Inschriftenkatalog: Landkreis Weissenfels

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 62: Weißenfels (Landkreis) (2005)

Nr. 276† Weißenfels, Schloß Neu-Augustusburg vor 1644

Beschreibung

An einem westlich gelegenen, der Stadt zugewandten Turm der alten Burgmauer1) eine historische Nachricht, zum Zeitpunkt der Aufzeichnung um 1700 vermutlich schon verloren. Die Art der Ausführung nicht überliefert.

Nach Büttner.

Schriftart(en): Kapitalis (?).2)

  1. CL(AVDIVS) DR(VSVS) N(E)R(O) IEC(IT)a) FVND(AMENTVM)b) A(B)c) VRB(E) DCCXLV.

Übersetzung:

Claudius Drusus Nero legte das Fundament 745 (Jahre) nach (Gründung) der Stadt (Rom).

Kommentar

Wenn die Lesung der Inschrift richtig ist, handelt es sich um eine Gedächtnisinschrift, die der mythischen Gründung der Burg durch die Römer während der Germanienfeldzüge gedenkt. Johannes Vulpius schreibt dazu: „Anno Mundi 3941. hat Drusus Germanicus diese Orte eingenommen, ein Castell oder Schloß (vielleicht nur den vor etlichen Jahren eingerissenen Thurm und eine Schantze) auff den Weissenfelsischen Berge erbauet, Merseburg befestiget, auch das Schloß Kiffhausen in Thüringen auffgeführet.“3) Nero Claudius Drusus lebte von 38 bis 9 v. Chr. und versuchte als Statthalter in Gallien von 12 v. Chr. bis zu seinem Tode Teile Germaniens zu unterwerfen. Inschrift und Überlieferung zufolge wäre die Burg Weißenfels im Jahre 8 v. Chr.4) durch ihn gegründet worden. Vergleichbar ist die 1553 gefertigte Inschrift am Haupttor des Schlosses Beichlingen in Nordthüringen, die den Ort (d. h. die Burg) als römische Gründung bezeichnet.5) Beiden Gründungsnachrichten liegt die weit verbreitete Vorstellung zugrunde, daß auch besonders alte, traditionsreiche Burgstätten in Mitteldeutschland römische Gründungen seien.6) Sie entbehrt natürlich jeder historischen Grundlage.

Die Weißenfelser Inschrift muß vor der Zerstörung der Burg 16447) an einem der der Stadt zugewandten Mauerttürme angebracht worden sein, die für den 1660 begonnenen Bau des Schlosses niedergelegt wurden. An den stadtabgewandten östlichen Teilen der Ringmauer, die bis heute erhalten sind, hat sie offensichtlich nicht gestanden. Vielleicht hat Johann Christian Büttner die Inschrift, deren Schriftform er angibt, noch vor dem Abbruch der entsprechenden Mauerteile gesehen. Die Inschrift könnte in den Jahren zwischen 1548 und 1553 angebracht worden sein, als Herzog August von Sachsen auf dem Weißenfelser Schloß residierte.8) Sie wäre dann zu derselben Zeit entstanden wie die Inschrift am Schloß Beichlingen.

Textkritischer Apparat

  1. IECIT] H(O)C Otto; hc. Weißenfelser Kreisblatt.
  2. FVNDAMENTVM] FVND(AVIT) Otto.
  3. AB] A(NNO) Otto.

Anmerkungen

  1. Büttner, Teil 1, S. 20 f.; Otto 1796, S. 15; Weißenfelser Kreisblatt 1873, o. S.
  2. Die Schriftform bei Büttner, Teil 1, S. 20 f. als „romanisch“, d. h. als römisch bezeichnet.
  3. Vulpius 1674, fol. 6 r.
  4. Rom soll nach antiker Überlieferung 753 v. Chr. gegründet worden sein.
  5. Die Inschrift beginnt: „Beichlingium a Romanis conditum“ (BKD Prov. Sachsen 9, S. 10).
  6. Vgl. a. Schulz 1954.
  7. Sturm 1846, S. 297 f.; Keil 1935, S. 78; Thielitz, Burg 1956, S. 250 f.; Säckl 1994, S. 7.
  8. Vgl. Einleitung, S. XXVII f.

Nachweise

  1. Büttner, Teil 1, S. 20.
  2. Otto 1796, S. 15.
  3. Weißenfelser Kreisblatt 1873, o. S.

Zitierhinweis:
DI 62, Weißenfels (Landkreis), Nr. 276† (Franz Jäger), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di062l001k0027604.