Inschriftenkatalog: Landkreis Weissenfels

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 62: Weißenfels (Landkreis) (2005)

Nr. 127 Teuchern, St. Georgii 1539

Beschreibung

Epitaph für einen Herrn von Bünau (?), ursprünglich in der inneren Südwand der Kirche eingemauert, jetzt auf dem Kirchenboden abgelegt. Hochrechteckige Reliefplatte aus Sandstein; ihre Oberfläche stark beschädigt, im unteren Drittel weitgehend zerstört. Umlaufende (?), erhöhte Schriftzeile mit Sterbevermerk und Fürbitte; die Buchstaben mit schmaler Kerbe eingehauen. Im Binnenfeld ein gerüsteter bartloser (?) Mann mit kurzem Haupthaar, der mit der linken Hand ein seitlich aufgesetztes Schwert und mit der rechten eine kurzstielige Waffe hält. Zwischen den gespreizten Beinen ein Helm und vor dem rechten Bein ein Wappen, beides bis zur Formlosigkeit verwittert. Über dem Haupt des Dargestellten ein aufgesetzter, ehemals profilierter Blendbogen; in den Bogenzwickeln Kugeln.

Maße: H.: 176,5 cm; B.: 92 cm; Bu.: 6,5 cm.

Schriftart(en): Frühhumanistische Kapitalis.

  1. AN(N)O · D(OMI)NI [·] M · D [· XX]XIXa) [..]M · / [A]M [·] T[AGE ·] MARTE [·] IST · IN · GO[T] · [- - -] / [- - -] / [- - -] ZV [- - - DEM · GOT · GNAD]E · AM(EN)b) ·

Datum: 1539 Juli 29.

Wappen:
(unkenntlich)1)

Kommentar

Die Buchstabenformen entsprechen denen des Epitaphs für Heinrich von Bünau von 1533.2) Nur der Deckbalken des A kragt nach links stärker aus als nach rechts. Als Worttrenner stehen hier wie dort Quadrangel; sie wurden in vorliegender Inschrift in Analogie, d. h. nach jedem Wort, ergänzt. Die Schriftform, der Bildtypus und die renaissancehaften Architekturelemente weisen auf dieselbe Werkstatt hin, die auch das Epitaph für den 1533 verstorbenen Heinrich von Bünau anfertigte. Die künstlerische Qualität dieses Epitaphs steht aber hinter der des älteren zurück.

Die Identität des Verstorbenen ist ungesichert. Es könnte sich um jenen Heinrich von Bünau auf Teuchern handeln, der 1517 ins Heilige Land wallfahrte und seit seiner Rückkehr Ritter Heinrich genannt wurde. Er war vermutlich der älteste von vier Brüdern,3) da er in allen, die Bünaus auf Teuchern betreffenden Urkunden stets vor seinen Brüdern genannt wird, sofern diese nicht dem geistlichen Stand angehörten. Ritter Heinrich und seine Brüder, der Naumburger Domdechant Günther, Rudolf und Heinrich, hatten gemeinschaftlich das Erbe ihres 1523 verstorbenen Vaters Günther auf Teuchern angetreten. Seit 1527 ist Ritter Heinrich als Herr der Rudelsburg (Burgenlandkreis) nachweisbar. 1539 April 13 erhält seine Gemahlin Anna ein Leibgedinge; danach ist er quellenmäßig nicht mehr faßbar.4) Da sich die fragmentierte Jahreszahl der Inschrift zu dem mutmaßlichen Todesjahr ergänzen läßt, könnte das Epitaph durchaus für Ritter Heinrich geschaffen worden sein, der dann wie sein Bruder, der Domdechant Günther, am alten Stammsitz der Familie beigesetzt worden wäre. In Widerspruch zu dieser Identifizierung steht, daß der Verstorbene offenbar als jüngerer Mann dargestellt ist, während der Ritter Heinrich gerade im Hinblick auf die gesicherten Lebensdaten seiner jüngeren Brüder über sechzig Jahre alt gewesen sein muß.

Textkritischer Apparat

  1. XXXIX] Ergänzt nach den Lebensdaten Heinrichs von Bünau auf Teuchern (vgl. Kommentar).
  2. DEM GOT GNADE AMEN] Kein Kürzungszeichen. Ergänzt nach Nr. 129.

Anmerkungen

  1. Bünau?
  2. Vgl. Nr. 116.
  3. Vgl. Nr. 129, 132, 142.
  4. Mansberg 2, 1904, S. 540, 547, 555, 557, 560–566; Goerlitz 1928, S. 573; Fischer 4, 18, Stammtafel v. Bünau 60 f. Zu Heinrichs Vater Günther vgl. a. Gotha 1903, S. 236.

Zitierhinweis:
DI 62, Weißenfels (Landkreis), Nr. 127 (Franz Jäger), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di062l001k0012706.