Inschriftenkatalog: Mainz

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DIO 1: Mainz (2011)

SN1, Nr. 24 Dom, Kreuzgang 2. D. 13. Jh.

Beschreibung

Bruchstück der Grabplatte eines Abtes Konrad. Rechteckige Platte aus rotem Sandstein mit einer kreisförmig angeordneten Inschrift (A) in der Mitte. Gegenüber der Abbildung bei Arens muss die Platte um 90 Grad nach links gedreht werden, so dass die beiden seitlichen Inschriften (B, C) aufrecht zu lesen sind; dann steht auch das Kreuz der Inschrift (A) oben in der Mitte. Die Inschriften sind teilweise durch dicht aufeinander folgende Meißelhiebe unleserlich geworden. Wahrscheinlich hat man versucht diesen Stein für eine Zweitverwendung vorzubereiten.1) Die Herkunft des Steines ist unbekannt. Heute ist die Grabplatte im südwestlichen Eckjoch des Kreuzganges aufgestellt, könnte also alter Museumsbestand sein oder in den Kreuzgang geborgen worden sein.

Maße: H. (Fragm.) 110; B. 74; Bu. 6,5 cm.

Schriftart(en): Gotische Majuskel.

Thomas G.Tempel [1/1]

  1. A

    + O(BIIT) CVNRAD(VS) ▪ ABB(AS) ▪ ETa) DIACON(VS)b)

  2. B

    + VIII ID(VS) ▪ NO[VEMBRIS]c)

  3. C

    […]I ▪ NON(AS) ▪ DECEMB(RI)[S]d)

Übersetzung:

(A) Es starb Conrad, Abt und Diakon.

(B) Am 8. Tag vor den Iden des November (= 6. November).

(C) Am (?) Tag vor den Nonen des Dezember (2.–4. Dezember).

Kommentar

Die Anwesenheit zweier Datumsangaben auf einem Grabstein lässt darauf schließen, dass es sich bei diesem Grabstein ursprünglich um eine Doppelgrabplatte gehandelt hat. So ist es denkbar, dass sich unterhalb der Inschrift (C) eine weitere Inschrift in Kreisform befand, die dem üblichen Formular gemäß, den Namen eines weiteren Abtes oder Würdenträgers enthielt.

Im Mainzer Benediktinerkloster St. Alban lassen sich im 13. Jahrhundert zwei Äbte namens Konrad sicher nachweisen: Abt Konrad I. wird in zwei Urkunden erwähnt, die im Jahr 1240 ausgestellt wurden.2) Eine weitere Urkunde nennt den zu dieser Zeit schon verstorbenen Abt nochmals im Jahr 1290.3) Ein zweiter Abt namens Konrad lässt sich zwischen 12784) und 13075) nachweisen. Ein dritter wird bei Joannis um 1270 aufgeführt6), jedoch wird die Existenz dieses Abtes neuerdings zu Recht bestritten.7) Auch ein Abt Konrad des Mainzer Benediktinerklosters St. Jakob findet sich in einer Urkunde des 13. Jahrhunderts. Er kann auf der Platte nicht verewigt sein, da er am 5. Februar 1247 verstarb und sein Todesdatum mit keinem der Todesdaten auf dem Grabstein übereinstimmt.8)

Weitere Grabsteine, die eine im Kreis angeordnete Inschrift aufweisen, sind: Der Grabstein der Kunigunde von Holzheim in Fürstenzell, der in das Jahr 1296 datiert wird9), und die Inschriften auf einem Grabstein im Stift St. Peter in Wimpfen im Thal, datierbar zwischen 1303 und 1325.10) Arens nennt außerdem noch eine nicht weiter spezifizierte Platte in Steingaden, Landkreis Weilheim.11) Auf einer Grabplatte aus dem Jahr 1380, die sich in der Minoritenkirche in Regensburg befindet, laufen Inschriften kreisförmig um drei untereinander angeordnete Wappenschilde um.12)

Wegen „Unzialen von sehr frühem Charakter“ schloss Klingelschmitt auf eine Datierung um 1300.13) Es ist jedoch nur ein unziales E neben überwiegenden kapitalen Varianten der anderen Buchstaben vorhanden. Diesen Umstand und die noch nicht sehr flächige Schrift wertete Bauer als Indizien einer viel früheren Entstehung.14) Daraus und aus weiteren Merkmalen, nämlich mittelbreiter Proportion, ausgeprägten dreieckigen Sporen neben nur leichter Bogenschwellung und Schaftverbreiterung, einem einzigen Abschlussstrich beim unzialen E sowie den beiden auffälligen Buchstaben A, das trapezförmig und nicht pseudounzial gestaltet ist, und R mit leicht geschwellter und in eine Perle auslaufender Cauda, lässt sich ein Datierungsansatz in das mittlere Drittel des 13. Jahrhunderts gewinnen. Gegen den späteren Ansatz spricht auch die Verwendung des älteren Nekrologformulars statt des sich nach 1270 durchsetzenden Anno Domini-Formulars.15)

Textkritischer Apparat

  1. ET darunter wenig formalisiert und dünnstrichig wiederholt.
  2. I klein in D eingestellt, wahrscheinlich auch O klein in C.
  3. Der jeweilige Bestand von Buchstaben und Kürzung steht nicht fest.
  4. Zweites E klein in C eingestellt.

Anmerkungen

  1. DI 2, Mainz (1958) Nr. 28.
  2. Urkunde vom 9. April 1240 in: Dertsch, Urkunden I (1962) Nr. 86. Urkunde vom 10. August 1240 in: Joannis, Rerum Moguntiacarum II (1722) 761.
  3. Vogt, Regesten I/1 (1913) Nr. 118.
  4. StA Würzburg, Mainzer Urkunden Nr. 5049.
  5. StA Würzburg, Kopialbuch 1410f. 400–401.
  6. Joannis, Rerum Moguntiacarum II (1722) 763f.
  7. Schmid, Abtei St. Alban (1996) 34ff.
  8. DI 2, Mainz (1958) Nr. 28.
  9. Demnächst in DI 80, Landkreis Passau (in Vorbereitung).
  10. Bauer, Mainzer Epigraphik (1926) 35; DI 4, Wimpfen am Neckar (1958) Nr. 8.
  11. Demnächst in: DI Landkreis Weilheim-Schongau (in Vorbereitung).
  12. DI 40, Regensburg, Minoritenkirche (1996) Nr. 73.
  13. Klingelschmitt, Führer (1925) 25.
  14. Bauer, Mainzer Epigraphik (1926) 35.
  15. Scholz, Totengedenken (1999) 51.

Nachweise

  1. Kautzsch/Neeb, Dom zu Mainz (1919) 458 (A–C).
  2. Klingelschmitt, Führer (1925) 25 (erw.).
  3. Bauer, Mainzer Epigraphik (1926) 35 (A).
  4. DI 2, Mainz (1958) Nr. 28 (A–C).
  5. Blänsdorf, Siste viator (2008) 114, Nr. 119 (A–C).
  6. Blänsdorf, Siste viator (2. Aufl. 2009) 115, Nr. 119 (A–C).

Zitierhinweis:
DIO 1, Mainz, SN1, Nr. 24 (Rüdiger Fuchs, Britta Hedtke, Susanne Kern), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di002mz00k0002401.