Inschriftenkatalog: Mergentheim (Landkreis)

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 54: Landkreis Mergentheim (2002)

Nr. 304 Creglingen, ev. Stadtkirche 1596

Beschreibung

Grabplatte des Christoph von Seckendorff. Innen an der Ostwand des Chors aufgerichtet, 3. Stein von Norden. Roter Sandstein. Umschrift (A) zwischen Linien, an den vier Ecken unterbrochen durch aufgelegte Wappen in Flachrelief; im eingetieften Feld drei 1:2 gestellte reliefierte Vollwappen, das obere etwas größer; darüber 3zeiliger Bibelspruch (B). Stark abgetreten, Ränder ausgebrochen, unterer Rand beschnitten, stellenweise mit Zementmörtel verschmiert; Inschrift im mittleren Drittel der Platte völlig zerstört.

Maße: L. (Rest) 180,5, B. 74,5, Bu. 2,6–2,8 (A), 2,6 cm (B).

Schriftart(en): Fraktur.

© Heidelberger Akademie der Wissenschaften [1/7]

  1. A

    Anno D(omi)ni 15 · 96 · D[e]n 12 / Junij zwischen 1 [vnd 2 vhra) – – – Christo]ff / Von Seckendorff Ḥịẹ ịṇ die / 34 J̣[ahr – – – a]men

  2. B

    philip: 1· / Christus Jst Mein Leben / Sterben ist mein gewin1)

Datum: 22. Juni 1596 n. St.

Wappen:
Seckendorff, Wollmershausen, Neustetter gen. Stürmer;
SeckendorffMarschall von Pappenheim2
Nothafft von WernbergTruchseß von Waldburg3.

Kommentar

Die Frakturschrift erlaubt – trotz des sehr schlechten Erhaltungszustands – durch ihre Form und Qualität der Ausführung eine Zuweisung der Grabplatte an Michel Niklas von Reinsbronn. Christoph von Seckendorff entstammt dem Aberdar-Stamm seines Geschlechts. Da sein Sohn Moritz Ludwig vor ihm gestorben ist (vgl. nr. 302), erlosch mit Christoph die um die Mitte des 15. Jahrhunderts gestiftete Nebenlinie zu Unternzenn. Seine Eltern waren Arnold von Seckendorff zu Unternzenn und Margareta Nothafft von Wernberg4. Christophs erste Frau Susanna von Wollmershausen ist bereits 1575 gestorben und liegt ebenfalls in der Creglinger Stadtkirche begraben (nr. 223). In zweiter Ehe heiratete Seckendorff Dorothea Neustetter gen. Stürmer, deren Wappen sich zusammen mit dem Seckendorffschen an der Kanzel von 1580 (nr. 247) befindet. Er war lange Jahre brandenburgischer Amtmann zu Creglingen und ist in dieser Funktion in etlichen Inschriften genannt5. Stimmt die Amtsdauer in der Sterbeinschrift, trat er das Amt 1562 an6. Für ihn und seinen Sohn wurde in der Stadtkirche auch ein Epitaph errichtet (nr. 305).

Textkritischer Apparat

  1. Ergänzt nach nr. 305.

Anmerkungen

  1. Phl 1, 21.
  2. Quadriert, 1/4. Erbmarschallamt, 2/3. Stammwappen.
  3. Die beiden elterlichen Wappen hier untereinander auf der heraldisch rechten Seite, links die der jeweils zugehörigen Großmütter.
  4. Vgl. Biedermann, Steigerwald, tab. CXXI.
  5. Nrr. 247, 248, 274.
  6. Dies stimmt mit den – freilich nicht sehr genauen – Amtslisten in OAB Mergentheim 504 überein, die nicht die Amtsdauer, sondern wohl lediglich Erstbelege für die Amtsführung angeben.

Zitierhinweis:
DI 54, Landkreis Mergentheim, Nr. 304 (Harald Drös), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di054h014k0030407.