Inschriftenkatalog: Mergentheim (Landkreis)

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 54: Landkreis Mergentheim (2002)

Nr. 315 Weikersheim, Tauberländer Dorfmuseum 1598

Beschreibung

Grenzstein der Geyer von Giebelstadt mit Jahreszahl. Herkunft und Zeitpunkt des Erwerbs unbekannt1; Inv.-Nr. 88/651. Kleine, oben abgerundete Stele aus Muschelkalk; nur einseitig bearbeitet: Wappenschild in Ritzzeichnung, darunter eingehauene Jahreszahl, beides mit dunkler Farbe nachgezogen. Verwittert, Wappen im oberen Drittel verstümmelt.

Maße: H. (mit Fundamentsockel) 31, B. 20,5, T. 10, Zi. 2,4–4,0 cm.

© Heidelberger Akademie der Wissenschaften [1/1]

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Wappen:
Geyer von Giebelstadt2.

Kommentar

Der Grenzstein markierte ursprünglich die Grenze einer der Geyerschen Herrschaften. Die Geyer von Giebelstadt besaßen im Bearbeitungsgebiet zur fraglichen Zeit die Ortsherrschaft über Reinsbronn als brandenburg-ansbachisches Lehen3, die Ortsherrschaft über Neunkirchen als würzburgisches Lehen4 sowie Besitz und Patronatsrecht im deutschordischen Althausen5. Eine Herkunft des Grenzsteins aus dem heute zum unterfränkischen Landkreis Würzburg gehörenden Teil der geyerschen Herrschaft um Giebelstadt und Ingolstadt oder aus Goldbach (Stadt Crailsheim, Lkr. Schwäbisch Hall) ist freilich nicht auszuschließen.

Anmerkungen

  1. Frau Bulenda, Verein Tauberländische Volkskultur e. V., Weikersheim, danke ich für die Übersendung einer Kopie des Inventarblattes.
  2. Linksgewendet.
  3. Vgl. LdBW IV, 313.
  4. Ebd. 287.
  5. Ebd. 280.

Zitierhinweis:
DI 54, Landkreis Mergentheim, Nr. 315 (Harald Drös), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di054h014k0031500.