Inschriftenkatalog: Mergentheim (Landkreis)

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 54: Landkreis Mergentheim (2002)

Nr. 284 Markelsheim (Stadt Bad Mergentheim), ehem. Badstube 1590

Beschreibung

Steintafel mit Namensinschriften. Von der im Frühjahr 1998 abgebrochenen ehemaligen Badstube neben dem Haus Scheuerntorstraße 34. Der ehedem außen am Gebäude angebrachte Stein war zuletzt im Innern verwahrt1. Zum Zeitpunkt der Bearbeitung war er provisorisch auf dem Platz vor der Abbruchstelle aufgestellt. Hochrechteckige Sandsteinplatte mit profiliertem Rahmen; im Feld 6zeilige eingehauene Inschrift. Stark verwittert, im oberen Teil dunkel verfärbt, Rahmen verstümmelt.

Maße: H. 80, B. 62,5, T. 20, Bu. 5,1–5,5 cm.

Schriftart(en): Kapitalis.

© Heidelberger Akademie der Wissenschaften [1/3]

  1. 1590 / HANS · SCHMIT / CONRAD · BREL / MELCHIOR · BACH / B(EEDE)a) BVRG(EMEISTER)b) / PETER · NICKLAS

Kommentar

Die Schrift ist eine sehr sorgfältig ausgeführte Kapitalis ohne Schrägenverstärkungen. Die keilförmige Verbreiterung der Schaft-, Balken- und Bogenenden, die insgesamt relativ schmalen Proportionen, A mit beidseitig überstehendem Deckbalken, H mit ausgebuchtetem Mittelbalken und M mit kurzem Mittelteil und schräggestellten Schäften sind Elemente, die der frühhumanistischen Kapitalis entlehnt sind. Als Worttrenner dienen Quadrangeln.

Ob sich die Steintafel schon ursprünglich an der Badstube befand, ist unsicher. Die Inschrift dokumentiert jedenfalls eine öffentliche, von der Gemeinde getragene Baumaßnahme, denn bei den ersten drei genannten Personen handelt es sich um den Schultheißen und die beiden 1590 amtierenden Bürgermeister2. Peter Niklas könnte der ausführende Maurer oder Steinmetz sein3. Zu Melchior Bach vgl. nr. 399.

Textkritischer Apparat

  1. Abkürzung durch Doppelpunkt.
  2. Ohne Kürzungszeichen. Schreibweise der aufgelösten Wörter nach einem aus demselben Jahr stammenden Schiederspruch; vgl. Anm. 2.

Anmerkungen

  1. Freundliche Mitteilung von Frau Roth, Markelsheim. Ein weiterer Inschriftenstein von 1565 ist erhalten (nr. 193).
  2. Als solche genannt in einem am 28. März 1590 in Markelsheim gefällten Schiederspruch (StA Würzburg, Standbuch Nr. 215, S. 380); weitere Nachweise: StA Würzburg, Standbuch Nr. 119, S. 401 (dort Hans Schmidt auch als Feldgeschworener aufgeführt). Die Hinweise auf die Archivalien verdanke ich der freundl. Mitteilung von Herrn Georg Schmitt, Markelsheim.
  3. Vgl. nr. 197 mit Anm. 3.

Nachweise

  1. Seifriz, Markelsheim 149 (nur erwähnt).

Zitierhinweis:
DI 54, Landkreis Mergentheim, Nr. 284 (Harald Drös), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di054h014k0028400.