Inschriftenkatalog: Mainz

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DIO 1: Mainz (2011)

SN1, Nr. 30† Dom, Memorie 1303

Beschreibung

Totenschild des Ulrich von Bickenbach. Der Totenschild wurde im frühen 17. Jahrhundert erstmals ohne Lokalisierung von Helwich aufgezeichnet und wenig später an der Südwand der Memorie gesehen;1) auch Bourdon sah den Schild noch. Über den späteren Verbleib des Schildes ist nichts bekannt; wahrscheinlich wurde er zusammen mit den meisten anderen Totenschilden der Memorie im Jahr 1801 von der „französischen Inspectorie des domaines Nationaux“ öffentlich versteigert oder direkt als Brennmaterial benutzt.2) Auch lässt sich nicht viel über sein Aussehen sagen, jedoch darf ein Wappen vorausgesetzt werden, da es zum festen Bestandteil eines Totenschildes gehört. Vermutlich verlief die Inschrift entlang des Randes um.

Nach Helwich.

  1. Nobilisa) venerabilis etb) generosus dominus Udalricusc) dominus ded) Bickenbach, cantor ecclesiae Maguntinae obiit V. idus Martii anno MCCCXII.e)

Übersetzung:

Der edle, ehrwürdige und wohlgeborene Herr Ulrich, Herr von/in Bickenbach, Kantor der Mainzer Kirche, starb am 5. Tag vor den Iden des März (11. März) im Jahr 1312 (richtig 1303).

Kommentar

Als Todesjahr wird auf dem Totenschild Ulrichs von Bickenbach das Jahr 1312 angegeben. Obwohl Helwich diese Zahl anscheinend gut lesen konnte, stellte er eine Diskrepanz zu einer Information aus St. Alban fest, derzufolge Ulrich schon 1303 starb. Diese beiden Daten wurden auch von Bourdon nach Helwich weitergegeben; davon ging nur die ältere Jahreszahl in die genealogische Forschung ein.3) Da außer Helwich auch Gamans, der anders als Helwich lokalisiert, und Bourdon die Inschrift autopsierten und alle einhellig die Jahreszahl 1312 verzeichneten, muss diese auf dem Schild gestanden haben oder die betreffende Stelle als X verlesbar gewesen sein, wie schon Arens vermutete. Das ist nur bei einer Beschädigung oder Fehlrestaurierung möglich. An dem Todesjahr 1303 ist nicht zu zweifeln, da am 17. März, also nur wenige Tage nach dem Tod Ulrichs, die von Erzbischof Gerhard für diesen Fall verfügte Inkorporation der Pfarrkirche von Seilfurt (wüst bei Rüsselsheim) in das Kloster von St. Alban umgesetzt wurde.4)

Ulrich von Bickenbach, Sohn Gottfrieds I. und der Wildgräfin Agnes,5) war 1280 Mainzer Domherr, spätestens 1294 Pfarrer in Seilfurt und 1300 Kantor am Dom. Zur Präsenz, zu seinem Jahrgedächtnis und zu den Feiern am Siebenten und Dreißigsten stiftete er Ländereien zwischen Rhein und Main.6)

Textkritischer Apparat

  1. Wort fehlt bei Bourdon.
  2. ac Gamans.
  3. Ulricus Bourdon.
  4. in Bourdon.
  5. So alle, vgl. zum Datierungsproblem Kommentar.

Anmerkungen

  1. Fragmenta Gamans II (ca. 1660) fol. 49v.
  2. Arens zitiert Bodmann, der einige der Totenschilde zu retten versuchte; vgl. DI 2, Mainz (1958) [37].
  3. Humbracht, Höchste Zierde (1707) Taf. 274, Möller, Stamm-Tafeln [AF] I (1922) Taf. II.
  4. Schmid, St. Alban (1996) 424.
  5. Möller, Stamm-Tafeln [AF] I (1922) Taf. II. Zur Person untauglich Humbracht, Höchste Zierde (1707) Tafel 274 und Kisky, Domkapitel (1906) 118.
  6. Helwich nach Liber animarum.

Nachweise

  1. Helwich, Annales IV (1608–1625) fol. 5028r.
  2. Fragmenta Gamans II (ca. 1660) fol. 49v.
  3. Bourdon, Epitaphia (1727) 124.
  4. DI 2, Mainz (1958) Nr. 30.

Zitierhinweis:
DIO 1, Mainz, SN1, Nr. 30† (Rüdiger Fuchs, Britta Hedtke, Susanne Kern), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di002mz00k0003006.