Inschriftenkatalog: Mainz

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DIO 1: Mainz (2011)

SN1, Nr. 40 Dom, Kreuzgang 1343

Beschreibung

Grabplatte des Johann von Friedberg. Der Stein befand sich ehemals in der Nikolauskapelle im westlichen Kreuzgangflügel und ist heute im südlichen Kreuzgangflügel im 6. Joch von Westen aufgestellt. Die hochrechteckige Platte aus rotem Sandstein wird von einer glatten Leiste mit einer zwischen Linien umlaufenden Inschrift gerahmt. Der Verstorbene steht unter einem krabbenbesetzten, mit einem Vielpass gefüllten Kielbogen. Er trägt das Gewand eines Klerikers, bestehend aus Tunika, Dalmatik und Manipel des Diakons über dem linken Arm, und hat die Hände vor der Brust zusammengelegt. Seitlich wird der Verstorbene von aufwändig mit Blendmaßwerk und Wasserschlägen versehenen Strebepfeilern, die sich nach oben hin zu krabbenbesetzten Fialen verjüngen, gerahmt. Über dem Kielbogen befindet sich seitlich der Kreuzblume je ein Wappen. Unterhalb der Arme wurde im 18. Jahrhundert von Bourdon die Zahl 15 nachträglich in den Stein eingemeißelt. Die Platte ist an vielen Stellen stark abgetreten. Als Worttrenner dienen halbkugelig vertiefte Punkte.

Maße: H. 238; B. 120; Bu. 6–6,5 cm.

Schriftart(en): Gotische Majuskel.

Thomas G.Tempel [1/1]

  1. + ANNO ▪ D(OMI)NI ▪ M ▪ CCC ▪ XL/III ▪ VIII ▪ K(A)L(EN)D(AS) ▪ NOVE(M)BR(IS) ▪ O(BIIT) ▪ JOHAN(N)ES ▪ DE ▪ FRI▪EDEBE/RG ▪ CANO(N)IC(VS) ▪ HVI(VS) ▪ ECC(LESI)E / ET ▪ P(RE)P(OSI)T(V)S ▪ S(AN)C(T)I ▪ [MA]VR(ITII) ▪ CVI(VS) ▪ A(N)I(M)A ▪ REQ(VI)ESCAT ▪ I(N) PACE ▪ AME(N) ▪

Übersetzung:

Im Jahr des Herrn 1343, am achten Tag vor den Kalenden des November (25. Oktober 1343) starb Johann von Friedberg, Kanoniker dieser Kirche und Propst an St. Mauritius. Seine Seele ruhe in Frieden. Amen.

Wappen:
FriedbergBienbach

Kommentar

Bourdon konnte die Inschrift, wahrscheinlich aufgrund der damals stark verschmutzten Oberfläche, nur schwer entziffern und glaubte daher, dass es sich bei diesem Stein um die Grabplatte des Johann von Carben handelte. Da dieser im gleichen Jahr wie Johann von Friedberg verstarb und das Familienwappen beider Familien identisch ist1), ist dieser Irrtum nachvollziehbar.2)

Johann von Friedberg ist seit dem Jahr 1294 als Mainzer Domherr nachweisbar3) und war zuvor wahrscheinlich schon Kanoniker des St. Bartholomäusstiftes in Frankfurt am Main.4) Im Jahr 1326 wurde er von Erzbischof Matthias von Bucheck zum Propst des St. Mauritiusstiftes ernannt.5) Als einer von drei Richtern der erzbischöflichen Kurie wird er im Jahr 1331 genannt.6) Johanns enges Verhältnis zum Mainzer Erzbischof wird daran sichtbar, dass er 1338 zum Kämmerer des Erzbischofs Heinrich III. von Virneburg ernannt wurde.7) Jedoch durfte er dieses Amt nicht direkt ausüben, sondern musste erst den Tod des damaligen Kämmerers Salmann abwarten. Weil dieser jedoch Johann um 13 Jahre überlebte, konnte dieser das Amt des Kämmerers niemals ausüben.8)

Die Qualität der Grabplatte wird unterschiedlich gewertet. Hielt Bourdon diese Arbeit für eine sehr schöne und tief ausgehauene Arbeit9), wurde ihr künstlerischer Wert von anderer Seite negiert.10) Die Grabplatte lässt sich qualitativ zwar nicht mit den zeitlich nahestehenden Grabdenkmälern der Mainzer Erzbischöfe Peter von Aspelt (Nr. 39) und Matthias von Bucheck (Nr. 38) vergleichen, jedoch hat man viele Elemente von diesen übernommen. So steht der Verstorbene ebenfalls unter einem sorgfältig gearbeiteten Arkadenbogen. Vor allem die mit zierlichem Blendmaßwerk versehenen Strebepfeiler finden sich in den Bischofsgrabmälern wieder. Ebenso wie unter der Maßwerkgalerie des Aspelt-Grabmals wird auch auf dem Grabmal des Johann von Friedberg im unteren Bereich der Strebepfeiler Mauerwerk angedeutet. Die Gewandfalten der Domherrenfigur fallen in ähnlicher Weise wie die Gewänder der Erzbischöfe in einem sanften Schwung herab und stauen sich zwischen den Füßen. Wenn auch eine gemeinsame Werkstatt aller genannten Denkmäler auszuschließen ist, so fügt sich dennoch das Grabmal Johanns von Friedberg formal gut zu den vor 1340 entstandenen Mainzer Erzbischofsgrabmälern (Nr. 38, 39).

Anmerkungen

  1. Geteiltes Wappen mit einem wachsenden Löwen oben und einer Linie unten.
  2. Kautzsch/Neeb, Dom zu Mainz (1919) 438.
  3. Kisky, Domkapitel (1906) 129.
  4. Otto, Regesten, I/2 (1932–35) Nr. 4150 mit Anm. 1.
  5. Vogt, Regesten, I/1 (1913) Nr. 2755.
  6. Otto, Regesten I/2 (1932–35) Nr. 3940. Zum Mainzer Stuhlgericht siehe auch Hollmann, Mainzer Domkapitel (1990) 206.
  7. Otto, Regesten I/2 (1932–35) Nr. 4113.
  8. Hollmann, Mainzer Domkapitel (1990) 93.
  9. DI 2, Mainz (1958) Nr. 39.
  10. Kautzsch/Neeb, Dom zu Mainz (1919) 438.

Nachweise

  1. Helwich, Annales III (1608–1625) fol. 745r.
  2. Fragmenta Gamans II (ca. 1660) fol. 54r.
  3. Joannis, Rerum Moguntiacarum II (1722) 347.
  4. Bourdon, Epitaphia (1727) 115, Nr. 15.
  5. Gudenus, Codex diplomaticus III (1751) 919.
  6. Kautzsch/Neeb, Dom zu Mainz (1919) 438 mit Taf. 82a.
  7. DI 2, Mainz (1958) Nr. 39.

Zitierhinweis:
DIO 1, Mainz, SN1, Nr. 40 (Rüdiger Fuchs, Britta Hedtke, Susanne Kern), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di002mz00k0004003.