Inschriftenkatalog: Mergentheim (Landkreis)

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 54: Landkreis Mergentheim (2002)

Nr. 262 Creglingen, ev. Herrgottskapelle 1584, 1673

Beschreibung

Grabplatte des Kaplans Johann Segnitz, mit nachträglich 1673 angebrachter Sterbeinschrift für Friedrich Hermann. Im Langhaus, beim linken Seitenaltar im Boden. Muschelkalk. Rahmung durch doppelte Ritzlinie; in der oberen Hälfte des Feldes die zeilenweise mit flacher Kerbe mehr eingeritzte als eingehauene Sterbeinschrift Segnitz’ (A); in der unteren Hälfte die Inschriften der Nachbestattung: 7zeilige Sterbeinschrift (B) und 4zeiliger Bibelspruch (C). Stellenweise völlig abgetreten, zahlreiche größere Ausbrüche.

Siehe Lageplan.

Maße: L. 175, B. 80, Bu. 3,7–4,2 (A), 3,5 (B), 3,2 cm (C).

Schriftart(en): Kapitalis (A, B), Fraktur (C).

© Heidelberger Akademie der Wissenschaften [1/4]

  1. A

    [AN(N)O] · DOMINI · 15[8]4 / DIE [X]XI ṂENSIS / NOṾEMB(RIS)a) / [IN] C̣HRISTO ṢẠ[LV]ATOREb) / NOST[RO] ỌBD[O]RMIVITb) / VENE[RANDVS] VIṚ / D(OMI)N(V)S · [I]OANNES / SEGṆIṬIṾS · FRICKENHV/S[AN]VS · ANNO / AETATIS · XL · [. . . . . .]Ṇ / MINISTERI[. .] VEṚBI / XX[. . .]c) · HEB[D]O[.]ṂADASb) / CREGLNGd) ṢỌḶṾTVM / VIXIT

  2. B

    AN(N)O 167̣3 [DEN] 16 FEBRV(ARII)e) / STARB DER E[H]RNHAFTEb) / HERR F[R]IEDERICH HERMAN(N)b) / GAST[GE]BER IN CREGL(INGEN) / VND SENIOR TESd) RATHS / SEINES ALTERSf) 63g) IAHR / VND 2 MONAT

  3. C

    Leben wir so leben wir / Dem Herren / Sterben wir s[o] sterben / wir Dem Herrn1)

Übersetzung:

Im Jahr des Herrn 1584 am 21. Tag des Monats November ist in Christo unserm Heiland entschlafen der ehrwürdige Mann Herr Johann Segnitz aus Frickenhausen, im Alter von 40 Jahren (…), für den Dienst des Wortes hat er 2(8) Wochen lang in Creglingen (…) gelebt.

Datum: 1. Dezember 1584 n. St., 26. Februar 1673 n. St.

Kommentar

Inschrift (A) wurde mit wenig Sorgfalt – vermutlich von dem Creglinger Maurer Hans Reisner2 – ausgeführt. Johann Segnitz aus Frickenhausen am Main (Lkr. Würzburg) studierte in Leipzig (imm. 1568)3 und amtierte dann zunächst als Schulmeister und Gerichtsschreiber in Gnodstadt (Stadt Marktbreit, Lkr. Würzburg), ehe er 1583 Unterkaplan in Creglingen wurde. Die Investitur erfolgte am 8. Mai 1584. Die in der Inschrift nur mehr unvollständig erhaltene Angabe der Amtsdauer ist demnach wohl zu XXVIII zu ergänzen. Segnitz starb an der Pest.

Paläographische Übereinstimmungen der Nachbestattungsinschrift mit einer im selben Jahr entstandenen Inschrift (vgl. nr. 444), die eindeutig auf denselben ausführenden Steinmetz hinweisen, sichern den zeitlichen Ansatz. Die nach dem heutigen Befund ebenfalls denkbare Lesung 1623 ist demnach auszuschließen. Außerdem wird das Todesjahr 1673 bestätigt durch die Creglinger Sterberegister, denen zufolge Hermann am 18. Februar 1673 begraben wurde4.

Textkritischer Apparat

  1. Kürzung durch Doppelpunkt.
  2. Letzter Buchstabe auf dem Rahmen.
  3. Nicht mehr erkennbare Zahlzeichen durch Überstreichen hervorgehoben.
  4. Sic!
  5. Kürzung durch Punkt auf der Grundlinie; letzter Buchstabe auf dem Rahmen.
  6. Großer Buchstabenabstand zwischen E und R; der Ausbruch an dieser Stelle ist demnach älter als die Inschrift.
  7. Ausbruch zwischen den beiden Ziffern; wie Anm. f.

Anmerkungen

  1. Rö 14, 8.
  2. Vgl. Einl. LXII.
  3. Alle biographischen Daten nach Pfarrerbuch Württ. Franken 2, 422 nr. 2469.
  4. Mägerlein 260. Das dort angegebene Taufdatum 1608 V 6 paßt nicht zu der Altersangabe in der Sterbeinschrift.

Zitierhinweis:
DI 54, Landkreis Mergentheim, Nr. 262 (Harald Drös), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di054h014k0026204.