Die Inschriften der Stadt Mainz

2. Ergebnisse

Eine Inschriftenedition ist nicht der Platz, um Kontroversen auszutragen; Forschungsdiskussion wird daher auf das nötige Maß beschränkt. Von Arens und anderen Autoren abweichende Meinungen der neuen Bearbeiter, seien es Lesungen, Übersetzungen oder Deutungen, werden hinreichend dokumentiert. Dieser Teil der Einleitung folgt nicht dem in der Reihe üblichen Modell, da der knappe Ausschnitt noch keine nachvollziehbaren Aussagen über Schriftentwicklungen, Typologie der Grabmäler und ihrer Formulare, über die Vielfalt der Inschriftenträger und Textsorten zulässt und die Geschichte einzelner Standorte im Lichte ihrer Inschriften erst am Ende geschrieben geschrieben werden sollte.

Für den Priester-Stein (Arens Nr. 3, hier Nr. 1) konnte die Frühdatierung von Mechthild Schulze-Dörrlamm in die Regierungszeit des Hrabans Maurus (847–856) gestützt werden, während beim Hatto-Fenster (Arens Nr. 2, hier Nr. 2) eine ältere Lesung formal gestützt und damit verbunden die Zielrichtung der Inschrift neu gedeutet werden konnte. Die Inschrift der Willigis-Tür (Arens Nr. 5, hier Nr. 5) setzt einen erst neuerdings erkannten Akzent in der Kirchen- und Reichspolitik des Mainzer Erzbischofs; außerdem gibt es neue gute Gründe, ihre Herstellung mit Arens unmittelbar vor der Domweihe von 1009 anzusetzen. Seine Nachträge und Datierungen zu verstümmelten hochmittelalterlichen Inschriften (Nr. 7, 9, 10) konnten im wesentlichen bestätigt werden, wogegen die Inschrift des Archidiakons Anselm (Arens Nr. 8, hier Nr. 8) wohl doch nicht ursprünglich im Ostchor des Domes lag.

Für die komplizierte Bild- und Inschriftenaustattung des Theoderich-Kreuzes (Arens Nr. 15, hier Nr. 11) hatte Arens schon großartige Vorarbeit geleistet; leider ist es nicht gelungen, das Kreuz zweifelsfrei nach St. Alban zu lokalisieren. Gemäß den seinerzeitigen Regularien äußerte sich Arens nur am Rande zum Inhalt des Adalbert-Privilegs (Arens Nr. 10, hier Nr. 12) am Marktportal und zu seiner Einordnung in die Zeitläufe; dazu gibt es eigentlich viel zu sagen. Die Neubearbeitung kann vieles nur andeuten und auf die neue Literatur verweisen.

Umdatiert werden mußte das Reliquiar des hl. Alexander (Arens Nr. 9, hier Nr. 15) aus Halle, das nicht zum Halleschen Heiltum gehörte, in das Jahr 1146, während Arens noch das in der Inschrift angegebene Jahr 1123 (richtig 1124) als Herstellungsjahr ansah und eine Translation von Halle nach Magdeburg annahm. Richtig ist jedoch eine Translation aus der Stadt Halle in das Augustinerchorherrenstift Neuwerk vor Halle und die Fertigung des Schreins 1146.

Für das spätromanische Memorienportal (Arens Nr. 27, hier Nr. 19) stellt sich neuerdings die Frage, ob statt des bezeichneten heiligen Martin nicht doch der Fundator Willigis dargestellt und Martin als Empfänger im Bogen nur genannt ist.

Die schon von Arens vorgenommene Deutung, die Grabbilder Siegfrieds III. von Eppstein (Arens Nr. 22, hier Nr. 23) und Peters von Aspelt (Arens Nr. 33, hier Nr. 39) stellten den Anspruch der Mainzer Erzbischöfe auf die Krönung des Königs der Römer dar, wurde vor wenigen Jahren neu aufgegriffen und intensiv mit dem Ergebnis diskutiert, in Mainz habe man sich des Krönungsbildes bedient, um die eigene führende Rolle bei der Wahl als Königsmacher zu unterstreichen. Neuere Spätdatierungen der Denkmäler Aspelt und Bucheck (Arens Nr. 37, hier Nr. 38), die Arens noch unter den Todesjahren eingeordnet hatte, konnten dabei präzisiert werden.

Neu entdeckt wurde die gemalte Inschrift im Aufgang zum "Wächterhäuschen" (hier Nr. 25). Beim Grabstein eines Abtes Konrad (Arens Nr. 28, hier Nr. 24) wird man den Verlust einer zweiten kreisförmigen Inschrift unter der unteren Zeileninschrift vermuten dürfen. Die Glocke von angeblich 1298 (Arens Nr. 26, hier Nr. 28) könnte jünger sein, ihr Formular scheint in der Abschrift Bourdons verschoben.

Neben der nun sicher identifizierten Grabplatte des Dompropstes Jakob de Normannis (Arens Nr. 64, hier Nr. 32) liegt wohl die des Eberhard von Basel (Arens Nr. 65, hier Nr. 33), der 1314 verstarb, als Abdeckung der Doppelwendeltreppe aus der Memoria. Knapp 100 Jahre nach den Todesfällen wurden beide Platten einem neuen, eher profanen Zweck zugeführt; dieser Umstand kann für die Frage nach der Dauer von Memoria und die diese beinflussenden Faktoren bedeutsam sein.

Falsch wäre der Eindruck, man habe jetzt alle Fragen zu allen Dominschriften bis 1350 lösen können. So sperrt sich die Inschrift einer Grabplatte von 1322 (Arens Nr. 35, hier Nr. 36) immer noch einer vollständigen Lesung und damit Deutung; klar scheint nur zu sein, dass sie nicht für einen Kanoniker Konrad hergestellt wurde. Die Überlieferung zu den Grabinschriften Erzbischof Heinrichs II. (Arens Nr. 25, hier Nr. 27) und des Dichters Heinrich von Meißen gen. Frauenlob (Arens Nr. 31, hier Nr. 34) scheint immer noch prekär und von Ungereimtheiten belastet.

Zitationshinweis:

DIO 1, Mainz, Einleitung, 2. Ergebnisse (Rüdiger Fuchs, Britta Hedtke, Susanne Kern), in: inschriften.net,  urn:nbn:de:0238-di002mz00e001.