Inschriftenkatalog: Stadt Mainz

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DIO 1: Mainz (2011)

SN1, Nr. 2 Dom- und Diözesanmuseum um 900

Beschreibung

Sogenanntes Hattofenster. Hochrechteckiger Kalksteinblock, heute in der mittelalterlichen Abteilung des Dom- und Diözesanmuseums (Inventar-Nr. PS 00114). Im Jahr 1861 von Prälat Friedrich Schneider in der Ostwand eines gewölbten Kellerraums des im zweiten Weltkrieg zerstörten Wohnhauses „Zum Eckrädchen“, heute Weintorstr. 11, entdeckt.1) Möglicherweise gehörte dieser Steinrahmen zur ehemaligen St. Mauritiuskirche, die im späten 9. Jahrhundert erbaut wurde und sich bis 1814 an dieser Stelle befand. Der Steinrahmen hätte sich dann innerhalb der gerade geschlossenen Ostwand des südlichen Seitenschiffs befunden.2) Aus den Grabungsbefunden von 1945 schloss Arens, dass die Seitenschiffe der Mauritiuskirche erst im frühen 13. Jahrhundert angefügt wurden.3) Trotzdem hielt er St. Mauritius für den ursprünglichen Standort des Objektes. Andere vor ihm meinten, das „Hattofenster“ sei vom alten Dom nach St. Mauritius verschleppt worden.4) Mehrheitlich wird der alte Dom mit der heutigen Johanniskirche identifiziert.5)

Der hochrechteckige Steinrahmen mit ausgesparter rundbogiger Öffnung ruht auf einer Sohlbank, die an der Vorderseite eine gerahmte Akanthusranke zeigt. Die seitlichen Rahmenleisten werden von einer flachen äußeren Leiste und einem inneren Rundstab begrenzt, so dass eingetiefte Felder entstehen, die unterschiedlich gestaltete Rankenornamente zeigen: Links wird dieses Rankenornament so gebildet, dass eine Ranke kreisrunde Felder ausspart, die jeweils die untereinander angeordneten Dreiblätter, die man als vereinfacht ausgeführte Palmetten deuten könnte, umschließen. Die rechte Rahmenleiste setzt sich aus einer Ranke zusammen, die in intermittierender Form Halbpalmetten ausbildet. Die obere Rahmenleiste ist ebenfalls eingetieft und mit einer erhabenen Inschrift (B) versehen, die in der Mitte von einem Medaillon mit der Hand Gottes unterbrochen wird. Eine Umschrift (A) verläuft um die Rundbogenöffnung herum und wird von dem schon erwähnten Rundstab begleitet. Dieser weist in Kämpferhöhe zierliche Blattkapitelle auf, die den sich als Rundstab fortsetzenden Bogen tragen und denen ornamentierte griechische Kreuze entwachsen. In den oberen äußeren Kreuzwinkeln erscheinen zwei reliefierte Brustbilder, die durch schräg darunter liegende Inschriften (C) als Michael und Gabriel ausgewiesen werden.

Die Rückseite ist unbearbeitet. Ursprünglich bestand der Steinblock aus einem Stück, ist jedoch aufgrund seines Standortwechsels vom östlichen Domkreuzgang an einen anderen Standort in zwei Teile zerbrochen und nachträglich wieder zusammengefügt worden.6) Da die eingeschlagenen Löcher vor allem in der linken inneren Bogenlaibung zu größeren Beschädigungen der Inschrift führten, wurden sie wohl erst nachträglich eingefügt.

Maße: H. 126,6; B. 75,5; Bu. 2,5 (A), 5 (B), 2 cm (C).7)

Schriftart(en): Kapitalis, erhaben (A, B), Kapitalis (C).

Thomas G. Tempel [1/4]

  1. A

    LVX ET SALa) HATTHO S[ACRA]NS DIVI[NI]QVEb) SACERDO[S][H]OC TEMPLVM [STR]VXITc) PICTVRA COMPSIT ET AVRO +

  2. B

    DEXTERAd) // D(OMI)NI F(ECIT) V(IRTVTEM)8)

  3. C

    MICH(AEL)GABR(IEL)

Übersetzung:

(A) Licht und Salz. Hatto, der Weihende/der Bischof9) und Priester des Göttlichen, erbaute diese Kirche/diesen Tempel, schmückte ihn mit Malerei und Gold.

(B) Die Rechte des Herrn hat Großes getan.

Versmaß: Zwei Hexameter (A).

Kommentar

Die Herkunft des sogenannten Hatto-Fensters war lange Zeit umstritten. So vermutete man in der älteren Literatur, es habe sich ursprünglich im sogenannten alten Dom befunden und sei erst später nach St. Mauritius verbracht worden. Nach Arens stammt es mit großer Wahrscheinlichkeit jedoch aus St. Mauritius. Dies belegen der Fundort des Fensters in der Weintorstraße und die Nennung Erzbischof Hattos, der den frühen Bau dieser Kirche in seiner Amtszeit vollendete. Zudem wies Friedrich Schneider auf eine um 900 entstandene Inschrift hin, die sich einstmals am Chorbogen, also im Altarbereich, der Klosterkirche in St. Gallen befand: TEMPLVM QVOD GALLO GOZPERTVS STRVXERAT ALMO / HOC ABBAS YMMO PICTVRIS COMPSIT ET AVRO (Diese Kirche, die Gozbert dem hl. Gallus errichtet hatte, hat Abt Immo mit Bildern und Gold ausgeschmückt).10) Dieser Inschrift entlehnte Hatto nicht nur die Satzstruktur, sondern auch einzelne Wörter sowie den letzten Halbvers PICTVRIS COMPSIT ET AVRO für die Inschrift (A). Da Hatto als Abt des Klosters Reichenau enge Beziehungen zum nahen St. Gallen pflegte, dürfte er die Inschrift gekannt haben. Mit diesem Hinweis auf die St. Galler Inschrift ist vermutlich auch die Gleichsetzung der Bezeichnung TEMPLVM mit dem alten Dom hinfällig, denn die St. Galler Inschrift bezieht sich eindeutig auf eine Klosterkirche. Dass TEMPLVM die Bezeichnung für den alten Dom sei, wurde in der älteren Literatur stets den Worten Widukinds von Corvey entnommen, der in seiner Sachsengeschichte schrieb: Hatto templum Moguntiae nobili structura illustrabat, (Hatto schmückte den Tempel von Mainz mit einem edlen Bauwerk)11).

Ist nun ein Argument gegen den ursprünglichen Standort St. Mauritius entkräftet, so sind die ursprüngliche Funktion und der Anbringungsort in der Kirche nach wie vor unklar. Es gibt mehrere Deutungen: Der Rahmen habe als Stifter- bzw. Heiligendenkmal gedient und ein gemaltes bzw. plastisches Bild umschlossen12) oder das Monument sei als fenestella im Altarbereich oder zwischen Chor und Krypta eingebaut gewesen.13) Nach Arens könnte es sich auch um den vorderen Teil eines Wandschrankes handeln, in dem Reliquien oder andere kostbare Gegenstände aufbewahrt wurden; eine Deutung als Sakramentshaus verneint er.14) Zudem verweist Arens auf die Ähnlichkeit des Objektes mit der Rahmung aus St. Angelo in Formis in Capua/Italien, die dort in die Stipes (also die Front des Altars) integriert ist und ebenfalls im Scheitel eine Segenshand Gottes aufweist.15) In einer neueren Studie zu den Denkmälern des karolingischen Mainz äußert Schulze-Dörrlamm dagegen die Vermutung, es handele sich um ein Fenster, das wegen der Hand Gottes und den beiden Erzengeln ursprünglich im Eingangsbereich eingebaut gewesen sei. Aufgrund der Abschrägung der Rückseite soll der Rahmen, der eine Glasmalerei umschloss, über dem Eingangsportal auf der Westwand gesessen haben, in einer Höhe, in der die Inschrift noch lesbar gewesen sei.16) Das Symbol der DEXTRA DEI, das im 8. Jahrhundert im langobardischen Italien entstand, findet sich im Frühmittelalter zwar nicht auf Steindenkmälern nördlich der Alpen, wie Schulze-Dörrlamm mit Recht feststellt, es ziert jedoch spätestens ab dem 10. Jahrhundert zahlreiche Patenen und findet sich auch auf dem Manipel des hl. Ulrich von Augsburg aus dem 3. Viertel des 10. Jahrhunderts. Dieses Motiv der Segenshand hat symbolische Bedeutung und bezieht sich auf Psalm 117,16 Die Rechte des Herrn behält den Sieg. Da Patenen einen eindeutig eucharistischen Bezug haben, könnte sich das Hatto-Fenster ursprünglich im Altarbereich befunden haben und nicht im Eingangsbereich der Kirche. Dies legen auch die oberhalb der Säulenkapitelle wiedergegebenen Vortragekreuze nahe, denn diese standen nach dem liturgischen Umzug wohl hinter oder am Altar. Auf den Chorbereich verweist auch die St. Galler Inschrift (siehe oben), aus der Hatto Anregungen für seine eigene Inschrift bezog.

Möglicherweise wurde dieses Denkmal nach dem Vorbild einer Kleinplastik gearbeitet. Dafür spreche, so Bauer, die Verwendung einer erhabenen Inschrift sowie die Tatsache, dass dem Rahmen der tektonische Zusammenhalt fehle.17)

Die Datierung des „Hattofensters“ ergibt sich zunächst aus der in der Inschrift namentlich erwähnten Person des Erzbischofs Hatto (891–913). Zudem wies schon Schneider auf eine überlieferte Inschrift in Sankt Gallen hin, die Inschrift (A) im Wortlaut sehr ähnlich ist und ebenfalls in die Zeit um 900 datiert wird. Aus der Inschrift am Chorbogen der St. Galler Klosterkirche (vgl. oben) entlehnte Hatto, der auch Abt des Klosters Reichenau war und daher St. Gallen gekannt hat, einzelne Wörter, Struktur und den letzten Halbvers. Dieser Umstand stützt nicht nur die Entstehung zu Lebzeiten Hattos, sondern der Beleg zeigt auch an, dass sich der ursprüngliche Standort in der Nähe des Heiltums befunden haben muss. Die zeitliche Einordnung lässt sich auch stilistisch bekräftigen. So befinden sich antikisierende Palmettenranken in zahlreichen Handschriften der karolingischen und ottonischen Buchmalerei, aber auch in karolingischen Goldschmiede- und Elfenbeinarbeiten.18) Besonders die griechischen, ornamentierten Kreuze, entsprechen den Vorstellungen der „karolingischen Renaissance“.19) Die erhabene Schriftform fiel schon Bauer und Arens auf. Arens sah sie mit Recht als „einzigartig“ bei (frühen) Steininschriften an; Bauer verwies auf die schon für die Ornamente in Anspruch genommene Kleinkunst.

Die Formen einer erhabenen Schrift unterliegen in erster Linie den Gesetzen und besonderen Bedingungen ihrer Herstellungsweise. Für das vorliegende, sehr frühe Exemplar bedeutet das, dass die Merkmale einer spätkarolingischen Kapitalis nur ansatzweise realisiert sein können. Der erhabenen Schrift (A) fehlen gegenüber den wenigen eingetieften Buchstaben (B, C) Sporen/Serifen; diese sind teilweise durch allmähliche Verbreiterungen zu den Schaft-, Balken- und Bogenenden hin ersetzt. In (A) ist die breite Proportion gewollt mit schmaleren Buchstaben durchsetzt, während in den kurzen eingetieften Schriften Unregelmäßigkeiten der Proportion eher von der Raumaufteilung verursacht erscheinen. In beiden Herstellungsweisen gelang Bogenverstärkung, Linksschrägenverstärkung jedoch nur in der erhabenen Schrift. An besonderen, von einem hochkarolingischen Kanon abweichenden Formen lassen sich festhalten: schmales, leicht trapezförmiges A, lange und fast waagerecht verlaufende Bogenenden bei C und G, breites M mit schrägen, in (B) geraden, äußeren Schäften und jeweils bis zur Grundlinie heruntergezogenem Mittelteil, offenes P, R mit im Schnittpunkt von Bogen und Schaft ansetzender variantenreicher Cauda, in (C) diese sehr kurz und rechts am großen Bogen ansetzend. Insgesamt zeigt sich die für die Zeit charakteristische Mischung von gelungener Nachahmung klassizierender Elemente und ihrem Verlust.

Der literarisch gebildete Hatto20) wurde um 850 als Sohn einer schwäbischen Adelsfamilie geboren. Ab 888 Abt des bedeutenden Bodenseeklosters Reichenau, übertrug ihm 891 König Arnulf von Kärnten das wohl wichtigste Bistum in seinem Herrschaftsbereich, das Erzbistum Mainz. In den folgenden Jahren erhielt Hatto vom König zudem eine Reihe wichtiger Reichsklöster, wie Lorsch, Weißenburg, Klingenmünster und Ellwangen. Hatto, der schon vor seiner Bischofserhebung ein Gefolgsmann Arnulfs war, begleitete den König auf seinem Italienzug 894 und 895/96 zur Kaiserkrönung nach Rom. Nach dessen Tod übernahm er die Regierungsgeschäfte für den noch unmündigen Ludwig IV. das Kind, an dessen Königswahl er maßgeblich beteiligt war. Nach dessen frühem Tod 911 verhalf er dem Konradiner Konrad I. (911–918) zum Thron. Auch nach seiner Wahl zum Mainzer Erzbischof ließ sich Hatto noch einmal durch eine Wahl als Abt Hatto II. auf der Reichenau bestätigen; durch diese somit fortgeschriebene Verbindung hielt der fruchtbare kulturelle Austausch in der Folgezeit an. Mit hoher Wahrscheinlichkeit ist Hatto, den Regino von Prüm als einen der herausragendsten Gelehrten seines Zeitalter bezeichnete, die Vita der hl. Verena zuzuschreiben, deren Kult im 10. Jahrhundert auch im Erzbistum Mainz nachweisbar ist. Hatto war damit für lange Zeit – nach dem großen Hrabanus Maurus – der letzte Mainzer Erzbischof, der auch literarisch tätig war. Der Erzbischof starb am 15. Mai 913, vermutlich auf einer Italienreise. Sein Begräbnisort ist unbekannt. Die Sage über Erzbischof Hatto II. und den Binger Mäuseturm wurde im 19. Jahrhundert irrtümlich auf Hatto I. bezogen.

Mit der Lesung LVX ET SAL(VS) (Licht und Heil) glaubte man eine sinnvolle Ergänzung gefunden zu haben; aus formalen Gründen (Kürzungen und Metrik) muss der Beginn von Inschrift (A) jedoch LVX ET SAL (Licht und Salz) heißen, womit dem gelehrten Erzbischof eine Verbindung zur Bergpredigt Jesu gelingt, wenn dieser nach den acht Seligpreisungen seine Gefolgschaft anredet: Vos estis sal terrae ... (Mt 5,13) – Ihr seid das Salz der Erde ... und darauf auch: Vos estis lux mundi ... (Mt 5,14) – Ihr seid das Licht der Welt ... Wenn man nach dem biblischen Vorbild „Wie Licht und Salz hat Hatto ... erbaut und ... geschmückt“ übersetzt, nimmt er für sich die in den Jesuszitaten innewohnenden Qualitäten in Anspruch: Salz ist nach 3 Mose 2,18 ein Sinnbild für Beständigkeit, es verhindert das Verderben von Speisen und macht sie wohlschmeckend. Licht soll man nicht unten den Scheffel stellen (Mt 5,15), sondern lux vestra (Mt 5,16), also auch das Licht Hattos, solle vor den Menschen leuchten, „auf dass sie eure guten Werke sehen und euren Vater preisen“. Der Stifter qualifiziert sein Werk als gottgewollt, ja gottgenehm, als schön und wertvoll, dem daher sein Name anhaften darf – das „Gute Werk“ muss nicht anonym bleiben.

Textkritischer Apparat

  1. Kontrovers gelesen: SAL Strecker in: MGH, Kloos, auf den Arens in Neue Forschungen verweist; SAL(VS) Schneider, Arens in DI 2, Blänsdorf mit Hinweis auf fehlerhafte Hexameter, Dommuseum Führer (2008) Nr. 11. Schon Schneider machte auf das metrische Problem der Lesung SAL(VS) aufmerksam, das Strecker in: MGH mit der Lesung SAL (= Salz) behob und mit Verweis auf Mt 5, 13–16 (5, 13 „Vos estis sal terrae...“; 5, 14, „Vos estis lux terrae...“) inhaltlich füllte, vgl. unten. Gestützt wird die poetologische Begründung durch das gleichfalls formale Argument, dass es in der Inschrift (A) keine Kürzung gibt.
  2. Die Auflösung als DIVI[NOR]VM schlagen vor: Kraus, Kautzsch/Neeb, Klingelschmitt, Bauer.
  3. VXIT bei Becker/Sartorius zu ASTRVXIT ergänzt, mit der Begründung, dass Hatto die Mauritiuskirche nicht von Grund auf erbaut, sondern diese lediglich durch Anbauten bereichert habe. Nur STRVXIT passt in den freien Platz und wahrt das Metrum.
  4. Dreifacher Nexus litterarum der Buchstaben TER, gebildet mit einem retrograden E links des T.

Anmerkungen

  1. Schneider, Hatto-Denkmal (1875) 35.
  2. Siehe Grundriss nach Arens, Mauritiuskirche (1957) Abb. 4.
  3. Arens, Mauritiuskirche (1957) 19.
  4. Kautzsch/Neeb, Dom zu Mainz (1919) 471; Becker/Sartorius, Baugeschichte (1936) 33.
  5. Kautzsch/Neeb, Dom zu Mainz (1919) 470f.; Esser, Mainzer Dom (1975) 137–140; Oswald in: Vorromanische Kirchenbauten (1966) 196–197. Zur Diskussion über die Patrozinien der Mainzer Bischofskirche vgl. Staab, Frühmittelalter (2000), 182f. Hehl, Dom für König (2010) 68ff.
  6. Schneider, Hatto-Denkmal (1875) 36.
  7. Maßverhältnisse in: DI 2, Mainz (1958) Nr. 2 auf ein Grundmaß von 18 cm zurückgeführt.
  8. PsG 117, 16.
  9. Sowohl Schneider als auch Arens und nach ihm andere übersetzen SACRANS als „Bischof“, mit der Begründung, dass der Bischof die volle Weihegewalt besitze. Blänsdorf übersetzt wörtlich als „der Weihende“.
  10. Schneider, Hatto-Denkmal (1875) 38; Kraus, Christliche Inschriften II (1894) Nr. 21.
  11. Dass mit der Bezeichnung „templum“ die Domkirche gemeint sei, erwog Arens nach Böhmer/Will, Regesten I (1877) X Nr. 77; vgl. auch Widukindi rerum gestarum Saxonicarum I 22, ed. Pertz (MGH SS III, 1839, 428).
  12. Schneider, Hatto-Denkmal (1875) 38; Klein, Dom in Mainz (1863) 66.
  13. Bauer, Mainzer Epigraphik (1926) 24.
  14. DI 2, Mainz (1958) Nr. 2.
  15. Arens, Neue Forschungen (1975) 139.
  16. Schulze-Dörrlamm, Archäologische Denkmäler (2009) 25.
  17. Beispiel einer erhabenen Inschrift an einer Kleinplastik: Konsular-Diptychon mit David und Gregor, Monza, Museo del Duomo, Inv. Nr. 88, erste Hälfte 9. Jh.
  18. Beispiel einer nahezu identisch gebildeten Palmettenranke: Codex Eusebianus, Vercelli, Archivio e Biblioteca Capitolare, Anfang 10. Jh.
  19. Bauer verweist auf Elfenbeinarbeiten aus dem 9. Jahrhundert; so zeigt ein Diptychon aus Florenz ebenfalls Brustbilder in den oberen Kreuzeswinkeln, vgl. Goldschmidt, Elfenbeinskulpturen I (1914) Nr. 10 mit Abb. 10 auf Taf. V. Ein griechisches Kreuz mit einer Rosette im Mittelpunkt zeigt ein Elfenbeinrelief eines Buchdeckels, der sich in Rom befindet, vgl. Goldschmidt, Elfenbeinskulpturen I (1914) Nr. 13 mit Abb. 13 auf Taf. VII.
  20. Staab, Frühmittelalter (2000) 177–183.

Nachweise

  1. Klein, Dom in Mainz (1863) 66 (A–C).
  2. Falk, Bau- und Kunstthätigkeit (1873) 18 (A).
  3. Schneider, Hatto-Denkmal (1875) 36f. (A, C) mit Nachzeichnung.
  4. Kraus, Christliche Inschriften II (1894) Nr. 258 (A–C) mit Abb.
  5. Kautzsch/Neeb, Dom zu Mainz (1919) 470 (A–C).
  6. Klingelschmitt, Führer (1925) 33 (A–C).
  7. Bauer, Mainzer Epigraphik (1926) 23f. (A–C).
  8. Becker/Sartorius, Baugeschichte (1936) 33f. (A) mit Abb. 14.
  9. MGH Poetae latini V/1, ed. Strecker (1937) 360f. (A).
  10. DI 2, Mainz (1958) Nr. 2 (A–C).
  11. Kloos, Deutsche Inschriften (1959) 180 (A).
  12. Arens, Mauritiuskirche (1957) Abb. 3.
  13. Rieckenberg, Deutsche Inschriften II–V (1960) 209 (erw.).
  14. Arens, Neue Forschungen (1975) 138f. (erw.).
  15. Böhmelmann, Führer (1991) 15 (A–C) mit Abb. 20. –Schulze-Dörrlamm, Mainzer Chorschranke (2006) 283 (A, B) mit Abb. 4.
  16. Blänsdorf, Siste viator (2008) 125 (A–C).
  17. Dommuseum, Führer (2008) Nr. 11 (Ü von A, B) mit Abb.
  18. Winterer in: Geschichte der bildenden Kunst I (2009) 305 (A–C).
  19. Blänsdorf, Siste viator (2. Aufl. 2009) 124 (A–C).
  20. Schulze-Dörrlamm, Archäologische Denkmäler (2009) 23 (A–C) mit Abb. 4.

Zitierhinweis:
DIO 1, Mainz, SN1, Nr. 2 (Rüdiger Fuchs, Britta Hedtke, Susanne Kern), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di002mz00k0000201.