Inschriftenkatalog: Landkreis Weissenfels

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 62: Weißenfels (Landkreis) (2005)

Nr. 143† Weißenfels, Klosterkirche † 1556

Hinweis: Die vorliegende Online-Katalognummer ist im Vergleich zum gedruckten Band mit Ergänzungen und Korrekturen versehen. Sie finden diese am Ende des Artikels. [Dorthin springen]

Beschreibung

Gemälde-Epitaph für Anton Thürmer mit Segenswunsch, Totenlob und Sterbevermerk, um 1700 noch erhalten. Die Schriftform nicht überliefert.

Nach Büttner.

  1. Antoni, si fortè rogas, hic membra quiescent,Nunc iterum ⟨- - -⟩a) lustra DEO.Turpiter inseritur corpus, sed honore fruetur,Optatum miserens cum feret aura merum.Nefamurb) (et)c) cadimus patria,d) sic Consul in urbeInterit emeritum currere jussus iter.Vivit at in lecto semper nunc aurea coeliSecula. perpetuus utitur atq(ue) bonis.Obiit M. D. LVI.

Übersetzung:

Solltest du danach fragen: Hier ruhen die Gebeine des Anton nunmehr (...) Jahrfünfte in Gott. Schändlich hingestreckt wird der Leib; er soll aber eine Ehre genießen, wenn ein Lufthauch erbarmend den aufrichtigen Wunsch trägt. Wir werden getötet und fallen für die Vaterstadt, so wie er, der als Bürgermeister der Stadt gehalten war, (seinen) wohlverdienten Weg zu nehmen, starb. Er aber lebt nun immer auf dem Totenbett die goldenen Zeitalter des Himmels und erfreut sich beständig am Guten. Er starb 1556.

Versmaß: Vier Elegische Distichen (erste bis achte Zeile).

Kommentar

Der schwer verständliche Text seines Epitaphs ist fehlerhaft überliefert. Die den Text einleitende Akklamation des Betrachters (si forte rogas) wurde während des Humanismus nach antikem Vorbild eingeführt.1) In die Leerstelle im ersten Vers sollte sicherlich eine Zahl eingetragen werden, die, mit den Jahrfünften (lustra) multipliziert, das irdische Lebensalter des Verstorbenen angegeben hätte. Anton Thürmer war zwischen 1533 und 1554 mehrfach Bürgermeister.2)

Textkritischer Apparat

  1. ⟨- - -⟩] Von Büttner als Leerstelle markiert.
  2. Nefamur] Vermutlich für Necamur.
  3. et] Bei Büttner et-Ligatur.
  4. patria] Vermutlich für patriae.

Anmerkungen

  1. Vgl. Nr. 238, 265.
  2. Thielitz, Bürgermeister, o. S.; Thierbach 1986, o. S.

Nachweise

  1. Büttner, Teil 2, S. 80.
Addenda & Corrigenda (Stand: 14. Mai 2014):

Das dritte Distichon ist richtig zu lesen, wie folgt:

  1. Nascimur (et) cadimus patria sic Consul in urbe Interit emeritum currere jussus iter.

Übersetzung:

Wir werden geboren, und wir vergehen: So stirbt (auch) er als Bürgermeister in der Vaterstadt, bestimmt, dem glücklich beendeten Lebensweg zu enteilen.

Zitierhinweis:
DI 62, Weißenfels (Landkreis), Nr. 143† (Franz Jäger), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di062l001k0014300.