Inschriften: St. Michaeliskloster und Kloster Lüne bis 1550

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 24: Lüneburg: St. Michaeliskloster, Kloster Lüne (1984)

Nr. 30† St. Michaeliskirche 1441

Beschreibung

Grabplatte des Abtes Boldewin von Wenden, der von 1435 bis zu seinem Tode 1441 zugleich Erzbischof von Bremen war. Er starb im Lüneburger Michaeliskloster und wurde in der Kirche begraben1). Rikemann überliefert folgende Inschrift2):

  1. Anno Domini 1441 die octava Maij frater Boldewinus de Wenden [...] Abbas huius monasterij, cuius anima requiescat in pace. animae. hic est sepultus sepultura Abbatum hui(us) monasterij.

Kommentar

Dieser Text3) ist in dem für Grabplatteninschriften üblichen Formular gehalten und durch einen Nachsatz erweitert. Allerdings enthält die Lesung offensichtliche Mängel. Der Todestag des Erzbischofs fiel, wie zwei voneinander unabhängige Quellen berichten, nicht in den Mai, sondern in den Juli 14414). Daß die Inschrift die falsche Monatsbezeichnung enthalten haben könnte, erscheint ausgeschlossen. Deshalb ist hier ein Irrtum Rikemanns bei der Wiedergabe zu vermuten. Auf eindeutig falscher Lesung beruht das animae, das dem Votum nachgestellt ist. Einen Sinn ergibt das Wort an dieser Stelle nicht. Wahrscheinlich ist ein in Kürzung gegebenes amen als aie angesehen und zu animae aufgelöst worden. Diese Annahme wirkt deshalb überzeugend, weil ein abschließendes „Amen“ der herkömmlichen Gestaltung von Inschriften zum Totengedächtnis entspricht und gewöhnlich hinzugefügt wurde, wann immer es der zur Verfügung stehende Schriftraum des Inschriftträgers zuließ5). Argwohn erregt auch das sepultus im zweiten Teil der Inschrift. Dieses Wort kann hier nur gestanden haben, wenn man das folgende als Ablativus loci auffaßt. Diese Erklärung wäre grammatisch möglich, erscheint nach den Maßstäben des allgemein Üblichen jedoch nicht glaubhaft. Rikemann hat bereits bei der Inschrift für den Prior Borchard von dem Berge deren zweiten Teil fälschlich mit hic est sepultus wiedergegeben6). Möglicherweise ist ihm der Sinn dieses Nachsatzes ebenso wenig klar gewesen wie die Bedeutung der Schlußwendung in der Inschrift für den Abt Boldewin. Es ist daran zu denken, daß an der betreffenden Stelle ein gekürztes Wort gestanden hat, das nicht sepultus, sondern generalis gelautet hat. Diese Vermutung gewinnt an Gewicht, wenn man bedenkt, daß nur wenige Jahre vor dem Tode Boldewins das Denkmal über der herzoglichen Familiengruft neu gestaltet und dessen Inschrift mit den Worten: hec est generalis sepultura eingeleitet wurde7). Diese Formulierung kann sehr wohl, wie noch zu erläutern sein wird, als Vorbild für die Gestaltung des hier zu behandelnden Textes gedient haben.

Die offensichtlichen und mutmaßlichen Irrtümer in der Wiedergabe der Inschrift durch Rikemann sowie vor allem die Tatsache, daß Teile des Textes nicht mehr lesbar waren – die fehlenden Worte könnten auf Boldewins akademischen Grad oder seine Würde als Metropolit verwiesen haben –, lassen sich als Anzeichen für einen schlechten Erhaltungszustand der Platte werten. Deshalb verwundert es nicht, wenn der ältere Gebhardi 1755 mitteilt, die Grabstelle des Erzbischofs sei nicht bekannt: „nec enim vola nec vestigium tumuli restant“8). Diese Meinung hat die spätere Forschung übernommen9), ohne dem Hinweis in der postum erschienenen Klostergeschichte des jüngeren Gebhardi Glauben zu schenken, ein „Leichstein“ sei auf dem Chor vorhanden gewesen10). Indessen läßt sich durch eine gezielte Auswertung verschiedener Angaben der Platz der Sepultur Boldewins genau bestimmen, so daß in diesem Punkt die bisher geltende Auffassung korrigiert werden muß.

Im Mai 1792, kurz vor Beginn der Arbeiten zum Umbau der Michaeliskirche11), entdeckte man eine Gruft mit den sterblichen Überresten von sechs Personen, die im Benediktinerhabit beigesetzt worden waren12). Der jüngere Gebhardi gibt eine knappe Beschreibung dieser Anlage und identifiziert sie zu Recht als „Grab der katholischen Äbte“: seit Errichtung der Kirche bis zur Einführung der Reformation 1532 hatten sechs Äbte amtiert13). An welcher Stelle innerhalb des Kirchengebäudes sich diese Gruft befand, teilt Gebhardi hier nicht mit. Anderenorts berichtet er, daß bis 1791 „auf dem Abtsgewölbe ein großer Leichstein“ gelegen habe14). Unmittelbar vor dieser Nachricht heißt es, Boldewin von Wenden sei „auf Klosterkosten nach seinem Verlangen als Abt auf das Chor begraben“ worden.

Alle diese Angaben wirken auf den ersten Blick zusammenhanglos, ergeben in der Summe jedoch ein in sich schlüssiges Bild: Boldewin von Wenden wurde im Chor der Klosterkirche bestattet, erhielt aber keine Einzelsepultur, sondern wurde in einer hier gelegenen, den Äbten vorbehaltenen Gruft beigesetzt. Dieses Gemeinschaftsgrab war mit einer Steinplatte verschlossen.

Gebhardi bemerkt nun zu dieser Platte, dem bereits genannten „Leichstein“, sie sei in einem Maße abgetreten gewesen, „daß man nur ‚Boldewinus‘ und ‚Julij‘ darauf lesen konnte.“15). Damit ist ein Bezug zu Boldewin von Wenden gegeben, und Gebhardi fährt fort: „Vermuthlich stand auf diesem sein Bild, und die Anmerkung, daß hier generalis Sepultura Abbatum sey.“ Aus dieser Beschreibung, der zu mißtrauen kein Grund vorliegt, geht zum einen hervor, daß eine für die Sepultur Boldewins geschaffene Grabplatte die Gruft der Äbte des Michaelisklosters deckte. Zum anderen ergeben sich Übereinstimmungen mit dem von Rikemann überlieferten Text, dessen Glaubwürdigkeit auf diese Weise bestätigt wird. Daß Gebhardi die Monatsbezeichnung als Julij liest, stützt die oben geäußerte Vermutung über einen Fehler Rikemanns in der Wiedergabe des Datums.

Nach dem Tode Boldewins wurde also eine Grabplatte angefertigt, die nach herkömmlichem Muster im Mittelfeld eine Darstellung des Verstorbenen trug und in einer Umschrift Auskunft über den Toten gewährte. Diese Platte ist dann offensichtlich in derselben Weise verwendet worden wie die oben erwähnte Grabplatte für Borchard von dem Berge: sie diente fortan als Abdeckung einer Gruft für mehrere Personen und wurde durch eine zusätzliche Inschrift für diesen Zweck gekennzeichnet. Ob für die Errichtung der gemeinsamen Gruft für die Äbte eine Anweisung Boldewins von Wenden vorgelegen hat, läßt sich nicht nachweisen. Wohl aber darf vermutet werden, daß hier das Vorbild der welfischen Familiengruft wirksam geworden ist – sowohl für die Anlage als solche, wie auch für die Formulierung der entsprechenden Inschrift.

Da deshalb der zweite Teil des von Rikemann notierten Textes ein Hinweis auf die erweiterte Funktion der Grabplatte gewesen sein muß, wird die Annahme, es sei fälschlich sepultus statt generalis gelesen worden, noch wahrscheinlicher. Weiterhin spricht dafür, daß Gebhardi in seiner Beschreibung der Platte die Wendung generalis sepultura abbatum benutzt. Sie entspräche der Rikemann’schen Wiedergabe exakt, sofern die Vermutung einer falschen Lesung dieser Stelle zutrifft. Auffällig ist, daß Gebhardi diese Formulierung verwendet, obwohl er für diesen Teil der Inschrift keine Buchstabenreste mehr vorfand. Es ist denkbar, daß er ältere Aufzeichnungen benutzt hat, ohne diese als Quelle anzugeben. Sollte das der Fall gewesen sein, ergäbe sich daraus ein weiteres Anzeichen für die Glaubwürdigkeit Rikemanns.

Dessen Aufzeichnungen wiederum verweisen mittelbar auf die Lage der Grabplatte im Chorbereich. Denn er notiert die Inschrift für Boldewin von Wenden zwischen den Texten für Conrad von Soltau und Volrad Lassan. Conrad von Soltau wurde nachweislich auf dem Chor begraben16), Volrad Lassan unmittelbar am Choraufgang17). Da Rikemann im Verlauf seiner Textaufnahmen im allgemeinen eine feste, den örtlichen Gegebenheiten entsprechende Reihenfolge einhielt18), läßt sich vermuten, daß die Platte für Boldewin von Wenden in der Nähe der Grabstelle Conrads von Soltau lag. Unter dieser Voraussetzung wäre ein Verfahren denkbar, nach dem Rikemann beide Inschriften nacheinander aufnahm, dann den Chor verließ und seine Arbeit außerhalb dieses Bereichs fortsetzte.

Diese Überlegungen bleiben letztlich Hypothese, wenngleich eine gewisse Wahrscheinlichkeit für sie spricht. Gestützt werden sie durch weitere Hinweise, deren Erkenntniswert es gestattet, den genauen Standort der Grabplatte und damit die Lage der Abtsgruft zu ermitteln.

Wenn Gebhardi für 1791 eine Platte bezeugt, die inschriftlich den Namen Boldewin getragen hat, so ist zu erwarten, daß diese Platte auch in den bereits 1755 angefertigten Lageplan der in der Kirche vorhandenen Grabstellen aufgenommen wurde. Der Plan weist nun im Chorbereich nur eine mittelalterliche Grablege nach19). Sie befand sich im südöstlichen Teil des ersten Chorjochs. Gegenwärtig liegt unmittelbar neben dieser Stelle der südliche Treppenaufgang zum Chor20). Nach der Legende des Plans handelte es sich um die Sepultur Boldewins des Priors 1469. Diese Zuweisung überrascht nicht nur durch die Identifizierung der hier genannten Person, sondern vor allem auch angesichts der Tatsache, daß der Chorbereich gemeinhin von Bestattungen freigehalten wurde21). Nur in besonderen Ausnahmefällen, etwa zur Beisetzung hoher Geistlicher oder Personen hochadeliger Abstammung, wurde von dieser Gewohnheit abgewichen. Ein Prior ist diesem Personenkreis nicht zuzurechnen. Der erste Anschein bestätigt indessen die Angaben von 1755. Gemeint ist eindeutig Boldewin von dem Berge, der im Urkundenbuch des Klosters erstmals 1465, letztmals am 14. Juni 1468 als Prior erwähnt ist22). Am 1. Februar 1469 verwaltete Albert von Bovenden dieses Amt23). Damit scheint bewiesen zu sein, daß Boldewin von dem Berge zu Anfang des Jahres 1469 verstarb, daß die Identifizierung des Lageplans zutrifft.

Der tatsächliche Sachverhalt stellt sich jedoch anders dar. Das Museum für das Fürstentum Lüneburg verwahrt ein Reliquiar, das 1471 von Dietrich von dem Berge der Kirche in Hittfeld geschenkt wurde24). Diesem Reliquiar war ein heute verlorenes Pergamentblatt beigelegt, dessen Beschriftung über die Familienverhältnisse des Stifters Aufschluß gewährte. Es hieß dort: Anno domini MoCCCCLXXI Theodericus de monte [...] habuit fratres, unum dominum Boldewinum qui a monasterio sancti mychaelis in Luneborg fuit postulatus in abbatem monasterii Lutter ubi tunc residebat [...]25). Boldewin von dem Berge, ehemals Angehöriger des Michaelisklosters, amtierte also 1471 als Abt von Königslutter, war demnach nicht 1469 verstorben, sondern hatte Lüneburg verlassen. Sein Amtswechsel erklärt, warum er seit 1469 nicht mehr in den Klosterurkunden erscheint. In Neanders Abtsliste von Königslutter ist Boldewin von dem Berge verzeichnet, auch ist seine Herkunft aus dem Lüneburger Michaeliskloster genannt, als Jahr seines Überwechsels jedoch fälschlich 1460 angegeben26). Das Datum ist auf 1468/69 zu korrigieren, wie aus den Urkunden des Michaelisklosters in Verbindung mit der Notiz des Hittfelder Reliquiars ersichtlich wird.

Diese Ergebnisse machen die Identifizierung des Lageplans hinfällig. Ein 1469 verstorbener Prior Boldewin hat nicht existiert. Das bedeutet, daß die unzutreffende Zuweisung der Grabplatte weder auf der Angabe einer intakten Inschrift noch auf einem sorgfältigen Quellenstudium beruht. Der Irrtum kann nur auf die Weise entstanden sein, daß die Inschrift der Platte kaum mehr als den Namen Boldewin zu erkennen gab und diese Lesung dann zu der fälschlichen Gleichsetzung mit dem Prior von dem Berge führte.

Da nun aber 1791, Jahrzehnte nach Anfertigung des Lageplans, in der Kirche eine Grabplatte mit Inschriftenresten vorhanden war, die einen Boldewin nennen, diese aber eindeutig dem Abt und Erzbischof von Bremen zuzuweisen ist, ergibt sich zwingend, daß genau diese Platte das Grab deckte, welches der Lageplan unter falscher Zuweisung im Chorbereich lokalisiert. Damit findet der oben genannte Hinweis in der Klostergeschichte des jüngeren Gebhardi nicht nur seine Bestätigung, sondern die Angabe läßt sich präzisieren: Die Gruft der Äbte und damit das Grab Boldewins von Wenden lag unmittelbar neben dem heutigen südlichen Choraufgang. Diese Sepultur war mit einer Platte verschlossen, deren Inschrift nur durch Rikemanns Aufzeichnungen überliefert ist.

Über Boldewin von Wenden informieren zwei ältere, methodisch nicht mehr befriedigende, jedoch in Einzelheiten sehr ausführliche Arbeiten27), so daß hier nur die wichtigsten biographischen Daten zu nennen sind. Boldewin entstammte einer im Fürstentum Wolfenbüttel ansässigen, 1595 erloschenen28) Ministerialenfamilie und war durch seine Mutter, eine illegitime Tochter des Herzogs Johann von Braunschweig und Lüneburg, Administrator des Stifts Bremen seit 1316, mit dem welfischen Haus blutsverwandt29). Wie vermutlich auch Conrad von Soltau, der spätere Bischof von Verden (s. Nr. 14), erhielt Boldewin von Wenden seine erste Ausbildung in der Schule des Michaelisklosters30). 1397 war er in Prag31), 1398 in Bologna immatrikuliert32). Am 3. Juni 1405 wurde er dort zum doctor decretorum promoviert. Anschließend kehrte er nach Lüneburg zurück und durchlief die klösterliche Ämterhierarchie. Zunächst wurde er Caritator33), 1415 folgte er Borchard von dem Berge im Priorat34). 1419 ernannte ihn Papst Martin V. als Nachfolger des zurückgetretenen Ulrich von Barfelde zum Abt des Michaelisklosters35). Das Wahlrecht des Konvents wurde bei diesem Verfahren übergangen.

Als Abt entfaltete Boldewin vor allem eine rege Bautätigkeit. Er ließ Kapelle und Gebäude des Hospitals St. Benedicti neu errichten36) und sorgte für den schloßartigen Ausbau des Hofes in Grünhagen (12 km südsüdostwärts Lüneburg), den Ulrich von Barfelde als eine Art Nebenresidenz für die Äbte eingerichtet hatte37). Unter Boldewin wurde auch mit dem Bau des Turms für die Klosterkirche begonnen38). Zeitweilig scheint es wegen der finanziellen Belastungen im Laufe der Baumaßnahmen zu Spannungen zwischen Abt und Konvent gekommen zu sein39).

Nach etwa 15jähriger Amtszeit als Abt des Michaelisklosters wurde Boldewin von Wenden nach längeren Vorverhandlungen zum Erzbischof von Bremen ernannt. Am 22. Dezember 1434 verlieh ihm der Papst das Pallium, im März 1435 erfolgte in Bremen die Bischofsweihe. Durch einen entsprechenden Ausnahmeerlaß wurde es ihm gestattet, in Personalunion das Abtsamt in Lüneburg, zunächst auf sechs Jahre befristet, beizubehalten. Im Juli 1441 starb er im Michaeliskloster.

Boldewin von Wenden ist für die niedersächsische Geschichte des 15. Jahrhunderts von erheblicher Bedeutung gewesen. Sein besonderes Verdienst war die Neuordnung der rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Erzstifts Bremen. Außerdem wurde er – bereits als Konventual des Michaelisklosters – häufig als Gutachter und Schlichter in juristischen Angelegenheiten herangezogen.

Er wurde Berater der welfischen Herzöge40) und unterhielt enge Beziehungen zur Kurie; im Jahre 1431 hielt er sich wahrscheinlich in Rom auf41). Boldewin stand in ständigem Kontakt mit dem Konzil zu Basel und wurde mehrfach damit beauftragt, für die Einhaltung der kirchlichen Gesetze im norddeutschen Raum zu sorgen42). Seine Rechtskenntnisse führten in der Zeit seines Episkopats zu Verbindungen mit dem kaiserlichen Hof. Er nahm an den Reichstagen in Frankfurt und Nürnberg teil und hat vermutlich die Bestrebungen für eine Reichsreform durch vorbereitende Beratungen unterstützt43). Auch die Reformversuche des Benediktinerordens, neu belebt durch das Konzil zu Basel, hat Boldewin gefördert und in seinem Amtsbereich durchzusetzen versucht44).

Die Zeugnisse seiner Wirksamkeit weisen ihn als gebildeten, juristisch versierten und diplomatisch gewandten Geistlichen aus, der seine Lebensführung trotz weitgespannter Tätigkeiten im weltlichen Bereich auf Religiosität und die Kerngedanken der benediktinischen Regel gegründet zu haben scheint.

Anmerkungen

  1. Henrici Wolteri chronicon, S. 75: ... obiit in claustro Luneborg, et ibi honorifice sepultus est. – Heinrich Wolter war Kaplan Boldewins von Wenden und hat sein Chronicon vermutlich auf Anregung des Erzbischofs verfaßt. Vgl. Reuter, Balduin von Wenden, S. 1 und passim, sowie J.L.L. Gebhardi, Dissertatio, S. 66.
  2. Fol. 57 v.
  3. Wegen der im folgenden zu erläuternden Textverderbnisse wurde auf die Beigabe einer Übersetzung ins Deutsche verzichtet.
  4. Wolteri ... chronicon (wie Anm. 1), S. 77, führt als Tag des Begräbnisses den 7. Juli an: Obiit anno Domini MCCCCXLII. sepultus in Luneborg ipso die Materniani episcopi. Das hier genannte Jahr 1442 geht entweder auf ein Versehen Wolters oder auf einen Druckfehler zurück. Wolter meint ohne jeden Zweifel das Jahr 1441, denn S. 75 heißt es, Boldewin habe sein Amt als Erzbischof im März 1435 angetreten und es 6 Jahre und vier Monate innegehabt. Deshalb sind die bei Reuter (wie Anm. 1), S. 105, geäußerten Vermutungen über eine zunächst provisorische Beisetzung des Erzbischofs gegenstandslos. – Ausreichende Sicherheit gewährt der Eintrag im Nekrolog des Michaelisklosters. Es heißt dort unter dem 8. Juli: O. Boldewinus de Wenden noster abbas ...: Nekrologium des Klosters S. Michaelis in Lüneburg, hg. von Wedekind, S. 51.
  5. Vgl. die Grabplatte Ludolfs (VI.) von Estorff von 1428 im Kloster Lüne (Nr. 23), auch DI.II (Mainz), S. 75, Nr. 106 (1426), S. 76, Nr. 107 (1427), S. 85 f., Nr. 124 (1434), S. 90, Nr. 138 (1448), S. 453, Nr. 883 (1443), und öfter sowie DI.XIX (Göttingen), S. 83, Nr. 50 (1484).
  6. S. Nr. 17.
  7. S. Nr. 27.
  8. J.L.L. Gebhardi (wie Anm. 1), S. 67.
  9. So Reuter (wie Anm. 1), S. 106.
  10. L.A. Gebhardi, Geschichte, S. 55.
  11. Über den zeitlichen Ablauf der Bauarbeiten informiert Mittig, St.-Michaelis-Kirche.
  12. Gebhardi, Coll. VI, 1772, S. 424. Danach das Folgende.
  13. Abtsliste bei: Reinhardt, Art. Lüneburg, St. Michaelis, S. 344. Die sechs Äbte waren: 1. Ulrich von Barfelde (1384–1418), 2. Boldewin von Wenden, 3. Ludolf von Hitzacker (1441–1477), 4. Albert von Bovenden (1477–1485), 5. Werner von Dageförde (1485–1504), 6. Boldewin von Marenholz (1505–1532).
  14. Gebhardi, Coll. XIV, 1796, S. 346 (im Rahmen einer Lebensbeschreibung Boldewins, ebd., S. 300–347).
  15. Wie Anm. 14.
  16. Vgl. Nr. 14.
  17. Vgl. Nr. 11.
  18. Vgl. Nr. 13.
  19. In: Gebhardi, Coll. VI, 1772, S. 381.
  20. Wie bereits mehrfach erwähnt, erstreckte sich der Chor gegenüber der heutigen Gestaltung bis zum Ende des 18. Jahrhunderts um ein weiteres Joch in das Mittelschiff hinein. Vgl. dazu den Lageplan (wie Anm. 19).
  21. Vgl. Zoepfl, Art. Bestattung, Sp. 341 f.
  22. Hodenberg, Lüneburger Urkundenbuch, 7. Abt., S. 693, Nr. 1162 (1465, April 21); S. 698, Nr. 1175 (1468, Juni 14). – 1450 ist Boldewin von dem Berge als Thesaurar des Klosters nachzuweisen: Hodenberg, S. 671, Nr. 1117.
  23. Hodenberg (wie Anm. 22), S. 700, Nr. 1179.
  24. Körner, Leitfaden, S. 28 f., Nr. A 27.
  25. Text im Auszug nach Körner (wie Anm. 24). – Derselbe Text mit geringfügigen Abweichungen bei: Neubekker, Grabstein, S. 56, Anm. 3. Dort auch weitere Literatur. – Dem Text ist weiterhin zu entnehmen, daß der Vater Boldewins von dem Berge, Dietrich, mit einer Schwester des Erzbischofs Boldewin von Wenden verheiratet war. Auf diese Verwandtschaftsbeziehungen geht ohne Zweifel die Identität der Namen zurück: Boldewin von dem Berge erhielt den Namen seines Onkels Boldewin von Wenden.
  26. Neander, Verzeichniß, Sp. 163 f. Auf die Unzuverlässigkeit Neanders in den Datumsangaben verweist bereits Neubecker (wie Anm. 25). – Gänzlich irreführend ist in diesem Punkt Römer, Art. Königslutter, S. 278. Hier wird nicht nur Neanders fehlerhafte Chronologie unkritisch übernommen, sondern es wird auch angegeben, Boldewin sei aus dem Michaeliskloster in Hildesheim nach Königslutter gekommen.
  27. Reuter (wie Anm. 1) und Merkel, Balduin von Wenden. – Vgl. auch: Weyhe-Eimke, Aebte, S. 84–92, sowie Krause, Art. Balduin, und Prüser, Art. Balduin II.
  28. Vgl. die Stammtafel der Familie in: Meibom, Chronicon Riddagshusense, S. 366–368. Dort S. 368: Johannes a Wenden ultimus hujus familiae obiit anno Christi 1595 13. Martii.
  29. Reuter (wie Anm. 1), S. 6.
  30. J.L.L. Gebhardi (wie Anm. 1), S. 66.
  31. Album seu matricula, S. 148.
  32. Knod, Studenten, S. 620, Nr. 4136, mit weiteren biographischen Angaben und Nachweis der Promotion.
  33. Gebhardi, Coll. XV, 1798, S. 603, mit Nachweisen für 1410 und 1414. Boldewin war vermutlich unmittelbarer Nachfolger Ludolfs von Heimbruch (s. Nr. 13) in diesem Amt.
  34. Gebhardi (wie Anm. 33), S. 464. Vgl. auch Nr. 17.
  35. Hodenberg (wie Anm. 22), S. 608 f., Nr. 973 (1419, Januar 23).
  36. Die Bauarbeiten waren spätestens 1428 abgeschlossen. Am 18. Januar dieses Jahres gewährte Bischof Heinrich von Verden einen Ablaß für Teilnehmer an der Weihe der Kapelle: Hodenberg (wie Anm. 22), S. 633, Nr. 1026.
  37. Vgl. Gebhardi (wie Anm. 14), S. 296 f. – Risse und Ansichten dieses Schlosses in Grünhagen finden sich in: Gebhardi, Coll. VI, 1772, S. 564.
  38. Wolteri ... chronicon (wie Anm. 1), S. 76.
  39. Reuter (wie Anm. 1), S. 49, zitiert aus der Rechnung des Präbendars Segeband Sack vom Jahre 1428: Boldewinus de Wenden abbas noster extorquebat a conventu nobis invitis 300 mr. ad novum aedificium in curia hospitali et 5 mr. quas sibi (?) tunc propinavimus pro grata sua cum multa alia pecunia, quam a conventu illicite petivit.
  40. Reuter (wie Anm. 1), S. 18.
  41. Reuter (wie Anm. 1), S. 30.
  42. Reuter (wie Anm. 1), S. 29 f.
  43. Reuter (wie Anm. 1), S. 83, 94.
  44. Reuter (wie Anm. 1), S. 97.

Zitierhinweis:
DI 24, Lüneburg: St. Michaeliskloster, Kloster Lüne, Nr. 30† (Eckhard Michael), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di024g002k0003004.