Inschriftenkatalog: Stadt Mainz

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DIO 1: Mainz (2011)

SN1, Nr. 27† Dom, nördliches Langhaus und/oder Nordquerhaus und ? 1288?, jünger?

Beschreibung

Grabplatte eines Heinrich. Am Eingang der St. Peter und Paulskapelle rechts des Altars lag nach Bourdon eine Grabplatte mit der Ritzzeichnung eines Geistlichen. Der mit einer Mitra bekrönte Kopf sowie die Hände der Figur waren in weißem Marmor eingelegt. Zudem lagen der Grabplatte angeblich bronzene Streifen auf, die Bourdon als gänzlich „verweißt“ bezeichnete; dahinter könnte sich eine Verwechslung verbergen, denn Bronze verfärbt sich nicht weiß, sondern nur Blei oder eher Zinn. Eine Inschrift konnte er jedenfalls nicht mehr erkennen, so dass er vielleicht nur den Verlust der Streifen mitteilen wollte.1) Bourdon behilft sich, indem er aus einer Notiz Helwichs zitiert, ausdrücklich nicht aus dessen Annales, sondern von einem Zettel, wie sie in seinem Opus genealogicum vorkommen. Am angegebenen Ort sah Helwich eine gänzlich abgetretene Platte mit der Figur eines infulierten Geistlichen ohne Pedum2); er sagt nichts zu Marmorintarsien oder Metallstreifen, identifiziert den Verstorbenen aber wie nach ihm Bourdon als Erzbischof Heinrich II. Dessen Namen, und nur den Namen (A), hatte Helwich anscheinend zu Füßen der Figur gesehen. In der jüngeren Kopie der Bourdonschen Aufzeichnungen, auf die man sich heute berufen muss, ist dieser Sachverhalt nicht eindeutig wiedergegeben, wenn nach … ornata infula, ac pedum non habet angeschlossen wird pedo (sic statt pede?) atque hoc eius nomen HENRICVS. Bourdon stützt seine Lokalisierung mit der Bemerkung in Johannes Latomus' (1524–1600) Mainzer Bischofsgeschichte3), der denselben Grabplatz für Bischof Heinrich II. angibt. Bourdon verhehlt aber nicht die Meinung anderer, dort sei der Stifter der Kapelle von 1283 begraben; dieser Ansicht stimmt er zu, ohne die Diskrepanz zu seinen anderen Aussagen aufzuklären. Bourdon bemerkt an anderer Stelle, nämlich im Abschnitt zu den Kapellen St. Godehard und St. Peter in Vinculis (bei Arens im Nordquerhaus, wo der Peter-Altar stand), dass andere meinten, Bischof Heinrich II. sei dort begraben, sine epitaphio, außer dass auf dem Grabstein sein Name HENRICVS zu lesen sei;4) demnach hat Bourdon die Inschrift nicht mehr gesehen, wie er auch an anderer Stelle sagt (siehe oben).

Es gibt eine Reihe von Widersprüchen, die in dem verstümmelten Zustand des Objektes begründet liegen. Die Mitra muss nicht einen Bischof anzeigen, da Mainzer Prälaten ebenfalls infuliert sein konnten (Nr. 17† und Nr. 35†); zwingend gegen die Wiedergabe einer Bischofsfigur spricht das Fehlen des Pedums. Auch sind die beiden Standorte nicht mit überzeugenden Identifizierungen verbunden. Trotz des schlechten Zustands trifft die Beschreibung der Platte bei Bourdon nicht auf ein schon viel früher bezeugtes „schlichtes Grabmal“ (tumba simplex)5) zu. Auch die Mischung der Materialien (Stein, Marmor, Metall) lässt an einer Identifizierung mit dem Grabmal des franziskanischen Erzbischofs zweifeln.

Ein anderer, immerhin älterer Überlieferungsstrang berichtet von bescheidenen Grabfeierlichkeiten im Dom und einem ehrenvollen, aber anscheinend ebenso schlichten Grabmal mit einer sehr knappen Inschrift (B) für Erzbischof Heinrich II. Man weiß allerdings nicht, ob diese Information vollständig ist, da eine Angabe zum Todestag fehlt. Nur wenn man Helwich eine Umformung des Namens in den Nominativ unterstellt, könnte er einen Teil der Inschrift (B) erfasst haben, und das ist sehr unwahrscheinlich. Die Inschrift (A) könnte also durchaus nicht für Heinrich II. gemacht worden sein, sondern für einen infulierten Prälaten des Doms. Der Dotator der Vikarie am Altar kann es dem Namen nach nicht gewesen sein, denn das war der Dekan Gebhard (1283–1294).6)

Über Erzbischof Heinrich II. wurde zu einem unbekannten Zeitpunkt ein Spottvers gedichtet, der in verschiedenen Versionen, aber immer als Invektive den Mainzer Domherren untergeschoben wurde. Das Distichon war jedoch nie als Inschrift am Grab angebracht: Nudipes antistes! non curat clerus ubi stes / si non in coelis, stes ubicumque velis.7) In der Übersetzung bei Arens heißt das: Bloßfüßiger Hirte! Nicht sorgt sich der Klerus, wo du weilst. / Wenn nicht im Himmel, weilst du, wo immer du willst.

Nach Bourdon und Helwich (A), nach Wimpfeling (B).

  1. A

    [...] HENRICVS [...]

  2. B

    Hic iacent in fossa Heinricia) mendicib) ossa

Übersetzung:

Hier liegen die Gebeine des Bettelmönchs Heinrich begraben.

Versmaß: Hexameter, leoninisch zweisilbig gereimt (B).

Kommentar

Helwich identifiziert den Verstorbenen mit dem 1288 verstorbenen Erzbischof Heinrich II. von Isny. Heinrich wurde um 1222 als Sohn einer Handwerkerfamilie in Isny im Allgäu geboren und erhielt aufgrund seiner niederen Herkunft und wegen seiner Zugehörigkeit zum Franziskanerorden die Beinamen „Knoderer“, „Gürtelknopf“, oder „Kugulin“.8) Nach seinem Studium in Paris war er zunächst in Luzern tätig; später stand er dem Baseler und dem Mainzer Franziskanerkloster als Guardian vor. Als Beichtvater und Diplomat König Rudolfs von Habsburg war er eng mit dem Königshaus verbunden. Im Jahr 1275 wurde Heinrich zunächst zum Baseler Bischof ernannt, bis er schließlich im Frühjahr 1286 auf Provision Papst Honorius' IV. hin auf den Mainzer Erzstuhl erhoben wurde.9) Heinrich war maßgeblich an der Landfriedenspolitik König Rudolfs in Thüringen und Meißen beteiligt, so dass er im September 1286 vom König zu dessen Hauptmann und Rektor von Thüringen ernannt wurde.10) Besondere Fürsorge ließ er dem Klarissenorden zu Teil werden. Im dritten Jahr seines Episkopats starb Heinrich am 17./18. März 1288 in Hagenau (Elsaß). Sein Leichnam wurde nach Mainz überführt und im Dom bestattet.

Die frühe Bischofsgrablege im Mainzer Dom, also die vor Siegfried III. von Eppstein, ist nicht durch entsprechende oberirdische Denkmäler bezeugt, sondern nur durch sekundäre Nachrichten; man kann also kaum Vergleiche ziehen. Trotzdem bestehen erhebliche Zweifel, dass das durch seine Materialien offenbar ausgezeichnete Denkmal wirklich Erzbischof Heinrich II. zugeschrieben werden kann, zumal dieser durch seine niedrige Herkunft und Ernennung von außen ohne Unterstützung im Kapitel amtierte. Seine eindrucksvolle Karriere und sein ungewöhnlicher sozialer Aufstieg schürten schon sehr früh, also noch in Basel, den Sozialneid. Die ablehnende Haltung der elitären hohen Geistlichkeit spiegelt sich in den abwertenden Beinamen und jenem Spottgedicht, muss aber auch konkreten Widerstand umfasst haben, da Papst Honorius IV. seinen Kandidaten schon unmittelbar nach dem Amtsantritt gegen „Belästiger“ in Schutz nehmen und ihnen kirchliche Strafen androhen musste.11)

Die versifizierte Grabinschrift (B) folgt jener Beda Venerabilis zugeschriebenen, die lautet: Hac sunt in fossa Bedae venerabilis ossa.12)

Textkritischer Apparat

  1. Henrici Arens. Am Ende des 13. Jahrhunderts müsste in der Tat Henrici geschrieben worden sein, falls die Inschrift nicht viel jünger ist. Diese Lesung bei Wimpfeling, Catalogus (1515) 73 und Urstitius: „Hic iacent in fossa Henrici mendici ossa.“, so nach Böhmer/Will, Regesten II (1886) XXXVII, Nr. 114.
  2. mirabilis Glassberger.

Anmerkungen

  1. […] capite et manibus distinctis albo marmore laminas habuit aeneas, que modo penitus sunt albata, nec ulla ullibi apparet inscriptio. Bourdon 79.
  2. […] ac pedum non habet, pedo atque hoc eius nomen: HENRICVS; so Helwich nach dem Zeugnis Bourdons 79.
  3. Latomus, Catalogus (1582/1730) Sp. 522.
  4. Bourdon, Epitaphia (1727) 58.
  5. Annales breves Wormatienses a. 1293–1298?, ed. Pertz (MGH SS XVII, 1861, 74); so in Böhmer/Will, Regesten II (1886) XXXVII, Nr. 114.
  6. Schneider, Dom zu Mainz (1886) 33, Anm. 9; die Urkunde von 1290 bei Helwich, Annales II (1608–1625) fol. 458r–459.
  7. Bockenrod, Catalogus (1514) fol. 23v; Latomus, Catalogus (1582/1730) Sp. 522 (beginnt Vers 2 mit Dummodo); Serarius, Moguntiacarum rerum (1604) 846; Labbe, Thesaurus epitaphiorum (1686) 395 (beginnt Vers 2 mit Dum).
  8. Zu den Beinamen vgl. Gönna in: Wimpfeling, Catalogus (1515/2007) 68f.
  9. Heinig, Ende des Hochmittelalters (2000) 377f.
  10. Böhmer/Will, Regesten II (1886) XXXVII, Nr. 27.
  11. Vgl. zur Person Friedhelm Jürgensmeier, Heinrich Knoderer (Gürtelknopf, Kugulin) von Isny (OFM) (1222?–1288). In: Gatz, Bischöfe 1198–1448 (2001) 403f.; zu Aufstieg und Konsequenzen vgl. Tewes, Geistliche Räte (2008) 69f.
  12. Zu dem der Vita angefügten Vers Lehmann, Mittelalterliche Beinamen (1929) S. 138f.; wegen der Reimformen zweifelnd, ob zeitgenössisch, Strecker, Karolingische Dichter (1922) 210f., dort auch Belege zu mehr oder weniger ähnlichen Formulierungen.

Nachweise

  1. Glassberger, Chronica (1506–08/1887) 105 (B).
  2. Wimpfeling, Catalogus, ed. Gönna (1515/2007) 226 (B), Anm. 3–4 (A), Anm. 117 (B).
  3. Fragmenta Gamans II (ca. 1660) fol. 4r (A).
  4. Joannis, Rerum Moguntiacarum I (1722) 625 (B).
  5. Bourdon, Epitaphia (1727) 58, 79 (A).
  6. Schaab, Stadt Mainz II (1844) 61 Anm. 2 (A).
  7. Böhmer/Will, Regesten II (1886) XXXVII Nr. 114 (A, B).
  8. DI 2, Mainz (1958) Nr. 25 (A, B).

Zitierhinweis:
DIO 1, Mainz, SN1, Nr. 27† (Rüdiger Fuchs, Britta Hedtke, Susanne Kern), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di002mz00k0002705.