Inschriftenkatalog: Stadt Lemgo

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 59: Lemgo (2004)

Nr. 93† Rathaus, Ratkammer um 1580

Beschreibung

Wandmalerei. Ehemals im Inneren der Ratkammer an der Ostwand oberhalb der segmentbogigen Nische, die fast die gesamte Wandbreite überspannt. Bei der Wiederherstellung der Ratkammer 1961 wurde deren neue Decke abgehängt und das Mauerwerk über der Ostnische abgebrochen. Auf der verlorenen Wandfläche befanden sich mehrere Schichten von Wandmalereien, die nur zu einem kleinen Teil freigelegt waren. Dazu gehörten zwei unvollständig erhaltene Inschriften, links fünf Zeilen einer Mahnung (A), rechts die Reste von drei Zeilen aus einem unbekannten Textzusammenhang (B). Auf dieser Malschicht befanden sich noch vereinzelte Buchstabenteile einer jüngeren Übermalung.

Inschriften nach Fotografien.

Schriftart(en): Fraktur.

Weserrenaissance-Museum Schloß Brake [1/4]

  1. A

    Sehet zu was ihr thut den Ihr haltet [....]eri[..]te [..]cht [ – – – ] / So(n)dern dem herren vndt er ist mit euch im gerichte darumb [ – – – ] de[.] / Herren bey euch sein vndt huttet euch v[........] den bey d[.]m H[......]serm / Gott ist kein vnrecht noch ansehens der Persson [....] / Nehmen des Gesche(n)cken [...] 1)

  2. B

    [ – – – ] helff[ – – – ] / [ – – – ] den weisen [ – – – ] / [ – – – ]ven sach[ – – – ]

Kommentar

Die Datierung der Inschriften auf die Zeit um 1580 folgt der Einschätzung der BKD Lemgo. Schriftgeschichtlich spricht nichts gegen eine solche Datierung. Die Inschrift war in einer sehr sorgfältig gemalten, mit Schleifen verzierten Fraktur ausgeführt.

Die Inschriften gehörten zu den an verschiedener Stelle im Rathaus angebrachten Texten (vgl. Nr. 108, 149, 150), in denen die Ratsherren zur Führung eines guten und gerechten Regiments angehalten wurden.

Anmerkungen

  1. 2 Ch 19,6f.: Sehet zu, was ihr tut, denn ihr haltet das Gericht nicht den Menschen, sondern dem Herrn, und er ist mit euch im Gericht. Darum laßt die Furcht des Herrn bei euch sein und hütet euch und tuts. Denn bei dem Herrn, unserm Gott, ist kein Unrecht noch Ansehen der Person noch Annehmen des Geschenks.

Nachweise

  1. Fotografien, dat. 1961, WRM Schloß Brake (Nachlaß Otto Gaul).
  2. BKD Lemgo, S. 546f.

Zitierhinweis:
DI 59, Lemgo, Nr. 93† (Hans Fuhrmann, Kristine Weber, Sabine Wehking), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di059d006k0009309.