Inschriftenkatalog: Landkreis Weissenfels

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 62: Weißenfels (Landkreis) (2005)

Nr. 141† Weißenfels, Markt 1554

Beschreibung

Devise und Anrufung mit Jahreszahl am „Hommelischen itzo Herrn Christian Berischens Hause“ (Büttner), entsprechend der topographischen Anordnung der Inschriften bei Büttner am Markt gelegen. Schriftform und Art der Ausführung nicht überliefert.

Nach Büttner.

  1. Verbum Domini manet in aeternum.1) Hilff Gott aus aller Noth. A(nno) 1554.

Übersetzung:

Das Wort des Herrn bleibt in Ewigkeit. (...)

Kommentar

Die häufig gebrauchte protestantische Devise ist in Weißenfels erstmals 1552 nachweisbar.2) Das Haus ist wahrscheinlich mit dem Haus Klingenviertel Nr. 70 identisch, das 1667 dem Tuchmacher Hans Christoph Hommel und 1686 Dorothea, der Witwe des Johann Christian Behrisch, verliehen wurde.3) Der 1684 verstorbene Johann Christian Behrisch hatte das nach ihm benannte Haus sicherlich schon einige Jahre vor seinem Tode erworben und es seiner Gemahlin als Erbteil hinterlassen.4) Die genaue Lage und die heutige Hausnummer sind nicht bekannt.

Anmerkungen

  1. 1 Pt 1,25.
  2. Zur Bedeutung vgl. Nr. 118.
  3. Lehnbuch Stadtgericht 1624, fol. 304 v, 305 r.
  4. Johann Christian Behrisch (1609/10–1684) war herzoglicher Hofrat zu Merseburg und Gutsherr auf Untergreißlau. In der Kirche zu Untergreißlau befand sich sein Epitaph (Erfurth [o. J.], o. S.; Otto 1796, S. 205).

Nachweise

  1. Büttner, Teil 2, S. 217.

Zitierhinweis:
DI 62, Weißenfels (Landkreis), Nr. 141† (Franz Jäger), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di062l001k0014106.