Inschriftenkatalog: Mainz

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DIO 1: Mainz (2011)

SN1, Nr. 25 Dom, Nordquerhaus 2. Drittel 13. Jh.

Beschreibung

Gemalte Inschrift1). Im Zwickel zwischen der Nordkonche des Westchors und dem nördlichen Querhaus verläuft eine enge Wendeltreppe hinauf zur Zwerggalerie des Westchores. Zum nördlichen Querhaus hin öffnete sich diese Treppe ursprünglich in einem Kleeblattbogen zum ehemaligen „Wächterhäuschen“, das jedoch im Jahr 1572 abbrannte und durch einen steinernen Neubau ersetzt wurde.2) Da beim Neubau eine neue Zugangssituation geschaffen wurde, mauerte man den Kleeblattbogen des alten Wächterhäuschens zu und brach weiter unten den neuen Zugang in die Querhauswand ein. Im Innern der Treppenspindel sind am linken Rand des zugemauerten Kleeblattbogens unmittelbar über einer Auflage Putzreste mit einer Inschrift zu erkennen. Die Buchstaben wurden in einer dunklen Farbe auf hellem Grund gemalt; es scheint auch rote Konturverstärkungen gegeben zu haben. Als Worttrenner dient ein runder Punkt, ggf. ein Quadrangel; letzteres ist aber wohl nur eine Täuschung, bedingt durch den schlechten Erhaltungsgrad.

Maße: H. 30; B. 21; Bu. 3,2–3,7 cm.

Schriftart(en): Frühe Gotische Majuskel.

Juliane Schwoch [1/3]

  1. DILIGITE ▪ [- - -]

Übersetzung:

Liebt … !

Kommentar

Stilistisch lässt sich der Kleeblattbogen des alten Zugangs zum „Wächterhäuschen“ knapp vor 1239, also vor der Weihe des Westchores, datieren.4) In diesem zeitlichen Rahmen muss auch die Inschrift entstanden sein. Die Buchstaben waren offenbar sehr sorgfältig und regelmäßig gestaltet. Datierungsrelevant sind mäßige Schwellungen und der Abschlussstrich des unzialen E; für D und T wurde die kapitale Variante gewählt; Sporen sind nicht zu beurteilen. Der Buchstabenbestand ist jedoch zu gering, um eine Feindatierung vornehmen zu können.

Es handelt sich mit höchster Wahrscheinlichkeit um ein Bibelzitat; als Vers- oder Satzanfang ist DILIGITE sechs Mal belegt: 1. PsG 30, 24: „Diligite dominum omnes sancti eius“; 2. Weish 1, 1: „Diligite iustitiam qui iudicatis terram“; 3. Weish 6, 22: „Si ergo dilectamini sedibus et sceptris, o reges populi, diligite sapientiam ut in perpetuum regnetis.“ 4. Weish 6, 23: „Diligite lumen sapientiae omnes qui praeestis populis“; 5.– 6.: Mt 3, 44 und Lk 6, 27: „Ego autem dico vobis / Sed vobis dico qui auditis: Diligite inimicos vestros, benefacite his qui oderunt vos...“

Von der Inschrift hat sich nur ein einziges Wort erhalten, das nicht ausreicht, um das mögliche Bibelzitat oder einen anderen Text zu identifizieren. Die Zitate aus dem Neuen Testament scheinen zu lang zu sein, die aus dem Buch der Weisheit Kap. 6 gleichfalls; außerdem kann Zitat 3 ausgeschieden werden, weil die Inschrift kaum in der Mitte des Verses begann. Die Inschrift befindet sich an einer schwer zugänglichen Stelle und konnte deswegen wohl nur von einigen Wenigen wahrgenommen und gelesen werden, so dass es unklar ist, an wen sie sich richtete. Da sie am Eingang zum sogenannten „Wächterhäuschen“ angebracht war, wird sie sich wohl auf die Funktion dieses Emporenanbaus bezogen haben. Das ist auch aus der aufwändigen und qualitätvollen Ausführung zu schließen. Vom „Wächterhäuschen“ konnte man das nördliche Querhaus und die Vierung gut überblicken. Daher wird man diesen Beobachtungsposten errichtet haben, um für die Sicherheit der wohl schon im 13. Jahrhundert in der Vierung aufgestellten Reliquiare zu sorgen. Für das 16. Jahrhundert ist sicher belegt, dass die Reliquienschreine im Westchor in der Vierung aufgestellt waren.4) Würde man die Inschrift nun auf die Heiligen beziehen, deren Gebeine in den wertvollen Reliquiaren aufbewahrt waren, dann ließe sich eine Zuordnung zum ersten Bibelzitat herstellen, das dazu aufruft, Gott und alle Heiligen zu lieben.

Überlegungen zur Funktion der Wächterstube als Ort von Heiltumsweisungen oder Verkündigung von Wahlergebnissen5) bzw. als Aufenthaltsort des Glöckners6) bleiben Spekulation.

Um zu einer abschließenden Klärung zu gelangen, wäre es hilfreich, an anderer Stelle des Kleeblattbogens den Putz abzuklopfen und weitere Teile der Inschrift freizulegen.

Anmerkungen

  1. Die bislang unbeachtete Inschrift entdeckten die Herren Huyer (Landesamt für Denkmalpflege) und Walter (Dombauhütte Mainz).
  2. Vgl. hierzu Schneider, Wächterstube (1897) 92; Arens, Raumaufteilung (1975) 194.
  3. Von Winterfeld, Baugeschichte (2010) 132.
  4. Vgl. Arens, Raumaufteilung (1975) 194; Kosch, Binnentopographie (2010) 149f.
  5. Vgl. Schneider, Wächterstube (1897) 92.
  6. In der Nachricht zum Brand vom 1572 wird der damals noch hölzerne Anbau „des Glockners … Kammerlin“ genannt; vgl. Schneider, Wächterstube (1897) 92.

Zitierhinweis:
DIO 1, Mainz, SN1, Nr. 25 (Rüdiger Fuchs, Britta Hedtke, Susanne Kern), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di002mz00k0002509.