Inschriftenkatalog: Stadt Mainz

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DIO 1: Mainz (2011)

SN1, Nr. 18 Dom, Kreuzgang, aus nördlichem Seitenschiff 12. Jh.

Beschreibung

Sargdeckel des Münzmeisters Hemmo. Im Jahr 1925 stieß man bei Renovierungsmaßnahmen im nördlichen Seitenschiff des Domes vor der neuen Marienkapelle auf einen Steinsarg, der mit großen Steinen gefüllt war, was darauf schließen lässt, dass dieser schon einmal geöffnet worden war. Heute ist der trapezförmige Sargdeckel am Pfeiler zwischen dem zweiten und dritten Joch des südlichen Kreuzgangflügels aufgestellt. Das Feld der roten Sandsteinplatte wird von einer kräftig profilierten Leiste gerahmt. Im oberen Bereich befindet sich eine dreizeilige Inschrift. Der Sargdeckel war unter der Mitte durchgebrochen, der beschriebene Bereich ist durch Oberflächenschäden entstellt.

Maße: H. 218; B. 66–78; Bu. 7 cm.

Schriftart(en): Romanische Majuskel.

Thomas G. Tempel [1/2]

  1. HEMMO / NVMMV/LARIVS

Übersetzung:

Münzmeister Hemmo.

Kommentar

Da die Steinplatte nur wenig tief in den Fußboden eingelassen war, vermutete Arens, dass sie sowohl als Sargdeckel als auch als Grabplatte geschaffen wurde.1) Ein Münzmeister namens Hemmo lässt sich in Mainz urkundlich nicht nachweisen. Bemerkenswert ist die Tatsache, dass ein Münzmeister im Dom beigesetzt worden sein soll, an einem Begräbnisort, der sonst nur Klerikern vorbehalten war, im Falle des Seitenschiffs sogar nur Prälaten,2) und an dem Laien nur unter besonderen Voraussetzungen bestattet wurden. Darauf machte schon Arens aufmerksam und verwies auf die Inschrift des ADELBRAHT MONETARIVS im Wormser Dom.3) Möglicherweise handelt es sich um eine Grabplatte in Zweitverwendung, die aus einer anderen Lage stammte.

Der kurze Text und die beschädigte und unregelmäßige Schrift bieten nur wenig Anhaltspunkte für eine Datierung. Mehrfach sehr breite Proportion, nämlich bei E, M, O, R, spitzes A, kreisrundes O und Konstruktion des E-Bogens aus dem Kreis sowie das altertümliche nicht geschlossene unziale M mit kurzem Schaft und noch nicht rückgebogenen Bogenenden legen eine Datierung weit früher als die von Arens vorgeschlagene zum Ende des 12. Jahrhunderts nahe. Trotzdem wird man den Verstorbenen nicht zwingend mit einem 1097 in einer Privaturkunde genannten Zeugen Hemo identifizieren dürfen; der Name ist früh im 12. Jahrhundert und noch einmal in einer Fälschung von um 1200 belegbar.4)

Anmerkungen

  1. DI 2, Mainz (1958) Nr. 18.
  2. Vgl. ebd. [35] zur Domgrablege.
  3. DI 29, Worms (1991) Nr. 18.
  4. Stimming, MUB I (1932) Nr. 395 und 391.

Nachweise

  1. Strempel, Rettung (1928) 83.
  2. Arens/Bauer, Einführung (1945) Nr. 8.
  3. DI 2, Mainz (1958) Nr. 18.
  4. Blänsdorf, Siste viator (2008) 113, Nr. 116.
  5. Blänsdorf, Siste viator (2. Aufl. 2009) 114, Nr. 116.
  6. Blänsdorf, Mainzer lateinische Inschriften (2009) 42.

Zitierhinweis:
DIO 1, Mainz, SN1, Nr. 18 (Rüdiger Fuchs, Britta Hedtke, Susanne Kern), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di002mz00k0001806.