Inschriftenkatalog: Mainz

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DIO 1: Mainz (2011)

SN1, Nr. 33 Dom, Memorie/Nikolauskapelle 1314?

Beschreibung

Grabplatte wahrscheinlich des Mainzer Domherren Eberhard von Basel. Diese Platte aus rotem Sandstein wurde in Zweitverwendung zusammen mit der oben beschriebenen Platte (Nr. 32) in der Abdeckung der doppelläufigen Wendeltreppe zwischen Memorie und Nikolauskapelle verbaut.1) Auch dieser Stein ist im Ganzen erhalten, allerdings verdeckt der Einbau der Treppenspindel Teile der mittleren Platte sowie die obere und untere Leiste. Der Stein weist keine figürlichen Darstellungen auf, sondern nur eine zwischen Linien verlaufende Umschrift.

Maße: H. ca. 235; B. 110; Bu. 6 cm.

Schriftart(en): Gotische Majuskel.

Thomas G.Tempel [1/2]

  1. [– – – / ]IIII ▪ XVI ▪ K(A)L(ENDAS) ▪ [– – –]ERHARDVS ▪ D[E] / [– – – / CAN]ONICVSa) ▪ MOGV(N)T(INVS) ▪ C[VI(VS)] ▪ A(N)I(M)A ▪ REQ(VI)ESCAT ▪ I(N) ▪ PACE [– – –]

Übersetzung:

(Im Jahr des Herrn 131)4, am 16. Tag vor den Kalenden des (? ...starb …)erhard von (…), Mainzer Kanoniker. Seine Seele ruhe in Frieden (...).

Kommentar

Weder Jahr noch Todestag sind aus der Inschrift zweifelsfrei bestimmbar; der Monatsname beginnt mit einem senkrecht stehenden Schaft. Da die Entwicklung der Gotischen Majuskel in Mainz wegen der geringen Materialdichte in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts nicht verlässlich nachgezeichnet werden kann, bleibt die Identifizierung des Verstorbenen hypothetisch. Der Namensrest lässt sich aus der Liste des Domkapitels nur zu Gerhard oder Eberhard ergänzen.2) Eberhard I. von Stein/Oberstein starb am 6. Oktober3), Gerhard von Battenberg am 24. Mai4), von Eberhard II. von Stein/Oberstein, belegt zwischen 1315 und 1326,5) ist kein Todestag bekannt, ebenso wenig von dem zwischen 1290 und vor 1317 belegten Eberhard von Basel6). Nur letzterem wird man die Grabplatte, dann mit dem Todesjahr 1314, zuschreiben dürfen, da die breite Proportion der Buchstaben einen möglichst frühen Ansatz erfordert. Dieser ergibt sich auch zwingend aus den Unterschieden zur Platte des Johann von Friedberg (Nr. 40). Ebenso wie bei der Platte für den gleichfalls landesfremden Propst Jakob de Normannis (Nr. 32) erklärt sich dann auch die verhältnismäßig rasche Wiederverwendung der Grabplatte als Baumaterial.

Von Eberhard von Basel weiß man nur, dass er als Propst von Aschaffenburg 1290 auch Mainzer Domherr war und 1317 als schon einige Zeit verstorben erwähnt ist.7)

Textkritischer Apparat

  1. Name und Titel nicht bei Arens.

Anmerkungen

  1. DI 2, Mainz (1958) Nr. 64.
  2. Hollmann, Domkapitel (1990) 318f.
  3. Hollmann, Domkapitel (1990) 454. Sein Grabdenkmal befindet sich im Kloster Eberbach; vgl. hierzu DI 43, Rheingau-Taunuskreis (1997) Nr. 41.
  4. Hollmann, Domkapitel (1990) 332 nach Anniversar.
  5. Hollmann, Domkapitel (1990) 454.
  6. Hollmann, Domkapitel (1990) 331.
  7. Hollmann, Domkapitel (1990) 331 nach Vogt, Regesten I/1 (1913) Nr. 1951.

Nachweise

  1. DI 2, Mainz (1958) Nr. 65.

Zitierhinweis:
DIO 1, Mainz, SN1, Nr. 33 (Rüdiger Fuchs, Britta Hedtke, Susanne Kern), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di002mz00k0003300.