Inschriftenkatalog: Mainz

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DIO 1: Mainz (2011)

SN1, Nr. 23 Dom, Langhaus 1249

Beschreibung

Tumbenplatte des Erzbischofs Siegfried III. von Eppstein. Der ursprüngliche Aufstellungsort der Tumba ist nicht sicher belegt, jedoch weiß man, dass Siegfried III. vor dem Altar Mariae Himmelfahrt im „chorus ferreus“ bestattet wurde.1) Mit der Bezeichnung „chorus ferreus“ ist der Ostchor gemeint, der ehemals durch eine eiserne Schranke vom Langhaus getrennt war. Zu einem späteren Zeitpunkt wurde die Tumbenplatte im Ostchor an die Rückwand des mittleren Pfeilereinbaus aufgehängt, wo sie sich bis 1783 befand.2) Bei diesem Pfeilereinbau handelte es sich um eine Sicherungsmaßnahme des 15. Jahrhunderts, um die bei der Aufstockung des östlichen Chorturms 1361 entstandenen statischen Probleme zu beheben.3) Vermutlich wurde die Tumba im Rahmen dieser Sicherungsmaßnahmen zerstört und nur der Tumbendeckel unweit vom Grab des Erzbischofs an der Rückwand des neuen Pfeilereinbaus aufgehängt.4) Von dort gelangte er an den dritten südöstlichen Mittelschiffspfeiler, dem Seitenschiff zugewandt; im Jahr 1865 wurde er an den heutigen Standort am ersten südöstlichen Arkadenpfeiler mit Blick zum Mittelschiff verbracht.5)

Joannis und Bourdon sprechen von einem zweiten Denkmal, das der Tumbenplatte Siegfrieds sehr ähnlich gewesen sei.6) Diese Grabplatte habe sich in einer Mulde oder Krypta sieben bis acht Fuß unter dem Bodenniveau im Ostchor unter den Glocken befunden und sei mit Holzbrettern zugedeckt gewesen.7) Da die aufgemalte Inschrift nicht mehr zu entziffern war, sah Joannis in diesem Stein ein zweites Denkmal für Siegfried III. von Eppstein. Offensichtlich ist der von Joannis und Bourdon erwähnte Grabstein jedoch mit jenem identisch, der 1804 im Ostchor gefunden wurde und von dem nur noch der Kopf erhalten ist.8) Dieses Fragment wird heute mehrheitlich dem Grabmal für Gerhard II. von Eppstein († 1305) zugeschrieben, das ebenfalls mit einem Krönungsbild versehen war.9)

Die hochrechteckige Platte aus grauem Sandstein besteht aus zwei Teilstücken mit der Stoßfuge in Wadenhöhe.10) Sie wird von einer Leiste gerahmt, die auch an der Unterseite profiliert ist;11) somit handelt es sich um die Deckplatte eines Hochgrabes. Die zweifach abgestufte Leiste weist an der Innenseite oben eine gemalte Inschrift auf, die links im oberen Drittel beginnt und von innen lesbar im Uhrzeigersinn bis ins rechte obere Drittel weitergeführt wird (A1). Das Innenfeld ist muldenförmig vertieft und wird fast vollständig von der voluminösen Figur des Erzbischofs im Bischofsornat ausgefüllt. Während sein Kopf auf einem Kissen ruht, dessen Zipfel in Quasten enden, und er daher zu liegen scheint, stehen seine Füße fest auf Löwe und Basilisk.12) Das Pedum lehnt an der rechten Schulter des Erzbischofs. Die beiden wesentlich kleiner dargestellten und auf Podesten stehenden Könige wenden sich dem in der Mitte stehenden Erzbischof zu. Dieser setzt beiden mit spitz angewinkelten Armen und hart abknickenden Händen in Pontifikalhandschuhen eine Krone auf das Haupt. Beide Könige sind in Untergewand, Surcot und Tasselmantel gekleidet. Sie werden durch Inschriften (B), die über ihren Köpfen aufgemalt sind, identifiziert. Bei dem linken König, der in seinen Händen Zepter und Schwert hält, handelt es sich demnach um Heinrich Raspe, Landgraf von Thüringen. Der rechte König, den die Inschrift als Wilhelm von Holland kennzeichnet, trägt zudem einen Almosenbeutel und Schreibzeug an seinem Gürtel.13)

Bei der Restaurierung im Jahr 1834 wurden die Krümme des Pedums, Teile der Königskronen sowie Hände und Fußspitzen des Erzbischofs aus Gips ergänzt. Auch erfuhr das Grabmal eine neue Fassung „in ursprünglichen Farben“.14) Zudem wurde die Inschrift, allerdings nicht korrekt, erneuert. Schon Helwich stellte fest, dass die Inschrift bis auf den in (AII) wiedergegebenen Text verlöscht sei. Im Jahr 1623 fertigte er eine Pergamenttafel mit einer weiteren Inschrift (C) an, die das Todesdatum und die Verdienste des Erzbischofs nannte; das waren Angaben, die er in der Inschrift am Grabmal vermisste.15) Diese Tafel, die er über dem Denkmal anbringen ließ, ging zu einem unbekannten Zeitpunkt verloren.

Maße: H. 214; B. 102 cm.

Schriftart(en): Gotische Majuskel in Nachempfindung.

Thomas G.Tempel [1/3]

  1. AI

    ▪ SIFRID(VS) ▪ TERCI(VS) HV(IV)S / S(AN)C(T)E // SEDIS ARCHI//EP(ISCOPV)Sa) ▪ RECTO[R]b) // FVLD(ENSI)/S ▪ ELESIEc) ▪ LEGAT(V)S ▪ APOTS ▪ AP[.]d)

  2. AII

    Sifridus tertius huius sanctae sedis Archiepiscopus, Rector Fuldensis Ecclesiae, Legatus Apostolicus.

  3. B

    HENRIC(VS) / RASe) WILH=/L HOLLAf)

  4. C†

    D(EO) O(PTIMO) M(AXIMO) S(ACRVM)Sigefridog) tertio ex illustri Baronum de Epstein prosapia nato, Moguntinae Sedis Archiepiscopo XXXIII, Sacri Romani Imperii per Germaniam Archicancellario ac Principi Electori XVII. Legato Apostolico, et Fuldensis Ecclesiae quondam Administratori: Viro magnarum virtutum et actionum; qui, cum Ecclesiam hanc Moguntinam a Conrado Archiepiscopo de novo inchoatam consummasset ac consecrasset: Henricum Landgravium Hassiae et Wilhelmum Hollandiae comitem in Romanorum Reges coronasset, Archiepiscopatum honore et rebus magnifice ampliasset, eumque inter varia bella et pericula, quibus Imperium tunc nutabat, annis XXIV sapientissime rexisset, in flore aetatis extremum vitae diem obiit Bingia Anno MCCXLIX. VII. Idus Martii: et hic rite in Christo humatus pia defunctorum perfruitur requie.

Übersetzung:

(AI–II) Siegfried III., Erzbischof dieses heiligen Stuhles, Rektor der Kirche von Fulda, apostolischer Legat. – (C) Dem besten und größten Gott geweiht (und) Siegfried dem Dritten, aus dem edlen Geschlecht der Grafen von Eppstein geboren, 33. Mainzer Erzbischof, Erzkanzler des Heiligen Römischen Reichs für Deutschland und 17. Kurfürst, Apostolischer Legat und einst Administrator der Fuldaer Kirche, einem Manne von großen Tugenden und Taten. Nachdem er diese von Erzbischof Konrad von neuem begonnene Kirche vollendet und geweiht, den Landgrafen Heinrich von Hessen und den Grafen Wilhelm von Holland zu römischen Königen gekrönt, das Erzbistum in Ehre und Besitz großartig bereichert und 24 [richtig 19] Jahre lang bei den verschiedenen Kriegen und Gefahren, unter denen das Reich litt, sehr weise regiert hatte, starb er in der Blüte seines Alters am siebten Tag vor den Iden des März (9. März) 1249 in Bingen und wurde hier nach frommem Brauch in Christo bestattet und genießt die fromme Ruhe der Toten. (FA)

Kommentar

Bei der Tumbenplatte Siegfrieds III. von Eppstein handelt es sich um das erste erhaltene figürliche Grabmal im Mainzer Dom.16) Mehrheitlich wird es einem Magdeburger Künstler zugeschrieben, der zuvor in Bamberg tätig war. So wurde beispielsweise eine ähnliche Bearbeitung der Haare und ein vergleichbarer Faltenwurf der Gewänder beim Bamberger Reiter, bei der Skulptur der Bamberger Ecclesia17) sowie beim Magdeburger Reiterdenkmal erkannt.18) Andererseits unterscheidet sich das Mainzer Grabdenkmal von den genannten Bamberger und Magdeburger Skulpturen durch seine formale Strenge und den strikten symmetrischen Aufbau19). Die gedrängte Anordnung der imposanten Figur des Erzbischofs und der vergleichsweise kleinen, auf Podesten stehenden Könige verführte dazu, darin die Machtlosigkeit des Königtums dargestellt zu sehen.20) Wenn auch die kleinen Königsfiguren wie „puppenartige“ Gestalten wirken21), so dürfte dies weniger eine abwertende Aussage beinhalten, als die maßstäbliche Bedeutungsperspektive wahren; denn bei allen politischen Implikationen blieb der Tumbendeckel in erster Linie das Grabmal des Erzbischofs. Der Bildtypus des Siegfried-Grabmals ist ikonographisch aus ottonischen und salischen Krönungsdarstellungen abzuleiten, bei denen die Könige ihre Kronen von Christus erhalten.22) In der vorliegenden Bildkomposition tritt der Erzbischof an die Stelle Christi und scheint an dessen Stelle die Krönung durchzuführen. Ein bewusster Bezug zu ottonisch-salischen Krönungsszenen wurde jedoch nur von einem kleinen, hochgebildeten Kreis von Klerikern erkannt und verstanden.23)

Das Grabbild führt in die hohe Politik vor der Mitte des 13. Jahrhunderts. Siegfried III. von Eppstein stammte aus dem Geschlecht der Herren von Eppstein, die ihren Sitz im Taunus hatten. Siegfried gelangte als Nachfolger seines gleichnamigen Onkels im Jahr 1230 auf den Mainzer Erzbischofsstuhl. Bereits zuvor war er Propst der Stifte von Frankfurt und Aschaffenburg. Seine Reichspolitik war ebenso wie die seines Onkels zunächst staufisch orientiert; das trug ihm 1232 die Übertragung der Reichsabtei Lorsch ein, 1237 wurde er sogar zum Reichsverweser und Vormund König Konrads IV. (1237–1254), des noch minderjährigen Sohnes Kaiser Friedrichs II. 1241 wechselte der Mainzer Erzbischof die Fronten, nachdem es zum offenen Konflikt zwischen dem Kaiser und Papst Gregor IX. gekommen war. Nach dem Tod Papst Gregors IX. folgte diesem nach zweijähriger Sedisvakanz Papst Innozenz IV., der zusammen mit Siegfried III. und dem Kölner Erzbischof Konrad von Hochstaden gegen den staufischen Kaiser agierte. Dadurch verlor Siegfried sein Amt als Reichsverweser, das dem thüringischen Landgrafen24) Heinrich Raspe übertragen wurde. In den vierziger Jahren des 13. Jahrhunderts wurde Siegfried die Verwaltung der Benediktinerabtei in Fulda übertragen.25) Im Jahr 1244 ernannte der Papst Siegfried zum päpstlichen Legaten, worauf dieser noch im gleichen Jahr die Exkommunikation Kaiser Friedrichs II. verkündete. Es gelang ihm, Heinrich Raspe auf die päpstliche Seite zu ziehen und ihn 1246 zum Gegenkönig Konrads IV. wählen zu lassen. Da Heinrich Raspe schon ein Jahr später verstarb, wählten die verbündeten Erzbischöfe von Mainz und Köln einen zweiten Gegenkönig, Graf Wilhelm von Holland (1247–1256). Im Jahr 1249 starb Siegfried III. von Eppstein in Bingen.26)

Aufgrund der stilistischen Einordnung des Grabdenkmals in den Bamberger und Magdeburger Kunstkreis ist es sehr wahrscheinlich, dass es kurz nach dem Tod Siegfrieds entstand. Die thematische Ausrichtung im Krönungsbild darf man Siegfried selbst und seinem engsten Gefolge zuschreiben. Neben der Funktion, die persönliche Memoria des Erzbischofs zu sichern, sollte das Grabmal auch die herausragende Position der Mainzer Erzbischöfe bei den Königswahlen veranschaulichen, bei der ihnen das Erststimmrecht zukam.27) Dieses Thema war zur Zeit des Pontifikats Siegfrieds von Eppstein hoch brisant, da der Kölner Erzbischof Konrad von Hochstaden im Jahr 1238 das Mainzer Erststimmrecht in Frage stellte und für sich beanspruchte, um den entscheidenden Einfluss auf die Königswahl zu gewinnen.28) Nicht die Krönung war der herrschaftsbestimmende Akt, sondern die Königswahl. Mithilfe des Grabmals wollte der Mainzer Erzbischof nicht etwa Ansprüche geltend machen, den römischen König krönen zu dürfen29), dieses Recht blieb unanfechtbar dem Kölner Erzbischof vorbehalten, sondern es sollte vielmehr die altehrwürdige Mainzer Position verdeutlicht werden, wonach dem Mainzer Erzbischof bei der Königswahl die erste Stimme zustand. So ist Siegfried III. von Eppstein auf dem Grabmal nicht „Königskröner“, sondern „Königsmacher“30).

In wie weit die ursprüngliche Inschrift das Bildwerk kommentierte, ist unklar. Helwich bemerkte zu seiner Abschrift, dass die Buchstaben nur noch schwer lesbar seien, und vermutete Textverlust. Trotzdem gelang es bei der Restaurierung von 1834, zeitgenössische Merkmale der frühen gotischen Majuskel, die angesichts der Zeitstellung des Denkmals zu erwarten ist, teilweise zu imitieren. Von alten Buchstabenresten leiten sich möglicherweise Bogenschwellungen, keilförmige Verbreiterungen von Schäften und kräftige Sporen ab, auch die auf die Cauda des R gelegentlich aufgesetzte Schwellung. Mehrfach folgen einzelnen Buchstabenteilen dünne Zierlinien. Es fehlen hingegen Unzialvarianten bis auf seltenes E, auch ist das A noch nicht konsequent pseudounzial geschrieben, das kapitale E hingegen in der frühmodernen Form mit kürzerem mittleren Balken. Außerdem zeigen der verschriebene Titel und die verstümmelten Namen der Könige, dass dem Restaurator nicht mehr alle Informationen zugänglich waren. Das dürfte auch für Helwichs Abschrift gelten.

Textkritischer Apparat

  1. Letzter Buchstabe ist ein unziales Sigma; das I von der Mitra verdeckt.
  2. Im Bereich der Quaste möglicherweise Nexus.
  3. S und I verschränkt, nicht zeitgemäß gekürzt, sondern missverständlich für ECCLESIE.
  4. In moderner Restaurierung völlig verschrieben für APOSTOLICVS.
  5. Mehr nicht erkennbar.
  6. Mehr nicht erkennbar; nach dem vierten Buchstaben des Vornamens hochgestellt eine frühmoderne Worttrennung.
  7. Davor ist sinngemäß ein et einzusetzen.

Anmerkungen

  1. Serarius, Moguntiacarum Rerum (1604) 839.
  2. Schneider, Gräberfunde (1874) 45.
  3. Bei einer Restaurierung des Ostteils im Jahr 1870 wurde der Stützbogen wieder entfernt; vgl. hierzu von Winterfeld, Kaiserdome (1994) 124.
  4. Vgl. hierzu Schneider, Gräberfunde (1874) 47.
  5. Kautzsch/Neeb, Dom zu Mainz (1919) 234.
  6. Joannis, Rerum Moguntiacarum I (1722) 605; Bourdon, Epitaphia (1727) 46 Nr. 8.
  7. Joannis, Rerum Moguntiacarum I (1722) 605.
  8. Das Steinfragment befindet sich heute im Dom- und Diözesanmuseum. Inventar-Nr. PS 00173.
  9. Neeb hält auch Werner von Eppstein für möglich; vgl. hierzu Neeb, Verschwundenes Erzbischofsdenkmal (1908) 115; Kniffler, Grabdenkmäler (1978) 6f; Kessel, Memorialfunktionen (1994) 14; Hehl, Erzbischöfe von Mainz (2000) 101; Heinz/Rothbrust/Schmid, Grabdenkmäler (2004) 154.
  10. Kniffler, Grabdenkmäler (1978) 1.
  11. Eine Zeichnung des Profils bei Kautzsch/Neeb, Dom zu Mainz (1919) 234, Abb. 87a.
  12. Ps 90, 11–13.
  13. Sauerländer in: Zeit der Staufer I (1977) 329.
  14. Kautzsch/Neeb, Dom zu Mainz (1919) 234.
  15. „Cetera desiderantur.“ Helwich, Annales IV (1608–1625) fol. 4054v.
  16. Kessel, Memorialfunktionen (1994) 13.
  17. Stix, Plastik (1909) 101.
  18. Kniffler, Grabdenkmäler (1978) 5. Sauerländer, Staufer I (1977) 330.
  19. Kniffler, Grabdenkmäler (1978) 5.
  20. Kniffler, Grabdenkmäler (1978) 26; vgl. auch unten Nr. 39.
  21. Brush, Tomb Slab (2000) 41.
  22. Kronzeuge dieses Bildtyps ist die Elfenbeintafel mit den Figuren Ottos II. und Theophanus, um 972, Paris, Musée National du Moyen Age (Musée de Cluny); vgl. hierzu auch unten Nr. 39.
  23. Brush, Tomb Slab (2000) 44.
  24. Die moderne Inschrift (C) spiegelt im Titel Landgraf von Hessen die zeitgenössischen Verhältnisse.
  25. Aris/Pütz in: Germania Benedictina 7 (2004) 242.
  26. Jürgensmeier, Pro und Contra (2000) 342–346.
  27. Vgl. hierzu Nr. 39.
  28. Kessel, Sepulkralpolitik (1997) 13.
  29. Kessel, Memorialfunktionen (1994) 36.
  30. Vgl. zum Problem Königswahl und Königskrönung Nr. 39.

Nachweise

  1. Helwich, Annales IV (1608–1625) fol. 4054v (AII, C).
  2. Fragmenta Gamans II (ca. 1660) fol. 17r (AII, C).
  3. Joannis, Rerum Moguntiacarum I (1722) 605 (AII).
  4. Bourdon, Epitaphia (1727) 46, Nr. 8 (AII, C).
  5. Gudenus, Codex diplomaticus II (1747) 819 (C).
  6. Schneider, Dom zu Mainz (1886) 28, Anm. 2 (C).
  7. Kraus, Christliche Inschriften II (1894) Nr. 244 (AI, AII, B).
  8. Kautzsch/Neeb, Dom zu Mainz (1919) 234 (AII).
  9. Sartorius, Inschriften (ca. 1928) 1 (Übers. AII, B, C).
  10. DI 2, Mainz (1958) Nr. 22 (AI, AII, B), Nr. 593 (C).
  11. Sauerländer in: Zeit der Staufer I (1977) 329f. (AII).
  12. Kniffler, Grabdenkmäler (1978) 1 (AI, B).
  13. Brush, Tomb Slab (2000) 37 (erw.).
  14. Heinz/Rothbrust/Schmid, Grabdenkmäler (2004) 153 (erw.).
  15. Baxter, Tombs (2007) 78 Anm. 2 (AI, AII, B).
  16. Blänsdorf, Siste viator (2008) 61, Nr. 48 (AI).
  17. Blänsdorf, Siste viator (2. Aufl. 2009) 61, Nr. 48 (AI).
  18. Blänsdorf, Mainzer lateinische Inschriften (2009) 43 (AI).

Zitierhinweis:
DIO 1, Mainz, SN1, Nr. 23 (Rüdiger Fuchs, Britta Hedtke, Susanne Kern), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di002mz00k0002303.