Inschriftenkatalog: Mainz

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DIO 1: Mainz (2011)

SN2, Nr. 8 St. Stephan 1501

Beschreibung

Grabplatte des Vikars Jakob Baber von Saulheim. Im Kreuzgang-Westflügel, im 4. Joch von Süden vermauert. Die hochrechteckige rote Sandsteinplatte ist in der unteren Hälfte stark abgetreten und weist dort auf der linken und rechten Seite erheblichen Schriftverlust auf. Die umlaufende, von einer nach innen mit einer Linie abgegrenzten Inschrift beginnt oben links. Im Feld die reliefierte Figur des Verstorbenen bekleidet mit einem Messgewand. Er hält einen Kelch in seiner linken Hand, den er mit der rechten segnet. Über ihm erhebt sich ein Astwerkbogen mit stark verschlungener Spitze, in dessen Zwickel zwei Wappen sitzen.

Maße: H. 230, B. 102, Bu. 8 -10 cm.

Schriftart(en): Gotische Minuskel.

Brunhilde Escherich [1/5]

  1. Anno d(omi)ni m ccccc primo / die vero mensis marcii. 26 ob(iit) domi[n(us) jacob(us)]a) baber / deb) sauvelnhey(m) vicari(us) altarís / sanct[e marie magd]alene h(uius)] eccle(si)e C(uius) a(n)i(m)a [requiescat]c) i(n) pace ame(n)

Übersetzung:

Im Jahr des Herrn 1501, am 26. März, starb [Jakob] Baber von Saulheim, Vikar des Altares der hl. [Maria Magdalena dieser] Kirche. Seine Seele ruhe in Frieden. Amen.

Wappen:
Oben rechts ein Halbmond und rechts ein Stern, darunter ein DreieckZwei langgestreckte Mühleisen

Kommentar

Nach dem Liber vitae war Jakob der Sohn des Jeckel Baber von Saulheim und seiner Frau Anna.1) Dass es sich bei den dort ebenfalls genannten Henn Baber von Saulheim und seiner Frau Margretha Kremer, die der Kirchenfabrik von St. Stephan 1498 verschiedene Kleinodien stifteten, um Verwandte handelt, ist wahrscheinlich.2) Jakob hatte in St. Stephan die Vikarie des Maria Magdalena-Altares inne und war dort zur Lesung von wöchentlich zwei Messen verpflichtet.3) Er dürfte die Vikarie spätestens seit 1470 inne gehabt haben, denn im August 1471 schließt er mit dem Maler Jakob von Geisenheim einen Werkvertrag über die Anfertigung eines Altarbildes, „eyn dafel off syn altare zu St. Stephan yn Mencz.“4) Im Vertrag legt der Auftraggeber detailliert fest, welches Thema er wünscht, nämlich die im Johannesevangelium geschilderte Begegnung Maria Magdalenas mit dem auferstandenen Christus als Gärtner.5) Zudem erfährt man weitere Details der Gestaltung: „mit fiern oder funf engeln, wergult, und der Saluator und die Magdalena ir beyder cleydung auch uswendig wergult mit fynem gulde und innewenig mit gutter blaen lasurefarbe.“6) Jakob Baber von Saulheim bestellt bei dem Maler einen Flügelaltar, dessen Flügel er auf beiden Seiten bemalt wünscht. Zudem sollen die Rahmen innen vergoldet werden: „...die feldung derselben bildung mit obergultfarbe oder mit gultfarbe...“; zudem soll das Gesprenge vergoldet werden und „ das geruocz auch daran gemacht off das beste zu zerunge der egenanten dafeln.“ Das Werk soll innerhalb eines Jahres fertig gestellt werden. Als Lohn erhält der Maler, „meyster Hansen“, 24 Gulden und 11 Malter Korn. Als Zeugen der „Beredung“ werden Heinrich Kremer, ebenfalls Vikar an St. Stephan, und Peter Bart von Oppenheim genannt.7) Nach dem Lagerbuch der Vikarie kaufte der Vikar 1483 eine Gülte von 29 Schilling in Gonsenheim.8) 1488 schenkte er der Kirchenfabrik für den Ankauf neuer Ornamente 18 Goldgulden. 55 fl. werden von ihm als Kapital für eine Rente von 2½ fl. geschenkt. Damit sollten für seine Eltern und für ihn ein Anniversar gehalten werden. 1489 kauft er schließlich eine Gülte für 1 fl. in Bubenheim.

Textkritischer Apparat

  1. Der Vorname Jacob ist dem Liber vitae zu entnehmen.
  2. Ligatur.
  3. Stark gekürzt.

Anmerkungen

  1. Liber vitae, fol. 39.
  2. Liber vitae, fol. 41. Siehe Arens, DI 2 (1958); Nr. 1029, der vermutet, dass es sich bei der Grabplatte eines Unbekannten um eine derer von Saulheim handelt.
  3. Als Altarist des Maria Magdalenen-Altares in Liber vitae, fol 39 genannt. Ebenso bei Wagner/Schneider, Geistliche Stifte (1878), 533.
  4. Die Urkunde von 1471 ist dem Lagerbuch der Vikarie St. Maria Magdalena im Stephansstift zu Mainz beigeheftet. Hessisches Staatsarchiv Darmstadt Hs 125. Der Wortlaut ist wiedergegeben bei Müller, Flügelaltarstiftung (1940), 137-138, hier 137.
  5. Joh. 20, 17ff. Dem Evangelium zufolge begegnet Maria Magdalena als erste dem Auferstandenen in der Nähe des leeren Grabes. Sie erkennt ihn nicht, sondern hält ihn für den Gärtner. Erst als Jesus sie bei ihrem Namen nennt, erkennt sie ihn. Als sie ihn zu berühren versucht, weist Jesus sie mit den Worten „Noli me tangere“ (rühre mich nicht an) zurück. Er begründet diese Zurückweisung damit, dass er noch nicht zu seinem Vater aufgefahren sei. Maria Magdalena wird damit zur ersten Zeugin der Auferstehung.
  6. Zum Folgenden Müller, Flügelaltarstiftung (1940), 137-138.
  7. Der Vikar Heinrich Kremer wird im Liber vitae, fol. 37 erwähnt. Die Grabplatte des Peter Bart aus Oppenheim, Doktor beider Rechte († 1488), lag ehemals in der Pankratiuskapelle. Zur Grabinschrift vgl. DI 2 (1958), Nr. 967.
  8. Zum Folgenden Gerlich, Stifte (1954), 43.

Nachweise

  1. DI 2 (1958), Nr. 1044.
  2. Blänsdorf, Siste viator (2008), 235.

Zitierhinweis:
DIO 1, Mainz, SN2, Nr. 8 (Rüdiger Fuchs, Britta Hedtke, Susanne Kern), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-dio001mz00k1000800.