Inschriftenkatalog: Stadt Mainz

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DIO 1: Mainz (2011)

SN1, Nr. 13 Dom- und Diözesanmuseum 1137

Beschreibung

Grabtafel des Erzbischofs Adalbert I. aus Blei. Gefunden im Jahr 1850 bei Grabungsarbeiten in der Gotthard-Kapelle des Mainzer Doms im östlichen Mittelschiffsjoch, heute im Tresor des Dom- und Diözesanmuseums (Inventar-Nr. S 00480). Die Bleiplatte war am Kopfende des Grabes platziert und wurde zusammen mit einem beschädigten silbernen Kelch, einer silbernen Patene1) sowie dem Rest einer aus Elfenbein gefertigten Krümme eines Bischofsstabes aus dem Grab geborgen.2) Die querrechteckige, verbogene Bleiplatte weist starke Korrosionsschäden auf, so dass die neunzeilige zwischen Doppellinien verlaufende Inschrift nicht mehr vollständig lesbar ist. In einer Lithografie von K. B. Kolb3) wurden die nicht mehr lesbaren Buchstaben teilweise fehlerhaft in die Abbildung hineinretuschiert. Die Rückseite der Bleiplatte ist unbearbeitet.

Maße: H. 11, 5; B. 18, 3; Bu. 0,45–0,55 cm.

Schriftart(en): Romanische Majuskel

Rüdiger Fuchs [1/1]

  1. [+ E]GOa) ▪ PECC[ATOR AD]ELBE[RTVS – – –]b) / ARCHIEP(ISCOPV)Sc) ▪ (ET)d) ▪ AP(OSTO)LIC[Ee) SEDI]S LE[GATVS DIE / XXIII]f) IVNII ▪ OBIIg) ▪ C[RED]ENS ▪ I(N) ▪ [DEVM PATREM OMNIPOTEN/TEMh) C]REATOR[E](M) ▪ CELI ▪ [ET TERRE] ▪ (ET)d) ▪ I(N) ▪ IH(ESV)M ▪ [CHRISTVM / FILIVMh) V]NICV(M) ▪ [DOMINVM NOSTRVM QVI] (CON)CEPT(VS) E[ST DE / SPIRITV S](AN)C(T)Oi) ▪ NAT(VS) ▪ EX ▪ MARIA ▪ V[IR]GIN[E / PASSVS SVB]i) PONTI[O] ▪ PILATO ▪ [C]RVC[IF]IX(VS) / [MORTVVS]i) SEPVLT(VS) ▪ D[ESCE]NDIT ▪ AD ▪ I(N)FERNA ▪ / [III DIE R]ESVRR[EXIT A]i) ▪ MORTVIS ▪

Übersetzung:

Ich, der Sünder Adalbert, Erzbischof (der Mainzer Kirche) und Legat des Apostolischen Stuhls, starb am 23. Juni im Glauben an Gott den Vater, den Allmächtigen, den Schöpfer des Himmels und der Erde, und an Jesum Christum, seinen eingeborenen Sohn, unseren Herrn, der empfangen ist vom Heiligen Geist, geboren von der Jungfrau Maria, der gelitten hat unter Pontius Pilatus, gekreuzigt, gestorben und begraben, hinabgestiegen in die Hölle, am dritten Tage wieder auferstanden von den Toten.

Kommentar

Bleitafeln haben vor allem im Rheinland eine relativ lange Tradition. So können diese dort in einem Zeitraum zwischen 1021 und 1459 nachgewiesen werden.4) Die Grabtafel des Mainzer Erzbischofs Adalbert I. ist in der 1. Person Singular verfasst, woraus man schließen kann, dass der Erzbischof, der sich selbst als „peccator“ bezeichnet, zu Lebzeiten diese Inschrift veranlasst oder gar konzipiert hat; dass das Datum möglicherweise auf einer zu Lebzeiten gefertigten Inschrift nachträglich ergänzt wurde,5) ist eher unwahrscheinlich. An das Sterbedatum schließt sich das Credo an, das jedoch am unteren Rand der Tafel unvermittelt abbricht; eine halbhohe Zeile weist keinerlei Anzeichen von Beschriftung auf. Das christliche Glaubensbekenntnis sollte die außerordentliche Frömmigkeit des Verstorbenen bestätigen6). Bleitafeln wurden dem Verstorbenen mitgegeben, um bei einer möglichen Öffnung des Grabes den Leichnam sicher identifizieren zu können. Das konnte für einen Kanonisationsprozess, aber auch bei einer unbeabsichtigten Störung wichtig sein. Die Herstellung der Grabtafeln knüpft auch an die Tradition von Reliquienauthentiken an, die ebenfalls häufig aus Blei angefertigt wurden.7) Die vorliegende Bleitafel weicht in zweierlei Hinsicht vom dem Üblichen ab, da ihr Text zum einen nicht dem zeitgenössischen Formular der quasi-bürokratischen Sterbe- und Begräbnisformulare folgt, sondern der Sterbenotiz den Beginn des Credo folgen lässt, zum zweiten gegenüber anderen das Todesjahr fehlt. Adalbert wollte mit dem Text aber nicht in erster Linie seinen Glauben bekennen, denn der Abbruch des Textes war beabsichtigt, er endet mit der Aussage des Credo zur Auferstehung, die der Verstorbene für sich erhoffte. Für Bleitafeln ist das ein höchst ungewöhnlicher Text. Zwar waren Erlösung und Auferstehung seinerzeit eher Gegenstand frommer Fürbitte für den Verstorbenen, so lässt doch auch der Verfasser des Grabgedichtes für Adalberts Zeitgenossen Erzbischof Albero von Trier am Ende diesen selbst sagen: Der Tod bedeutet mir nichts, denn der zu verherrlichende Leib wird auferstehen und sich mit der Seele erfreuen.8) Dass Adalberts Bleitafel eher ein Objekt persönlicher Frömmigkeit darstellte, ist auch an dem Fehlen des Todesjahres abzulesen, das auf Bleitafeln anders als auf oberirdischen Grabmälern regelmäßig innerhalb eines „bürokratischen“ Formulars vermerkt ist.

Dass hier Adalbert I. und nicht etwa, wie Helwich angenommen hat, Adalbert II. gemeint ist, ergibt sich aus der Bezeichnung APOSTOLICE SEDIS LEGATVS9) sowie aus der Angabe des Todesmonats Juni10). Aufgrund einer falschen Angabe des Trithemius glaubte man lange Zeit, das Grab Adalberts I. befände sich in der von ihm 1131 gestifteten Abtei Eberbach.11) Bär konnte diese Meinung jedoch bereits lange vor der Auffindung des Adalbert-Grabes in der Gotthard-Kapelle widerlegen.12)

Adalbert, dessen genaues Geburtsjahr unbekannt ist, stammte aus der Familie der Saargaugrafen und war ein Sohn Siegberts von Saarbrücken. Seit 1106 erscheint er in den Quellen als Erzkanzler König Heinrichs V. Zuvor ist er als Propst im St. Cyriakusstift in Worms nachweisbar. 1107 erhielt er Pfründen im Aachener Marienstift und 1108 im St. Servatiusstift in Maastricht. Nach dem Tod Erzbischof Ruthards von Mainz 1109 betrieb Heinrich V. intensiv die Investitur Adalberts auf den Mainzer Erzstuhl. Im Frühjahr des folgenden Jahres 1110 ernannt, wurde Adalbert jedoch erst am 15. August 1111 mit Ring und Stab investiert. Die Bischofsweihe wurde sogar erst am Stephanstag (26. Dezember), dem Festtag des zweiten Dompatrons, 1115 vollzogen, also nach Adalberts Freilassung (siehe unten). In der Zwischenzeit war aus dem einstmals protegierten Verbündeten ein erbitterter Widersacher Heinrichs V. geworden. 1109/1110 hatte Adalbert den jungen Heinrich V. als Kanzler nach Rom begleitet, wo Heinrich nicht nur zum Kaiser gekrönt, sondern auch das Investiturproblem bereinigt werden sollte. Dieses löste der Kaiser kurzfristig und brachial, indem er gegen Rückgabe der den geistlichen Fürsten verliehenen Königsrechte auf die Investitur zu verzichten bereit war. Daher mussten Adalbert und andere um die Grundlagen ihrer Bischofsherrschaft fürchten und protestierten. Nachdem weitere Verhandlungen mit dem Papst ins Stocken geraten waren, nahm Heinrich diesen kurzerhand gefangen. Nur unter dem Zwang, die Investitur und die Kaiserkrönung zu garantieren, wurde er nach 61tägiger Gefangenschaft wieder frei gelassen. Die römischen Ereignisse veranlassten Adalbert, die Fronten zu wechseln und sich mit den Anführern der kaiserfeindlichen Opposition Lothars von Süpplingenburg zu verbünden. Heinrich V. ließ den abtrünnigen Adalbert bereits 1112 gefangen nehmen und setzte ihn wahrscheinlich auf der Reichsburg Trifels fest. Erst drei Jahre später, 1115, wurde er nach einem Aufstand der Mainzer Bürger wieder freigelassen. Kaum befreit und an Weihnachten zum Erzbischof geweiht, exkommunizierte Adalbert den Kaiser. Da dies offenbar gegen die Abmachungen zur Freilassung verstieß, mussten das die Mainzer Geiseln büßen, wie die Narratio des Adalbert-Privilegs (Nr. 12) den Kaiser anklagend berichtet. Schon 1117 hatte Adalbert das Pallium erhalten und war 1119 zum päpstlichen Legaten für Deutschland ernannt worden. Aktiv in der Reichspolitik tätig, verhinderte er 1125 die Wahl des staufischen Neffen Heinrichs V. zum König und erreichte die Wahl Lothars von Süpplingenburg. Adalbert verstarb am 23. Juni 1137. Er wurde in der von ihm erbauten bischöflichen Palastkapelle, der Gotthard-Kapelle (Nr. 14), bestattet.13)

Die Schrift zeigt die der Herstellung von Inschriften in Blei eigene Gleichstrichigkeit und Überbetonung der Sporen, außerdem ein kapitales Alphabet mit einer einzigen Unzialvariante E (nachvollziehbar nur in den Wörtern ARCHIEPISCOPVS und CREDENS). Die us-Haken sind mehrfach tief gestellt. Die Schrift wirkt also altertümlicher als die des Privilegs auf der Domtür (Nr. 12).

Textkritischer Apparat

  1. Das E noch in der Lithografie und der Nachzeichnung bei Arens, ein Kreuz ist aus dem vorhandenen Raum zu vermuten.
  2. Ergänzt nach Formular, Resten von AT und Rekonstruktion der Lithografie, Kürzungen sind wahrscheinlich. In der etwa sechs Zentimeter breiten Fehlstelle am Ende der Zeile stand vermutlich wie beim Privileg MOGVNTINE ECCLESIE, hier nur stark gekürzt.
  3. Das Wort endet mit einem unzialen Sigma.
  4. Tironisches ET bestehend aus Balken und rechts daran hängend leicht rechtsschrägem Schaft.
  5. In der Lithografie bei Habel zu APEICE verfälscht, so auch bei Ehrentraut in den Text übernommen.
  6. Ergänzt nach Arens, der am Beginn der Zeile noch MENSIS einfügt und stillschweigend von Kürzungen ausgeht; Ehrentraut verkürzt hier sogar auf M(ENSIS). Die Verteilung auf die Zeilen ist mehr als unsicher und nicht von Buchstabenresten gestützt. Da die fortlaufende Tageszählung im Monat im Hochmittelalter höchst selten ist, vgl. Glaser/Bornschlegel, Datierungen (1996) 544f., könnte man vermuten, dass statt der vorgeschlagenen Ergänzung eine Berechnung des Todesdatums 23. Juni mittels des römischen Kalenders vorgenommen wurde und es hieß: IX KL IVNII; hierbei wäre bei der Kalendenrechnung der Monatsname fehlerhaft IVNII statt IVLII eingesetzt worden, ein nicht zu seltener Fehler. 9. Kal. Iulii als Todestag geben an Böhmer/Will, Regesten I (1877) XXV Nr. 310 und Bodmann, Rheingauische Alterthümer I (1819) 95. Keinesfalls kann das Datum auf den 17. Juli, den Todestag des Nachfolgers Adalbert II. verrechnet sein.
  7. So nach Lithografie bei Habel, Ehrentraut und Arens statt heute scheinbarem OBIT; das vermeintliche T resultiert nur aus einer Beschädigung, denn Sporen am vermeintlichen Balken fehlen. Die erste Person wird gefordert von vorausgehendem EGO und nachfolgendem Text.
  8. Ergänzt nach dem Credo und in der Lithografie und bei Arens überlieferten Resten, starke Kürzungen sind vorauszusetzen, die Position des Zeilenumbruchs ist unsicher.
  9. Ergänzt nach dem Credo und in der Lithografie und bei Arens überlieferten Resten, starke Kürzungen sind vorauszusetzen.

Anmerkungen

  1. Heute im Dom- und Diözesanmuseum (Inventar-Nr. S 00479). Aufgrund der geringen Größe handelt es sich hierbei um Funeralinsignien, also um als Grabbeigaben gedachte Kopien von Insignien des bischöflichen Amtes.
  2. Bär, Diplomatische Geschichte I (1855) 96.
  3. Diese Lithografie wurde publiziert bei Bär, Diplomatische Geschichte I (1855) Taf. 4 (zum Beitrag Rossel/Habel) und Ehrentraut, Bleierne Inschrifttafeln (1952) Taf. 40.
  4. Ehrentraut, Bleierne Inschrifttafeln (1952) 214.
  5. Ehrentraut, Bleierne Inschrifttafeln (1952) 214.
  6. Favreau, Inscriptions sur plomb (1999) 53f.
  7. Ehrentraut, Bleierne Inschrifttafeln (1952) 220.
  8. DI 70, Trier I (2006) Nr. 146.
  9. Adalbert I. war päpstlicher Legat, Adalbert II. jedoch nicht.
  10. Gierlich, Grabstätten (1990) 175.
  11. Trithemius, Chronicon Sponheimense (1601) 248.
  12. Bär, Diplomatische Geschichte I (1855) 49ff.
  13. Zur Biographie Adalberts I. vgl. Jürgensmeier, Investiturstreit (2000) 287ff; Haarländer, Konsolidierung (2000) 290ff.

Nachweise

  1. Rossel/Habel, Grab des Erzbischofs (1855) 111–117 mit Lith. Taf. 4.
  2. Kraus, Christliche Inschriften II (1894) Nr. 241 mit Abb.
  3. Falk, Kunstthätigkeit (1869) 11 (erw.).
  4. Ehrentraut, Bleierne Inschrifttafeln (1952) 202 mit Lith. Taf. 40.
  5. DI 2, Mainz (1958) Nr. 12 mit Nachzeichnung.
  6. Böhmer/Will, Regesten I (1877) XXV 310.
  7. Gierlich, Grabstätten (1990) 175 (unvollst.).
  8. Favreau, Inscriptions sur plomb (1999) 54 (unvollst.).

Zitierhinweis:
DIO 1, Mainz, SN1, Nr. 13 (Rüdiger Fuchs, Britta Hedtke, Susanne Kern), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di002mz00k0001306.