Inschriftenkatalog: Stadt Mainz

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DIO 1: Mainz (2011)

SN1, Nr. 1 Dom- und Diözesanmuseum 847–856, 854?

Beschreibung

Reliquiengrab des hl. Bonifatius. Hochrechteckiger Kalksteinblock, bekannt als sogenannter Priesterstein, heute in der mittelalterlichen Abteilung des Dom- und Diözesanmuseums (Inventar-Nr. PS 00146). Gefunden im Jahr 1857 bei Baumaßnahmen im Garten des ehemaligen Kapuzinerklosters. Das Kloster wurde im Jahr 1618 gegründet und befand sich bis zu seiner Zerstörung bei der Belagerung von Mainz im Jahr 1793 gegenüber der Ignazkirche, kann also nicht der ursprüngliche Standort des Steines sein. Den vermutete man früher an zwei anderen Stellen, einerseits im Benediktinerkloster St. Alban, da man seit 1632 die Gebäude dieses Klosters als Steinbruch für den Bau des Kapuzinerklosters nutzte,1) andererseits in der Nikomedeskirche, da man sich nach deren Abbruch im Jahr 1622 auch dieser Steine zum Bau des Klosters bediente.2)

Der hochrechteckige Steinblock ist auf allen vier Seiten reliefiert. Die Schauseite zeigt eine männliche Figur in einer tiefen Nische. Gerahmt wird diese Nische von einer Säulenarkatur, die auf einem leicht nach vorne gewölbten Podest ruht. Die sich nach oben verjüngenden Säulen sitzen mit ihren Basen, die ein nahezu attisches Profil aufweisen, auf rechteckigen Plinthen auf und werden nach oben hin von trapezförmigen Blattkapitellen abgeschlossen. Diese tragen den mit einem Palmettenmotiv reliefierten Arkadenbogen. In den Zwickeln seitlich dieses Bogens neigen sich zu beiden Seiten dreigelappte Blätter der Mitte zu. Die männliche Figur, die dem Betrachter frontal zugewandt ist, stößt mit dem Kopf direkt an den Bogen an, lässt folglich keinen Raum mehr für einen Nimbus. Bekleidet ist sie mit einer bis zum Boden reichenden Albe mit darüber liegender knielanger Dalmatik und einer Kasel; diese Gewänder weisen die Person eindeutig als Priester aus. Trotz starker Beschädigung des Kopfes kann man das kurz geschnittene Haar, die Geheimratsecken sowie die Brauenbögen erkennen. In seiner rechten Hand hält der Geistliche einen Kreuzstab, der sich an seiner rechten Schulter anlehnt, in der linken ein geöffnetes Buch mit einer Inschrift (A), die auf der linken Seite vierzeilig und auf der rechten Seite dreizeilig verläuft. Auf der Rückseite befindet sich ebenfalls unter einer Arkade ein flach reliefiertes lateinisches Vortragekreuz, das auf einem Podest aufsitzt. Der Arkadenbogen, der das Relief eines merkwürdig gewundenen Akanthusrankenmotivs zeigt, wird von Stützen mit zwei sorgfältig ausgeführten Kanneluren getragen. Die Kanneluren weisen oben und unten pfeifenähnliche Bohrlöcher auf. Der Pilaster endet oben in zwei sich nach außen rollenden Voluten, die nahtlos aus dem mittleren Steg der Kanneluren entwachsen. In den Zwickeln über den Bogen laufen, wie bei der Vorderseite, längliche Blätter zur Mitte hin. Die Kreuzarme, die mit einer von oben nach unten zu lesenden Inschrift (B) beschrieben sind, verbreitern sich leicht zu den Enden hin. Ebenso der Schaft, der sich nach oben hin wieder verjüngt und in der Mitte eine nodusartige Verdickung ausbildet. Beide Schmalseiten des „Priestersteins“ werden von äußeren Wülsten gerahmt und von einer Wellenranke mit intermittierend angeordneten Halbpalmetten ausgefüllt. Diesen entwachsen in unregelmäßigen Abständen Weintrauben und Dreiblätter.

Der Steinblock zeigt vor allem an der Oberseite starke Beschädigungen. Offensichtlich wurde an dieser Stelle am Stein nachträglich ein Stück abgeschlagen, um dort einen bandförmigen Haken anbringen zu können. Möglicherweise setzte sich dieser Stein ursprünglich nach oben hin als ein steinernes Kreuz fort; diese Überlegung leitet sich von dem möglichen Vorbild angelsächsischer Hochkreuze und des vermeintlichen Bonifatiuskreuzes von Eschborn/Sossenheim ab.3) Eine weitere Metallklammer befand sich vermutlich am unteren Ende der linken Schmalseite, da man an dieser Stelle eine weitere Furche erkennen kann.4) Wie bereits erwähnt, weist auch die Schauseite, vor allem am Gesicht und Oberkörper des Geistlichen, starke Beschädigungen auf. Die Frage, ob die aufliegenden Teile des liturgischen Gewandes, wie Pallium oder Zierstreifen der Dalmatik, nachträglich abgemeißelt wurden oder ursprünglich nur aufgemalt waren, muss offen bleiben.5)

Schulze-Dörrlamm plädiert in einer umfangreichen Argumentation, dass der Stein Teil eines Grabmales auf dem Reliquiengrab des hl. Bonifatius gewesen sei, das von Hrabanus Maurus um 850 gestiftet wurde.6) Somit muss diesem Denkmal eine weitere, in den Gedichten des Hrabanus Maurus überlieferte Grabinschrift (C) zugewiesen werden, die wahrscheinlich an einem Pfeiler in der Nähe des Reliquiengrabes aufgemalt gewesen war.7) Fritz Arens war der Ansicht, dass dieses Gedicht nie als Inschrift existiert hat, und verzichtete daher darauf, die Verse in seine Inschriftensammlung aufzunehmen.8) Der Text des von Hrabanus Maurus verfassten Gedichtes ist in einer süddeutschen Handschrift aus dem 10. Jahrhundert nachgewiesen.9) In diesem Codex waren die Verse mit folgender Überschrift versehen: „IN ECCLESIA SANCTAE MARIAE IVXTA SEPVLCHRVM SANCTI BONIFACII“. Da diese Überschrift das Reliquiengrab in einer Marienkirche verortet, muss diese auch als ursprünglicher Standort des „Priestersteines“ gelten, sofern man dessen Deutung als Bonifatiusstein akzeptiert. Immerhin beziehen sich die Verse auf ein Denkmal über dem Grab, das anscheinend gut sichtbar war und auch zur Fürbitte für den Stifter Hrabanus auffordern sollte. Die Frage, ob es sich bei dieser karolingischen Marienkirche um eine eigenständige Kirche nördlich der heutigen Johanniskirche gehandelt hat10) oder um eine Marienkapelle, die der Johanniskirche, dem alten Dom, angeschlossen war11), bleibt offen.

Maße: H. 108; B. 54; T. 29; Bu. 3 u. 3,5 (A) 3,5 – 4,5 cm (B).

Schriftart(en): Kapitalis.

Thomas G. Tempel [1/4]

  1. A

    [V]E/[N]I/TE / [B]E//NE/DIC/TI12)

  2. B

    S(AN)C(T)A / CRVX / NOS / SALVA

  3. C†

    POSTQVAM MARTYRIVM EXPLEVIT BONIFACIVS ALMVSMARTYR ET ANTISTES AETHERA CELSA PETENSDE FRESIA HVC VECTVS CVM THECA HAC RITE LOCATVSSANGVINIS HIC PARTEM LIQVERAT HINC ABIENSDESVPER HVNC TVMVLVM HRABANVS CONDERE IVSSITAD LAVDEM SANCTI EXIGVVS FAMVLVSINDIGNVS PRAESVL VERNACVLVS ATTAMEN HVIVS PRO QVO TV LECTOR FUNDE PRECES DOMINO

Übersetzung:

(A) Kommt, ihr Gesegneten!

(B) Heiliges Kreuz, rette uns!

(C) Nachdem Bonifatius, der segenspendende Blutzeuge und Bischof, das Martyrium erlitten hatte und seine Seele in den Himmel emporgestiegen war, wurde sein Leichnam von Friesland hierher gebracht und im Sarg an dieser Stelle feierlich abgesetzt. Bevor er weiter zog, ließ er einen Teil seines Blutes hier zurück. Darüber ließ Hrabanus zum Ruhm des Heiligen dieses Denkmal errichten, sein geringer Diener und unwürdiger Bischof, aber doch mit ihm aus einem Hause stammend. Für ihn bete Du, Leser, zum Herrn. (FR)

Versmaß: Vier elegische Distichen (C).

Kommentar

Über die Bestimmung des Bildwerkes existierten zahlreiche unterschiedliche Meinungen, wonach es sich bei dem Monument entweder um einen Andachtsgegenstand13), ein Kreuzdenkmal14), ein Altarretabel15) oder um den Pfeiler einer Fensterarkatur16) gehandelt hätte. Auf eine Verwendung als Grabstele wies vorsichtig 1999 erstmalig Wilhelmy hin.17) Diese Vermutung wurde schließlich von Schulze-Dörrlamm bestätigt, die diesen Kalksteinblock als Teil des Reliquiengrabes des hl. Bonifatius erkannte.18) Dementsprechend zeigt die Schauseite nicht, wie mehrheitlich angenommen, Christus in der Gestalt des Weltenrichters19), sondern den Mainzer Erzbischof Bonifatius. Schon Schmidt schloss eine Darstellung Christi aus.20) Eine Identifizierung mit dem im hohen Alter verstorbenen Bonifatius ist anhand der ausgeprägten Geheimratsecken und des liturgischen Gewandes, die die Person eindeutig als alten Bischof kennzeichnen, möglich. Schulze-Dörrlamm führt als weiteres Argument an, ausgehend von Norddeutschland und Friesland habe sich, wie zahlreiche emaillierte Fibeln belegten, eine eigene Ikonographie des hl. Bonifatius herausgebildet, die diesen als alten Mann mit schütterem Haar, gekleidet in eine Kasel, ohne Nimbus und mit geschultertem Kreuzstab, also wie auf dem „Priesterstein“, zeigen.21) Vor allem die Tatsache, dass durch Inschrift (C) die Existenz eines Reliquiengrabes des hl. Bonifatius in Mainz überliefert ist, bekräftigt Schulze-Dörrlamms These.

Wynfrith (Bonifatius) wurde um 675 in Wessex geboren, erhielt seine priesterliche Ausbildung in Exeter, bis er schließlich ins Kloster Nursling in Northumbrien eintrat. 719 wurde er von Papst Gregor II. zum Missionar für Germanien ernannt und missionierte von 719 bis 721 in Friesland. Im Jahr 722 wurde er zum Bischof geweiht, um anschließend mit seiner Missionstätigkeit in Hessen und Thüringen fortzufahren. 732 wurde Bonifatius zum Erzbischof geweiht, worauf er zwischen 739 und 742 zahlreiche Bistümer wie Würzburg, Büraburg und Erfurt gründete, bis er schließlich im Jahr 744 selbst Erzbischof von Mainz wurde. Im gleichen Jahr stiftete er das Kloster Fulda, das er als seinen Begräbnisort auserwählte. Während einer weiteren Friesenmission fand Bonifatius bei Dokkum in Nordfriesland als fast 80jähriger mit mehreren Gefährten den Märtyrertod.22) Der Mainzer Bischof Lullus ließ den Leichnam seines Vorgängers in Mainz waschen und aufbahren, bevor dieser nach Fulda überführt wurde. Das mit Blut vermischte Waschwasser wurde als Blutreliquie in einem Tongefäß aufgefangen und in einem Bodengrab bestattet.23) Das ist die Voraussetzung für die Inschrift des Hrabanus Maurus.

Die Datierung des Steines war lange umstritten. Die Ansätze reichen vom 7./8. Jahrhundert24) bis zum 11. Jahrhundert25). Inzwischen wird der Priesterstein allgemein jedoch als ein Werk des 9. Jahrhunderts angesehen.26) Diese Einordnung lässt sich durch zahlreiche stilistische Beobachtungen bekräftigen. So ähneln die Akanthus- und Palmettenornamente innerhalb der Arkadenbögen und der Seitenteile zahlreichen Beispielen in der karolingischen Buchmalerei und Elfenbeinkunst.27) Ebenso lässt sich die Ausbildung der Pilaster mit ihren pfeifenähnlichen Bohrlöchern gut mit den Pilastern der Lorscher Torhalle vergleichen.28) Auch das die Rückseite zierende Stangenkreuz erinnert an das reliefierte Kreuz auf einer Grabplatte aus Lorsch, die sich epigraphisch in das letzte Viertel des 9. Jahrhunderts datieren lässt.29) Die Darstellung von Stangenkreuzen ist allerdings älter.

Eine zeitliche Eingrenzung des „Priestersteins“ in die zweite Hälfte des 9. Jahrhunderts wurde mit folgender epigraphischen Analyse versucht:30) „Die Inschriften (Kreuz und Buch) auf dem Priesterstein zeigen eine reine Kapitalis. A, N, V und X sind mit Linksschrägenverstärkung gebildet, die allerdings nicht besonders stark ausgeprägt ist. C und D sind mit Bogenverstärkung gebildet, und das kreisrunde O besitzt Schattenachsen. An den Balken- und Bogenenden sind jeweils kleine Dreieckssporen vorhanden. Das A ist spitz und die Cauda des R ist gerade. Die Buchstaben sind in ihren Proportionen der klassischen römischen Capitalis quadrata angenähert. Sie zeigen alle Merkmale einer entwickelten karolingischen Kapitalis. Auffällig ist allerdings das R, das statt der üblichen stachelförmigen Cauda eine gerade Cauda aufweist. Weitere Abweichungen vom üblichen Schriftduktus, wie sie zu Beginn des 10. Jahrhunderts festgestellt werden können, nämlich schlankere Proportionen, unregelmäßige Durchführung der Linksschrägenverstärkung und der Bogenverstärkung sind nicht feststellbar. Die Stücke des 10. Jahrhunderts, die der karolingischen Schrifttradition verpflichtet sind wie etwa das Ramwoldepitaph in St. Emmeram in Regensburg, zeigen vor allem Abweichungen in den Proportionen, etwa kurze Balken beim E, nicht mehr kreisrundes O und gestauchte Bögen des S. Nimmt man alle Beobachtungen zusammen, so ergibt sich eine Datierung in die zweite Hälfte des 9. Jahrhunderts.“ Diese paläographische Datierung geht davon aus, dass man die Veränderung weg von einer extrem klassizierenden Kapitalis hochkarolingischer Prägung31) an bestimmten Merkmalen ablesen kann. Das ist zwar richtig, doch besteht große Unsicherheit darüber, in welchem Zeitrahmen und wie regional unterschiedlich diese Veränderungen abliefen. Die Scholzsche Analyse schiebt die Datierung der Inschriften (A, B) nur scheinbar von der vorgeschlagenen Zeitstellung weg. Die Unterschiede der zeitnahen und von Scholz zum Vergleich herangezogenen Inschriften für Gisoenus von Lausanne († 875), Bischof Ansegisus von Genf (um 880), Bischof Witgar von Augsburg († 887) und Walburg von Neuenheerse (vor 900)32) zeigen die Vielfalt der Variationsmöglichkeiten. Auch konnte nie abgeschätzt werden, ob im gesamten Reichsgebiet die Idealform der Kapitalis, wie sie etwa in Corvey33) entgegentritt, jemals gleichmäßig verbreitet war.34) Die Buchstaben des Mainzer Steins weichen von der hochkarolingischen Form nur wenig ab und zeigen außer bei der geraden Cauda des R nicht die von Scholz für eine Spätdatierung beanspruchten Veränderungen. Da dieses Phänomen jedoch schon in der Fuldaer (!) Weiheinschrift von 83835) zu beobachten ist, kann es nicht gegen die vorgeschlagene Datierung vorgebracht werden, die mit der Scholzschen Analyse nur knapp vereinbar wäre.

Schulze-Dörrlamm vermutet, dass das Grabmal anlässlich des 100. Todestages des hl. Bonifatius im Jahr 854 von Hrabanus Maurus, als besondere Ehrerweisung für seinen Vorgänger, gestiftete wurde. Diese Überlegung geht wohl auf eine unzulässige Übertragung sehr viel jüngerer Ideen und Verhaltensweisen zu Gedenkfeiern zurück. Die Datierung der Inschriften ergibt sich aus der kurzen Regierungszeit des Hrabanus Maurus als Mainzer Erzbischof von 847 bis 856. Er dichtete und stiftete nicht nur die Inschrift (C), sondern auch die Inschrift (A) des Steines steht mit ihm in Verbindung: Bereits im Jahr 825 zitierte er diese Worte in einer Predigt, die er für den Festtag des hl. Bonifatius verfasst hatte.36) Der Predigttext mit dem Titel „Homilia in natali sancti Bonifacii“ war auszugsweise als Lesung in einem Mainzer Brevier bis ins 20. Jahrhundert vorhanden und wurde wohl alljährlich am Festtag des hl. Bonifatius vorgelesen.37) Auch Inschrift (B) steht in einem unmittelbaren Zusammenhang mit Werken des Hrabanus Maurus, der in seinen Figurengedichten das Kreuzlob („De Laudibus Sanctae Crucis“) vielfach hervorgehoben hatte. Daher wurde die Inschrift (B) auch als Kurzform der Kreuzgedichte angesehen.38) So stützt auch der inhaltliche Zusammenhang der Inschriften die Hypothese von der Zusammengehörigkeit von Stein und Stifterinschrift und ihre Deutung.

Anmerkungen

  1. Schneider, Zur Kreuzeskunde (1875) 45; Adamy, Lorsch (1891) 42; Kautzsch/Neeb, Dom zu Mainz (1919) 473; Kraus, Christliche Inschriften II (1894) Nr. 240; Bauer, Mainzer Epigraphik (1926) 21; Hamann-Mac Lean, Merowingisch (1957) 175; DI 2, Mainz (1958) Nr. 3; Schmidt, Priesterstein (1966) 141. Zum Schicksal des St. Albanklosters vgl. Arens, Kirchen A–H (1961) 11ff.
  2. Vgl. Arens, Kapuzinerkirche (1953) 85, 114; Schmidt, Priesterstein (1966) 141; Wilhelmy in: 799 Kunst und Kultur II (1999) Nr. VII.12; Reber, Kirchenbau (2000) 973.
  3. Schulze-Dörrlamm, Reliquiengrab (2004) 337f. mit Versuch einer Rekonstruktion nach dem angelsächsischen Hochkreuz in Heysham (Northumbria) aus dem 9. Jahrhundert, Abb. 42, und dem Eschborn/Sossenheimer „Bonifatiuskreuz“, ebd. Abb. 43; dieses Kreuz gilt mittlerweile als wesentlich jüngeres Flurdenkmal, vgl. hierzu Riebeling, Steinkreuze und Kreuzsteine (1977) 158 Nr. 5817.3.
  4. Schulze-Dörrlamm, Reliquiengrab (2004) 289.
  5. Dass die gesamte Skulptur ursprünglich farbig gefasst war, hält Schulze-Dörrlamm für sehr wahrscheinlich. Schulze-Dörrlamm. Reliquiengrab (2004) 289, 321 u. Farbtafel I.
  6. Schulze-Dörrlamm, Reliquiengrab (2004) 330–337 mit Abb. 40.
  7. Schulze-Dörrlamm, Reliquiengrab (2004) 336. Über gemalte Inschriften in karolingischer Zeit vgl. Meyer-Barkhausen, Versinschriften (1957) 78; Steinmann, Tituli (1892) 98ff.
  8. DI 2, Mainz (1958) 343.
  9. Reste dieser Handschrift, die weitere Gedichte des Hrabanus Maurus enthält, befinden sich in der Stiftsbibliothek Einsiedeln, Cod. 266 (1269). Vgl. Schulze-Dörrlamm, Reliquiengrab (2004) 281 Anm.4; MGH Poetae latini II, ed. Dümmler (1884) 220 Nr. 62.
  10. Schulze-Dörrlamm, Reliquiengrab (2004) 281. Arens vermutet, dass es sich bei der Marienkapelle um die spätere Bonfatiuskapelle, einen nahe der Johanniskirche gelegenen Kirchenbau gehandelt habe. Vgl. hierzu Arens, Kirchen A–H (1961) 422.
  11. Vorromanische Kirchenbauten (1966) 196f.
  12. Mt 25, 34.
  13. Schneider, Zur Kreuzeskunde (1875) 48; Kraus, Christliche Inschriften II (1894) Nr. 240; Reber, Kirchenbau (2000) 973.
  14. Schumacher, Altertümer (1911) 313.
  15. Kautzsch/Neeb, Dom zu Mainz (1919) 473; Bauer, Mainzer Epigraphik (1926) 21.
  16. Klingelschmitt, Führer (1925) 33f.; Arens betont die Ähnlichkeiten dieses Monuments mit dem Fensterpfeiler im Kreuzgang von Neumünster in Würzburg und am Haus des Kalonymus in Mainz, vgl. DI 2, Mainz (1958) Nr. 3.
  17. Wilhelmy in: 799 Kunst und Kultur II (1999) Nr. VII.12.
  18. Schulze-Dörrlamm, Reliquiengrab (2004) 328f.
  19. Schneider, Zur Kreuzeskunde (1875) 48; Zeh, Johannes Evangelist (1954) 258; Hamann-Mac Lean, Merowingisch (1957) 178; Elbern, Karolingerzeit (1962) 419; Reber, Kirchenbau (2000) 973.
  20. Schmidt, Priesterstein (1966) 142.
  21. Schulze-Dörrlamm, Reliquiengrab (2004) 310–330.
  22. Staab, Frühmittelalter (2000) 117–145.
  23. Vitae sancti Bonifatii archiepiscopi Moguntinensis, ed. Levison (MGH SS rer. Germ. [57], 1905, 102); Haarländer, Mainzer Vita IV (2005) 247.
  24. Schneider, Zur Kreuzeskunde (1875) 48; Adamy, Lorsch (1891) 42; Kraus, Christliche Inschriften II (1894) Nr. 240; Schumacher, Altertümer (1911) 313; Kautzsch/Neeb, Dom zu Mainz (1919) 473.
  25. Hamann-Mac Lean, Merowingisch (1957) 175f.
  26. Bauer, Mainzer Epigraphik (1926) 22; Elbern, Karolingerzeit (1962) 419; Böhmelmann, Führer (1991) 16; Schmidt, Priesterstein (1966) 164; Wilhelmy in: 799 Kunst und Kultur II (1999) Nr. VII.12.
  27. Schmidt, Priesterstein (1966); Schulze-Dörrlamm, Reliquiengrab (2004).
  28. Adamy, Lorsch (1891) 38.
  29. Bauer, Mainzer Epigraphik (1926) 22; DI 38, Bergstraße (1994) Nr. 4 mit Abb. 12a, 12b.
  30. Diese Analyse wurde von Sebastian Scholz durchgeführt und bei Schulze-Dörrlamm, Reliquiengrab (2004) 304 erstmalig publiziert.
  31. Scholz, Karolingische Buchstaben (1993).
  32. Scholz, Neuenheerse (1998) Abb. 1, 3, 4, 5.
  33. Scholz, Karolingische Buchstaben (1993) Abb. 11.
  34. Vgl. etwa Koch, Inschriftenpaläographie (2007) 113–117, zu „bodenständigen Inschriften“.
  35. Scholz, Karolingische Buchstaben (1993) Abb. 9.
  36. Schulze-Dörrlamm verweist hier auf Barbara Nichtweiß, welche sie auf diesen Text hingewiesen hat. Vgl. Schulze-Dörrlamm, Reliquiengrab (2004) 328f., Anm. 221.
  37. Der Text dieser Predigt zu lesen bei Bonifatius (2005) 395.
  38. Schulze-Dörrlamm, Reliquiengrab (2004) 328, Reber, Kirchenbau (2000) 973.

Nachweise

  1. Klein, Dom in Mainz (1863) 67 (B) mit Nachzeichnung.
  2. Schneider, Zur Kreuzeskunde (1875) 46 (A, B) mit Nachzeichnung S. 47.
  3. MGH Poetae latini II, ed. Dümmler (1884) 220 Nr. 62 (C).
  4. Adamy, Lorsch (1891) mit Nachzeichnungen 49, 50.
  5. Clemen, Karolingische Plastik (1892) 105ff. (erw.).
  6. Kraus, Christliche Inschriften II (1894) Nr. 240 (A, B) mit Abb.
  7. Schumacher, Steinskulpturen (1911) 312 (A, B).
  8. Kautzsch/Neeb, Dom zu Mainz (1919) 473 (A, B).
  9. Klingelschmitt, Führer (1925) 34 (A, B).
  10. Bauer, Mainzer Epigraphik (1926) 21 (A, B).
  11. Zeh, Johannes Evangelist (1954) 259 (A, B) mit Abb. 6.
  12. Meyer-Barkhausen, Versinschriften (1957) 78, Anm. 95 (C).
  13. Hamann-Mac Lean, Merowingisch (1957) 175f. (A) mit Abb. 18.3.
  14. DI 2, Mainz (1958) Nr. 3 (A, B) mit Abb.
  15. Elbern, Karolingerzeit (1962) 419 (A, B) mit Abb. 7.
  16. Schmidt, Priesterstein (1966) 142 (A), 144 (B) mit Abb. 58, 59.
  17. Böhmelmann, Führer (1991) 16 (A, B) mit Abb. 21, 22.
  18. Wilhelmy in: 799 Kunst und Kultur II (1999) Nr. VII.12 (A, B) mit Abb.
  19. Reber, Kirchenbau (2000) 973 (A, B).
  20. Schulze-Dörrlamm, Reliquiengrab (2004) 281 (C), 287 (A, B), 310 (A), 328 (A, B) mit Abb. 3, 4, 5, 6, 7 mit Nachzeichnungen, 44, Farbtaf. I–V.
  21. Haarländer, Bonifatius (2005) 227f. (C).
  22. Schulze-Dörrlamm, Priesterstein (2005) 322 (A, B) 326 (A), 329 (A, B) mit Abb. 1, 2, 3, 12.
  23. Schulze-Dörrlamm in: Rabanus Maurus (2006) Nr. 8 (A–C) mit Abb. 66, 67, 68.
  24. Blänsdorf, Siste viator (2008) 125 (A, B).
  25. Dommuseum, Führer (2008) Nr 13 (A, B) mit Abb.
  26. Blänsdorf, Siste viator (2. Aufl. 2009) 125 (A, B).
  27. Schulze-Dörrlamm, Archäologische Denkmäler (2009) 23 (B).

Zitierhinweis:
DIO 1, Mainz, SN1, Nr. 1 (Rüdiger Fuchs, Britta Hedtke, Susanne Kern), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di002mz00k0000103.