Inschriften: St. Michaeliskloster und Kloster Lüne bis 1550
Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.
DI 24: Lüneburg: St. Michaeliskloster, Kloster Lüne (1984)
Nr. 17 St. Michaeliskirche (1415)
Hinweis: Die vorliegende Online-Katalognummer ist im Vergleich zum gedruckten Band mit Ergänzungen und Korrekturen versehen. Sie finden diese am Ende des Artikels. [Dorthin springen]
Beschreibung
Grabplatte des Priors Borchard von dem Berge, in der Unterkirche an der Wand des nördlichen Seitenschiffes im dritten Joch von Westen aufgerichtet. Sandstein. Der Erhaltungszustand der Platte ist schlecht, im unteren Teil ist sie durch eine Bankwange des Gestühls verstellt. Im Mittelfeld sind Reste einer Ritzzeichnung zu erkennen, die den Verstorbenen dargestellt hat. Im oberen Viertel der Platte, das am besten erhalten geblieben ist, ist ein flacher, mit kleinen Krabben besetzter Wimperg ausgestaltet, hinter den Arkaden einer Scheinarchitektur gesetzt sind. Rechts außen finden sich Reste von Fialen. Als oberer Abschluß des Mittelfeldes dient eine schmale, waagerecht über dem Wimperg verlaufende Leiste, die kleine Ornamente trägt. Dem Anschein nach hat es sich dabei um Vierpässe gehandelt. Die vier Ecken der Platte zeigen kreisrunde Medaillons, deren Darstellungen nicht mehr erhalten sind. Zwischen diesen Medaillons befand sich zwischen zwei Stegen auf allen vier Seiten eine Umschrift. Unten ist die Schrift vollständig verloren, rechts und links haben sich Buchstabenreste erhalten, die jedoch keine Lesung mehr erlauben. Nur oben, links beginnend und über die gesamte Breite laufend, ist der Text (A) zu lesen. An der linken Seite ist im oberen Teil des Steines unmittelbar unter der Schriftleiste eine zweite, schmalere, etwa 5,6 cm breite Zeile mit geringen, nicht mehr lesbaren Buchstabenresten zu erkennen. Vermutlich lief diese zweite Schriftleiste über die gesamte Länge der linken Seite. Ob auch unten und rechts eine solche zusätzliche Beschriftung vorgenommen wurde, ist nicht kenntlich. Oben befindet sich jedoch nur die eine Schriftzeile, die Buchstaben sind erhaben ausgeführt.
Maße: H.: 218,5 cm; B.: 119,0 cm; Bu.: 11,4 cm.
Schriftart(en): Gotische Minuskel.
- A
an(n)o · d[omini] · m° · cc[cc]/ ...
Übersetzung:
Im Jahre des Herrn 14 .....
Textkritischer Apparat
- Rikemann: 1415.
- Rikemann: octava julij.
- Gebhardi: Borcard(us).
- Fehlt bei Mithoff. Davor bei Rikemann: in.
- Rikemann, Gebhardi, Mithoff: requiescat.
- Schlußteil bei Rikemann: et hic est sepultus.
- sic! Mithoff grammatisch korrekt: nuncupati.
Anmerkungen
- Gebhardi, Coll. VI, 1772, S. 450.
- Viereckig gezogene Balken. Vgl.: Das erneuerte und vermehrte Teutsche Wappenbuch, Teil 1, Nürnberg 1657, S. 186, „v. Berghen“.
- Gebhardi, Coll. XV, 1798, S. 463.
- Fol. 4 r.
- Vgl. DI II (Mainz), S. 71, Nr. 97 (1419): ipso die sancti anthonij; S. 427, Nr. 812 (1400): in die S. Remigij; S. 450, Nr. 875 (1440): in festo Epiphaniae. DI XII (Heidelberg), S. 45, Nr. 77 (1411): in die sancti luce.
- Rikemanns Lesung dieser Stellen (vgl. Anm. d, e) erhärtet die Vermutung, daß es sich hier tatsächlich um Flüchtigkeiten des Zeichners handelt.
- Lageplan der in der Michaeliskirche vorhandenen Grabdenkmäler von der Hand Just Henrich Gebhardis, in: Gebhardi, Coll. VI, 1772, S. 381.
- Wie Anm. 6. – Diesem Befund entspricht die Nachricht, Borchard von dem Berge habe gemeinsam mit seinen Brüdern und Vettern in der Michaeliskirche eine Familiengruft eingerichtet: Gebhardi, Coll. XV, 1798, S. 462.
- Kdm, S. 45.
- Vgl. Reinecke, Geschichte, S. 55.
- Neubecker, Grabstein, S. 57 mit Anm. 11.
- Köhler, Historische Nachricht, S. 31. – Vgl. Hodenberg, Lüneburger Urkundenbuch, 7. Abt., S. 152f., Nr. 218: Urkunde von 1312, Februar 25, ausgestellt von verschiedenen Angehörigen der Familie, darunter Segeband, Sohn Gevehards, der im Siegel die Bezeichnung pincerna führt.
- Album seu matricula facultatis juridicae universitatis Pragensis, S. 139.
- Hodenberg (wie Anm. 12), S. 488, Nr. 781.
- Hodenberg (wie Anm. 12), S. 541 f., Nr. 832 (1400 Dezember 4): ... deme gheystliken manne hern Borchardo van dem Berge Monneke unde provender des closters sunte Michelis bynnen luneborg ... – Hodenberg (wie Anm. 12), Nr. 555–557, Nr. 856 (1405 April 29): ... Borchardus de Monte prebendarius. – Das Urkundenbuch des Klosters enthält eine weitere Nennung als provender zum 24. Februar 1401: Hodenberg, S. 546, Nr. 834.
- Vgl. Schmitz, Geschichte, S. 269 ff., bes. S. 270–272.
- Hodenberg (wie Anm. 12), S. 507, Nr. 797 a (1395 April 23): ... prebendarium nostrum ... Ebd., S. 571 f., Nr. 876 (1407 März 20): ...prebendarius ... nostri monasterii.
- Gebhardi (wie Anm. 3), S. 606.
- Schmitz (wie Anm. 16), S. 271.
- Gebhardi (wie Anm. 3), S. 608, über den Präbendar Albert von Bovenden.
- Vgl. Du Cange, Glossarium, Bd. 6, S. 446–448 s. v. praebenda. – In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, daß Schmitz (wie Anm. 16), S. 272, einen „praebendarius“ als Bezieher einer vom Kloster aus verschiedenen Rechtsgründen zu gewährenden Pension bezeichnet und ihn folgerichtig der „familia“ zurechnet. Diese Bedeutung hat der Begriff als Amtsbezeichnung innerhalb des Verwaltungsgefüges des Michaelisklosters eindeutig nicht gehabt. – Die Angaben bei Schmitz sind abgesichert durch die Erläuterungen und Nachweise bei: J. F. Niermeyer, Mediae Latinitatis Lexicon minus, S. 824, s. v. praebendarius.
- So etwa Borchards Nachfolger im Präbendariat, Segeband Sack, der zuvor Custos und Hospitalarius gewesen war: Gebhardi (wie Anm. 3), S. 607. Heinrich von Twedorp, Praebendarius in der Zeit um 1500, war gleichzeitig Hospitalarius: ebd., S. 608.
- Vgl. die Erläuterungen zum Caritatoren-Amt unter Nr. 13 (Grabplatte Ludolfs von Heimbruch).
- So auch Gebhardi (wie Anm. 3), S. 606.
- Hodenberg (wie Anm. 12), S. 595, Nr. 932.
- Ebd., S. 593, Nr. 928.
- Scheidt, Codex diplomaticus, S. 805–808, Nr. C.
- Nekrologium des Klosters S. Michaelis in Lüneburg, hg. von Wedekind, S. 46: Anno domini M. CCC.XV. obiit Borchardus de Monte, prior, sacerd. et mon. n. congreg. fr., qui dedit V marcas de bonis monasterii.
- Hodenberg (wie Anm. 12), S. 541 f., Nr. 832. Abdruck dieser Urkunde auch bei: Wedekind, Tornvreze, Sp. 801 f. – Bei der Mehrzahl der Titel handelt es sich um Kommentare zum Kirchenrecht. Wedekind gibt kurze Erklärungen zu jedem Titel.
- 1401, Oktober 17: Hodenberg (wie Anm. 12), S. 547 f., Nr. 836. – 1401, November 7: Repertorium Germanicum, Bd. 2, 1. Lief., bearb. von Tellenbach, Sp. 225. – 1401, Dezember 8: Hodenberg (wie Anm. 12), S. 548 f., Nr. 838. – 1403, Mai 27: Riedel (Hg.), Codex diplomaticus Brandenburgensis, 1. Hauptteil, Bd. 6, S. 359 f., Nr. XXV. – 1404, Januar 22: Repertorium Germanicum, Sp. 525. – 1404, Februar 26: Riedel, 1. Hauptteil, Bd. 6, S. 360, Nr. XXVI. – 1406, August 14: Hodenberg (wie Anm. 12), S. 562–564, Nr. 865. – 1406, November 24: Riedel, 1. Hauptteil, Bd. 14, S. 212 f., Nr. CCLXXIX. – 1408, März 11: ebd., S. 216, Nr. CCLXXXIII. – 1409, August 27: Hodenberg (wie Anm. 12), S. 580–582, Nr. 900. – Die Bezeichnung lautet stets: vicarius in spiritualibus generalis. Eine Ausnahme bildet lediglich der Nachweis vom 17. Oktober 1401, der als Inserat einer Urkunde von 1499 überliefert ist. Dort heißt es: in spiritualibus et temporalibus vicarius generalis. Zur Amtsbezeichnung vgl. Feine, Rechtsgeschichte, Bd. 1, S. 328 f.
- Vgl. Kummer, Bischofswahlen, S. 136–138 und 180 f. Ulrich verzichtete 1417 endgültig auf Verden und wurde Bischof von Seckau. – Gebhardi (wie Anm. 3), S. 462, erwähnt Borchards Tätigkeit als Generalvikar ebenfalls, ist aber über die Verhältnisse in Verden in der fraglichen Zeit nicht informiert. So liefert er die unzutreffende Nachricht, Ulrich habe bereits 1401 amtiert und sei in diesem Jahr von Borchard vertreten worden.
- Sagittarius und Gause, Memorabilia, S. 17: Anno MCCCCIX. Sacrarium S. Nicolai, ex quo postea parochialis aedes nata, ab Ulrici Episcopi Verdensis Vicario Burchardo de Monte fuit consecratum. Diesen Hinweis übernimmt Bertram, Das evangelische Lüneburg, S. 31, und übersetzt „sacrarium“ mit „Sakristey“. Gemeint ist aber vermutlich die unter dem Chor befindliche Krypta der Nikolaikirche.
- So etwa in Einigungen über Zehntrechte mit dem Herzog von Sachsen-Lauenburg: Sudendorf, Bd. 9, S. 197, Nr. 1 zu Nr. 137 (1409, September 28).
- Bodemann, Brüderschaften, S. 98, Eintrag im Totenregister des Kalands: Borchard van dem Berge, prior to Sunte Michele.
Nachweise
- Rikemann, fol. 4 r.
- Gebhardi, Coll. XV, 1798, S. 463.
- Mithoff, S. 168 (nach Gebhardi).
- Kdm, S. 45 (nur A).
Addenda & Corrigenda (Stand: 02. Oktober 2024):
Verfasserin: Sabine Wehking
Beschreibung
Die Identifizierung der in der Unterkirche erhaltenen Grabplatte mit wenigen Inschriftenresten kann nicht stimmen, da Gebhardi in der Historischen Beschreibung notiert, dass sie für eine Zweitverwendung 1748 abgehauen und in zwei Stücke geteilt wurde, von denen eines an den Bauern Paul Vicke nach Eichholz in der Elbmarsch verkauft wurde, das andere als Grabplatte eines Bürgers auf dem Friedhof von St. Johannis zweitverwendet wurde. Den ehemaligen Inschriftentext gibt Gebhardi auch in der Historischen Beschreibung wieder.
Nachweise
- Gebhardi, Beschreibung, Buch 2, 8. Abt., p. 645.
Zitierhinweis:
DI 24, Lüneburg: St. Michaeliskloster, Kloster Lüne, Nr. 17 (Eckhard Michael), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di024g002k0001701.
Die erhaltenen Reste der Platte erlauben es, sie mit der Grabplatte für Borchard von dem Berge zu identifizieren, die durch eine 1749 angefertigte, in die Gebhardischen Kollektaneen übernommene Zeichnung bekannt ist1). Diese Zeichnung zeigt in einer gotischen Baldachin-Architektur mit krabbenbesetztem Wimperg vor einer Reihe von Scheinarkaden mit seitlichen Fialen und oben horizontal verlaufendem Vierpaßfries die Figur eines betenden Geistlichen. Neben seinem linken Fuß steht ein großer Stechhelm, vor dem rechten befindet sich ein schräggestellter Wappenschild mit der Schildfigur der Familie von dem Berge2). Die vier Ecken des Steines zeigen die Evangelistensymbole über nicht ausgefüllten Schriftbändern in kreisrunden Medaillons, in der kanonischen Reihenfolge oben links mit Matthäus beginnend und gegen den Uhrzeigersinn fortlaufend. Zwischen den Medaillons ist eine Umschrift zu lesen. Ihren Wortlaut gibt Gebhardi an anderer Stelle seiner Sammlungen unter Berufung auf die Zeichnung in leicht abweichender Form wieder3). Auch durch Rikemann ist die Inschrift überliefert4). Nach der Zeichnung lautet der Text:
anno : d[omi]ni : m°ccccxv°a) : alba/ni m[artiris]b) : o(biit) : d[omi]n[u]s : borchardc) : de : monte : prior : hui(us) : mon[asterii] : / cui(us) : a(n)i(m)a : paced) : requicate) : (et)f) : hic / est gen(er)al(is) : sepultura : generis : van dem berghe : nuncupateg) :
Übersetzung:
Im Jahre des Herrn 1415 [am Tage des] Märtyrers Alban starb Herr Borchard von dem Berge, Prior dieses Klosters, dessen Seele [in] Frieden ruhen möge. Und hier ist das Erbbegräbnis des „van dem Berghe“ benannten Geschlechtes.
Datum: 1415, Juni 21.
Eine Überprüfung an der Platte zeigt, daß die Zeichnung ungenau ist, vor allem aber die Verteilung der Schrift nicht korrekt wiedergibt. So ist der Wimperg am Original sehr viel flacher, die Krabben sind kleiner, der abschließende Vierpaßfries um ein Vielfaches schmaler. Die an der linken Seite vorhandene zweite Schriftzeile bleibt in der Zeichnung gänzlich unberücksichtigt. Außerdem sind offensichtlich flüchtige Lesungen unterlaufen. Denn bei der Wiedergabe des Textes fällt auf, daß zwar im wesentlichen das für Grabinschriften übliche Formular eingehalten ist, einige Bestandteile jedoch fehlen. Nach der Jahreszahl wäre als Ergänzung zur Datierung mit Hilfe des Heiligennamens eine Wendung wie (in) die oder in festo zu erwarten5). In der Schlußformel ist requiecat wohl eindeutig verlesen für requiescat, auch scheint ein in vor pace übersehen worden zu sein6). Doch gerade diese Versehen lassen darauf schließen, daß die Inschrift nicht etwa gefälscht wurde, sondern ein Original zugrunde liegt, das freilich nachlässig bearbeitet wurde. Dieser Eindruck verstärkt sich bei einem Blick auf die Schriftverteilung. Die erhaltene obere Zeile bietet keinesfalls ausreichenden Platz für den Text bis alba. Mit den letzten beiden c der Jahreszahl ist bereits das Zeilenende erreicht. Diese Beobachtung führt zu der Vermutung, daß der durch die Zeichnung überlieferte Text in seiner Gesamtheit nicht auf die vier Zeilen der Umschrift verteilt gewesen sein kann, weil er dafür zu umfänglich ist. Dem entspricht, daß die Zeichnung die Buchstaben der vierten Zeile auffällig gedrängt und etwas kleiner als die übrigen wiedergibt. Dennoch sind die Übereinstimmungen mit der Grabplatte im Gesamtcharakter so groß, daß man trotz der Unterschiede im Detail daran festhalten muß, in dem Stein die Vorlage der Zeichnung zu sehen.
Will man nun deshalb auch bei der Annahme bleiben, daß der gesamte durch die Zeichnung überlieferte Text authentisch ist, muß man in Betracht ziehen, daß die Platte auf der linken Seite eine zweite, schmalere Zeile besessen hat. An diesen Sachverhalt knüpft sich die Vermutung, daß die tradierte Inschrift zu zwei verschiedenen Zeitpunkten entstanden ist. Es ist sehr wahrscheinlich, daß die Platte für das Grab Borchards von dem Berge geschaffen wurde und als Inschrift den Text von anno bis requie[s]cat erhielt, gleichmäßig auf alle vier Seiten verteilt und als Umschrift ausgeführt. Einige Zeit später hat man dann in zweiter Zeile, ebenfalls in gotischer Minuskel, den Zusatz et bis nuncupate hinzugefügt. Für diese Annahme spricht auch, daß die Schreibweise des Familiennamens in dem mutmaßlich älteren Text in latinisierter Form auftritt, danach aber in deutscher Sprache gegeben wird. Zusätzliche Wahrscheinlichkeit erhält die Annahme daraus, daß der frühere und vermutlich ursprüngliche Platz der Grabplatte bekannt ist: um 1750 lag sie im Untergeschoß der sog. „Abtskapelle“, die sich unmittelbar an das nördliche Seitenschiff der Klosterkirche anschließt und sich zu der Zeit noch zum Kircheninneren hin öffnete. Der genaue Standort war der südwestliche Teil des zweiten Jochs von Osten7). Der gesamte Bereich dieses Jochs wird als Kapelle der von dem Berge bezeichnet8).
Damit ist ein weiteres, wichtiges Argument für folgende zusammenfassende Vermutung gegeben: die heute nur noch schlecht erhaltene Grabplatte wurde für die Sepultur des 1415 verstorbenen Priors Borchard von dem Berge angefertigt und mit einer im üblichen Formular gehaltenen, nur auf seine Person bezogenen Umschrift versehen. Später hat seine Familie diese Platte zur Abdeckung ihres Erbbegräbnisses benutzt und zusätzlich – in zweiter Zeile – eine entsprechende Inschrift hinzufügen lassen. Wann die Platte von ihrem mutmaßlich ursprünglichen Platz entfernt wurde, ist nicht zu ermitteln. 1906 befand sie sich bereits in der Unterkirche9). Sie ist für Lüneburg das älteste erhaltene Beispiel eines Grabdenkmals mit figürlicher Darstellung.
Borchard von dem Berge entstammte einer lüneburgischen Ministerialenfamilie, deren Name vermutlich zu Recht mit der Lage ihres Burgmannensitzes am Kalkberg in Verbindung gebracht wird10). Das 1623 mit Fritz von dem Berge erloschene Geschlecht11) hatte das Erbschenkenamt im Fürstentum Lüneburg inne12). Das offenkundig älteste Zeugnis, das Borchard als Ordensgeistlichen nennt, ist der Eintrag seiner Immatrikulation an der Juristenfakultät zu Prag im Jahre 1387 als frater Burhardus de Monte13). Einen akademischen Grad hat er allem Anschein nach nicht erworben. Am 10. März 1392 befand er sich wieder als Konventual im Michaeliskloster und kaufte für die Abtei einen Hof von seinen Brüdern Segeband und Dietrich, den Söhnen Gevehards von dem Berge14). Später stieg Borchard in der klösterlichen Ämterhierarchie auf: 1400 und noch einmal 1405 ist er in Klosterurkunden als Präbendar bezeugt15).
Die Würde des Präbendarius oder Proveners findet sich wie die des Caritators nicht im allgemein üblichen benediktinischen Ämterkanon16), ist aber für das Michaeliskloster als solche ausdrücklich bezeugt17). Gebhardi teilt mit, der Präbendar habe die Konventualen mit Bekleidung zu versehen gehabt und sei für die Ordnung im Dormitorium zuständig gewesen18). Die hier umrissenen Aufgaben fielen gewöhnlich dem Vestiarius zu, der dem Kämmerer unterstellt war19). Sollte Gebhardis Angabe zutreffen, wären damit sicherlich nicht alle Obliegenheiten des Präbendars erfaßt. Aus späteren Belegen nämlich geht hervor, daß ein „Registrum de officio praebendariatus“ zu führen war20), der Präbendar also ein Kameralamt versah und damit höhere Verantwortung trug als ein Vestiarius. Nimmt man eine Herleitung der Bezeichnung von „praebenda“ im Sinne von „Lebensunterhalt“ an21) und zieht in Betracht, daß spätere Inhaber des Präbendariats häufig in näherer Beziehung zum klostereigenen Hospital St. Benedicti standen22), läßt sich vermuten, daß der Präbendarius die zum Hospital gehörenden Güter zu verwalten hatte. Möglicherweise wurde das Amt des Präbendars zugleich mit dem des Caritators um die Wende zum 15. Jahrhundert neu geschaffen, um den Kämmerer zu entlasten23). Borchard scheint der erste Amtsträger gewesen zu sein24).
Am 16. April 1413 erscheint er im Urkundenbuch des Klosters erstmals als Prior25), am 19. November 1412 urkundet noch Johann von Ilten als Inhaber dieses Amtes26). Borchard ist noch am 26. April 1415, wenige Wochen vor seinem Tode, als Prior des Michaelisklosters urkundlich nachzuweisen27). Das Nekrologium nennt dasselbe Todesdatum wie die Inschrift der Grabplatte und erwähnt ein Geldgeschenk28). Borchards Nachfolger wurde Boldewin von Wenden, der spätere Abt und Erzbischof von Bremen (vgl. Nr. 30).
Die in Prag begonnenen juristischen Studien scheint Borchard von dem Berge später in privater Initiative fortgesetzt zu haben. Für das Jahr 1400 ist ein Bücherkauf bezeugt, der ihn in den Besitz von neun Handschriften ausschließlich juristischen Inhalts brachte29). Seine Rechtskenntnisse haben vermutlich den Ausschlag dafür gegeben, daß er zum Generalvikar des Bischofs von Verden berufen wurde. Zwischen 1401 und 1409 ist er in dieser Funktion mehrfach genannt30). In den ersten Jahren hat er den häufig von seiner Diözese abwesenden Conrad von Soltau vertreten (s. Nr. 14), nach dessen Tode den vom Papst providierten, vom Domkapitel jedoch nicht anerkannten Nachfolger Ulrich von Albeck, der aus der Kanzlei König Ruprechts hervorgegangen war31).
Caspar Sagittarius berichtet, in seiner Eigenschaft als Generalvikar Bischof Ulrichs habe Borchard von dem Berge im Jahre 1409 das sacrarium der Kirche St. Nikolai in Lüneburg geweiht32). Borchard wurde mehrfach zu bedeutenderen Rechtsgeschäften seines Klosters hinzugezogen33) und stand auch in Beziehungen zur Stadt Lüneburg, wie u. a. seine Mitgliedschaft im Kaland an der Johanniskirche zeigt34).
Werdegang und Tätigkeitsbereich lassen Borchard von dem Berge als einflußreichen höheren Geistlichen erscheinen, dessen Wirksamkeit beträchtlich über die engeren Grenzen des Klosters hinausging.