Inschriftenkatalog: Mergentheim (Landkreis)

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 54: Landkreis Mergentheim (2002)

Nr. 248 Creglingen, Rathaus II, Torstr. 2 1580

Beschreibung

Bauinschrift des Markgrafen Georg Friedrich von Brandenburg-Ansbach und der brandenburgischen Amtsträger in Creglingen. Außen an der Südseite, rechts neben dem Haupteingang in etwa 3 m Höhe eingemauert. Zwei Werkstücke aus rotem Sandstein: I. Querrechteckiger Quader mit 4zeilig eingehauener Inschrift (A), ursprünglich Beischrift einer heute verlorenen Wappentafel1. Die seitlichen Begrenzungslinien und die Hilfslinien zur Markierung des Mittelbands sind noch deutlich sichtbar. Stark verwittert, letzte Zeile weitgehend zerstört. II. Direkt darunter eine größere Tafel mit breitem, gekehlten Rahmen und 6zeilig eingehauener Inschrift (B); Mittelband vorgeritzt. Oberfläche bestoßen und verwittert, Schrift erheblich beschädigt.

Maße: H. (I.) ca. 13, B. ca. 30, Bu. 2,3 cm; H. (II.) 32, B. 51, Bu. 3 cm.

Schriftart(en): Fraktur.

© Heidelberger Akademie der Wissenschaften [1/4]

  1. A

    Von Gottes Gnade(n) Jorg Frid/rich Margraff zu Branden/Burg Jn Breusse(n) Vnd Scḥ/[. .]ṣ[. . .]a) (etc.) Hertẓ[o]g̣

  2. B

    Gegenwerdiger Bau ist bei ob=/Hochgẹṇạṇts Fürste(n) Vnd dersel=/bige(n) amptleute(n) als Christoffen / Vo(n) Seckendo[r]ff amptm(ann)b) Vndc) / Ca[st]ner Hans Holṭzheuser an(no) / 1580 Erbaudt worden

Kommentar

Die beiden Inschriften sind von verschiedenen Steinmetzen hergestellt. Trotz sehr ähnlicher Buchstabenformen in beiden Inschriften ist Inschrift (B) wesentlich qualitätvoller, sowohl in der Schriftverteilung als auch in der Durchgestaltung der einzelnen Buchstaben. Die Schriftformen von Gemeinen und Versalien weisen eindeutig auf die Werkstatt des Michel Niklas von Reinsbronn hin. Die obere Inschrift, die nur den Titel des Landesherrn Markgraf Georg Friedrich d. Ä. (1539–1603) enthält, ist vermutlich etwas früher entstanden. Aus den erhaltenen Baurechnungen geht hervor, daß sie von dem Weikersheimer Bildhauer Michael Schlör zusammen mit einer Wappentafel, „darauff unsers Gnädigen Herrn fünff Wappen“, für 3 Gulden 2 Ort angefertigt wurde2. Die zweite Inschrift wurde offenbar von Amtmann und Kastner nachträglich in Auftrag gegeben und unter der ersten, auf die sie Bezug nimmt, angebracht. Das Gebäude wurde 1580 neu errichtet als Kelterhaus, das außerdem drei Fleischläden enthielt und dessen Obergeschosse als Getreidelagerböden dienten. Für die unteren zwei gemauerten Stockwerke, deren Ausführung der Creglinger Maurer Michael Reisner besorgte, wurden Bauteile des alten abgebrochenen Kelterhauses wiederverwendet (vgl. nr. 188). Die beiden herrschaftlichen Amtleute Seckendorff und Holzheuser sind auch auf der ebenfalls 1580 entstandenen Kanzel der Creglinger Stadtkirche inschriftlich genannt (nr. 247).

Textkritischer Apparat

  1. Dem Zusammenhang nach einzig mögliche Ergänzung: Sch/[le]s[ien]. Allerdings ist an der Stelle, an der das l stehen müßte, keine Oberlänge zu erkennen. Der sonst in der (ausführlichen) Titulatur des Markgrafen an zweiter Stelle genannte Herzogstitel zu Stettin scheidet hier vom Befund her als Lesung aus.
  2. Kürzung durch Doppelpunkt.
  3. d auf dem Rahmen.

Anmerkungen

  1. Vgl. StAL, B 70aL Bd 103 Fasc. 2 sowie den Kommentar unten. Den Hinweis auf diese wichtige Quelle verdanke ich der freundl. Mitteilung von Frau Claudia Heuwinkel, Creglingen.
  2. StAL, B 70aL Bd 103 Fasc. 2 (Baw Rechnung Christoph von Seckendorff, Amptmans zu Creglingen, Vnd Hanß Holtzheusers Castners daselbsten, Vber das Neue Kalter Hauß, … 1580). Mit den fünf herrschaftlichen Wappen ist vermutlich das (fünfteilige) quadrierte Wappen mit Herzschild gemeint (wie nr. 227 Anm. 4), möglicherweise auch mit fünf Oberwappen. Der Baurechnung zufolge sollten außer dem Wappen auf einem getrennten Werkstück „Irer Fürstl. Gnaden gebürende Tittel, auch des aufgebauten Neuen Baues, mit der Jarzal“ eingehauen werden. Das Objekt der Bauinschrift (der „Neue Bau“) und die Jahreszahl sind nicht erhalten, Inschrift (A) war demnach vielleicht ursprünglich länger und wurde erst nach Anfügung der Inschrift (B), die die entsprechenden Angaben ebenfalls enthält, auf die Angabe des fürstlichen Titels verkürzt.

Nachweise

  1. Drös, Mittelalterl. u. frühneuzeitl. Inschriften 20f.

Zitierhinweis:
DI 54, Landkreis Mergentheim, Nr. 248 (Harald Drös), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di054h014k0024804.