Inschriftenkatalog: Mergentheim (Landkreis)

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 54: Landkreis Mergentheim (2002)

Nr. 39 Waldmannshofen (Stadt Creglingen), ev. Pfarrkirche 1412

Beschreibung

Grabplatte einer Truchsessin (von Baldersheim) geb. von Rosenberg und ihres Sohnes Hans („Henslein“). Innen an der Nordwand des Turmuntergeschosses (ehem. Chor). Roter Sandstein. Eingehauene Umschrift zwischen Linien, an den vier Ecken durch in Flachrelief ausgeführte Ahnenwappen unterbrochen; im Feld in sehr hohem Relief die Figuren der Verstorbenen: die Mutter in langem Gewand, Mantel und Kruseler mit Halsteil, in der Rechten einen Rosenkranz haltend, an der Linken den kleinen Jungen führend, der mit knielangem Gewand und runder Kappe bekleidet ist und einen viereckigen Beutel (?) trägt. Zu Füßen der beiden Figuren kauert, horizontal zur Plattenebene ausgerichtet, ein Hund. Die untere Randleiste mit Teil der Inschrift fehlt, die Wappen dort zur Hälfte zerstört; insgesamt bestoßen, im unteren Drittel Verwitterung durch aufsteigende Feuchtigkeit.

Maße: L. (Rest) 189, B. 89,5, Bu. 6–7 cm.

Schriftart(en): Gotische Minuskel mit Versalien.

© Heidelberger Akademie der Wissenschaften [1/4]

  1. Anno · d(omi)ni · / · M° c°c°c°c°xii[°] · iar · Am freitag noch · mathei / [– – –]a) / trvssezin · vo(n) · rosenb(er)k · vn(d) · henslein · ir · svn

Datum: 23. September.

Wappen:
RosenbergThüngen
unbekannt1unbekannt2.

Kommentar

Die gesamte Zeilenhöhe schwankt ebenso wie die Höhe des Mittelbandes. Der Unterbogen des g ist ganz in das Mittelband eingefügt; Oberlängen sind dagegen meist deutlich ausgeprägt. Der senkrechte Teil des gebrochenen unteren Bogens des a ist oben waagerecht geschnitten, ebenso der entsprechende Teil des Bogens des d und der Schaft des t. Der Schnitt aller übrigen Oberschäfte verläuft rechtsschräg. Das z besteht nur aus einem Quadrangel und einem daruntergesetzten rechtsschrägen Balken. Der gebrochene obere Bogen des a ragt in den Oberlängenbereich. Am Wortanfang ist dieser Buchstabe noch zusätzlich deutlich erhöht und erhält dadurch Versalfunktion. Der M-Versal der Jahreszahl ist ein durch Bogenbrechung an die Formen der Textura angepaßtes links geschlossenes unziales M. Die übergeschriebenen Kürzungszeichen und die Endungs-o der Jahresangabe stehen weit über dem Oberlängenbereich außerhalb der Rahmenlinie. Als Worttrenner dienen Quadrangeln auf halber Zeilenhöhe, die hier, entgegen dem üblichen Brauch, auf der Kante statt auf der Spitze stehen. Diese Schriftmerkmale zusammengenommen, ermöglichen die Zuweisung an dieselbe Werkstatt, die das Epitaph der Katharina von Finsterlohr in Laudenbach (nr. 29) geschaffen hat.

Die genealogische Einordnung der Rosenbergerin scheitert an der unzureichend dokumentierten und erforschten Geschichte sowohl der von Rosenberg als auch der von Thüngen, denen der Ahnenprobe zufolge die Mutter der Verstorbenen entstammte. Die Namenform trvssezin von rosenberk ist eine durch Platzmangel erzwungene Kürzung für „Truchsessin geborene von Rosenberg“. Der Mann der Rosenbergerin und Vater des kleinen Hans gehört sicherlich dem Geschlecht der Truchsessen von Baldersheim an, die ab dem letzten Viertel des 14. Jahrhunderts Besitz in Waldmannshofen hatten und ab 1408 Schloß und Dorf, Vogtei, Gericht und Kirchensatz von Hohenlohe-Brauneck zu Lehen hatten3. Als Mann der Verstorbenen kommt wohl nur Fritz Truchseß von Baldersheim in Frage, der bei der Erbteilung mit seinem Bruder Hans 1408 Schloß und Dorf Waldmannshofen erhielt4. Die Ehe seines Bruders mit Anna von Seckendorff-Hoheneck (1429 †)5 hat bereits 1409 bestanden6, es kann sich also bei der 1412 verstorbenen Rosenbergerin – trotz des Namens des Sohnes – nicht um eine etwaige erste Frau Hans’ handeln. Biedermann7 nennt als Frau des Fritz eine „Elisabetha von Rosenberg“, was unsere Vermutung bestätigen könnte. Allerdings stimmen Biedermanns Angaben zu Elisabeths Eltern (Eberhard von Rosenberg und Agatha Freiin von Weinsberg) nicht mit der Ahnenprobe der Grabplatte überein8.

Textkritischer Apparat

  1. Der zwischen den beiden Wappenschilden nur knappe zur Verfügung stehende Platz kann außer dem Sterbevermerk (starb?) nur einen kurzen oder gekürzten Vornamen enthalten haben, für ein zusätzliches Epitheton ist kein Raum.

Anmerkungen

  1. 2 gekreuzte Krücken (?), untere Hälfte nicht erhalten; vielleicht auch 2 Ruder mit Krückengriffen. Ein Wappen mit 2 gekreuzten Rudern führten die von Rolshausen (vgl. Siebmacher Si1, 140), die als mittelhessisches Adelsgeschlecht hier für das Konnubium aber wohl ebenso wenig in Frage kommen wie die Rothenburger Bürgerfamilie Krüppel, für die im 14. Jahrhundert ein redendes Wappen mit gekreuzten Krücken nachgewiesen ist; vgl. Weissbecker, Wappen-Zeichnungen, nr. 642.
  2. 5speichiges Rad: Berlichingen, Aschhausen oder Eicholzheim.
  3. LdBW IV, 314. Die Truchsessen saßen bis zu ihrem Aussterben 1603 in Waldmannshofen.
  4. Vgl. Bauer, Truchseße v. Baldersheim I, 157f.
  5. Zu ihr vgl. Rechter, Seckendorff II, 185.
  6. Bauer, Truchseße v. Baldersheim I, 158f.
  7. Ottenwald, tab. CCCCXXIII.B.
  8. Ob die von Biedermann aufgeführten vier Kinder tatsächlich dieser Ehe entstammen, ist hier nicht zu klären; die Angaben stimmen jedenfalls nicht mit denen Bauers, Truchseße v. Baldersheim I, Stammtaf., überein.

Nachweise

  1. OAB Mergentheim 768.
  2. Pfarrbeschreibung für die Pfarrei Waldmannshofen-Sechselbach, gefertigt auf 1. Okt. 1913 v. Pfarrer Barnikel (LKA, A 29, 4963,2) p. 185.
  3. HB-Kunstführer Rothenburg, Taubertal, Hohenlohe (Nr. 25), Hamburg 1987, 27 (Abb.).

Zitierhinweis:
DI 54, Landkreis Mergentheim, Nr. 39 (Harald Drös), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di054h014k0003902.