Inschriftenkatalog: Landkreis Weissenfels

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 62: Weißenfels (Landkreis) (2005)

Nr. 52 Großkorbetha, St. Martini 1480

Beschreibung

Reliefplatte aus Sandstein, eingelassen im östlichen Gewölbezwickel des kreuzrippengewölbten Chorjochs. Neben einem halbplastischen Kopf mit langen Haaren und Kappe, der die obere Hälfte der Platte einnimmt, eine vierzeilige Bauinschrift. Die erste Zeile unterbrochen vom Hals des Dargestellten. Die Buchstaben mit schmaler Kerbe eingehauen und schlecht lesbar. Links neben der Inschrift ein Steinmetzzeichen,1) das seit der Neufassung des Innenraumes 19802) nicht mehr sichtbar ist. Heute auch der letzte Buchstabe der zweiten bis vierten Zeile überstrichen.

Maße: H.: ca. 50 cm; B.: ca. 30 cm; Bu.: ca. 4 cm.3)

Schriftart(en): Gotische Minuskel mit Versalien.

SAW Leipzig, Inschriftenkommission (Markus Scholz) [1/2]

  1. Anno do(mi)nia) / Mo cccco lxxxo cu(n)firma/tu(m)b) est hoc opus per / m(a)g(ist)r(u)m hans roder

Übersetzung:

Im Jahre des Herrn 1480 ist dieses Werk durch den Meister Hans Roder errichtet worden.

Kommentar

Die Schriftausführung ist etwas ungelenk, die Buchstabenbildung aber recht regelmäßig. Der trapezförmige A-Versal hat einen beidseitig überstehenden, nach unten durchgebogenen Deckbalken und einen nach oben durchgebogenen Abschlußstrich. An seiner geschwungenen linken Haste ist eine tropfenförmige Schwellung. Das symmetrische unziale M ist ebenfalls geschlossen. Der aufgelöste Bogen des c scheint zu einem Schaft umgewandelt, dessen langes oberes Ende waagerecht abgewinkelt und dessen kurzes unteres Ende umbrochen ist. Das h besteht aus einem Schaft und einem zum Schaft aufgelösten Bogen, wobei der Schaft den Bogen überragt und ein nach rechts umbrochenes unteres Ende aufweist. Der Bogen reicht tiefer als der Schaft; sein oberes Ende ist nach links umbrochen. Das u wurde aus zwei parallelen Schäften gebildet. Kürzungen sind zumeist durch überschriebene Striche markiert.

Die Verwendung von confirmare in einer mittelalterlichen Bauinschrift ist ungewöhnlich; das Wort ist aber auch mit den Bedeutungen exstruere und aedificare belegt.4) Es bleibt jedoch zu fragen, ob confirmare hier nicht im engeren Wortsinn sichern oder verstärken meint, wodurch sich eine neue Deutung der Inschrift ergäbe. Sie würde dann nicht an einen Neubau, wohl aber an einen Umbau des Chores erinnern. Vielleicht ist das Relief anläßlich der Einwölbung des Chores angebracht worden, denn das (heute nicht mehr sichtbare) Steinmetzzeichen neben der Tafel erscheint noch mehrfach an Rippen und Scheidbogen des Gewölbes.

Durch den unmittelbaren baulichen Zusammenhang von Steinmetzzeichen und Inschrift ist wohl der dargestellte Hans Roder als der führende Steinmetz dieser Bauphase gesichert. Er ist möglicherweise mit dem 1477 am Schloßbau in Meißen (Albrechtsburg) beschäftigten Steinmetzen „Hanns Roder“5), nicht aber mit jenem Claus Roder gleichzusetzen, der zwischen 1480 und 1488 in Leipzig nachweisbar und vor 1499 verstorben ist.6) Die nicht verifizierbare Mitteilung Cornelius Gurlitts, daß der Leipziger Claus Roder aus dem unweit von Großkorbetha gelegenen Weißenfels gekommen sei,7) hat sicherlich die voreilige Identifizierung begünstigt. Auch ist wohl eine Gleichsetzung Hans Roders mit dem 1470 am Roten Turm in Halle (Saale) inschriftlich bezeugten Johann Rod8) auszuschließen. Der Hallenser Rod wird ein Patrizier gewesen sein, der in städtischem Auftrage Verwaltungsaufgaben beim Bau des Turmes wahrnahm.9)

Die Indienstnahme von Angehörigen der sächsischen Hofbauhütte in Dresden und Meißen durch andere Bauherren ist nicht ungewöhnlich und zumindest für die Baumeister der Hofbauhütte hinreichend bezeugt.10) So war z. B. der auch in Dresden nachweisbare „magister johann reynhardt“ seit 1465 für den Neubau des Langhauses der Weißenfelser Stadtpfarrkirche verantwortlich, wie eine Inschrift an der dortigen Kirche belegt.11) Ebenso könnte auch die Gemeinde in Großkorbetha, die wegen der Größe und baulichen Qualität ihrer Kirche als wohlhabend einzuschätzen ist, einen Steinmetzen aus der Hofbauhütte beschäftigt haben – wenn hans roder in Großkorbetha und „Hanns Roder“ in Meißen ein und dieselbe Person sind. Ein Steinmetzzeichen an der Albrechtsburg in Meißen, das dem in Großkorbetha sehr ähnlich sieht, stammt erst aus den zwanziger Jahren des 16. Jh.12) und kann sicherlich nicht mehr mit Hans Roder in Verbindung gebracht werden.

Die Inschrift ist trotz des ungewöhnlichen confirmare eine der üblichen Bauinschriften, die das Jahr, in dem eine größere Baumaßnahme durchgeführt oder ein Neubau fertiggestellt wurde, und den Namen des Baumeisters oder Steinmetzen der Nachwelt überliefern sollten. Die Baunachricht selbst bezieht sich nur auf den Chor; das großräumige Schiff ist romanischen Ursprungs, der Westturm wurde wahrscheinlich 1509–1522 erbaut.13) Ungewöhnlich ist hingegen die Herauslösung des skulptierten Porträts aus jeglicher architektonischer oder genrehafter Einbindung, der üblicherweise die zeitgenössischen plastischen Meisterbildnisse unterworfen waren.14) Es ähnelt darin den als Wand- oder Tafelmalerei entstandenen autonomen Meisterporträts, die auch schon im 15. Jh. aufkamen und – befreit von dekorativen Zwecken – allein als Memorialbild dienten.15)

Textkritischer Apparat

  1. domini] Möglich auch die Kürzung dom(ini). Der Kürzungsstrich steht über dem letzten Schaft.
  2. cunfirmatum] Sic! Wohl für confirmatum. Lesung unsicher, aber kaum anders möglich, da die Silbe fir gesichert scheint. cum fame factum Gerstenberg.

Anmerkungen

  1. Vgl. Anhang II, Nr. 2. Darstellung nach einer Fotografie im Landesamt für Denkmalpflege Sachsen-Anhalt, Halle.
  2. Denkmale 1983, S. 491.
  3. Die Maße sind geschätzt, da das Relief ohne große Leiter oder Gerüst nicht erreichbar ist.
  4. Mittellateinisches Wörterbuch 2, Sp. 1331 f.
  5. BKD Sachsen 40, S. 398.
  6. So Köhler/Seyfried 1994, S. 37. Zu Claus Roder vgl. Distel 1879, S. 85; Wustmann 1889, S. 91, 110; Lange 1893, S. 88; Bischof 1922, S. 465; Müller 1969, S. 57; Magirius 1995, S. 139, 181. BKD Sachsen 17, S. 42 f. und die Arbeiten, die sich in besonderem Maße darauf stützen (Thieme/Becker 28, 1934, S. 461; Schröder 1935, o. S.), sind korrekturbedürftig.
  7. BKD Sachsen 17, S. 42; BKD Sachsen 18, S. 309. Danach Thieme/Becker a. a. O. und Magirius a. a. O.
  8. BKD Prov. Sachsen NF 1, S. 291.
  9. Krause/Voss 1983, S. 284; 291, Anm. 10; 292, Anm. 25, 26.
  10. Mrusek 1972, S. 43 f.
  11. Vgl. Nr. 44.
  12. BKD Sachsen 40, S. 437.
  13. Heydenreich 1840, S. 234; BKD Prov. Sachsen 3, S. 5; Dehio 1976, S. 150. Die Jahreszahl 1293 an der Sakramentsnische im Chor der Kirche wurde erst im 18. oder 19. Jh. angebracht.
  14. Z. B. die inschriftlich bezeichneten Porträts der Baumeister Hans Jersleben zu Oberwölz (Steiermark) von 1430 und Niclas Velbacher zu Knittelfeld (Steiermark) von 1445 als Büstenkonsolen oder das (unbezeichnete) halbfigürliche Selbstbildnis des Steinmetzen Anton Pilgram an der Kanzel des Wiener Stephansdoms von 1515, das wie andere Meisterbildnisse seit Mitte des 15. Jh. als „Gestalt im Fenster“ angelegt ist (Gerstenberg 1966, S. 54–59, 62, 202–210).
  15. Gerstenberg 1966, S. 211–221.

Nachweise

  1. Gerstenberg 1966, S. 123–126.
  2. Großkorbetha 1981, o. S. (nach Gerstenberg).
  3. Mosler/Zander 1993, o. S. (nach Gerstenberg).

Zitierhinweis:
DI 62, Weißenfels (Landkreis), Nr. 52 (Franz Jäger), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di062l001k0005204.