Inschriftenkatalog: Landkreis Weissenfels

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 62: Weißenfels (Landkreis) (2005)

Nr. 184† Lützen, Schloß 1592

Beschreibung

Hochrechteckige, gesimsbekrönte und unten mit einer Rundung abschließende Tafel, noch 1761 über dem Schloßtor eingemauert, vermutlich beim Umbau des Schlosses 1825 verlorengegangen.1) Auf der Tafel zwei, in einer Kartusche zusammengeschlossene Wappen,2) die etwa die beiden unteren Drittel der Fläche einnahmen. Darüber eine fünfzeilige Wappenbeischrift mit Jahresangabe. Direkt unter dieser Tafel ehemals ein dreiteiliges, von Gesimsen eingefaßtes Relief mit Darstellungen Johannes’ des Täufers (links) und Laurentius’ (rechts) und dem Wappen des Merseburger Bischofs Sigismund von Lindenau in der Mitte.3) Die Tafel von 1592 vermutlich wie das andere und ein drittes Relief mit Inschrift von 1687, das als einziges noch heute über dem Schloßtor erhalten ist,4) in Stein ausgeführt und (wie bei Bürger wiedergegeben) farbig gefaßt.

Nach Bürger.5)

Schriftart(en): Kapitalis.

SAW Leipzig, Inschriftenkommission (Markus Scholz) [1/1]

  1. DEI GRATIA / IOHANN GEORG: DVX · SAXONIAE. /ADMINISTRATORa) EPIS(COPATVS): MARTIS=/BVRGENSIS.b) /A(NNO): M:D. XCII.c)

Übersetzung:

Johann Georg, durch Gottes Gnade Herzog von Sachsen (und) Administrator des bischöflichen Amtes zu Merseburg. Im Jahre 1592.

Wappen:
Kurfürstentum Sachsen6)
Bistum Merseburg7)

Kommentar

Die sehr sorgfältig ausgeführte Zeichnung in der Bürgerschen Chronik läßt erkennen, daß die Buchstaben recht kräftige Sporen hatten und eine Linksschrägenverstärkung aufwiesen.

Der nachmalige sächsische Kurfürst Johann Georg (1585–1656) war von 1592 bis 1650 – bis 1603 unter wechselnder Vormundschaft – Administrator des Bistums Merseburg und damit auch Schloß- und Stadtherr von Lützen.8) Die Inschrift verweist vielleicht – wie die versetzte Wappentafel Bischof Sigismunds von Lindenau (1535–1544) und die in situ überkommene Inschrift von 1687 – auf eine Instandsetzung des Schlosses. Die Bautätigkeit Sigismunds ist nicht zuletzt durch die Inschrift seines Epitaphs im Merseburger Dom sicher bezeugt.9)

Textkritischer Apparat

  1. ADMINISTRATOR] Der Nexus litterarum der beiden letzten Buchstaben ist nicht zweifelsfrei erkennbar.
  2. MARTISBVRGENSIS] Verschränkung von R und T.
  3. MDXCII] Es folgt ein florales Ornament.

Anmerkungen

  1. Dabei wurden das zweite Obergeschoß und die Zwerchhäuser abgetragen (Dehio 1999, S. 442).
  2. Beide Wappen sind übereinander gesetzt. Dieselbe Wappenanordnung verwendete bereits Kurfürst August als Administrator des Bistums (vgl. DI 11, Merseburg, Nr. 110, 113).
  3. Gevierter Schild mit dem Wappen des Bistums Merseburg in 1 und 3 und dem Wappen derer von Lindenau in 2 und 4 (Siebmacher II, 3, Taf. 41; III, 2, Taf. 289; VI, 6, Taf. 64). Wappen und Relieffiguren sind jetzt einzeln an der Ostseite des Schlosses angebracht.
  4. Die Inschrift bietet einen kurzen Abriß der Baugeschichte des Schlosses bis zu Herzog Christian I. von Sachsen-Merseburg (1657–1691), der die Inschrift anbringen ließ.
  5. Die Zeichnung fertigte laut Signatur Johann Gottlieb Reinhard.
  6. Gespaltener Schild: Reichserzmarschall, Herzogtum Sachsen (vgl. Siebmacher I, 1, Taf. 24).
  7. Siebmacher I, 5, 1, Taf. 173.
  8. Schmekel 1858, S. 204 f.; Voccius 1913, S. 44; Möbius 1914, S. 259, 314; Posse 1994, Taf. 29, 33. Zur Administration vgl. a. Einleitung, S. XXI, XXX.
  9. DI 11 (Merseburg), Nr. 81.

Nachweise

  1. Bürger, Teil 1, S. 339 (unvollständig) und Taf. nach S. 340.

Zitierhinweis:
DI 62, Weißenfels (Landkreis), Nr. 184† (Franz Jäger), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di062l001k0018401.