Inschriftenkatalog: Mergentheim (Landkreis)

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 54: Landkreis Mergentheim (2002)

Nr. 10† Mergentheim, kath. Pfarrkirche St. Johannes d. Täufer 1349

Beschreibung

Grabmal des Sifried von Bartenstein. Genauer Standort und Ausführung unbekannt. Zu Beginn des 19. Jahrhunderts offenbar noch vorhanden1; Verbleib ungeklärt.

Wortlaut nach Bauer.

  1. a(nn)oa) D(omi)ni M . C . C . C XLVIIIIb) in die nativitatisc) S(anctae) Mariae virginis Obiita) Syfridus de Bartenstein quondam Miles secularis

Übersetzung:

Im Jahr des Herrn 1349 am Tag der Geburt der hl. Jungfrau Maria (8. September) starb Sifried von Bartenstein, weiland weltlicher Ritter.

Kommentar

Die von Bartenstein sind eines Stammes und Wappens mit den Herren von Stetten. Sie scheinen in der Mitte des 13. Jahrhunderts auf2. Sifried soll urkundlich von 1307 bis 1349 nachweisbar sein3. Für 1340 ist eine Schenkung Sifrieds an die Neunkirchener Klause bezeugt4, derzufolge er Besitz in Sichertshausen hatte. Seine Witwe Adelheid stiftete 1351 zu einem ewigen Licht am Katharinenaltar der Mergentheimer Pfarrkirche zwei Drittel der Mühle zu Neunkirchen und ein Drittel der dortigen Frühmesserei5. Das in Verbindung mit miles ungewöhnliche Epitheton secularis wurde vielleicht gewählt, um auszudrücken, daß der Ritter nicht Angehöriger des das Kirchenpatronat ausübenden Johanniterordens oder des Deutschen Ordens war6.

Textkritischer Apparat

  1. In der Textwiedergabe Bauers beginnt die Inschrift mit Obiit Syfridus und endet mit der Angabe des Todestages; hier entsprechend dem üblichen Formular umgestellt. Es handelte sich vermutlich um eine Grabplatte mit Umschrift, deren Lesung Bauer an der falschen Stelle begann.
  2. Emend.; XLIIII Bauer; vgl. dazu Anm. 3.
  3. Emend.; nativitativ Bauer.

Anmerkungen

  1. Bauer (wie unten): „Grabschrift in der Mergenth. Pfarrkirche“.
  2. Alberti 38. Vorläufig spätester Nachweis des Geschlechts 1358 (Götz d. J. von Bartenstein); vgl. Andermann, Urkunden Adelsheim 31 nr. 15.
  3. So jedenfalls Bauer (wie unten) fol. 15r.
  4. OAB Mergentheim 656.
  5. Ebd. 401.
  6. Nur bedingt vergleichbar ist die Formulierung sepultura … olim in seculo militis nunc autem religiosi fratris in einer Grabinschrift von 1463 in der Stiftskirche zu Viktring (Kärnten); vgl. Friedrich W. Leitner, Genealogische Anmerkungen zur Familie der „von Neuhaus zu Greifenfels“ im Zusammenhang mit der „Ankaufpolitik“ des Landesmuseums für Kärnten, in: Rudolfinum. Jb. d. Landesmuseums für Kärnten 1999, 91–111, hier: 98f. (m. Abb.). Den Hinweis verdanke ich Dr. Sebastian Scholz, Mainz.

Nachweise

  1. Christian Friedrich Bauer, Südwest-Frankens Ritterburgen (WLB, Cod. hist. F 687), fol. 15r.

Zitierhinweis:
DI 54, Landkreis Mergentheim, Nr. 10† (Harald Drös), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di054h014k0001000.