesner und Mesnerinnen der katholischen und der evangelischen Kirchen stets bereitwillig und freundlich Hilfestellung, ebenso, wenn genaue Ortskenntnis gefragt war, die Ortsvorsteher einiger Teilgemeinden. Der H. H. Hochmeister der Brüder vom Deutschen Haus Sankt Mariens in Jerusalem P. Dr. Arnold Wieland OT erlaubte mir dankenswerterweise die Aufnahme der Inschriften in der Schatzkammer des Deutschen Ordens in Wien, bei den Arbeiten half mir Dr. Wolfgang Krones Fam OT. In Museen verwahrte Inschriftenträger wurden mir weiters zugänglich gemacht im Deutschordensmuseum Bad Mergentheim, wobei mein Dank vor allem Dr. Christoph Bittel für vielfache Unterstützung gilt, und im Tauberländer Dorfmuseum Weikersheim. Die Verwaltung der Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg gestattete die zeitaufwendigen Aufnahmearbeiten in Schloß Weikersheim. Die Erlaubnis zur Erfassung von Inschriften in Privatbesitz erhielt ich von Dr. Gerhard Hoffmann-Becking (Weikersheim-Laudenbach/Erfurt), Heinz Mack (Creglingen-Reinsbronn), Hon.-Generalkonsul Dr. Ing. Hanns Maier (Bad Mergentheim-Wachbach/München), Sigurd Frhr. v. Ow-Wachendorf und Burkhard Frhr. v. Ow-Wachendorf (beide Starzach-Wachendorf) sowie Dr. Eckart Wäldele (Bad Mergentheim). Ihnen allen sei hier nochmals herzlich gedankt. Die Aufnahme von nach Friesach/Kärnten verbrachten Mergentheimer Inschriftenträgern übernahm für mich freundlicherweise Kollege Dr. Friedrich W. Leitner (Klagenfurt), der Bearbeiter der Kärntner Inschriften.

Bei Archiv- und Bibliotheksrecherchen durfte ich kompetente Hilfe und Beratung in Anspruch nehmen im Staatsarchiv Ludwigsburg, im Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein (Wilfried Beutter), im Hauptstaatsarchiv und im Landeskirchlichen Archiv Stuttgart, im Kath. Pfarrarchiv Bad Mergentheim (Johannes Spellbrink), im Stadtarchiv Creglingen, in der Württembergischen Landesbibliothek Stuttgart sowie im Landesdenkmalamt Stuttgart. Weit über das übliche Maß hinaus haben sich Georg Schmitt (Bad Mergentheim-Markelsheim) und Claudia Heuwinkel (Creglingen) durch ihr Interesse an der epigraphischen Arbeit und ihr Engagement um den Fortgang meiner Forschungen verdient gemacht. Georg Schmitt steuerte wichtige Hinweise auf und Informationen über Inschriften in Markelsheim bei und Claudia Heuwinkel war jederzeit bereit, zur Klärung genealogisch-prosopographischer und stadttopographischer Fragen der bislang weitgehend unbearbeiteten Creglinger Geschichte durch eingehende Archivrecherchen beizutragen. Bei Einzelproblemen durfte ich den fachkundigen Rat von Prof. Dr. Friedrich Karl Azzola (Trebur), von Restaurator Norbert Eckert (Bad Mergentheim) sowie von Konservator Dipl.-Ing. Gerhard Hartl (Deutsches Museum München) in Anspruch nehmen.

Die Diskussion fachspezifischer Fragen mit den befreundeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Schwester-Arbeitsstellen der übrigen am Inschriftenunternehmen beteiligten Akademien der Wissenschaften im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Mitarbeitertreffen kam dem vorliegenden Band sehr zugute. Darüber hinaus waren vor allem Dr. Sabine Wehking, Dr. Christine Wulf (beide Göttingen) und Clemens Bayer M. A. (Bonn) stets ansprechbare geduldige Zuhörer und Ratgeber in schwierigen Einzelfällen. Die Mainzer Kollegen Dr. Rüdiger Fuchs, Dr. Eberhard J. Nikitsch und Dr. Sebastian Scholz haben in bewährter Weise das Manuskript des gesamten Inschriftenkatalogs Korrektur gelesen und dabei wichtige Hinweise und Verbesserungen geliefert, die ich dankbar übernommen habe.

In der Heidelberger Forschungsstelle habe ich vor allem meinen Kollegen Dr. Anneliese Seeliger-Zeiss für manch fruchtbare Diskussion und Ilas Bartusch für eine gründliche Durchsicht und Korrektur des gesamten Manuskripts herzlich zu danken. Einen Teil der Fotoaufnahmen sowie die gewohnt qualitätvollen Laborarbeiten besorgten die Fotografen Axel Schmider und Elke Schneider. Bei den Registerkorrekturen durfte ich die Hilfe meines Vaters Jürgen Drös (Heidelberg) in Anspruch nehmen.

[Druckseite VIII]

Für die stets wohlwollende Betreuung und Förderung der Arbeit unserer Forschungsstelle „Deutsche Inschriften“ sei abschließend dem Vorsitzenden der Heidelberger Inschriftenkommission, Prof. Dr. Dieter Mertens, sowie seinem Vorgänger, Prof. Dr. Dr. h. c. mult Géza Alföldy, ganz herzlich gedankt.

Heidelberg, im Oktober 2001

Harald Drös

1. Vorbemerkungen und Benutzungshinweise

Der vorliegende Band enthält die mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Inschriften aus dem Gebiet des ehemaligen Landkreises Mergentheim bis zum Jahre 1650. Dieser Landkreis ging im Zuge der baden-württembergischen Gebietsreform in dem 1973 neu gebildeten Tauberkreis auf, der 1974 in Main-Tauber-Kreis umbenannt wurde. Sitz des Landratsamts ist Tauberbischofsheim. Die badischen Gebiete, die dem neuen Kreis zugeschlagen wurden (ehemaliger Landkreis Tauberbischofsheim und fünf Gemeinden des ehemaligen Landkreises Buchen), sind im Rahmen des Deutschen Inschriftenwerks bereits erfaßt: Die „Inschriften des badischen Main- und Taubergrundes (Wertheim–Tauberbischofsheim)“ erschienen 1942 als Band 1 der Gesamtreihe (563 Inschriften), die Inschriften der Gemeinden Buch am Ahorn (2) und Eubigheim (5) fanden Aufnahme in dem 1964 erschienenen Band „Die Inschriften der Landkreise Mosbach, Buchen und Miltenberg“ (DI 8). Mit der hier vorgelegten Edition wird somit die Dokumentation des Inschriftenbestandes des Main-Tauber-Kreises komplettiert. Auf Nachträge zu den Bänden DI 1 und DI 8 – so wünschenswert diese auch wären – mußte aus arbeitsökonomischen Gründen verzichtet werden. Sie hätten eine Neubereisung des gesamten Kreisgebiets erfordert, was wegen des damit verbundenen Zeitaufwands angesichts der noch gar nicht bearbeiteten Regionen des Landes nicht vertretbar erschien.

Die (1964) 51 Gemeinden des in diesem Band erfaßten Gebiets wurden durch die 1975 abgeschlossene Gemeindereform zu den vier Städten Bad Mergentheim, Weikersheim, Creglingen und Niederstetten und zu der Gemeinde Igersheim zusammengeschlossen. Die frühere württembergische Exklave Deubach erfuhr eine Eingemeindung in die (badische) Stadt Lauda-Königshofen. Die Inschriften auf Deubacher Gemarkung wurden wegen ihrer ehemaligen Zugehörigkeit zum Altkreis Mergentheim hier erneut aufgenommen, obwohl eine der beiden bereits (versehentlich?) in DI 1 ediert worden ist.

Neben den noch heute im alten Kreisgebiet vorhandenen Inschriften wurden auch nach außerhalb verbrachte, vor 1650 angefertigte Objekte aufgenommen, deren Provenienz aus dem Bearbeitungsgebiet nachgewiesen oder wahrscheinlich gemacht werden kann1). Neben den original erhaltenen Inschriften sind auch die nur mehr in ungedruckten oder gedruckten Quellen bzw. in Fotos oder Abzeichnungen überlieferten epigraphischen Texte berücksichtigt. Vollständigkeit der Erfassung wurde angestrebt, ist gleichwohl bei der unübersichtlichen Streuung der nichtoriginalen Überlieferung kaum zu erreichen.

Entsprechend den Bearbeitungsrichtlinien, die für das Inschriftenunternehmen der deutschen Akademien und der Österreichischen Akademie der Wissenschaften gelten2), blieben konsequent die Inschriften auf Siegeln, Münzen, Medaillen und Bucheinbänden ausgeklammert, da diese Gegenstand eigener Fachdisziplinen (Sphragistik, Numismatik, Einbandkunde) sind. Abweichend von der bisherigen Praxis innerhalb der Bände der Heidelberger Reihe wurden im Interesse der Vereinheitlichung der Gesamtreihe auch bloße Jahreszahlen aufgenommen, jedoch in der Regel nur, sofern eine Autopsie und somit eine Überprüfung der Lesung möglich war. Dagegen wurde weiterhin auf die Aufnahme von nicht zuweisbaren Initialen und Monogrammen sowie von Hausmarken, Steinmetzzeichen und Meistermarken verzichtet, sofern sie nicht im Verbund mit weiteren Inschriften stehen3).

[Druckseite X]

Die Inschriften sind im Katalogteil chronologisch und nach einem einheitlichen Schema angeordnet:

Die Kopfzeile enthält links die laufende Nummer der Inschrift. Gelegentlich sind gleichartige Inschriftenträger, die sich am selben Standort befinden, zweckmäßigerweise in einer Sammelnummer zusammengefaßt. Ein lateinisches Kreuz hinter der laufenden Nummer signalisiert, daß die Inschrift im Original verloren ist. Steht das Kreuz zwischen runden Klammern, bedeutet dies entweder, daß der Inschriftenträger zwar erhalten, die gesamte Inschrift aber im Original verloren und nur mehr kopial überliefert ist, oder bei Sammelnummern, daß ein Teil der dort zusammengefaßten Inschriftenträger verloren ist.

In der Mitte der Kopfzeile steht die Angabe des derzeitigen oder des letzten erschließbaren Standorts. Die Ansetzung erfolgt unter dem alten, vor der 1975 abgeschlossenen Gemeindereform gültigen historischen Ortsnamen, die jetzige Gemeindezugehörigkeit ist in Klammern beigefügt4). Kirchen sind im Normalfall unter ihrer heutigen Bezeichnung angesetzt. Bei Inschriften, die bereits vor einer etwaigen Umwidmung des Gebäudes verlorengegangen sind, erscheint dagegen die ehemalige Bezeichnung der Kirche (z. B. „Klosterkirche“, „Hofkirche“).

Die Datierung am rechten Rand der Kopfzeile ist in der Regel der Inschrift entnommen5), falls nicht eindeutige Hinweise auf frühere oder spätere Entstehung vorliegen. Die Entstehungszeit undatierter Inschriften ist so eng wie möglich eingegrenzt anhand historischer Belege, paläographischer und philologischer Befunde oder stilistischer Merkmale der Inschriftenträger. Diese Inschriften sind jeweils am Ende des so erschlossenen Zeitraums nach den sicher datierten und datierbaren eingereiht. Unsichere Zeitansätze sind mit Fragezeichen versehen, aus anderen Quellen – d. h. nicht aus der Inschrift selbst – erhobene genaue Datierungen stehen in runden Klammern. Sind auf einem Inschriftenträger Inschriften aus verschiedenen Entstehungsjahren angebracht, werden entsprechend mehrere Datierungen – durch Komma getrennt – in die Kopfzeile gesetzt; die früheste Inschrift bestimmt dabei die Einordnung in den Katalog. Auch bei Sammelnummern erfolgt die Einreihung in den Katalog unter dem Datum der jeweils ältesten Inschrift.

Im ersten Absatz des Artikels finden sich die Benennung des Inschriftenträgers6), die (wichtigsten) in der Inschrift genannten Personen, eine präzisierte Standortangabe, gegebenenfalls auch Hinweise zu früheren Standorten und zu Verlustumständen sowie eine Kurzbeschreibung des Inschriftenträgers mit Bemerkungen zu Material, zu Anbringung und Herstellungstechnik der Inschrift(en) und zum Erhaltungszustand7). Die Beschreibung erfolgt vom Betrachter aus, nur für Wappenbeschreibungen ist nach den Regeln der Heraldik umgekehrt verfahren. Mehrere Inschriften auf einem Träger werden mit A, B, C usw. bezeichnet. In Sammelnummern sind die einzelnen Inschriftenträger mit römischen Zahlen, bei der umfangreichen Katalognummer 40 der Zweckmäßigkeit halber mit arabischen Zahlen durchnumeriert. Bei nur kopial überlieferten Inschriften ist die für die Textedition maßgebliche Vorlage angegeben.

Es folgen Maßangaben (in cm) von Inschriftenträger, Buchstaben und gegebenenfalls Ziffern sowie die Bestimmung der Schriftart. Die Schrifthöhe orientiert sich am Normalwert des Buchstabens N/n, erhebliche Schwankungen werden durch Angabe der Extremwerte vermerkt.
Eine Abbildungsnummer am Rand außerhalb des Satzspiegels weist auf die Abbildung der betreffenden Inschrift im Tafelteil hin.

Zur Wiedergabe des Inschriftentextes:
Die Texte sind eingerückt. Sie werden fortlaufend wiedergegeben, nur Inschriften in gebundener Sprache sind versweise abgesetzt.
Ein Schrägstrich kennzeichnet das Zeilenende auf dem Inschriftenträger oder – bei Schriftbändern – einen Knick im Band.
Ein doppelter Schrägstrich gibt den Übergang auf eine andere Beschriftungsfläche an; innerhalb einer Zeile markiert er die Unterbrechung der Schrift durch eine Darstellung.

[Druckseite XI]

Worttrennstriche an Zeilenenden und -anfängen originaler Inschriften sind durch Doppelstrich (=) wiedergegeben.

Bögen unter der Zeile bezeichnen Nexus litterarum, Bogenverschmelzungen oder Ligaturen. Die Verschmelzung zweier i bzw. I (mit Lautwert ii) zur Y-Form wird nicht als Y, sondern – je nach Erscheinungsbild – als ij-, II- oder IJ-Nexus dargestellt. Andere Formen von Buchstabenverbindungen (Enklaven, Verschränkungen) werden nicht am Text kenntlich gemacht, sondern in Anmerkungen erläutert.

Abkürzungen werden unter Wegfall der Kürzungszeichen zwischen runden Klammern aufgelöst. Der häufig vorkommende Kreuztitulus I(esus) N(azarenus) R(ex) I(udeorum)8) wird als feststehendes ikonographisch verwendetes Zeichen unaufgelöst wiedergegeben. Das Fehlen von Kürzungszeichen im Inschriftentext wird vermerkt.

Eckige Klammern schließen Ergänzungen ein. Textverlust, der nicht ergänzt werden kann, ist durch leere eckige Klammern angedeutet. Die Größe der Lücke wird durch eine den fehlenden Buchstaben schätzungsweise entsprechende Zahl von Punkten angegeben. Ist die Länge einer Fehlstelle ungewiß, so werden drei Gedankenstriche in die Klammern gesetzt: [– – –].

Erhaltene Buchstaben, deren Lesung unsicher ist, sind durch daruntergesetzte Punkte markiert.

Ursprünglich freigelassene Stellen – wie z. B. ausgesparte Sterbedaten – wie auch deren nachträgliche Ausfüllung werden zwischen spitze Klammern eingeschlossen.

Lateinische, hebräische und französische Inschriften werden übersetzt. Gegebenenfalls werden Versmaß oder Reimform vermerkt. Datierungen nach den römischen Fixdaten der Kalenden, Nonen und Iden und nach dem Festkalender werden aufgelöst. Nach der Gregorianischen Kalenderreform waren von 1582 an im Bearbeitungsgebiet zwei unterschiedliche Kalender in Kraft: Die evangelischen Gebiete (Hohenlohe, Brandenburg-Ansbach, Brandenburg-Bayreuth, Rothenburg, die meisten Ritterschaftsorte) behielten den Julianischen Kalender alten Stils bei (bis 18. Februar 1700), während das katholische deutschordische und würzburgische Gebiet zum Kalender neuen Stils überging. Die Differenz zwischen beiden Kalendern betrug zehn Tage. Der Einreihung der einzelnen Inschriften in den Katalog liegt der Kalender neuen Stils zugrunde. Alle „evangelischen“ Daten alten Stils werden daher in der Datumzeile in Daten nach dem Gregorianischen Kalender (n. St.) umgerechnet.

Alle auf dem Inschriftenträger vorkommenden Wappen oder Hausmarken werden nachgewiesen. Unbekannte Wappen und Marken werden blasoniert, ebenso solche Wappen, die bislang nicht oder nur an abgelegener Stelle publiziert sind oder die von der üblichen Darstellung abweichen. Bei Ahnenproben gibt das Druckbild die Anordnung der Wappen wieder.

Der anschließende Kommentar enthält Bemerkungen zum paläographischen Befund, zu Sprache und Formular, zum historischen Umfeld der Inschrift, zu Problemen der Datierung sowie gegebenenfalls Überlegungen zur kunsthistorischen Einordnung des Inschriftenträgers. Für die inschriftenpaläographischen Bemerkungen wird das in der „Terminologie zur Schriftbeschreibung“9) bereitgestellte Vokabular verwendet.

Der Apparat gliedert sich in Buchstaben- und Ziffernanmerkungen. Die Buchstabenanmerkungen sind textkritischen Fragen gewidmet (Textvarianten, problematische Lesungen, orthographische und paläographische Besonderheiten oder Fehler im Text), die Ziffernanmerkungen weisen Zitate und Literatur nach und geben zusätzliche Erläuterungen zu Beschreibung und Kommentar.

Das abschließende Literaturverzeichnis listet in chronologischer Folge die wichtigsten kopialen – ungedruckten und gedruckten – Überlieferungen und Abbildungen der Inschrift auf. Dabei ist auch Literatur nachgewiesen, die den Inschriftentext nur teilweise wiedergibt.

Das Register schlüsselt das Inschriftenmaterial nach den verschiedensten Gesichtspunkten auf. Die Inschriften sind nach ihrer laufenden Nummer zitiert. Bei der umfangreichen Sammelnummer 40 sind die Unternummern (in Petitsatz) zur besseren Erschließung einzeln ins Register aufgenommen. Zur Anlage der einzelnen Register sind die dort gegebenen kurzen Vorbemerkungen zu vergleichen.

Den Abbildungen liegt kein einheitlicher Maßstab zugrunde. Die fotografischen Vorlagen wurden zum Teil bereits im Rahmen einer vorläufigen Fotoinventarisierungsaktion 1992 angefertigt. Der weitaus größte Teil wurde in den Jahren 1997–2001 am Standort neu aufgenommen. Die Reihenfolge [Druckseite XII] der Abbildungen weicht gelegentlich von der der Inschriften im Katalog ab, wenn sachliche Gründe (Zuordnung gleichartiger Inschriftenträger) das zweckmäßig erscheinen ließen. Die auf den behandelten Inschriftenträgern registrierten Steinmetzzeichen sind auf einer Tafel zusammengestellt.

Zitationshinweis:

DI 54, Mergentheim, Einleitung, 1. Vorwort, Vorbemerkungen und Benutzungshinweise (Harald Drös), in: inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di054h014e003.

  1. Drei Inschriftenträger, die erst in der 2. Hälfte des 17. Jahrhunderts ins Bearbeitungsgebiet verbracht wurden, sind hier ausnahmsweise als Anhang (nrr. A1, A2, A3) ediert. »
  2. Eine Veröffentlichung ist geplant. Eine Einsichtnahme in die derzeit gültige Fassung ist in der Forschungsstelle Deutsche Inschriften der Heidelberger Akademie der Wissenschaften möglich. Die etwas modifizierten Bearbeitungsrichtlinien für die Wiener Reihe der Deutschen Inschriften liegen gedruckt vor: Bearbeitungs- und Editionsgrundsätze für die „Wiener Reihe“ des deutschen Inschriftenwerkes, zusammengestellt v. Walter Koch, Wien 1991. »
  3. Im Kapitel 6 findet sich eine Zusammenstellung weiterer nicht aufgenommener Inschriften mit jeweiliger Begründung. »
  4. Im Standortregister werden die Ortschaften nach der neuen Gemeindezugehörigkeit aufgeschlüsselt. »
  5. Dabei wird in Kauf genommen, daß zwischen dem genauen Datum und der tatsächlichen Ausführung der Inschrift eine – im allgemeinen jedoch geringe – Zeitdifferenz liegen kann. »
  6. Bei nicht erhaltenen Inschriften ist eine Klassifizierung oft nicht möglich, in solchen Fällen wird die Textart (z. B. Grabschrift) angegeben. »
  7. Bei eingehauenen Inschriften in Stein sowie bei erhaben gegossenen Glockeninschriften unterbleibt der Hinweis auf die Herstellungstechniken, da sie im Bearbeitungsgebiet den Normalfall darstellen. »
  8. Nach Io 19, 19. »
  9. Deutsche Inschriften. Terminologie zur Schriftbeschreibung, passim. »