Die Inschriften der Lüneburger Klöster Ebstorf, Isenhagen, Lüne, Medingen, Walsrode, Wienhausen

4. DIE SPRACHE DER INSCHRIFTEN

Wie in einem geistlich geprägten Inschriftenbestand nicht anders zu erwarten, sind die Inschriften in den Lüneburger Klöstern lange Zeit fast ausschließlich in Latein abgefaßt. Die frühesten deutschsprachigen Inschriften finden sich charakteristischerweise auf den drei Tristan-Teppichen (Nr. 5, 16, 21), von denen der älteste auf das erste Viertel des 14. Jahrhunderts datiert wird. Da die drei Teppiche jedoch durch das weltliche Thema eine Sonderstellung unter den Inschriftenträgern einnehmen und das Bildprogramm aufgrund des mittelhochdeutschen Epos konzipiert worden sein dürfte, ist die Wahl des Niederdeutschen hier naheliegend. Ebenso vorlagenbedingt ist die Wahl des Niederdeutschen für den Heilsspiegel-Teppich aus der Zeit vor 1433 (Nr. 39). Die 1437 von Gerd Klinge gegossene Glocke der Walsroder Kirche (Nr. 40) trägt eine Inschrift, in der ein lateinischer Glockenspruch und eine lateinische Auftraggeberinschrift mit einem niederdeutschen Spruch kombiniert sind, der eine Fürbitte auch für den inschriftlich genannten Glockengießer enthält. Um eine recht eigenwillige Kombination von deutschem und lateinischem Text handelt es sich bei der Stifterinschrift des von Elisabeth von Everstein 1468 gestifteten Kelchs in Wienhausen (Nr. 48). Die lange Titulatur ist hier in Niederdeutsch ausgeführt, hinzugefügt ist der knappe lateinische Vermerk det hunc kalisem, dessen letztes Wort anstelle von calicem nicht auf einen geübten Umgang mit der lateinischen Sprache schließen läßt. Eine niederdeutsche Titulatur kombiniert mit lateinischem Text findet sich auch in der Inschrift auf der Herzgrabplatte der Magdalena von Brandenburg (Nr. 47, [Druckseite 32] 1454, Wienhausen). Ausschließlich in Niederdeutsch verfaßt ist die Stifterinschrift auf dem 1480 gegossenen Lavatorium im Ebstorfer Kreuzgang (Nr. 53), obwohl man hier bei dem Propst Matthias von dem Knesebeck als Stifter oder Auftraggeber eher eine lateinische Inschrift erwartet hätte. Insgesamt sind von den 87 Inschriften aus der Zeit bis zum Ende des 15. Jahrhunderts nur neunzehn Inschriften ganz oder teilweise in deutscher Sprache abgefaßt, davon stammen elf aus der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts.

Auch in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts bleiben die lateinischen Inschriften in der Überzahl, die deutsche Sprache überwiegt erst in nachreformatorischer Zeit ab der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts und wird im 17. Jahrhundert in allen Bereichen die vorherrschende Sprache, auch in den Grabinschriften (vgl. Kap. 3. 1.). Anders als in den bisher ausgewerteten norddeutschen Inschriftenbeständen45) halten sich niederdeutsche Elemente in den Inschriften der Lüneburger Klöster deutlich länger. Der Bereich der Hausinschriften, in dem niederdeutsche Elemente üblicherweise sehr viel länger bewahrt bleiben als in den Grabinschriften, entfällt mangels Material für einen Vergleich in diesem Bestand. Um so bemerkenswerter ist jedoch der Vergleich der Grabinschriften der Klöster mit den Grabinschriften in den bisher bereits bearbeiteten Gebieten im Hinblick auf die sprachliche Entwicklung. Während in Hannover, Braunschweig und dem Landkreis Göttingen in den Grabinschriften nach 1550 Hochdeutsch zur vorherrschenden Sprache wird, fällt in diesem Bestand die lange Bewahrung des Niederdeutschen auf, obwohl seit der Mitte des 16. Jahrhunderts daneben auch rein hochdeutsch formulierte Inschriften stehen.

Während die Bauinschrift auf dem Schwellbalken am Ostflügel des Klosters Wienhausen aus dem Jahr 1550 (Nr. 120) noch in reinem Niederdeutsch ausgeführt ist, zeigt der zwanzig Jahre später erbaute Klosterkrug in Lüne Sprüche in Hochdeutsch ohne jedes niederdeutsche Element (Nr. 126). In den Grabinschriften stehen in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts niederdeutsche neben hochdeutschen Inschriften. Dabei ist zu beobachten, daß Texte mit einem Gemisch aus beiden Sprachformen, wie sie für die Übergangszeit andernorts charakteristisch sein können, hier eher selten sind. Eine Zuweisung des Niederdeutschen oder Hochdeutschen an bestimmte Personenkreise läßt sich nicht treffen, vielmehr fällt auf, daß auch in den Grabinschriften der Konventualinnen noch lange rein niederdeutsche Texte vorkommen. So sind zwar die Inschriften auf den Epitaphien der Anna von Reden, Ehefrau des Medinger Hauptmanns, von 1572 (Nr. 127) und des Ernst von Langlingen in Wienhausen von 1577 (Nr. 132) durchgehend hochdeutsch, dagegen sind die Grabschrift wie das Bibelzitat auf der Grabplatte der Isenhagener Domina Judith von Bülow von 1580 (Nr. 133) in Niederdeutsch verfaßt. Besonders interessant ist in diesem Zusammenhang das Epitaph für den Lüner Amtmann Albert Roefsack und seine Ehefrau Ursula Papendorf, das nach dem Tod der Ehefrau 1580 angefertigt wurde (Nr. 134). Hier ist das Bibelzitat abgesehen von einem falsch restaurierten Ich am Beginn der Inschrift durchgängig niederdeutsch, etliche niederdeutsche Elemente enthält auch noch der Sterbevermerk für die Ehefrau, während der zehn Jahre später nachgetragene Sterbevermerk für den Ehemann abgesehen von den Worten tho und sines nur hochdeutsche Elemente zeigt. Deutlich wird dies an den bei gleichem Formular direkt zu vergleichenden Wörtern Olders und alters.

Drei Beispiele aus anderen Bereichen zeigen, daß das Niederdeutsche auch gegen Ende des 16. Jahrhunderts noch sehr im Sprachgebrauch verbreitet war. Die Ebstorfer Glocke von 1593 (Nr. 152) trug ebenso eine niederdeutsche Inschrift wie die von Konrad von Bothmer für den Ebstorfer Kreuzgang gestiftete Wappenscheibe von 1594 (Nr. 154). Die Wienhäuser Konventualin Engel Wennes ließ zur selben Zeit ihre Zelle mit überwiegend niederdeutschen Bibelzitaten schmücken oder führte die Ausmalung selber durch (Nr. 153). Die vollständige Ablösung des Niederdeutschen durch das Hochdeutsche vollzieht sich in den Klöstern erst in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts. Aber auch aus dieser Zeit gibt es noch ein Beispiel für niederdeutsche Grabinschriften, die für Konventualinnen bestimmt sind. Auf der 1615 für die Domina Gisela von Klencke und die Priorin Anna Behr gesetzten Grabstele in Walsrode sind Bibelzitate wie Sterbevermerke noch vollständig in Niederdeutsch abgefaßt (Nr. 197). Daneben gibt es Beispiele für vereinzelte niederdeutsche Elemente in ansonsten hochdeutschem Kontext. So stehen auf der Grabplatte für die Konventualin [Druckseite 33] Lucia von dem Knesebeck in Isenhagen von 1606 in der Grabschrift die Worte DVGENTRICHE und OLDERS im sonst hochdeutschen Text (Nr. 180). Der Sterbevermerk auf der Grabplatte für das Kind Anna Werdenhagen in Lüne von 1626 (Nr. 210) enthält noch die Bezeichnung DOCHTER, und recht lange hält sich die hoch-/niederdeutsche Mischform entslaffen in hochdeutschem Kontext (vgl. Nr. 196, 1615; Nr. 201, 1617; Nr. 231, 1644). In der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts kommen keine niederdeutschen Elemente mehr in den Inschriften der Lüneburger Klöster vor.

Zitationshinweis:

DI 76, Lüneburger Klöster, Einleitung, 4. Die Sprache der Inschriften (Sabine Wehking), in: inschriften.net,  urn:nbn:de:0238-di076g013e004.

  1. Vgl. dazu DI 36 (Stadt Hannover), S. XXVIf.; DI 56 (Stadt Braunschweig 2), S. XXXIV, XXXV, XXXVI und XXXVII; DI 66 (Landkreis Göttingen), S. 25»