Inschriftenkatalog: Mergentheim (Landkreis)

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 54: Landkreis Mergentheim (2002)

Nr. 61 Creglingen, ev. Stadtkirche 1471

Beschreibung

Metallauflage für die Grabplatte der Margareta Lesch geb. Zobel von Giebelstadt. Innen an der Nordwand des Chors neben der Sakramentsnische befestigt. Grabplatte nicht erhalten. Dreipaßförmige Messingauflage. Erhaben eingeschnittene Umschrift zwischen schmalen Randleisten, links oben beginnend; im Feld gegossene Wappendarstellung: in den beiden unteren Pässen zwei einander zugewandte Schilde, im oberen Paß Helm und Helmzier zu dem heraldisch rechten Schild; Bildgrund und Schriftgrund gepunzt.

Maße: H. 36,5, B. 37,5, Bu. 2,0–2,4 cm.

Schriftart(en): Gotische Minuskel.

© Heidelberger Akademie der Wissenschaften [1/2]

  1. 1471 · am suntag vor iohannis baptiste starb / die erber fraw margretha zoblin geborn lienhart / leschen selige(n) verlasne withwe den got genedig sey

Datum: 23. Juni.

Wappen:
Zobel von Giebelstadt1, Lesch.

Kommentar

Die Schrift ist eng gedrängt, die Abstände zwischen den Schäften sind wesentlich schmaler als die Schäfte selbst. Die Oberschäfte sind fast waagerecht geschnitten. Die kurzen Ober- und Unterlängen ragen in die Rahmenleisten des Schriftbands hinein. Der gebrochene Bogen des h läuft in ein Zierhäkchen unter die Grundlinie aus. Bogen- und Schaft-r wechseln ohne erkennbare Regel ab. Wo die Metalltafel hergestellt wurde, ist unklar (Nürnberg?). Die etwa zeitgleichen Rothenburger Messingepitaphien sind jedenfalls in Technik und Schriftgestaltung anders2.

Die Genealogie des hohenlohischen Ministerialengeschlechts der Lesch3 ist für das 15. Jahrhundert unzureichend erforscht, Lienhard ist anderweitig bislang nicht nachzuweisen. Auch seine Witwe Margareta Zobel ist bisher genealogisch nicht einzuordnen4. An der Wappendarstellung fällt auf, daß entgegen der Regel hier das Wappen der Frau als Vollwappen ausgeführt ist und in Courtoisiestellung rechts steht, wodurch der Schild des Ehemanns auf die nachgeordnete linke Seite rückt. Möglicherweise ist dies Ausdruck einer ständischen Differenzierung zwischen stiftsfähigem und (noch) nicht stiftsfähigem Niederadel.

Anmerkungen

  1. Linksgewendet. Gezäumter Pferderumpf; Helmzier: Schildbild.
  2. Vgl. DI 15 (Rothenburg o. d. T.) nrr. 87, 92.
  3. Später Lesch/Lösch von Hilgartshausen; vgl. Kneschke V, 612.
  4. Nicht aufgeführt bei Biedermann, Ottenwald, tab. XXII–XXV.

Zitierhinweis:
DI 54, Landkreis Mergentheim, Nr. 61 (Harald Drös), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di054h014k0006107.